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B
Der Vorstand möge beschließen,
für den Regionalverband werden 3 Tischwimpel mit Piraten-Logo für insg. bis zu 100 € angeschafft. +
Der Vorstand möge beschließen,
der RV stellt bis zu 50 € für die Nacherstellung von fehlenden Kontoauszügen des KV Rhein-Sieg zur Verfügung. +
Der Vorstand möge beschließen,
der Vorstand verschickt eine E-Mail an alle Mitglieder, um zu fragen, wer sich als Direktkandidat aufstellen möchte. +
Der Vorstand möge beschließen,
sobald die Unterstützungsunterschriften-Formulare zur BTW-Liste vorliegen, schickt der Vorstand an jedes Mitglied, von dem wir eine gültige Postadresse haben, ein Formular mit Beibrief. +
Der Vorstand möge beschließen,
der Mitgliedsantrag mit der NRW-Ticketnummer #529546 wird angenommen. +
Der Vorstand möge beschließen,<br>
die Piratenpartei Bonn-Rhein-Sieg unterstützt den Bonner Ostermarsch am 19.04.2025 und ruft zur Teilnahme auf. +
Der Vorstand möge beschließen,<br>
die Piratenpartei Bonn-Rhein-Sieg führt das Webhosting bei MarWe für die Websites und Mail-Accounts des ehem. KV Rhein-Sieg vorerst weiter. +
Der Vorstand möge beschließen,<br>
wir verschicken eine Rundmail an alle Mitglieder, um abzufragen, wer für die Kommunalwahl kandidieren möchte bzw. einen Wahlkreis abdecken kann. +
Der Vorstand möge beschließen,<br>
die Piratenpartei Bonn-Rhein-Sieg geht auf das Vergleichsangebot der gegnerischen Kanzlei ein und gibt 639 € zur Zahlung frei. +
Der Vorstand möge beschließen,
der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass unserer Kenntnis nach die andere Partei in der er angibt Mitglied zu sein, keine Doppelmitgliedschaften zulässt.
Ansonsten wird der Mitgliedsantrag mit der NRW-Ticketnummer #541565 angenommen. +
Der Vorstand möge beschließen,
der Mitgliedsantrag mit der NRW-Ticketnummer #541564 wird angenommen. +
Der Regionalparteitag möge beschließen:
die Satzung wird in der auf https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Bonn-Rhein-Sieg/Satzung?oldid=2658419 einsehbaren Fassung ''[siehe Anhang 1 zum Protokoll]'' bestätigt. +
Der Regionalparteitag möge beschließen:
Das folgende Logo wird das offizielles Logo der Piratenpartei Bonn-Rhein-Sieg.
Varianten für Hochformat, Social-Media und Schwarz-Weiß-Druck werden ggf. analog zu den Beispielen im [https://www.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2017/04/PP-Bund-Style-v7_4.pdf Styleguide der Piratenpartei] erstellt.
[[Datei:PP_Logo_Bonn-Rhein-Sieg.svg|500px]] +
Der Regionalparteitag möge beschließen:
''(Varianten konkurrierend abzustimmen)''
<del>'''Variante A'''</del>
§ 12 (Fachsprecher) wird ab Ziffer 4 wie folgt neu gefasst:
4. Die Fachsprecher werden vom Vorstand oder dem RPT ernannt.
5. Fachsprecher müssen bei jedem RPT bestätigt werden.
6. Es können jeweils eigene Sprecher für den Rhein-Sieg-Kreis und Bonn geben. Hierüber entscheidet der Vorstand. Der RPT kann dem Vorstand hierzu Vorgaben machen.
7. Die Tätigkeit des Fachsprechers kann vom Vorstand in einer Vorstandssitzung bis zum nächsten RPT ausgesetzt werden. Die Entscheidung muss begründet werden.
8. Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung eines Fachsprechers debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller sowie der Fachsprecher präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun.
'''Variante B'''
§ 12 (Fachsprecher) wird ab Ziffer 4 wie folgt neu gefasst:
4. Die Fachsprecher werden vom RPT ernannt.
5. Fachsprecher müssen bei jedem RPT bestätigt werden.
6. Es können jeweils eigene Sprecher für den Rhein-Sieg-Kreis und Bonn geben. Hierüber entscheidet der RPT.
7. Die Tätigkeit des Fachsprechers kann vom Vorstand in einer Vorstandssitzung bis zum nächsten RPT ausgesetzt werden. Die Entscheidung muss begründet werden.
8. Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung eines Fachsprechers debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller sowie der Fachsprecher präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun. +
Der Regionalparteitag möge beschließen:
§ 4 (Der Regionalparteitag) wird ab Ziffer 4 wie folgt neu gefasst:
4. Zu den Aufgaben des RPT gehören:
a) Die Genehmigung des gemäß den Vorschriften des Parteiengesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsberichts des Schatzmeisters.
b) Die Wahl des Vorstands und seine Entlastung nach Vorstellung des Jahres- und Rechenschaftsberichtes des Vorstands.
c) Die Wahl aller Kandidaten und deren Vertreter für Wahlen zu politischen Gremien.
d) Die Entscheidung zur Enthebung von Ämtern.
e) Beschlussfassung über Satzung mit Zweidrittelmehrheit.
f) Beschlussfassung über Wahl- und Grundsatzprogramme mit einfacher Mehrheit.
g) Beschlussfassung über politische Aktivitäten.
h) Beschlussfassung zu Weisungen an den Vorstand und die Fachsprecher.
i) Wahl der Fachsprecher.
j) Wahl der Kassenprüfer.
5. Die Ergebnisse des RPT werden schriftlich festgehalten.
6. Stimmberechtigt auf dem RPT sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder.
Mitglieder der Piratenpartei BRS können bei einfacher Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Stimmrecht entziehen.
7. Sämtliche Wahlverfahren werden durch die Geschäftsordnung des Regionalparteitags geregelt.
8. Eine Stimmübertragung ist ausgeschlossen. +
Der Regionalparteitag möge beschließen:
Das folgende Logo wird das offizielles Logo der Piratenpartei Bonn-Rhein-Sieg.
Varianten für Hochformat, Social-Media und Schwarz-Weiß-Druck werden ggf. analog zu den Beispielen im [https://www.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2017/04/PP-Bund-Style-v7_4.pdf Styleguide der Piratenpartei] erstellt.
[[Datei:PP_Logo_Bonn-Rhein-Sieg.svg]] +
Der Regionalparteitag möge beschließen:
die Satzung wird in der auf https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Bonn-Rhein-Sieg/Satzung?oldid=2658419 einsehbaren Fassung bestätigt. +
Der Regionalparteitag möge beschließen:
§ 4 (Der Regionalparteitag) wird ab Ziffer 4 wie folgt neu gefasst:
4. Zu den Aufgaben des RPT gehören:
a) Die Genehmigung des gemäß den Vorschriften des Parteiengesetzes aufgestellten und geprüften Rechenschaftsberichts des Schatzmeisters.
b) Die Wahl des Vorstands und seine Entlastung nach Vorstellung des Jahres- und Rechenschaftsberichtes des Vorstands.
c) Die Wahl aller Kandidaten und deren Vertreter für Wahlen zu politischen Gremien.
d) Die Entscheidung zur Enthebung von Ämtern.
e) Beschlussfassung über Satzung mit Zweidrittelmehrheit.
f) Beschlussfassung über Wahl- und Grundsatzprogramme mit einfacher Mehrheit.
g) Beschlussfassung über politische Aktivitäten.
h) Beschlussfassung zu Weisungen an den Vorstand und die Fachsprecher.
i) Wahl der Fachsprecher.
j) Wahl der Kassenprüfer.
5. Die Ergebnisse des RPT werden schriftlich festgehalten.
6. Stimmberechtigt auf dem RPT sind alle Mitglieder und Nicht-Mitglieder.
Mitglieder der Piratenpartei BRS können bei einfacher Mehrheit den Nicht-Mitgliedern das Stimmrecht entziehen.
7. Sämtliche Wahlverfahren werden durch die Geschäftsordnung des Regionalparteitags geregelt.
8. Eine Stimmübertragung ist ausgeschlossen. +
Der Regionalparteitag möge beschließen:
''(Varianten konkurrierend abzustimmen)''
'''Variante A'''
§ 12 (Fachsprecher) wird ab Ziffer 4 wie folgt neu gefasst:
4. Die Fachsprecher werden vom Vorstand oder dem RPT ernannt.
5. Fachsprecher müssen bei jedem RPT bestätigt werden.
6. Es können jeweils eigene Sprecher für den Rhein-Sieg-Kreis und Bonn geben. Hierüber entscheidet der Vorstand. Der RPT kann dem Vorstand hierzu Vorgaben machen.
7. Die Tätigkeit des Fachsprechers kann vom Vorstand in einer Vorstandssitzung bis zum nächsten RPT ausgesetzt werden. Die Entscheidung muss begründet werden.
8. Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung eines Fachsprechers debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller sowie der Fachsprecher präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun.
