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L
Die Versammlung möge beschließen den Bereich 13 Bildung, Schule und Weiterbildung an geeigneter Stelle (beispielsweise durch einen neuen Punkt 13.23) zu ergänzen:
Die PIRATEN stehen für zeitgemäßen und realistischen Unterricht in allen Fächern sowie die für den technologischen Fortschritt.
Gerade im Hinblick auf das unvorhersehbare Infektionsgeschehen während der Coronapandemie und als Prävention vor ähnlichen Situationen in der Zukunft gilt es den Unterricht langfristig hybridfähig zu gestalten.
So können auch krankheitsbedingte Ausfälle seitens der Lehrkräfte sowie der Schüler:innen kompensiert werden. +
Die Versammlung möge beschließen den Punkt 13.1. aus dem Wahlprogramm 13.1 ersatzlos zu streichen. +
Die Versammlung möge beschließen den Punkt 13.3. aus dem Wahlprogramm 2017 zu streichen +
Die Versammlung möge beschließen den Text zu 13.5. aus dem Wahlprogramm 2017 zu streichen +
Die Versammlung möge beschließen den Punkt 13.7 zu löschen +
Der LPT möge folgende neue Präambel annehmen:
Die Piratenpartei gründete sich 2006, um allen Bestrebungen entgegenzuwirken, unsere verfassungsmäßigen Grundrechte aufzuweichen. Wir sehen die grundgesetzlich verankerte Möglichkeit zur Mitgestaltung als das wichtigste Ziel einer Demokratie an. Um dies zu gewährleisten, ist es unabdingbar, dass der Staat transparent und zum Wohl aller Menschen handelt und der Gesellschaft die notwendige Freiheit gibt, sich eigenverantwortlich weiterzuentwickeln.
Mit der Digitalisierung entstehen neue Chancen durch Partizipation, Demokratisierung von Informationen und länderübergreifende Kommunikation. Aber es entstehen auch Gefahren in Form von technologischer Dauerüberwachung und der Steuerung unserer Lebensrealität durch Algorithmen. Wir möchten unser Zusammenleben verbessern mit Lösungsvorschlägen für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Missstände.
Mit der konsequenten Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und den Folgen der Pandemie stehen wir vor großen Herausforderungen. Die Schere zwischen arm und reich klafft weiter auseinander. Die Pandemie hat die Schwächen unseres Gesundheitssystems und die Rückständigkeit des Bildungssystems aufgezeigt.
Unser Anspruch ist es, Problemen an die Wurzel zu gehen anstatt Symptome zu bekämpfen. Wir stellen nicht reflexhaft die Frage nach Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen. Wir fragen, welchen Wert Erwerbsarbeit im Vergleich zu Erziehungsarbeit, sozialem Engagement oder Kultur zukünftig in einer hochtechnologisierten Welt darstellt. Mit diesem Anspruch gestalten wir nicht nur unsere politische Willensbildung, sondern auch unsere konkreten Inhalte. Zukunft gestalten, nicht verwalten! +
die Versammlung möge beschließen, dass der Punkt 13.4 aus dem Wahlprogramm 2017 zu löschen +
die Versammlung möge beschließen, dass der Punkt 13.4 aus dem Wahlprogramm 2017 zu löschen +
Der Landesparteitag beschließt das aktuelle Programm im Oberpunkt 16 + 17 wie folgt zu ändern
:von 16 Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft
:in 16 Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Energie
Sowie
:von 17 Wirtschaft, Mittelstand und Energie
:in 17 Wirtschaft und Mittelstand +
Der Landesparteitag beschließt im Wahlprogramm eine Änderung in dem Teilbereich
16.6 Energiewende durchzuführen :
Neue Einleitung – die 6 Unterpunkte werden vorläufig gestrichen und in einem
weiteren Antrag wieder evtl. modular eingeführt:
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NRW als Bundesland mit der höchsten Energieproduktion wie auch dem höchsten
Verbrauch hinkt in der Energiewende weiter hinterher. NRW muss daher eine
selbständige Energiewendepolitik einführen um die aktuellen Klimaschutzziele zu
erreichen, die technologische Entwicklung fördern und zukunftsfähige
Arbeitsplätze schaffen.
