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- RP:Antrag/2013.3/023/Neues Logo für den Landesverband + (In Oppenheim hieß es vom LVor, dass dieser sich um ein Logo bemühen würde, allerdings ist dies nicht in den letzten Monaten geschehen!)
- RP:2014-06-15 - 136. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Beim Beschluss zur Berechtigung der Vorstä … Beim Beschluss zur Berechtigung der Vorstände auf die Verwaltungs-Queue http://wiki.piratenpartei.de/RP:2014-06-01_-_135._Vorstandssitzung#Zugriffsrechte_im_OTRS_auf_Verwaltungs-Queue ist ungewollterweise die notwendige Berechtigung von Matthias untergegangen. Bei der Beauftragung von Matthias wurden aber seine Berechtigungen nicht festgelegt: http://wiki.piratenpartei.de/RP:2014-01-21_-_125._Vorstandssitzung#Beauftragung_eines_GenSek-Helfers In der Vergangenheit wurden die Berechtigungen der Gensek-Helfer sonst jedoch eindeutig beschlossen: http://wiki.piratenpartei.de/RP:2013-07-02_-_112._Vorstandssitzung#Beauftragung_von_Helfern_f.C3.BCr_den_Generalsekret.C3.A4r Das soll bei dieser Gelegenheit nachgeholt werden. bei dieser Gelegenheit nachgeholt werden.)
- BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2011.2/Stadt-mit-mass + (In Unterschleißheim werden derzeit umfasse … In Unterschleißheim werden derzeit umfassende Projekte geplant, die den Charakter der Stadt nachhaltig verändern werden. Bei einer Bürgerversammlung am 28. September hat sich eine große Mehrheit der Bürger dafür ausgesprochen, dass der Stadtrat ein Ratsbegehren zu diesem Thema beschließt. Doch CSU- und SPD-Fraktion setzten sich mit ihrer Mehrheit in der folgenden Stadtratssitzung über den Beschluss der Bürgerversammlung hinweg. Daher sollten wir als Befürworter von mehr Bürgerbeteiligung die Initiative zur Durchführung eines Bürgerentscheids begrüßen.chführung eines Bürgerentscheids begrüßen.)
- RP:2015-05-03 - 159. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Die Pressearbeit ist ein nicht unwichtiger … Die Pressearbeit ist ein nicht unwichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit. Diese muss für die gesamte Partei dringend zu mehr Gemeinsamkeit verändert werden.</br>Der Bundesverband hat Aufgrund der Weitergabe von Mitgliedsbeiträgen und Parteienfinanzierung nicht ausreichende Mittel, um solche Treffen alleine zu finanzieren. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 2300 Euro (aus unten angefügten OTRS-Antrag PP#100104128) Bei Zahlung von 16 Landesverbänden a 200€ wäre Geld vorhanden, ohne den Bund zu belasten.Geld vorhanden, ohne den Bund zu belasten.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Sicherheit von PkW erhöhen + (In den Fahrzeugmodellen vieler Hersteller … In den Fahrzeugmodellen vieler Hersteller gibt es durch die Diebstahlsicherung kaum eine Möglichkeit, den Fahrzeuginnenraum zu verlassen, falls man im Fahrzeug eingesperrt ist. Sobald der Schlüsselbesitzer von außen das Fahrzeug absperrt (sei es unbewusst oder beabsichtigt), obwohl sich Insassen im Fahrzeuginnenraum befinden, sind die Personen de facto eingesperrt. Tatsächlich sind solche Szenarien schon des öfteren vorgekommen. Kinder mussten in heißen Sommermonaten schon von der Feuerwehr gerettet werden, weil sie nicht mehr aus dem Auto kamen.</br>Es ist offensichtlich, dass hier eine massive Sicherheitslücke bestehender Fahrzeuge besteht, die durch einfache technische Änderungen mit geringem Aufwand behoben werden kann. mit geringem Aufwand behoben werden kann.)