'''Variante B'''
§ 12 (Fachsprecher) wird ab Ziffer 4 wie folgt neu gefasst:
4. Die Fachsprecher werden vom RPT ernannt.
5. Fachsprecher müssen bei jedem RPT bestätigt werden.
6. Es können jeweils eigene Sprecher für den Rhein-Sieg-Kreis und Bonn geben. Hierüber entscheidet der RPT.
7. Die Tätigkeit des Fachsprechers kann vom Vorstand in einer Vorstandssitzung bis zum nächsten RPT ausgesetzt werden. Die Entscheidung muss begründet werden.
8. Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung eines Fachsprechers debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller sowie der Fachsprecher präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun. +
Der KPT möge folgende Satzungsergänzung beschliessen:
a) Dem AK Kommunalpolitik Bonn wird es ermöglicht, in kommunalpolitischen Fragen Positionspapieren zu verfassen und im Namen des AK Kommunalpolitik der Piratenpartei Bonn diese nach außen zu vertreten, sofern sie bereits gefassten und späteren Positionspapieren aus Kreis- oder übergeordneten Mitgliederversammlungen nicht widersprechen.
b) Dazu wird festgelegt, dass Anträge zu Positionspapieren unter Punkt a) in 3 Tagen vor der Beschlussfassung über die Bonner Mailingliste versendet und dem Vorstand zur Information vorgelegt werden müssen.
c) Im weiteren wird festlegt, dass Anträge zu Positionspapieren unter Punkt a) eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises zur Annahme benötigen und mindestens die Hälfte der Mitglieder des Ak (aufgerundet) abgestimmt haben muss. +, Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Der folgende Text wird als neuer Abschnitt an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm der Piratenpartei Bonn eingefügt.
3 * Wenn Neubau-Projekte von der Stadt gefördert werden, sollten hier besonders genossenschaftliche oder anderweitig auf Beteiligung vieler gerichtete Organisationsformen bevorzugt werden. In dessen Satzungen muss die Verpflichtung auf das Gemeinwohl im Vordergrund stehen. Dies stellt sicher, dass der so gewonnene Wohnraum auch in vielen Jahren noch bezahlbar sein wird. +, Der KPT der Piratenpartei Bonn möge beschließen:
Der folgende Text wird am Anfang des Wahlprogramms der Piratenpartei Bonn eingefügt.
'''Präambel'''
Liebe Bonnerin, lieber Bonner,
es kam Ihnen vermutlich schon einmal so vor, als sei eine Entscheidung der Stadt Bonn vom Himmel gefallen, und Sie dachten »Warum hat mich niemand gefragt?« oder »Wenn ich doch nur früher gewusst hätte, was die Stadt plant!«.
Tatsächlich entstehen in Bonn immer wieder Projekte, die nicht dem erklärten Willen der Bonner Bürgerinnen und Bürger entsprechen und es wirkt oft so, als würden die Interessen vieler Bonnerinnen und Bonner im Rathaus und den Bezirksvertretungen kaum beachtet.
Es ist ein wichtiges Ziel der Bonner Piraten, dies zu ändern. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger besser informieren und enger in die Entscheidungen und Belange ihrer Stadt einbinden. Sie sollen frühzeitig von geplanten Projekten erfahren und bei diesen mitreden können.
Wir sehen Politik als Dienst für jeden einzelnen Bürger, nicht nur für einflussreiche Interessengruppen. Es ist daher auch unser Ziel, Zukunftsprojekte und Großinvestitionen in der Stadt gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erarbeiten und abstimmen.
Um eine derartige Bürgerbeteiligung zu ermöglichen, setzen wir uns auf kommunaler Ebene für mehr Demokratie und Transparenz ein. Beides sind zentrale Anliegen der Piratenpartei und wir sind davon überzeugt, dass sie für eine erfolgreiche Entwicklung von Stadt und Gesellschaft unerlässlich sind.
Wir wollen neue Ideen einbringen, damit Bonn attraktiver und lebenswerter wird, ohne eine Politik auf Kosten zukünftiger Generationen zu betreiben. In diesem Programm stellen wir Ihnen Verbesserungsvorschläge und Forderungen für Bonn vor, für deren Umsetzung wir auf Ihre Unterstützung hoffen.
Es ist unsere erklärte Absicht, uns und unser Programm gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern weiterzuentwickeln. Hierfür benötigen wir allerdings Ihre Mitarbeit. Wir rufen Sie deshalb dazu auf, sich aktiv in die Politik einzubringen. Helfen Sie mit, dass es bald auch im Bonner Stadtrat und in den Bezirksvertretungen »Klarmachen zum Ändern« heißt.