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Attribut:Begründung

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Transparentes Vorgehen, das frühzeitige Planung ermöglicht.  +
'''Aktuelle Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das <s>16</s>. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und jede Person mit Wohnsitz in Deutschland werden, die das '''14'''. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt.</div> Es soll das Mindestalter für den Eintritt in die Partei nach §2 (1) von 16 Jahre auf 14 Jahre gesenkt wird. Die Partei steht für junge Politik, deswegen sollten wir jungen Menschen nicht den Eintritt in die Partei verwehren. 14 Jahre ist ein angemessenes Alter und steht auch nicht in Konflikt mit dem Parteiengesetz. Viele Jugendliche möchten auch lieber gleich der Partei beitreten, anstatt den Jungen Piraten, hiermit wird ihnen eine Möglichkeit geschaffen.  +
'''Aktuelle Version:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Jeder Pirat hat das Recht ''und die Pflicht'', im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.</div> '''Neue Version:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) Jeder Pirat hat das Recht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.</div> Dieser Absatz entspricht einfach nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Niemand kann zur Mitarbeit genötigt werden, und wer es möchte sollte auch einfach Mitglied sein und seinen Beitrag zahlen können, damit ist uns auch schon geholfen.  +
Dies entspräche dem Wortlaut der JuPi-Satzung und hätte den feinen Unterschied zur Folge, dass die in der Bundessatzung vorgesehene weitere Untergliederung der Landesverbände in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände allein auf Initiative der Piraten vor Ort erfolgen und von Organen höherer Ordnung nicht verhindert werden könnte. Der Landesparteitag NRW hat als höchstes beschlussfassendes Organ des LV per Satzungsänderung die Gründung von Untergliederungen bis auf weiteres untersagt. Dies verstößt nach Meinung mehrerer Rechtsexperten wohl gegen §7 des PartG, der vorschreibt, dass die gebietliche Gliederung so weit ausgebaut werden muss, dass den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Willensbildung möglich ist. Die Rechtslage konnte aber bisher nicht mit Sicherheit abschließend geklärt werden. Um den Bundesvorstand sowie die Parteischiedsgerichte zu entlasten und der Partei unnötige Kosten für Rechtsgutachten zu ersparen, soll durch diesen SÄA die Verantwortung für die satzungskonforme Schaffung von Untergliederungen im besten basisdemokratischen Sinne unmissverständlich in die Hände der Mitglieder vor Ort gelegt und einer unpiratigen Bevormundung durch Organe der Landesverbände ganz klar jegliche Grundlage entzogen werden.  +
Der Mitgliedsausweis ist nicht fälschungssicher, somit hat er keinen Wert für eine Akkreditierung o. ä., er ist lediglich ein kleines Gimmick. So können auch Herstellungskosten gespart werden.  +
Die Ausweise sind nicht fälschungssicher und dienen auch nicht zur Identifizierung, es ist somit nutzlos die Mitgliedsausweise von Mitgliedern, welche die Mitgliedschaft beendigen, einzusammeln. Außerdem wird dadurch Verwaltungsaufwand eingespart.  +
Begründung des Antrages zweite Zeile etc.  +
<u>Aktuelle Fassung:</u> <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig '''36 €''' pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig. (2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit '''3 €''' pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet. </div> <u>Neue Fassung:</u> <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig '''60 €''' pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.<br> (2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit '''5 €''' pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.<br> (neu) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig. </div><br> Die Piratenpartei braucht für laufende politische Arbeit wie für Aktionen finanzielle Mittel, die im Moment ziemlich knapp sind. Der jetzige Mitgliedsbeitrag ist auch im Vergleich zu anderen Parteien extrem niedrig. Insofern sollte definitiv keine Minderung, sondern vielmehr eine Erhöhung des regulären Mitgliedsbeitrags auf der Tagesordnung stehen. Regelungen zur Beitragsmiderung bleiben hiervon unberührt - zwei Vorschläge von mir dazu unter [[Antragsfabrik/Beitragsminderung_durch_den_Landesverband|Beitragsermäßigung 1]] und [[Antragsfabrik/Beitragsminderung_durch_die_niedrigste_Untergliederung|Beitragsermäßigung 2]].  +