Wir stehen ein für eine sichere, preisgünstige, nachhaltige und saubere
Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen.
Bei allen neuen Bestrebungen auf Bundesebene, soll NRW als Industriestandort
und einwohnerreichste Bundesland zum Vorreiter der Energiewende werden.
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Die Energiewende ist regional und lokal zu begleiten. Die Energieversorgung
muss so schnell wie möglich auf nachhaltige Quellen umgestellt werden. Fossile
Energieträger sind endlich, in hohem Masse gesundheitsschädlich, verschmutzen
die Umwelt, belasten das Klima und sind Grund für Abhängigkeiten, Konflikte und
Kriege. Eine langfristige, zuverlässige, bezahlbare und friedliche
Energieversorgung ist nur aus Erneuerbaren Energieträgern (EE) möglich.
Eine erfolgreiche Energiewende ist auch Voraussetzung für die weitere
Wettbewerbsfähigkeit NRW´s. Photovoltaik (PV) und Windenergieanlagen (WEA) sind
mittlerweile die preiswertesten Energiequellen. Die Preisvorteile kommen jedoch
bei den Endverbrauchern und bei dem überwiegenden Teil der Wirtschaft durch
eine falsche Regelsetzung nicht an.
Unsere Hauptforderungen für NRW sind:
* 100% Erneuerbarer Strom bis 2030
* 100% Erneuerbare Energieversorgung bis 2035
* Dezentrale Strukturen bevorzugen
* Verdeckte Subventionen und Vorteile für fossile Energieträger streichen
* Trassenbau sofort stoppen und vor weiterem Ausbau transparent prüfen
* Bürger einbeziehen
* Transparenz und echten Markt im Energiesektor schaffen
Der Landesparteitag beschließt unter dem Einleitungstext zu dem Thema
Energiewende 16.06 folgende weitere Unterpunkte einzufügen…der bisherige
Unterpunkt 16.6.1 verschiebt sich nach hinten. Die Punkte können gesamt oder
aber auch modular abgestimmt werden.
16.6.1 Photovoltaik ist das Arbeitspferd der Energiewende
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Die Photovoltaik (PV) ist eine sehr effiziente Technologie der Stromerzeugung
mit weiterhin starkem Entwicklungspotenzial. Der Preisverfall bei den Anlagen
ist nach wie vor ungebremst und PV ist schon längst die preisgünstigste
Stromquelle.
* Versiegelte Flächen sollen so konsequent wie möglich für PV genutzt werden,
beispielsweise Dach- und Fassadenflächen sowie Parkplätze sind gute
Standorte für verbrauchsnahe Erzeugung.
* PV über landwirtschaftlich genutzten Flächen kann die Ernteerträge
verbessern, da sie z. B. Verdunstung reduziert.
* Diese und weitere innovative Optionen sollen durch Entbürokratisierung und
Streichung von Abgaben entlastet werden.
16.6.2 Windenergie als Ergänzung
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Windenergieanlagen produzieren relativ häufig gerade dann Strom, wenn PV wenig
oder nicht verfügbar ist. Daher sind sie eine gute Ergänzung zur PV.
Windenergie ist auch dezentral verfügbar und schafft regional Arbeitsplätze und
Wertschöpfung.
* Der weitere Ausbau, Onshore und Offshore, muss umweltschonend und unter
Bürgerbeteiligung erfolgen.
* Die bürokratischen Hürden müssen gesenkt werden, um den stockenden Ausbau
wieder zu beschleunigen. Dazu gehört auch, für bestehende Anlagen,
Repowering, ohne unnötige Hürden zu ermöglichen.
16.6.3 Energetische Nutzung von Biogas und Biotreibstoffen
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Biokraftstoffe sind Synthesekraftstoffen, die mit Sonne und Wind erzeugt
werden, im Wirkungsgrad weit unterlegen. Durch falsche politische Anreize
entstehen z. B. Mais- und Ölpflanzenmonokulturen zur Kraftstoffbeimischung.
Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
* Zur Energieversorgung sollten darum hauptsächlich biologische Reststoffe
verwendet werden.
* Strom aus Biogas soll in die Lage versetzt werden, am Regelmarkt, also für
die Stützung der Netze auf Abruf betrieben zu werden. Durch die höhere
Vergütung von abrufbarem Strom ergibt sich so die Option, Biogasanlagen
ohne EEG-Einspeisevergütung zu betreiben. Hierzu muss ein passender
Rechtsrahmen geschaffen werden.
16.6.4 Power-to-Gas / Wasserstoff
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Power-to-Gas (P2G), also die Erzeugung von Wasserstoff und Methan aus
erneuerbarem Strom, ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende.
Wasserstoff ist wichtig für die Dekarbonisierung von Industrieprozessen, wie
der Stahlerzeugung und Zementproduktion, sowie diverser chemischer Prozesse und
der Erzeugung von Synthesekraftstoffen für Verkehrs-Anwendungen, die vorerst
nicht batterieelektrisch realisiert werden können. Synthetisches Methan kann in
das vorhandene Erdgasnetz mit seinen umfangreichen Speichern eingespeist
werden, um längerfristige Speicherung zu ermöglichen.
* Die Technologie dafür ist vorhanden, muss aber wirtschaftlich noch
skalieren, dies soll gefördert werden.
16.6.5 Dezentrale Versorgungs- und Netzstruktur
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Die Energiewende wird dezentral erfolgen
* Die Erzeugung soll verbrauchsnah erfolgen.
* Das Netz über lange Strecken soll nur dem Lastausgleich und der
Versorgungsicherheit dienen.
* Dezentrale Netze schaffen eine größere Versorgungssicherheit, verteilen die
Wertschöpfung in der Fläche und senken die Gesamtkosten, sowie die
Übertragungsverluste
16.6.6. Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom abgabenfrei
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Wer in seinem Garten Gemüse anbaut und es selbst verzehrt, zahlt dafür
natürlich keine Abgabe oder Steuer. Dasselbe muss für die eigene Energie
gelten.
* Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem erneuerbarem Strom muss steuer- und
abgabenfrei sein. Das gilt auch für EE-Strom, den Unternehmen auf ihrem
eigenen Gelände erzeugen und verbrauchen.
* Die Abgabe von Strom auf dem Betriebsgelände z.B. an Mitarbeiter zum Laden
von Elektrofahrzeugen, oder an Pächter der firmeneigenen Kantine, dürfen
ein Unternehmen nicht in den Status eines Stromversorgers versetzen.
<s>16.6.7. Netzentgelte entfernungsabhängig berechnen
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Der internationale bzw. überregionale Stromhandel erfordert einen sehr teuren
Ausbau der Übertragungsnetze. Dieser übermäßige Ausbau ist bei einer
dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur nicht notwendig. Die heutige
Struktur der Netzentgelte berücksichtigt nicht die Gesetze der Physik. Es wird
Stromhandel über Strecken ermöglicht, die der Strom nicht zurücklegen kann.
Dies führt zu Belastungen der Netze, die kostenintensive Regeleingriffe
notwendig machen. Die dadurch verursachten Kosten werden von den Stromkunden
bezahlt, obwohl sie nicht davon profitieren.
* Für die Förderung einer dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchsstruktur muss
die Erhebung der Netzentgelte entfernungsabhängig erfolgen.</s>
16.6.8 Stromtrassen auf Notwendigkeit prüfen
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Einmal genehmigte Stromtrassen erhalten für 40 Jahre eine garantierte Rendite,
die über die Netzentgelte finanziert wird, völlig unabhängig davon, ob die
Trassen tatsächlich benötigt werden.
Der Neubau von Stromtrassen muss sofort gestoppt werden. Zunächst muss eine
transparente Überprüfung erfolgen, ob die geplanten Trassen für eine dezentrale
Energiewende notwendig sind.