- RP:Antrag/2011.3/SA2/sozialliberal sozial-libertär + (In den Medien heißt es immer, wir hätten k … In den Medien heißt es immer, wir hätten kein Programm / keine zusammenhängende Programmatik und ähnliches. Die Journalisten wollen eine ganz, ganz kurze prägnante Einordnung in das politische Spektrum haben. In Gesprächen mit Bürgern erwarten auch diese von uns eine ganz kurze prägnante Einordnung, bevor sie sich hoffentlich weiter informieren.</br></br>Wir sollten hier mal Stellung beziehen, damit man eine basisdemokratisch bestätigte Aussage treffen kann, auch wenn diese nur extrakurz sein soll.</br></br>Das rechts-links-Schema ist hier absolut nicht tauglich für uns.</br></br>Da wir uns aber ganz allgemein in sehr, sehr vielen Bereichen für die Freiheit der Menschen einsetzen, dürfte "liberal" oder "libertär" wohl für uns passen. Klar ist, dass wir damit nicht das gleiche "liberal" meinen, wie die FDP oder der Neoliberalismus. "Liberal" in unserem Sinne ist nicht die verantwortungslose, egoistische Freiheit.</br></br>Wir wollen für die Menschen nicht nur die negative Freiheit ("Freiheit von etwas"), sondern auch die positive ("Freiheit zu etwas"). Das drückt sich z.B. auch in unserer Position zum bedingungslosen Grundeinkommen aus.</br></br>Und das "Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe" zeigt auch, dass wir eine soziale Partei sind.</br></br>"Sozial" bedeutet hierbei auch nicht zwangsläufig links. Die CSU trägt das sozial auch im Namen.</br></br>Wenn wir uns also als "sozial-liberal" oder "sozial-libertär" bezeichnen, legen wir uns damit nicht im rechts-links-Schema fest. Wir fassen lediglich ein Großteil der Punkte unserer Programmatik in einen ganz kurzen Begriff.</br></br>Das ist benutzerfreundlich. Für viele Wähler und Journalisten kann diese Kurz-Einordnung einen Einstieg in unsere Programmatik sein.inen Einstieg in unsere Programmatik sein.)
- BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/GO-Optimierung + (In den ersten fünf Punkten des Abschnitts … In den ersten fünf Punkten des Abschnitts "Anträge zur Geschäftsordnung" werden allgemeine Regeln, wie GO-Anträge zu stellen sind und wie darüber abzustimmen ist, mit Details zu einem speziellen GO-Antrag, nämlich dem GO-Antrag auf </br>Alternativantrag, vermischt. Daher werden diese fünf Punkte neu gegliedert, um eine bessere Lesbarkeit herzustellen und den logischen Zusammenhang deutlicher zu machen. Außerdem werden einige kleine Ungereimtheiten beseitigt. </br></br>Insbesondere erhält in der Neufassung der GO-Antrag auf Alternativantrag einen eigenen Unterabschnitt, so wie das bei den anderen GO-Anträgen, die nicht bereits weiter oben im Text erläutert wurden, auch der Fall ist.</br></br>Die aktuelle GO sieht für den Fall, dass es keine Gegenrede gibt vor, dass der GO-Antrag ohne Abstimmung angenommen wird. Es ist aber Usus, aber nicht Teil der GO, durch einen Zwischenruf "formal" eine inhaltslose Gegenrede zu halten, um so auch ohne Gegenrede eine Abstimmung zu erzwingen. Dies wurde jetzt in die GO mit aufgenommen. </br></br>Ein weiterer Punkt ist, dass der bisherige Satz "Jeder Pirat kann daraufhin eine Für- oder Gegenrede für einen Antrag halten" in der Regel in sinnvoller Weise so interpretiert wurde und wird, dass bei GO-Anträgen nur genau eine Fürrede und höchstens eine Gegenrede zulässig sind, die aber von jedem Piraten gehalten werden können. Dies entspricht auch der üblichen Handhabung in GOs anderer Parteien und in Vereinssatzungen. <BR>In einigen Parteitagen wurde dieser Satz aber von der Versammlungsleitung so interpretiert, dass im Prinzp so viele Für- und Gegenreden gehalten werden können, wie Piraten anwesend sind. Dies führte dazu, dass die gelegentlich aufflammenden GO-Schlachten noch weiter ausuferten, so dass für die eigentliche Arbeit noch weniger Zeit blieb. GO-Anträge sind wichtig, aber eine Für- und eine Gegenrede sind bei der Fülle der GO-Anträge wirklich genug. Auch in der neuen Fassung bleibt aber erhalten, dass jeder Pirat die Für- oder Gegenrede halten kann, also auch die gerade Betroffenen oder die Versammlungsleitung selbst.Betroffenen oder die Versammlungsleitung selbst.)
