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Attribut:Antragstext

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S
Hiermit beantrage ich, dass in §2 (2) das Wort "soll" durch "muss" ersetz wird. Weiter beantrage ich, dass Absatz 3 gestrichen wird.  +
Hiermit wird beantragt, dass §3 in untenstehender Fassung benutzt wird.  +
Hiermit wird die untenstehende veränderte Fassung des §4 beantragt.  +
Hiermit beantrage ich Paragraph 12 Nr. 1 wie folgt zu ändern: 1. Der Landesvorstand besteht aus: [Einer Doppelspitze mit zwei Vorsitzenden, einem Schatzmeister] und allen mit einfacher Mehrheit gewählten Beisitzern. Die Anzahl der Beisitzer muss dabei mindestens der Anzahl der mit einer konkreten Funktion gewählten Vorstandsmitglieder entsprechen, kann aber diese auch übersteigen.  +
Hiermit beantrage ich in Paragraph 12 die Nr. 2 durch folgenden Satz zu ersetzen: 2. Der Landesvorstand ist mit sechs Mitgliedern voll handlungs- und beschlussfähig. Von diesen sechs Mitgliedern müssen drei Personen Beisitzer sein.  +
§ 22 oder 23 (Abhängig von Abstimmung anderer Satzungsänderungsanträge) Bildung und Arbeit von AG´s Alle Mitglieder des Landesverbandes Bremen der Piratenpartei Deutschland unterstützen die Bildung und Arbeit von AG´s (Arbeitsgemeinschaften bzw. Crew´s). Die Organisationsstrukturen sowie die inhaltliche Arbeit der AG´s darf nicht den Grundprinzipien der Piratenpartei Bremen widersprechen. Die AG´s dürfen ihre eigenen Vertreter wählen, welche diese außerhalb wie innerhalb der Partei vertreten dürfen. ".  +
Hiermit beantrage ich, dass Paragraph 14 gelöscht wird und die restlichen Paragraphen entsprechend mit fortlaufenden Nummern versehen werden.  +
Hiermit beantrage ich, dass Paragraph 17 Absatz 4 wie folgt neugefasst wird: Auf jedem Landesparteitag werden zwei Kassenprüfer und bis zu einem Stellvertreter gewählt. Diese amtieren bis zur Neuwahl auf dem nächsten Landesparteitag.  +
Ich beantrage, dass §11, Absatz 4 der Satzung in der Fassung vom 30.5.2010 wie folgt geändert wird: Spätestens 14 Tage vor dem Landesparteitag sind die Satzungsänderungsanträge in einem vom Vorstand bekanntzugebenden Wiki-Bereich zu veröffentlichen. '''Innerhalb dieser Frist''' muss '''zusätzlich''' der Vorstand schriftlich (E-Mail) über die Einreichung informiert werden und '''der Antragsteller''' eine Mitteilung über die zentrale Mailingliste '''veröffentlichen'''. Redaktionelle Änderungen, die den Sinn nicht verändern (z.B. Rechtschreibung), sind bis zum Landesparteitag möglich.  +
Hiermit beantrage ich, dass Paragraph 18 gelöscht wird und die restlichen Paragraphen entsprechend mit fortlaufenden Nummern versehen werden.  +
§ 22 Mitarbeiter der Partei 1.Die einzelnen Gliederungen des Landesverbandes Bremen sind befugt Mitarbeiter einzustellen. Die Entlohnungssumme eines Mitarbeiters darf dabei den Bruttostundenlohn von 10 € nicht unterschreiten. 2.Praktikanten der Partei sind zu entlohnen. Die monatliche Entlohnung darf bei einem Vollzeitpraktikum 400 € nicht unterschreiten. Praktikas mit einer niedrigeren Wochenstundenanzahl müssen verhältnismässig dieselbe Entlohnungshöhe ergeben. 3.Der Praktikant hat ein Anrecht auf einen ordnungsgemäßen Praktikumsvertrag. Der Praktikumsvertrag muss Aufschluss über die gesamte Praktikumsdauer, die Arbeitszeiten, die Entlohnung, sowie einen groben Umriss des Aufgabenfeldes beinhalten. 4.Der Praktikant hat ein Anrecht auf ein ordnungsgemäßes Praktikumszeugnis.Dieses Zeugnis ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten seitens des Praktikumsgebers anzufertigen. ".  +
§ 12 Der Landesvorstand (Am Ende der Satzung eingefügt. Nummer des Absatzes ergibt sich aus der Reihenfolge der Vorherigen) Der Landesvorstand fördert aktiv den Mitgliederzuwachs. ".  +
Hiermit beantrage ich, dass im Paragraph 6 in Absatz 1 die Ordnungsmaßnahme "Ausschluss" entfernt wird und folgender Absatz zwischen Absatz 4 und 5 eingefügt wird: Die Aufgaben des Gebietsverbandes übernimmt die übergeordnete Gliederung, falls dieser im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme aufgelöst oder ganze Organe des Gebietsverbandes ihres Amts enthoben wurden.  +
Hiermit beantrage ich, dass Paragraph 5 wie folgt ersetzt wird: § 5 Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder # Verstößt ein Pirat gegen die Satzung, gegen Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland oder der PIRATEN Bremen und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden: #* Verwarnung, #* Verweis, #* Enthebung von einem Parteiamt, #* Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, #* Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. # Ein Pirat kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn er vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt. # Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Bundesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. # Die Ordnungsmaßnahmen Verwarnung, Verweis, Enthebung aus einem Parteiamt auf Landesebene und Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt auf Landesebene zu bekleiden können ebenso vom Landesvorstand PIRATEN Bremen ausgesprochen werden. # Gegen eine Ordnungsmaßnahme des Landesvorstandes ist eine Anrufung des Schiedsgerichts zulässig. Handelt es sich um einen Ausschluss, ruht die Mitgliedschaft bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung. # Die parlamentarischen Gruppen der Piratenpartei Deutschland sind gehalten einen rechtskräftig ausgeschlossenen oder einen ausgetretenen Piraten aus ihrer Gruppe auszuschließen. # Ein rechtskräftig ausgeschlossener Pirat kann nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesvorstandes wieder Mitglied der PIRATEN Bremen werden.  
