Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Anerkennung des KV Bonn als basisdemokratisches Plenum in Bonn zur Entscheidungsfindung bei kommunalpolitischen Fragen

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Sonstiger Antrag für den Bundesverband von Felix Kopinski.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Sonstiger Antrag Nr.
Z035
Beantragt von
Felix Kopinski
Titel
Anerkennung des KV Bonn als "basisdemokratisches Plenum in Bonn zur Entscheidungsfindung bei kommunalpolitischen Fragen"
Antrag

Der BPT möge beschliessen, den durch die Mitgliederversammlung Bonn am 10.04.2010 gegründeten Kreisverband Bonn als "basisdemokratisches Plenum in Bonn zur Entscheidungsfindung bei kommunalpolitischen Fragen" im Sinne des von der Landesmitgliederversammlung NRW 2010.2 beschlossenen Antrags anzuerkennen.

Begründung

Durch den durch die gleiche Landesmitgliederversammlung beschlossenen §6a der Landessatzung NRW sieht sich der Landesvorstand derzeit nicht in der Lage, den Beschluss der LMV anzuerkennen.

zum Protokoll LMV NRW 2010.2



<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:FxK|Felix Kopinski“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der BPT möge beschliessen, den durch die Mitgliederversammlung Bonn am 10.04.2010 gegründeten Kreisverband Bonn als "basisdemokratisches Plenum in Bonn zur Entscheidungsfindung bei kommunalpolitischen Fragen" im Sinne des von der Landesmitgliederversammlung NRW 2010.2 beschlossenen Antrags anzuerkennen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Durch den durch die gleiche Landesmitgliederversammlung beschlossenen §6a der Landessatzung NRW sieht sich der Landesvorstand derzeit nicht in der Lage, den Beschluss der LMV anzuerkennen.[[NRW:Landesparteitag_2010.2/Protokoll2#Verhaltung_in_der_Kommunalpolitik_in_Bonn|zum Protokoll LMV NRW 2010.2“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Nesges
  2. Val - Klarerer Bezug zum LMV-Beschluss
  3. Kemal
  4. CG909
  5. FxK Der Antragsteller zieht seinen Antrag zurück, er findet nur den "Antrag-Zurück-ziehen-Button" nicht.
  6. Netnrd
  7. Aloxo Bundesthema, da LVor NRW in dieser Sache handlungsunfähig
  8. robi.kraus
  9. Silvan 10:14, 3. Mai 2010 (CEST)
  10. Altfelde Bundesthema, da Entscheidung über Art der Mitwirkungsrechts Einzelner wichtig ist und die Sache evtl. anderswo wiederholt werden könnte.
  11. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Trias warum noch ein Antrag?
  2. Andena 21:21, 17. Apr. 2010 (CEST) Klärt das in NRW
  3. Veloc1ty 13:15, 18. Apr. 2010 (CEST) Kein Bundesthema - Siehe Diskussionsseite. Sowas kann man nicht beschließen, sondern man muss Kriterien erfüllen.
  4. Thomas-BY
  5. GinNTonic falscher Sandkasten und Förmchen in Inspekation bis 1.8.
  6. Thorres
  7. Rainer Sonnabend
  8. Sascha Körver 23:41, 19. Apr. 2010 (CEST)NRW-Thema, bestenfalls Schlichter bestimmen!
  9. Corax 02:18, 20. Apr. 2010 (CEST)
  10. Truxle 21:29, 21. Apr. 2010 (CEST)
  11. Twix 15:42, 22. Apr. 2010 (CEST)
  12. Alles andere als eine volle Anerkennung des KV Bonn finde ich nicht akzeptabel. Wenn der LV keine Untergliederungen haben möchte muss er eventuell Piraten vor Ort mobilisieren, damit diese auf Gründungsversammlungen gegen die Gründung stimmen. Jonas M. 19:34, 25. Apr. 2010 (CEST)
  13. Jan Was hat das auf dem BUNDESparteitag zu suchen?
  14. Walter NRW-Thema
  15. Sebastian Pochert
  16. RicoB CB 07:11, 2. Mai 2010 (CEST)
  17. MichaelG 13:15, 6. Mai 2010 (CEST)
  18. Magnum
  19. Mtu
  20. Fridtjof 18:00, 12. Mai 2010 (CEST)
  21. Unglow (Bei Streitigkeiten kontaktiert bitte das Schiedgericht. Der BPT hat für sowas weder die Zeit noch die Befugnis)
  22. Salorta
  23. DeBaernd 20:50, 14. Mai 2010 (CEST) da beim ersten antrag dafür

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Bragi Macht das unter euch aus...
  2. Aleks_A 01.05.2010
  3. ...