Bürokratische Entlastung der Finanzverwaltung. Kaum ein Schatzmeister hat Zeit, sich um so viele Karteileichen zu kümmern. Schließlich kostet der Mitgliedsbeitrag sehr wenig, sodass man struktur/finanzschwache Gliederungen mit Ein- und Austritten und den damit verbundenen Bestätigungsschreiben, Mahnungen und Fristen gängeln könnte. Der Verzug der Zahlung hat für das Mitglied sowieso kaum folgen, bislang ruht die Mitgliedschaft sooderso und der Pirat verliert das aktive Wahlrecht. Sobald er die rückständigen Mitgliedsbeiträge aber wieder bezahlt, hat das Mitglied bei einer Wahl keinerlei Folgen zu befürchten. Theoretisch könnte das Mitglied noch auf der Hauptversammlung die rückständigen Beiträge begleichen. § 3 Absatz 3 kann nach der Änderung gestrichen werden, weil man keine Mahnung mehr benötigt, damit ein Mitglied in Verzug gerät. (siehe auch folgenden Antrag: [http://wiki.piratenpartei.de/Antragsfabrik/Passives_Wahlrecht_bei_Zahlungsverzug Zahlungsverzug - ruhende Mitgliedschaft - Wahlrechtsverlust - Einladung])  +
'''Aktuelle Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 35% des Beitrags erhält der Bundesverband für sich sowie zusätzlich 5% zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.</div> Die 5% fuer PPI sollen vom Anteil des Bundes abgehen. Die Aenderung tritt ab dem naechsten Geschaeftsjahr in Kraft. Momentan ist die Formulierung zumindest missverständlich - sollte der Beitrag extra zu den 40% hinzukommen, wird sogar mehr verteilt, als es gibt, da in den nächsten Abschnitten weitere 60% verteilt werden.  +
'''Alte Fassung mit Streichungen''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (1) <s>Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.</s> (2) <s>Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.</s> (3) <s>Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.</s> (4) <s>Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.</s> (5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. (6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. (7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband. (8) <s>Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.</s> </div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (1) Die Mitgliedsbeiträge orientieren sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Piraten. (2) Jeder Pirat legt für das jeweilige Geschäftsjahr einen für ihn tragfähigen Mitgliedsbeitrag fest und teilt diesen der jeweils zuständigen Gliederung mit. Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern einen Betrag in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. In der Regel sollte der Beitrag 3 Euro pro Monat nicht unterschreiten. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich fällig, abweichende Regelungen können durch die zuständigen Gliederungen getroffen werden. (3) Macht ein Pirat keine Angaben zum Mitgliedsbeitrag, so gilt dessen Mitgliedsbeitrag des Vorjahres. Liegen hierzu keine Angaben vor, Beträgt der Mitgliedsbeitrag 3 Euro pro Monat. (4) Zuständigkeiten und Verfahren zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge werden jeweils durch die Landesverbände festgelegt. (...) (8) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1 bis 4 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz 8 wird am 01.01.2011 ungültig. </div> Wir lösen hierdurch ein paar Probleme auf einmal. # Beitragsminderungs-Prozesse werden obsolet. Dies gilt für Neu- als auch "Alt"-Piraten. "In der Regel" lässt den Landesverbänden Ausnahmeregelungen