Hiermit beantrage ich, dass Paragraph 8 wie folgt neugefasst wird: § 8 Bundespartei und Landes-, Kreis- sowie Ortsverbände # Die PIRATEN Bremen sind verpflichtet alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. # Die untergeordneten Gebietsverbände sind ihrerseits verpflichtet alles zu tun, um die Einheit der PIRATEN Bremen zu sichern sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der PIRATEN Bremen richtet. # Verletzen den PIRATEN Bremen nachgeordnete Gebietsverbände oder Organe diese Pflichten, ist der Landesvorstand der PIRATEN Bremen berechtigt und verpflichtet, die Gebietsverbände zur Einhaltung dieser Pflichten aufzufordern. Entsprechendes gilt für weitere untergliederte Gebietsverbände.  +
In der Satzung der Piratenpartei Bremen sollte folgender Satz, als am Ende stehender Satz in die Präambel der PP-Bremen, aufgenommen werden: - Zusätzlich dient den Mitgliedern der Piratenpartei Bremen, unter zur Hilfe- und Beispielnahme des Piratenkodex der Piratenpartei Deutschland, ein eigener, jahrlich von den Kodexpiraten Bremen ausgearbeiteter und weiterentwickelter Piratenkodex, als offizielles, politisches, freiwilliges, menschliches und piratisches Willensbildungs- und Orientierungsinstrument.  +
Hiermit beantrage ich, dass Paragraph 7 mit folgendem ersetzt wird: § 7 Transparenz # Interna können per mehrheitlichem Beschluss als Verschlusssache deklariert werden. Über Verschlusssachen ist Verschwiegenheit zu wahren. # Der Beschluss ist schriftlich zu begründen und muss gegebenenfalls von einer höheren Instanz bestätigt werden. # Verschlusssachen können per einfacher Mehrheit der betreffenden Stelle oder höheren Instanzen von diesem Status befreit werden. # Verschlusssachen müssen innerhalb von 6 Monaten erneut als Verschlusssache bestätigt werden. # Daten, die auf Grundlage des Datenschutzes oder gesetzlicher Regelungen nicht veröffentlicht werden dürfen, bedürfen keines Status als Verschlusssache oder einer regelmäßigen Überprüfung. # Grundsätzlich hat jeder Pirat das Recht auf Akteneinsicht in die Unterlagen der PIRATEN Bremen. Dieses Recht kann durch Abs. 1 eingeschränkt werden. # Jede vertragliche Bindung und jeder Vertrag der PIRATEN Bremen mit Unternehmen und Kaufleuten ist den Mitgliedern offen zu legen. # Alle Sitzungen der Gremien und Organe werden angekündigt. Protokolle und Ergebnisse werden, so weit zulässig, zeitnah veröffentlicht. # Alle Sitzungen der Gremien und Organe können durch Beschluss Gäste zulassen. Ein Beschluss zur Zulassung von Gästen kann durch einfache Mehrheit getroffen werden. # Gäste haben kein Stimmrecht. Gästen kann ein Antrags- bzw. Rederecht erteilt werden. # Alle Sitzungen der Gremien und Organe sind für alle PIRATEN offen. # Ein Ausschluss von PIRATEN muss mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden. # Inhaber eines bezahlten Amtes sowie Mandatsträger der Piratenpartei Deutschland müssen ihre Einkünfte, Nebentätigkeiten und die daraus resultierenden Einkünfte auf Anforderung offen legen, soweit rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.  +
Originalfassung: § 13 Parteiämter Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeiten ist ausgeschlossen. Überarbeitete Fassung: § 13 Parteiämter 1. Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten in der Piratenpartei Deutschland sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeiten ist ausgeschlossen. 2.Der Landesverband Bremen der Piratenpartei Deutschland bekennt sich zur Trennung von Amt und Mandat. Kein Mitglied des Landesvorstandes darf zugleich ein öffentliches Mandat in der Bremischen Bürgerschaft und bzw. oder der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven inne tragen. Ausgenommen von dieser Regelung ist die gleichzeitige Bekleidung des Beiratsmandates und des Beisitzeramtes. ".  +
Euer Antragstext in der Form "Hiermit beantrage ich, dass in Paragraph... Absatz... Bla zu ändern".  +
Ich beantrage, dass §12, Absatz 1 der Satzung in der Fassung vom 30.5.2010 wie folgt geändert wird. Der Landesvorstand besteht aus: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem politischen Geschäftsführer, einem Generalsekretär und bis zu drei Beisitzern.  +