Diskussion

Der Antragsteller zieht seinen Antrag zurück, er findet nur den "Antrag-zurück-ziehen-Button" nicht. Man hat sich mit dem LVor NRW "gütlich" geeinigt.

Argument 1

In dem Antrag geht es um die Frage, ob wir es zulassen wollen, das ein einzelner Landesverband die Piratenpartei zu der deutschen Partei machen können soll, der seinen regionalen Untergliederungen am wenigsten Eigenständigkeit einräumt.

Während draußen die Autobahnen zu geschneit wurden, fand am 28. Februar 2010 eine Landesmitgliederversammlung NRW statt, auf der ganz zum Schluss und unter hektischem Treiben ein fataler Beschluss gefasst wurde. Einerseits wurde den Kreisfreien Städten Köln und Bonn die Bildung eines kommunal-politischen Gremiums zur Entscheidungsfindung erlaubt, aber gleichzeitig die Bildung von Kreisverbänden für sechs Monate verboten.

Unter anderem, weil sich die Mitgliederversammlung von Bonn (auf Wunsch der Crews) schon am 24. Februar zur Gründung eines Kreisverbandes entschlossen hatte, wurde dort am 10. April (wie beschlossen) ein Kreisverband Bonn gegründet. Ein weiterer Grund, gegen das „Verbot“ der LMV zu verstoßen, war der erheblich Zweifel an den Kompetenzen der LMV und der Rechtmäßigkeit des gefassten Beschlusses U8 überhaupt.

Zum Verständnis zunächst das Parteiengesetz:

Parteiengesetz § 7 Gliederung "Die Parteien gliedern sich in Gebietsverbände. Größe und Umfang der Gebietsverbände werden durch die Satzung festgelegt. Die gebietliche Gliederung muss so weit ausgebaut sein, dass den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist. Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf das Gebiet eines Stadtstaates, braucht sie keine Gebietsverbände zu bilden; sie ist Partei im Sinne dieses Gesetzes. Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, sind zulässig."

Quelle: - http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__7.html


Sieht man sich die Crew-Ordnung der Landessatzung NRW genauer an, stellt man schnell fest, das Crews (als alleinige Organisationsform unter dem Landeverband) in einigen Punkten den Vorgaben des Parteiengesetzes verstoßen. So sind Crews nicht örtlich gebunden und so kann durch Auflagen einer Crew die politische Willensbildung (unterhalb des Landesverbandes) nicht von jedem Parteimitglied wahr genommen werden.

Zum Verständnis einige Merkmale des Crew-Konzeptes von NRW: Crew-Konzept

In der Satzung des Landesverbandes NRW, der Piratenpartei Deutschland, gibt es eine Crewordnung. Diese Crew-Ordnung wurde geschaffen, als der Landeverband NRW noch 200 Mitglieder zählte. Die Crews sind hervorragend geeignet, um in ländlichen Gegenden die wenigen, vorhandenen Parteimitglieder (nicht ortsbezogen) zu bündeln und so kleine, autonome Oganisationseinheiten zu schaffen. Diese Crews sind wirtschaftlich selbstständig, da ihnen auf Landesebene ein Konto und ein eigenes Budget zugeteilt wird. In Kreisverbänden stellen sie durch diese Verfahrensweise den idealen Nährboden für oppositionelle und kritische Haltung innerhalb des Verbandes dar, was piratiger kaum sein könnte.

Leider benötigen 100 Piraten (weniger als Bonn) in einer Stadt 11 Crews (55-99 Mitglieder), um an einer angemessenen politischen Willensbildung innerhalb ihrer Partei teil nehmen zu können (eine Stimme zu haben). Dies bedeutet organisatorisch: 11 Protokolle pro Monat und 22 Crewsprecher. Die Crew-Sprecher wechseln alle drei Monate (4,2 Tage/Crew-Sprecher). Organisatorisch und vom Kommunikationsaufwand her, ist dies kaum zu bewältigen. Vor allem, wenn es gilt, ein separates Thema auf kommunalem Gebiet zu entscheiden, müsste der „Antragsteller“ 11 verschiedene Termine (Crew-Treffen) wahr nehmen, um sein Anliegen zu vertreten.