offen, die sie z.B. mit der Erhebung der gewünschten Mitgliedsbeiträge zulassen können (Nur ein Beispiel: "Klicke hier um ...") # Wir überlassen die Regelungen zur Erhebung des Mitgliedsbeitrages und die Verfahrensweisen dazu den Landesverbänden. Bayern braucht schon allein wegen seiner Größe und Organisationsart andere Verfahren als das Saarland. Das schließt die Möglichkeit ein, dass LV diese Aufgaben an ihre Gliederungen delegieren. # Die (komplizierte) Monatsberechnung entfällt. Die Regelung, dass einmal gezahlte Beiträge nicht zurück erstattet werden findet weiterhin Anwendung (Satzung §4 Abs.2 ) # Wir geben den Piraten die Möglichkeit ihren Mitgliedsbeitrag selbst zu bestimmen. Der 1%-Hinweis bleibt da bestehen (den gibt es heute schon als Abs 8), er rückt nur etwas weiter in den Vordergrund. Wer da nicht mitmacht zahlt einfach weiter die 36eur. # Nennt ein Pirat den Wunsch-Mitgliedsbeitrag können auch andere Zahlungsperioden als jährlich vereinbart werden. # Die Übergangsregelung stellt ausreichend Zeit zur Verfügung um die Änderung durchzuführen - lässt aber auch die Möglichkeit das Verfahren früher zu übernehmen. Aber eben erst dann, wenn der Bund soweit ist (deshalb die Zustimmung des BuVo). Zudem halten wir unsere Satzung sauber, da die Übergangsregelung automatisch ungültig wird. Durchführung # Neumitglieder geben einfach den Betrag im Aufnahmeantrag mit an. # Wie genau der Mitgliedsbeitrag durch "Alt-"Piraten genannt wird soll absichtlich offen gelassen werden. Denkbar sind hier viele Methoden. Um nur zwei zu nennen: jährlicher Mitgliedsdatenabgleich oder per online-Formular. Für die Technik-Interessierten: das ließe sich sogar mit Limesurvey machen, aber: der weg bleibt ja offen. # Mitgliedsbeiträge werden entsprechend verbucht, auf die Gesamtsumme wird der Verteilungsschlüssel angewandt. # Zur sinnvollen Durchführung ist es geboten, dass die jeweiligen Gliederungen Bankeinzugsverfahren unterstützen damit monatliche Zahlungen bequem werden. Das bleibt aber offen, muss aber als Hinweis genannt werden. Mögliche Kritik * ''"Gläserner Pirat".'' Ein vielfach vorgebrachter Einwand gegen Selbsteinschätzungsverfahren ist, dass Piraten dann ihre Einkünfte offen legen müssten. Dies ist so nicht richtig. Zum einem kann jeder Pirat selbst entscheiden, ob man an dem Verfahren teilnehmen will oder nicht. Wenn nicht: gilt 36eur als Mitgliedsbeitrag. Zum anderen fragen wir nicht nach Einkünften sondern nach einem selbst gewählten Wert, der nicht unbedingt des Piraten Einkünften entsprechen muss. Dieser wird zudem nur dezentral in den LV (bzw. nur den Gliederungen welche diese Erhebung durchführen) bekannt. * ''"versteckte Beitragserhöhung".'' Das kann man so sehen, und ich kann es mangels Statistiken (Durchschnittseinkünfte, Beteiligungsgrad am Verfahren) nicht widerlegen. Allerdings ist klar, dass politische Arbeit dauerhaft Geld kostet - was wir irgendwoher bekommen müssen. Durch die stärkere Herausstellung der 1%-Empfehlung erhoffe ich mir schon ein insgesamt höheres Mitgliedsbeitragsaufkommen. * ''"Heute auch schon möglich".'' Theoretisch ja: auch mit der heutigen Regelung könnten LVs unter Hinweis auf die 1% Empfehlung entsprechende Verfahren einführen. Diese ließen es aber offen den Verteilungsschlüssel der Gliederungen zu unterlaufen, in dem z.B. explizit für eine Gliederung gespendet wird. Wer mehr aus Spenden/Mitgliedsbeiträgen haben will soll den Verteilunggsschlüssel ändern und nicht die Regelung unterlaufen. * ''"Zu Komplex".'' Das Verfahren ist mit dem Landesschatzmeister Bayern geklärt (siehe Diskussion), der keine verfahrenstechnischen Einwände sieht. Weitere Schatzmeister wurden informiert. * ''"Risko"'': Durch die Festschreibung von 36eur als Regelbeitrag wird sich das Beitragsaufkommen nicht verringern. Gliederungen können, wie auch heute schon, weiterhin Ausnahmen von diesem Beitrag gewähren. Auf der anderen Seite werden jedoch die 1% stark betont, wodurch das Beitragsaufkommen sehr wohl steigen (aber nicht fallen) wird.  
