BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2015.1/Paragraph9a
| Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag von ArnoldSchiller (Diskussion). Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik. |
- Titel = Klarstellung des Paragrapfen 9a
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- ArnoldSchiller (Diskussion)
- Betrifft
- Satzung des Bezirksverbands Oberbayern / §9
- Beantragte Änderungen
Der Absatz 1 des §9 soll in Zukunft wie folgt lauten:
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und optional dessen Stellvertreter,dem Schatzmeister und optional dessen Stellvertreter, und optional dem politischen Geschäftsführer und optional dessen Stellvertreter,und dem Generalsekretär und optional dessen erstem, und optional zweitem Stellvertreter sowie optional einen oder mehrere Beisitzer. (2) Vor einer Neuwahl des Vorstands legt der Parteitag die Anzahl und Ämter für die Neuwahl fest. Trifft die Versammlung keine Wahl werden mindestens Vorsitzender, Schatzmeister und Generalsekretär gewählt.
entsprechende Absätze des Paragraphen 9 rücken nach unten aus 2 wird 3 usf.
- Begründung
Auf dem letzten Parteitag gab es wohl Unklarheiten. Diese Satzungsänderung beseitigt diese.