- Antragsfabrik/Verbesserte Ausschreibungsprocedere für zukünftige Bundesparteitage + (In den letzten Jahren hat es immer ein lan … In den letzten Jahren hat es immer ein langes Hick-hack hinsichtlich des Parteitagstermins,der Location usw gegeben und es gab auch schon das kurzfristige verwerfen von beschlossenen Terminen als auch Austragungsorten. Das hat dazu geführt das die einzelnen Piraten weder ihre Freie Zeit noch die Anreise vernünftig planen konnten als auch die Ausarbeitung von Anträgen zum Parteitag relativ knapp bemessen war.</br>Anträge die sich im Liquid-Feedback-Tool befinden benötigen eine noch längere Vorlaufzeit, in Chemnitz wurden daher alle Anträge die es gab in das Antragsbuch geschoben. Die jeweilige Antragskommission durfte dann innerhalb von 4 Wochen alles sortieren und bearbeiten.</br>Die Verbreitung des Antragsbuch als Opt in für die einzelnen Mitglieder trägt dazu bei das mehr Mitglieder sich mit den Anträgen beschäftigen und ggf noch Verbesserungspotential bieten.nd ggf noch Verbesserungspotential bieten.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Erstwohnsitz + (In den meisten (allen?) Wahlgesetzen in De … In den meisten (allen?) Wahlgesetzen in Deutschland ist die Stimmberechtung bei Aufstellungsversammlungen nicht abhängig von der Mitgliedschaft in einem Gebietsverband, sondern vom Erstwohnsitz in Bundesland oder Wahlkreis.</br></br>Wer der Partei nur seinen Zweitwohnsitz angegeben hat, ist dort überlicherweise nicht stimmberechtigt, wenn es um Versammlungen zur Aufstellung von Direkt oder Listenkandidaten geht. </br></br>Zu Versammlungen am Erstwohnsitz kann er im Normalfall nicht eingeladen werden, da der Gebietsverband, der diese organisiert keinen Zugriff auf die Daten des Piraten hat. </br></br>Manche sagen, wer der Partei den falschen Wohnsitz meldet, ist eben selbst schuld wenn er dadurch sein Wahlrecht für Aufstellungsversammlungen verliert. Allerdings ist dieses Verhalten nach Satzung bisher erlaubt und viele Piraten wissen sicher nicht davon, dass sie dadurch ihr Wahlrecht verlieren.</br></br>Durch diese Satzungsänderung soll auch eine eventuelle Anfechtbarkeit von Aufstellungsversammlungen verhindert werden.</br></br>* neue Formulierung [[Benutzer:DerJonas|Jonas M.]] 02:47, 2. Apr. 2010 (CEST)nutzer:DerJonas|Jonas M.]] 02:47, 2. Apr. 2010 (CEST))