Anmerkung: Dieser Antrag muß nur behandelt werden, wenn die Finanzordnung nicht aus der Satzung herausgelöst wird (s. dazugehörigen SÄA). Damit kann jede Ebene ab der Landesebene entscheiden, ob sie den Beitragseinzug selbst vornehmen oder an die nächstniedrigere Ebene deligieren will. Außerdem kann jede niedrigere Ebene vom Beitragseinzug absehen und nach oben deligieren. Der Bundesverband kann und muß letztendlich immer einziehen. In allen bisherigen SÄA wird nicht der Fall vorgesehen, daß ein Landesverband nicht mehr existiert oder nicht einziehen kann. Bei dieser Formulierung gibt es sowohl eine Top-Down als auch eine Bottom-Up-Behandlung. Die Bundessatzung gibt das Recht an die untergeordneten Satzungen ab, ist aber das Fallback für den Fall, daß die untergeordneten Gliederungen es in der Satzung nicht geregelt haben, es nicht machen wollen oder nicht machen können.  +
Die Piraten sind eine internationale Bewegung. Viele Ideen und Forderungen, die von Piraten in anderen Ländern entwickelt wurden, sind auch für uns in Deutschland interessant - und umgekehrt. Daher sollte die internationale Vernetzung der Piraten besser koordiniert werden, wofür sich die PPI einsetzt. An dieser Vernetzung sollten wir als Land mit einer der stärksten Piratenbewegungen der Welt uns aktiv beteiigen.  +
'''Alte Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.</div> '''Neue Fassung:''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 1/12 pro Monat des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.</div> Auch ein Mitglied mit ermäßigtem Beitrag müßte laut der aktuellen Fassung 3€ pro Monat bezahlen.  +
Es raumt sich unzweifelhaft eine Themenerweiterung in der Piratenpartei bis zur nächsten Bundestagswahl an.<br> Dies ist unsere wichtigste Bewährungsprobe; sie kann unser Durchstart, aber genau so gut auch <br>unser Ende durch Spaltung einläutern. Und damit letzteres nicht geschieht, müssen wir uns auf das besinnen,<br> was uns eint, weshalb wir alle hier sind: Unsere 3 Kernthemengebiete:<br><br> - Wahrung der Grund- und Bürgerrechte<br> - Echte Demokratie durch Transparenz und Mitbestimmung<br> - Freier Zugang zu Bildung und Kultur<br> Dieser Antrag soll genau hierzu formal Sorge tragen, indem er zukünftige Antragsteller nach dem ersten<br>Bundesparteitag 2010 bei der Antragsstellung in die Pflicht nimmt, nachzuweisen, inwiefern sich ihr Anliegen<br> im Einklang mit unseren Kernpositionierungen befinden. Allein durch die Verschiebung des Fokus bei der Antragsstellung<br>hin zu diesem Gesichtspunkt ist bereits viel bei der Antragsausarbeitung und späteren Antragsbewertung getan,<br>dass der Rote Faden der Piratenpartei kollektiv konsequent weitergesponnen statt verwässert wird.  +
[http://wiki.piratenpartei.de/2010-03-04_-_Vorstandssitzung/Antr%C3%A4ge#Antrag_zum_Formular_bzgl._der_beschlossenen_Erm.C3.A4ssigungsregelung Siehe die Gedanken von Alu] (sinngemäß zitiert): #"...Die Aufzählung der Ermässigungstatbestände ist nicht vollständig (Student, Schüler, Erwerbslose).... # Es fehlen beispielsweise Gefängnisinsasse, Asylbewerber, illegaler Einwanderer, Unterhaltspflichtig bis zum Existenzminimum, Privatinsolvenzbetroffener. # Datenerhebung gegen das Motto der PIRATEN: Datenvermeidung/minderung. # Nachweise (auch wenn sie optional sind) halten wir für "undenkbar und nicht wünschenswert"." # Durch die Selbstbestimmung des Beitrages können Mitglieder auch die Politik der Partei bzw. des jeweiligen Vorstandes "bewerten". # Es gibt den Mitgliedern die Möglichkeit, die Partei "unbürokratisch" zu unterstützen und den Jahresbeitrag den eigenen Finanzen anzugleichen. # Langfristige Entlastung des Schatzmeisters und der Verwaltung. # Die Regelung soll erstmalig zusammen mit dem nächsten Fälligkeitsdatum in Kraft treten. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) <s>Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.</s><br><br> (2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag <s>mit 3 €</s> pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.</div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(1) '''Der Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 18 € (1,50 Euro pro Monat) bis maximal 900 € (75 Euro pro Monat) pro Geschäftsjahr und ist zum 1.1. eines jeden Geschäftsjahres fällig. Das Mitglied kann seinen Mitgliedsbeitrag innerhalb dieses Beitragsfensters selbst bestimmen. Kommt ein Mitglied im Laufe des Jahres hinzu, so vermerkt die Person die Höhe des Mitgliedsbeitrag auf dem Aufnahmeantrag. Piraten teilen ihrem zuständigen Schatzmeister die Höhe ihres Mitgliedsbeitrags für die folgenden Geschäftsjahre schriftlich bis einschließlich zum 31. Oktober des laufenden Jahres mit. Bestimmt das Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht selbst, so wird der Mitgliedsbeitrag regelmäßig auf 36 € (3 Euro pro Monat) festgesetzt. Die Regelung tritt zum 01.06.2010 in Kraft.'''<br><br> (2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag '''mit 1/12 des für dieses Mitglied zu zahlenden Jahresbeitrags''' pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet. '''Die Regelung tritt zum 01.06.2010 in Kraft.'''</div>  
Hinweis: Die Begründung ist nicht Gegenstand des Antrags. Auch wenn die Kritik an der Neufassung der Finanzordnung umfangreich ist, bleibe ich bei meiner Position, eine komplette Neufassung der Finanzordnung zu beantragen. Eine misslungene Finanzordnung kann nicht durch Einzelanträge geheilt werden. Es liegt an der verantwortungsvollen Würdigung der Teilnehmer des Bundesparteitags, einen Neubeginn zu wagen. '''Begründung § 1:''' Die Piratenpartei Deutschland wird kurz- bis mittelfristig wesentlich mehr Gelder verwalten müssen. Unter Berücksichtigung des basisdemokratischen Ansatzes der PIRATEN scheint ein Beratungs- und Kontrollgremium für den Bundesschatzmeister angebracht; die Kombination aus Basisvertretern ohne Amt und Landesschatzmeister trägt dem basisdemokratischen Ansatz der PIRATEN Rechnung und berücksichtigt im weitesten Sinne Transparenzgebote. '''Hinweis Abschnitt A:''' Der Abschnitt A strafft die bisherige Regelung des § 5 der bisherigen Finanzordnung und setzt die notwendigen zeitlichen Vorlagefristen neu fest. Alle weiteren Regelungen des bisherigen § 5 entfallen, da sie im Parteiengesetz ausreichend definiert sind. '''Begründung § 2:''' Die Piratenpartei Deutschland hat seit ihrer Gründung erhebliche Probleme, ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen. Der Regelungskontext soll die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten definieren und zeitliche Vorlagefristen explizit aufführen. '''Begründung § 3:''' Die Piratenpartei Deutschland hat im Jahr 2009 damit begonnen, auch unterhalb der Landesebene, Teilgliederungen aufzubauen. Diese sind in die Rechenschaftspflicht gegenüber der