16.6.9 Lokale Netzbetreiber
Der Ausbau elektrischer Verteilnetze darf sich nicht auf
Hochspannung-Gleichstrom-Übertragung über große Entfernungen beschränken.
Gleichzeitig müssen mit derselben Priorität die Mittel- und
Niederspannungs-Wechselstromnetze ertüchtigt werden. Bei der notwendigen
Einrichtung elektrischer Verteilnetze mit Informationsübertragung zum besseren
Ausgleich zwischen Produktion und Verbrauch (Smart Grids) sind Datenschutz und
IT-Sicherheit streng zu beachten.
16.6.10 Transparente Bundesnetzagentur (BNetzA)
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Die BNetzA ist u.a. für die Prüfung und Genehmigung von Stromtrassen zuständig.
Die dafür verwendeten Planungsdaten und Entscheidungsgrundlagen werden als
Geschäftsgeheimnisse behandelt. Hier werden Entscheidungen getroffen, die
langfristige Einnahmen für Unternehmen auf Kosten der Stromkunden garantieren.
Die Planungsdaten sind öffentlich und die Entscheidungen transparent zu machen.
16.6.11 Abschaffung von Subventionen und Beihilfen für die Energiegewinnung
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Öffentliche Subventionen für die fossile und nukleare Energiegewinnung
untergraben den von uns angestrebten Wechsel hin zu einer zukunftsfähigen,
klimafreundlichen und möglichst autarken Energieversorgung in Europa.
Subventionen und Beihilfen auf Landesebene für fossile und atomare Energien
sind sofort zu beenden.
Neben den direkten Subventionen sind das Abwälzen von Kosten für die
Erschließung und den Rückbau von Kraftwerken, Bergschäden,
Schadstoffemissionen, Grundwasserhaltung und -entnahme, Steuerbefreiungen und
gesetzliche Haftungsfreistellungen versteckte Subventionen. Eine nachhaltige
Entwicklung ist nur möglich, wenn die Verursacher von Kosten und Risiken für
die Allgemeinheit auch den wahren Preis für dieses Handeln zahlen.
Brennstoffe müssen entsprechend ihrer tatsächlichen Kosten besteuert werden.
16.6.12 Haftung für die Folgekosten fossiler Energiegewinnung
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Bislang spielen Haftungskosten für Betreiber konventioneller Kraftwerke keine
Rolle, obwohl diese Kraftwerke unsere Umwelt in hohem Maße belasten. CO2
Emissionen sind deutlich stärker durch Steuern bzw. Abgaben zu belasten. Für
die Beseitigung von Folgeschäden sowie Rückbau und Renaturierung sind externe
gesicherte Rücklagen durch die Verursacher zu schaffen.
16.6.13 Forschungsinitiativen
Forschung zu Energiespeichern, deren Entwicklung und Einrichtung müssen weit
stärker als bisher stattfinden. So sollen Bergwerke als Energiespeicher genutzt
werden können. Um die Volatilität der Erneuerbaren Energieträger besser
auszugleichen brauchen wir Energiespeicher. Als Speicher eignen sich
Pumpspeicherkraftwerke in besonderer Weise. Die Verfahren sind bekannt und
funktionieren. Da NRW über eine Vielzahl an zum Teil sehr tiefen Bergwerken
verfügt, wollen wir die Möglichkeit der Installation von unterirdischen
Pumpspeicherkraftwerken auf Ihre Machbarkeit und Umsetzungsrahmenbedingungen
prüfen lassen.
16.6.14 Förderung aus Landesmitteln
Wir wollen Förderprogramme und Informationsportale bekannter machen. Die
bereits vorhandenen Informationen zur Energiewende, Einsparmöglichkeiten und
deren Fördermöglichkeiten (z.B. zur Wärmedämmung), aber auch deren rechtliche
Rahmenbedingungen müssen in der Breite der Bevölkerung ankommen. Es soll dem
Bürger generell leichter gemacht werden zu erkennen, wie er selber zu einer
gelungenen Energiewende beitragen kann. Förderprogramme sollen leichter
auffindbar sein und über das Internet beantragt werden können. Wo nötig muss es
von Verwaltungsseite eine Koordination der zuständigen Bereiche geben, um dem
Bürger die Handhabung zu erleichtern.
