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NDS:AG Satzung/2010/§ 18: Unterschied zwischen den Versionen

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K (hat „NDS:AG Satzung/§ 18“ nach „NDS:AG Satzung/2010/§ 18“ verschoben: Diese Seiten waren für SÄA LPT2010 - jetzt stehen neue für 2012 an)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 29. September 2011, 08:09 Uhr

§ 18 Auflösung und Verschmelzung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Die Auflösung oder Verschmelzung des Landesverbandes bedarf zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages.
Keine Satzungsänderungsanträge