Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

NDS:AG Satzung/2010/§ 18

Aus Piratenwiki Mirror
< NDS:AG Satzung‎ | 2010(Weitergeleitet von NDS:AG Satzung/§ 18)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

§ 18 Auflösung und Verschmelzung

ORIGINAL Überarbeitung
  1. Die Auflösung oder Verschmelzung des Landesverbandes bedarf zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages.
Keine Satzungsänderungsanträge