- Archiv:2022/BY:Kreisverband München/Kreisparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Positionspapier: Semesterticket + (In den meisten deutschen Universitätsstädt … In den meisten deutschen Universitätsstädten gibt es ein Semesterticket; in München dagegen scheiterte das vorgeschlagene Modell des Semestertickets am negativen Votum der Urabstimmung an der LMU 2009. </br>Das jetzt in 2012 diskutierte Modell unterscheidet sich vom Abgelehnten nur geringfügig. Es ist ein für alle verpflichtender Sockelbetrag von 59 Euro vorgesehen, der zur Nutzung des Gesamtnetzes nur zu Nebenzeiten berechtigt. Für eine Nutzung auch zur Hauptzeit ist ein Aufpreis von 141 Euro fällig, auch hier wieder ohne Unterscheidung zwischen Innen- und Außenraum.</br>Dieses Modell benachteiligt insbesondere Studenten, die den MVV gar nicht nutzen, aber den Sockelbetrag trotzdem bezahlen müssen, und Studenten, die in den Ringen 1 und 2 wohnen und für den bisher günstigeren Fahrpreis höhere Mieten in Kauf nehmen. Auswärtige können sich durch das Modell dagegen erheblich besserstellen, dazu ein Rechenbeispiel:</br>Student X aus Thalkirchen nutzt bisher den MVV während der Vorlesungszeit nach dem Ausbildungstarif 2 zu Kosten von 138,80 Euro. Durch das Semesterticket muss er künftig 61,20 Euro mehr bezahlen.</br>Student Y aus Tutzing nutzt bisher den MVV während der Vorlesungszeit und der vorlesungsfreien Monate zur Fahrt nach München zu Kosten von 661,20 Euro. Durch das Semesterticket spart er sich 461,20 Euro.</br>Eine entfernungsabhängige Komponente, wie sie sich im gesamten Angebot des MVV wiederfindet, sollte auch beim Semesterticket selbstverständlich sein.</br></br>Sollten dem MVV durch die Einführung des Semestertickets Einnahmeausfälle entstehen, dürfen diese nicht ausschließlich bei der Stadt München „hängenbleiben“ (wie derzeit diskutiert), sondern müssen von allen Gesellschaftern nach dem Verursacherprinzip getragen werden.ch dem Verursacherprinzip getragen werden.)
- RP:Antrag/2014.1/003/Rechtsfähigkeit des LV + (In der 3. SDMV-Abstimmung am 09.10.2013 wu … In der 3. SDMV-Abstimmung am 09.10.2013 wurde beschlossen: "Der Landesverband Rheinland Pfalz stellt fest, dass er rechtsfähig ist." Der LV kann das aber gar nicht feststellen, denn er ist nicht rechtskräftig. Ein Verein, und dazu gehören auch Parteien, wird durch eine Eintragung ins Vereinsregister zum rechtsfähigen Verein (BGB §21). Dazu ist es zwingend nötig (BGB §57 Abs. 1) dass diese Eintragung in der Satzung festgeschrieben wird. Da in der SDMV nicht über Satzungsänderungen entschieden werden kann, halte ich den Antrag in der SDMV und daher auch die Abstimmung darüber für nicht zulässig. Die Entscheidung über diese Satzungsänderung kann nur durch die LMV getroffen werden.</br></br>Bei diesem Antrag ist zu beachten, dass eine Eintragung ins Vereinsregister weitreichende Folgen hat. Sie hat Folgen z.B. für die Buchhaltung und die Steuererklärungen. Jede Satzungsänderung muss (gebührenpflichtig) beim Amtsgericht eingetragen werden und ist erst ab dieser Eintragung wirksam.und ist erst ab dieser Eintragung wirksam.)