Zum weiteren Verständnis die Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland:

§ 7 - Gliederung Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.

Quelle: http://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_7_-_Gliederung

Da die Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland zwar Kreisverbände explizit erwähnt, aber die Landesverbände diese Untergliederung nur wählen „können“, aber nicht „müssen“, seien die Crews genug „Struktur“, um die im Parteiengesetz geforderten Gebietsverbände bereit zu stellen. So argumentiert NRW.

Dies ist leider nicht richtig, wenn man sich das Parteiengesetz genauer betrachtet und eine fachliche Meinung dazu einholt. Das deutsche Standardwerk zu „Allgemeines Verwaltungsrecht“, der sogenannte Ipsen-Kommentar, erklärt §7 des Parteiengesetzes (auch für Laien) wesentlich eindeutiger.

B. Gliederung der Parteien in Gebietsverbände ( Abs. 1)

„Nach Abs. 1 Satz 1 gliedern sich die Parteien in Gebietsverbände. Diese indikative Formulierung enthält eine bindende Verpflichtung für Parteien i.S.v. §2, eine regionale Untergliederung in Gestalt von Gebietsverbänden zu schaffen. Hiervon ausgenommen sind gem. Abs. 1 Satz 3 allein Landesparteien, die sich ausschließlich in einem Stadtstaat betätigen (Abs. 1 Satz 3). Erforderlich ist ist eine mehrstufige vertikale Gliederung in territoriale Einheiten, die jeweils die Parteiorganisation auf einem bestimmten räumlichen Gebiet bilden. Virtuelle Parteigliederungen im Internet sind deshalb keine Gebietsverbände im Sinne von Abs. 1 Satz 1 und damit nicht geeignet, den Regelungsauftrag aus Abs. 1 Satz 1 zu erfüllen."

"Ebenfalls keine (Unter-) Gliederungen der Parteien sind Sonder- und Nebenorganisationen, in denen bestimmte (Interessen-)Gruppen sich innerhalb oder neben der Partei unter Anknüpfung an bestimmte gemeinsame Merkmale zusammenschließen, Jugendorganisationen, Organisationen weiblicher Mitglieder, Arbeitnehmerorganisationen, Organisationen von Parteimitgliedern bestimmten Bekenntnisses etc.). …

… derartige Unterorganisationen, die bei hinreichender Verselbständigung ebenfalls als eigene (nicht rechtskräftige) Vereine zu qualifizieren sein können, sieht das Parteiengesetz nicht vor; ihre Errichtung bleibt den Parteien aber selbstverständlich möglich. Die erforderliche Untergliederung der Partei in Gebietsverbände kann hierdurch jedoch nicht ersetzt werden."

Quelle: „Allgemeines Verwaltungsrecht“ Ipsen, Zweiter Abschnitt, Seite 63


zum Vergleich:

NRW Crewordnung

"§6 Mitgliedschaft in einer Crew

(1) Jeder Pirat kann die Mitgliedschaft in einer Crew seiner Wahl bei dieser beantragen."

Quelle: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Crewordnung


Da die Zuordnung (der Mitglieder eines räumlichen Gebietes zu einer Untergliederung der Partei) durch die Crews nicht gegeben ist, verstößt die NRW-Crew-Ordnung (als alleinige Organisationsform unterhalb des Landesverbandes) gegen das Parteiengesetz. Crews sind nicht ortsbezogen und nicht jeder Pirat einer Kommune wird automatisch auch in eine Crew aufgenommen bzw. hat dadurch eine Stimme. Beschluss U8 der Landesmitgliederversammlung 2010.2 NRW ist damit als nichtig zu betrachten, weil er die Gründung von Kreisverbänden (als regionale Untergliederung) untersagt und deshalb gegen das Parteiengesetz verstößt.