Landes- und Bundesebene zeitlich einzubinden. '''Begründung § 4:''' Die Regelung soll sicherstellen, dass die jeweiligen Landesschatzmeister ihrer Rechenschaftspflicht auch nachkommen können, auch wenn der Fall eintritt, dass in den Teilgliederungen unterhalb der Landesebene eine ordnungsgemäße Kassenführung nicht mehr möglich ist. '''Begründung § 5:''' Die Feststellung dient der rechtlichen Grundlage für ein Forderungsmanagement '''Begründung § 6:''' Sinngemäße Übernahme des Änderungsantrag Nr. T093 beantragt von Roland 'ValiDOM' Jungnickel, Ruben Bridgewater, Stefan Körner, Alexander Bock. '''Begründung § 7::''' Delegation der entsprechenden Regelung aus der bisherigen Finanzordnung § 2 Abs. 3 an eine möglichst dezentrale Ebene. Diese kann am besten entscheiden, ob Sozialklauseln wirksam werden können. '''Begründung § 8:''' Die Regelung macht deutlich, dass § 2 Abs. 4 der bisherigen Finanzordnung Bestand hat. Die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge erfolgt an die Länder. Der Umlageschlüssel wird aus der Beitrags- und Kassenordnung entfernt, um die inhaltliche Diskussion zur Kassen- und Beitragsordnung von möglichen Kontroversen zu Umlageschlüsseln zu trennen. Es gelten aber weiterhin die Regelungen der bisherigen Finanzordnung nach § 2 Abs.5 und Abs.6, sofern nichts anderes beschlossen wird. '''Begründung § 9:''' Weitere Regelungen zu Beitragsabführungen sollten ausschließlich auf der Länderebene zu finden sein. Diese ist nach den Festlegungen der bisherigen Finanzordnung zuständig für Beitragsabführungen, Forderungsmanagement und weiter Folgen. § 9 kann als Abs.2 des § 8 formuliert werden. ---  
§1b: Die Piratenpartei Deutschland wird kurz- bis mittelfristig wesentlich mehr Gelder verwalten müssen. Unter Berücksichtigung des basisdemokratischen Ansatzes der PIRATEN scheint ein Beratungs- und Kontrollgremium für den Bundesschatzmeister angebracht; die Kombination aus Basisvertretern ohne Amt und Landesschatzmeister trägt dem basisdemokratischen Ansatz der PIRATEN Rechnung und berücksichtigt im weitesten Sinne Transparenzgebote. §5: Alte Fassung: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 5 - Jahresabschluss (1) Es ist ein Jahresabschluss des Bundesverbandes, sowie, durch die für Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstände der Verbände, aller untergeordneten Verbände, zu erstellen. Der Jahresabschluss umfasst Einnahmen, Ausgaben, Vermögenswerte sowie Anhängen und Erläuterungen und folgt den Vorschriften des Parteiengesetzes. (2) Die Jahresabschlüsse sind spätestens einen Monat nach Ende des Geschäftsjahres zu erstellen. (3) Die Jahresabschlüsse der untergeordneten Gliederungen werden zum Zwecke der Erstellung eines Gesamtjahresabschlusses an die übergeordneten Gliederungen weitergeleitet. (4) Der Gesamtjahresabschluss der Piratenpartei Deutschland wird vor seiner Weiterleitung an den Bundeswahlleiter durch den Bundesvorstand beraten. (5) Jahresabschlüsse werden vom Vorsitzenden und dem für Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied zu unterzeichnet. (6) Der Bundesvorstand lässt den Jahresabschluss nach den Maßgaben der §§29 ff. PartG prüfen.