BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2015.1/Paragraph9a

Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den BY:Bezirksverband Oberbayern/Bezirksparteitag von ArnoldSchiller (Diskussion).

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Titel = Klarstellung des Paragrapfen 9a
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
ArnoldSchiller (Diskussion)
Betrifft
Satzung des Bezirksverbands Oberbayern / §9
Beantragte Änderungen

Der Absatz 1 des §9 soll in Zukunft wie folgt lauten:

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und optional dessen Stellvertreter,dem Schatzmeister und optional dessen Stellvertreter, und optional dem politischen Geschäftsführer und optional dessen Stellvertreter,und dem Generalsekretär und optional dessen erstem, und optional zweitem Stellvertreter sowie optional einen oder mehrere Beisitzer. (2) Vor einer Neuwahl des Vorstands legt der Parteitag die Anzahl und Ämter für die Neuwahl fest. Trifft die Versammlung keine Wahl werden mindestens Vorsitzender, Schatzmeister und Generalsekretär gewählt.

entsprechende Absätze des Paragraphen 9 rücken nach unten aus 2 wird 3 usf.

Begründung

Auf dem letzten Parteitag gab es wohl Unklarheiten. Diese Satzungsänderung beseitigt diese.