Weiteres führt Ipsen zu dem Verhältnis zwischen Mitgliederzahlen und Verbandsstrukturen aus, was in anbetracht der hohen Mitgliedszuwächse (in den letzten zwölf Monaten), nicht uninteressant erscheint:

"Mit Blick auf den notwendigen Organisationsgrad sowie Menge und Größe der Untergliederungen einer politischen Partei zwingt Satz 3 zu einer Orientierung an "angemessenen" Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitglieder bei der politischen Willensbildung. Diese Vorgabe gilt sowohl in "vertikaler" Hinsicht, also mit Blick auf auf einer Gliederung der Partei in verschiedene Ebenen (Landes-, Kreis-, Ortsverbände), als auch horizontal, also für die Größe der der einzelnen Verbandsgliederungen. Da Satz 3 den notwendigen Ausbaugrad der Gliederung einer Partei mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der "angemessenen Mitwirkung" gekennzeichnet, müssen Versuche, den Inhalt dieser Vorgabe durch einen festen Zahlenmaßstab zu bestimmen mit Zurückhaltung aufgenommen werden. Auch werden die Anforderungen an den Ausbau der Parteiorganisation in Abhängigkeit von ihrer Größe und Mitgliederzahl divergieren."

"Als allgemeine Aussage darüber, wann den Mitgliedern gerade durch das Vorhandensein von Gebietsverbänden angemessene Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet werden, bleibt daher zunächst eine "Je-desto-Formel" möglich: Je größer die Zahl der Parteimitglieder ist, desto stärker muss die gebietliche Gliederung einer Partei horizontal und vertikal ausgebaut sein."

Quelle: „Allgemeines Verwaltungsrecht“ Ipsen, Zweiter Abschnitt, Seite 65


Der Antrag auf Annerkennung des Kreisverband Bonn der Piratenpartei Deutschland, hat wesentlich mehr symbolischen als rechtlichen Stellenwert. Er stellt jedoch deutlich klar, dass die Piratenpartei sich an geltendes Recht (das Parteiengesetz) hält. Denn die Parteien werden dort verpflichtet, sich in dem in §7 vorgesehenen Umfang in Gebietsverbände zu gliedern. Diese Vorgaben dienen insbesondere dem Zweck, den Mitgliedern hinreichende Möglichkeiten zur Willensbildung zu ermöglichen. Dies ist derzeit in NRW nicht gewährleistet und macht uns derzeit zu der Partei, die ihren regionalen Untergliederungen die wenigsten Rechte auf Eigenständigkeit und Autonomie garantiert.

Crews und KVs ergänzen sich übrigens super!

FxK

Argument 2

  • Auf dem letzten Landesparteitag der NRW-Piraten wurde fukami erlaubt ein sogenanntes "basisdemokratisches Plenum" einzurichten. Selbst wenn der Bundesparteitag den Kreisverband Bonn nun als basisdemokratisches Plenum anerkennt, würde das m.E. diesem bei der Anerkennung des Kreisverbandes Bonn nicht helfen. Die Landesmitgliederversammlung gar nicht die Möglichkeiten, gegen die selbst gegebene Landessatzung zu verstoßen. Demnach kann sie auch nicht irgendjemandem erlauben durch Tricks Kreisverbände zu gründen.
  • Außerdem hier noch ein Zitat aus dem Kommentar zum Parteiengesetz:
Mit Blick auf den notwendigen Organisationsgrad sowie Menge und Größe der Untergliederungen einer politischen Partei zwingt Satz 3 zu einer Orientierung an "angemessenen" Mitwirkungsmöglichkeiten der Mitglieder bei der politischen Willensbildung. Diese Vorgabe gilt sowohl in "vertikaler" Hinsicht, also mit Blick auf auf einer Gliederung der Partei in verschiedene Ebenen (Landes-, Kreis-, Ortsverbände), als auch horizontal, also für die größe der der einzelnen Verbandsgliederungen. Da Satz 3 den notwendigen Ausbaugrad der Gliederung einer Partei mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der "angemessenen Mitwirkung" gekennzeichnet, müssen Versuche, den Inhalt dieser Vorgabe durch einen festen Zahlenmaßstab zu bestimmen mit Zurückhaltung aufgenommen werden. Auch werden die Anforderungen an den Ausbau der Parteiorganisation in Abhängigkeit von ihrer Größe und Mitgliederzahl divergieren.
--Thorres 20:54, 19. Apr. 2010 (CEST)