16.6.15 Dekarbonisierung
Wir unterstützen Bestrebungen, Kapital aus fossilen Energiefirmen abzuziehen
(Dekarbonisierng). Das Land muss dieses Deinvestment auf allen Ebenen
unterstützen. Es muss selbst deinvestieren und den kommunalen Körperschaften
und deren Stadtwerken dabei helfen.
Der Landesparteitag beschließt im Punkt 16.6 Energiewende folgenden weiteren
Unterpunkt einzufügen:
Kohleausstieg
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NRW ist deutschlandweit das Bundesland mit den meisten Kohlekraftwerken.
Zwischen Rur und Weser stehen 52 Kraftwerksblöcke mit einer installierten
Bruttoleistung von etwa 25.000 Megawatt. Trotz Klimaschutzgesetz sollen neue
Kohlekraftwerke gebaut werden und in Betrieb gehen. Die Nutzung von Kohle muss
schnellstmöglich beendet werden. Das „Kohleausstiegsgesetz“ ist in jeder
Hinsicht unzureichend und gerade NRW trägt eine Hauptanteil der CO2 Ausstoßes
in Deutschland, dieser Verantwortung müssen wir uns bewusst werden.
Kohlekraftwerke haben eine begrenzte Reaktionsfähigkeit. Da ein Betriebsstart
lange dauert und die Kraftwerke nicht einfach abgestellt werden können, bleiben
sie am Netz. So wird der Strom unnötig teuer, da EE-Strom abgeregelt oder an
der Börse für negative Preise verkauft wird. Daher wollen wir die Merit-Order,
also die Reihenfolge nach der Kraftwerke ins Netz gerufen werden, neu
definieren.
Dadurch würden mehr Gaskraftwerke statt Kohlekraftwerke eingesetzt, diese haben
dann deutlich kürzere Laufzeiten, da sie auf schwankende Erzeugung und
wechselnden Verbrauch schneller reagieren können. Dies reduziert den
CO2-Ausstoß deutlich, entlastet die Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage
und entzieht den Kohlekraftwerken weitere Marktanteile, so dass diese
kurzfristig freiwillig den Markt verlassen werden.
Aufgrund dieser kurzfristigen Abhängigkeit ist ein Kohleausstieg per sofort
leider nicht realisierbar, trotzdem kann NRW kurzfristiger aussteigen als
geplant.
* Kraftwerke mit höherem CO2-Ausstoß dürfen erst später, also bei deutlich
höherem Bedarf ins Netz gerufen werden
* Kurzfristiger Stopp der Abbaggerung neuer Gebiete
* Klare Bekenntnis das nach der Inbetriebnahme von Erneuerbaren Energie
Anlagen in NRW mit gleicher Leistung die jeweiligen Kraftwerke sofort
abgeschaltet werden
* Unterstützung der lokalen Stadtwerke und Unternehmen aus den langjährigen
Energielieferverträgen auszusteigen
* Sonderförderungsprogamm durch die NRW-Bank „Förderung von
Photovoltaikanlagen“ wird auf alle Dächer von Mehrfamilienhäuser und
Gewerbeeinheiten in NRW ausgedehnt
* Volle Unterstützung des Kohleausstieg bis 2030 , die Bundesmittel sind
transparent und zukunftssicher in neue Energieerzeugung in NRW zu
investieren
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text unter "Hochschulen demokratisieren" als Positionspapier anzunehmen:
Wir Piraten kämpfen aktiv für die Demokratisierung aller Lebensbereiche. Dazu gehört auch der Hochschulcampus. Dieser muss wieder ein Zentrum des politischen Denkens und Handels werden.
