HB:SÄA 2010.1/Überarbeitung von §2

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80px Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband Bremen von Ruben Bridgewater im Auftrag der Bremer Satzungskommission.

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Titel = Überarbeitung von §2
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Ruben Bridgewater im Auftrag der Bremer Satzungskommission
Betrifft
HB:Satzung / §2 (2) + (3)
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich, dass in §2 (2) das Wort "soll" durch "muss" ersetz wird.

Weiter beantrage ich, dass Absatz 3 gestrichen wird.

Begründung

Ein soll Absatz bedeutet im Endeffekt, dass es keine Regelung darstellt. Es ist aber durchaus wünschenswert, dass dies angegeben wird (denken wir z.B. an die NPD oder weitere).

Der Inhalt des Absatzes 3 kann mit der Bundessatzung in Konflikt kommen und sich dann widersprechen. Um diesem zuvor zu kommen regelt das ganze gleich die Bundessatzung.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Bragi|Ruben Bridgewater]] im Auftrag der Bremer Satzungskommission“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Hiermit beantrage ich, dass in §2 (2) das Wort "soll" durch "muss" ersetz wird.Weiter beantrage ich, dass Absatz 3 gestrichen wird.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ein soll Absatz bedeutet im Endeffekt, dass es keine Regelung darstellt. Es ist aber durchaus wünschenswert, dass dies angegeben wird (denken wir z.B. an die NPD oder weitere). Der Inhalt des Absatzes 3 kann mit der Bundessatzung in Konflikt kommen und sich dann widersprechen. Um diesem zuvor zu kommen regelt das ganze gleich die Bundessatzung.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




ORIGINAL Überarbeitung

§ 2 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Piraten Bremen ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Bremen.
  2. Eine Mitgliedschaft in einer anderen politischen Vereinigung sollte dem Landesvorstand der Piraten Bremen gegenüber unverzüglich angezeigt werden.
  3. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland und bei einer anderen (mit ihr im Wettbewerb stehenden) Partei oder Wählergruppe ist nicht ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung oder Vorgehensweise den Zielen oder Werten der Piratenpartei Deutschland widerspricht ist nicht zulässig.

§ 2 Mitgliedschaft

  1. Mitglied der Piraten Bremen ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Bremen.
  2. Eine Mitgliedschaft in einer anderen Parteimuss dem Landesvorstand der Piraten Bremen gegenüber unverzüglich angezeigt werden.


Unterstützung / Ablehnung

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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