</div> Neue Fassung: <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">§ 5 - Jahresabschluss (1) Der Bundesschatzmeister sorgt für die fristgerechte Vorlage des Rechenschaftsberichts gemäß dem sechsten Abschnitt des Parteiengesetzes bei dem Präsidenten des Deutschen Bundestages. (2) Die Landesverbände legen dem Bundesverband jährlich bis zum 31. Mai Rechenschaft über ihr Vermögen, ihre Einnahmen und ihre Ausgaben nach Maßgabe der Bestimmungen des § 24 Parteiengesetz ab. (3) Die Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände legen ihren Landesverbänden jährlich bis zum 31. März Rechenschaft über ihr Vermögen, ihre Einnahmen und ihre Ausgaben nach Maßgabe der Bestimmungen des § 24 Parteiengesetz ab. (...) (7) Die Landesschatzmeister kontrollieren die ordnungsmäßige Kassenführung der Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände und gewährleisten damit, dass jederzeit die zur Erstellung des Prüfvermerks für den Rechenschaftsbericht nach § 29 Abs.3 Parteiengesetz vorgeschriebenen Stichproben möglich sind. Ist die rechtzeitige Abgabe des Rechenschaftsberichtes gemäß Parteiengesetz auf Bundesebene gefährdet, muss der jeweils höhere Gebietsverband über sein entsprechendes Organ die Kassenführung des nachfolgenden Organs an sich ziehen oder einen Beauftragten/eine Beauftragte einsetzen.</div> Die Piratenpartei Deutschland hat seit ihrer Gründung erhebliche Probleme, ihrer Rechenschaftspflicht nachzukommen. Der Regelungskontext soll die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten definieren und zeitliche Vorlagefristen explizit aufführen. Die Piratenpartei Deutschland hat im Jahr 2009 damit begonnen, auch unterhalb der Landesebene, Teilgliederungen aufzubauen. Diese sind in die Rechenschaftspflicht gegenüber der Landes- und Bundesebene zeitlich einzubinden. Die Regelung in Absatz 7 soll sicherstellen, dass die jeweiligen Landesschatzmeister ihrer Rechenschaftspflicht auch nachkommen können, auch wenn der Fall eintritt, dass in den Teilgliederungen unterhalb der Landesebene eine ordnungsgemäße Kassenführung nicht mehr möglich ist. §7: Anpassung an das Parteiengesetz.  
Momentan versuchen die meisten Gebietsverbände vor allem zweckgebundene Spenden zu sammeln um zu vermeiden eventuell einen Teil abgeben zu müssen. Dies verkompliziert die Buchführung. Außerdem müssen zweckgebundene Spenden zurückgegeben werden, wenn sie nicht für den Spendenzweck verwendet werden können. Wenn es einer Gliederung gelingt Spenden einzunehmen, sollte sie auch frei über den Gesamtbetrag verfügen konnen. '''Aktuelle Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (3) <s>Nicht-zweckgebundene Geldspenden werden zu gleichen Teilen an die einnehmende Gliederung und den Bundesverband aufgeteilt. Der betreffende Betrag für die Bundespartei ist innerhalb von 10 Tagen zu überweisen.</s> </div> '''Neue Fassung''' <div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"> (3) '''entfällt.''' </div>  +
Kann man einen Vorstand entlasten, wenn man von den zu Verschlusssachen erklärten Interna keine Ahnung hat? Will sich ein neuer Vorstand wählen lassen, wenn er die Verschlussachen nicht vorher kennt? Da die Interna in der Bundessatzung nicht definiert sind, kann man darunter alles Mögliche verstehen, auch Verträge, die zu Lasten des PIRATEN Vermögens getätigt wurden. Kann man einem Amtsträger noch trauen, wenn Einzelheiten einer Interna über die Verschwiegenheitspflicht hinaus durchsickern und z.B. Schatzmeister oder Vorstandsvorsitzende dadurch zu einem bestimmten Handeln "bewogen" werden können? (siehe [[Antragsfabrik/Streichen von Interna|SÄA Streichen von Interna]])  +