Daher setzen wir uns für die Gestaltung eines Raumes zur kritischen und interdisziplinären Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen und Lehrinhalten ein. Wir wollen das Studium flexibel gestalten, so das Studierende die Möglichkeit haben politisch zu partizipieren, sowie die verfassten Studierendenschaften in ihrer hochschulpolitischen Arbeit fördern. +
Der Landesparteitag möge beschließen, §1 Absatz 3 der Landessatzung wie folgt zu ändern: „Der Sitz des Landesverbandes ist seine Geschäftsstelle. Sein Tätigkeitsbereich ist das Land Nordrhein-Westfalen.“ +
Der Landesparteitag möge beschließen, den neuen Landesvorstand zu beauftragen, für die Landesgeschäftsstelle einen möglichen neuen Ort, welcher gut erreichbar und für soziale Zusammenkünfte der Piraten in Nordrhein-Westfalen geeignet ist, zu finden. Diese kann, muss sich aber nicht in der Landeshauptstadt befinden. +
Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Lippe rückwirkend zum 31.12.2022. +
Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Ennepe-Ruhr rückwirkend zum 31.12.2022 +
Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Duisburg rückwirkend zum 31.12.2022 +
Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Minden-Lübbecke rückwirkend zum 31.12.2022. +
Der Landesparteitag der Piratenpartei NRW möge diesen Antrag beschließen, er soll dann an geeingneter Stelle dem Wahlprogramm Gesundheit zu gefügt werden.
Wir fordern eine ortsnahe Gesundheitsversorgung. Hierfür sind unserer Meinung nach zusätzlich folgende Einrichtungen erforderlich:
Medizinische Versorgungszentren
Wenn im ländlichen Raum kleine Krankenhäuser geschlossen werden, muss durch einen ortsnahen Ersatz die Grundversorgung gewährleistet werden, z.B. durch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), in denen mehrere ambulant tätige Ärzt:innen kooperativ unter einem Dach zusammenarbeiten oder, wie die Robert Bosch Stiftung vorschlägt, so genannte PORT-Zentren, Patient:innenorientierte Zentren zur Primär- und Langzeitversorgung . PORT-Zentren übernehmen sowohl präventive Aufgaben als auch auf die Region abgestimmten Bedarfe.
Community Health Nurse
In den PORT-Zentren ist vorgesehen, Community Health Nurses aus dem neuen pflegerischen Berufsbild zu beschäftigen. In Finnland, Kanada oder auch den USA werden Community Health Nurses schon seit vielen Jahren eingesetzt. Dies wäre auch für Deutschland eine Chance, das marode Gesundheitssystem zu entlasten. Hierzu braucht es ein Studium und einen Master in Pflege, um zur Weiterbildung zu gelassen zu werden. Community Health Nurses, kurz CHN, werden bei Prävention, Grundversorgung und bei der Koordination der nächsten Behandlungsschritte eingebunden.
Zu ihren Aufgaben gehören:
* Prävention
* Gesundheitsförderung
* heilkundliche Aufgaben, die Aspekte der Steuerung, Beratung und Unterstützung beinhalten
* Stärkung der Gesundheitskompetenz der Patient:innen
Die CHN ist also eine Weiterentwicklung des früheren Berufsbild der "Gemeindeschwester".
Rettungsketten
Ebenso muss der Standard für alle Rettungsketten vereinheitlicht werden. Hierzu werden zum Beispiel Stroke-Krankenwagen gebraucht, wie sie bereits in Berlin erfolgreich im Einsatz sind. Stroke-Krankenwagen sind Rettungswagen, die Schlaganfallpatient:innen schon im Fahrzeug adäquat versorgen können, bis der Transport zum nächsten, möglichst auf Schlaganfälle spezialisierten Krankenhaus erfolgt ist.
Wichtig sind auch geschultes Rettungspersonal und medizinische Ausrüstung zur Erstversorgung von z.B. Infarkten und Schlaganfällen, denn auch wenn der neue Krankenhausplan verspricht, dass Krankenhäuser mit internistischem und chirurgischem Versorgungsangebot für mindestens 90% der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein werden, vergeht für viele Patient:innen wertvolle Zeit auf dem Weg dorthin.