- RP:Antrag/2014.1/004/keine Rechtsfähigkeit des LV + (In der 3. SDMV-Abstimmung am 09.10.2013 wu … In der 3. SDMV-Abstimmung am 09.10.2013 wurde beschlossen: "Der Landesverband Rheinland Pfalz stellt fest, dass er rechtsfähig ist." Der LV kann das aber gar nicht feststellen, denn er ist nicht rechtskräftig. Ein Verein, und dazu gehören auch Parteien, wird durch eine Eintragung ins Vereinsregister zum rechtsfähigen Verein (BGB §21). Dazu ist es zwingend nötig (BGB §57 Abs. 1) dass diese Eintragung in der Satzung festgeschrieben wird. Da in der SDMV nicht über Satzungsänderungen entschieden werden kann, halte ich den Antrag in der SDMV und daher auch die Abstimmung darüber für nicht zulässig. Die Entscheidung über diese Satzungsänderung kann nur durch die LMV getroffen werden.</br></br>Eine Eintragung ins Vereinsregister hat weitreichende Folgen. Sie beeinflusst z.B. die Buchhaltung und die Steuererklärungen. Jede Satzungsänderung muss (gebührenpflichtig) beim Amtsgericht eingetragen werden und ist erst ab dieser Eintragung wirksam. Dem stehen keine nennenwerten Vorteile gegenüber.hen keine nennenwerten Vorteile gegenüber.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Positionspapier zur Innen- und Rechtspolitik in Bayern Teil 3 + (In der Begründung verweise ich auf diesen … In der Begründung verweise ich auf diesen Artikel von Heise [http://www.heise.de/security/meldung/28C3-CCC-bleibt-beim-klaren-Njet-zum-Staatstrojaner-1401698.html] und (für Leute mit Zeit) auf Constanze Kurz und Co. [http://www.youtube.com/watch?v=CJOL_sBAJSg].tp://www.youtube.com/watch?v=CJOL_sBAJSg].)
- RP:2017-02-19 - 203 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (In der Bundessatzung ist festgelegt, dass … In der Bundessatzung ist festgelegt, dass die unterste Gliederung jeweils zuständig ist für ein Mitglied. Für Mitgliedsbeiträge gilt laut Landessatzung, dass dafür der Landesverband zuständig ist. Die Bundesverwaltung als Beauftragte des Bundesvorstandes nimmt sich nun Rechte für die Verwaltung von Mitgliedern heraus, für die vom Landesverband keine Zustimmung besteht. Dadurch entsteht ein Kompetenzwirrwar, bei denen z.B. Informationen über Einschreiben von Mitgliedern nicht an die Mitgliederverwaltung weiter gegeben werden. Für die Behinderung des Schatzmeisters bei seiner Arbeit für das Einbringen der Mitgliedsbeiträge bedarf es keine weitere Begründung. Seine Zuständigkeit ist nahezu in jeder Satzung bis hin zum Parteiengesetz eindeutig festgelegt.n zum Parteiengesetz eindeutig festgelegt.)
- RP:2015-10-05 - 169. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (In der Netiquette zu den Mailinglisten der … In der Netiquette zu den Mailinglisten der Piratenpartei steht: Jedes Listenmitglied ist verpflichtet zu einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre auf den Listen beizutragen. </br>Der User "SmoreBrod" fällt aber seit geraumer Zeit nur noch durch destruktive Diskussionsbeiträge auf. Oft sind es genau diese Beiträge, die eine thematische Diskussion im Keim ersticken, und somit dieses wichtige Arbeitsmittel für eine Parteiarbeit nicht nutzbar machen. Gerade jetzt vor der Landtagswahl ist es wichtig, dass Mitglieder politische Themen-Diskussionen auf der Rheinland-Pfalz Liste führen können. Es ist Mitgliedern nicht zuzumuten, deshalb auf andere, moderierte Listen auszuweichen, zumal diese oft für administrative Vorgänge benötigt werden, und durch vermehrte thematische Diskussionen unübersichtlich werden. Gleichzeitig widerspricht das Ausweichen auf moderierte Listen unserem Transparenzgedanken. Wobei das „Mitmachen“ bei der "Transparenz", wie im ersten Satz beschrieben, an Regeln gekoppelt ist.Satz beschrieben, an Regeln gekoppelt ist.)
- BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2012.1/Frauenquoten + (In der Politik werden derzeit absolute Fra … In der Politik werden derzeit absolute Frauenquoten von bis zu 40% für Aufsichtsräte und Vorstände in der Wirtschaft diskutiert. Es gibt bisher keine verbindliche Position der Piratenpartei zu diesem Thema. Mit diesem Positionspapier sollen wir uns klar dagegen positionieren. Bei Erfolg soll diese Position Grundlage für einen Programmantrag auf Landes- und Bundesebene werden.</br></br>Im Vergleich zu dem [[BY:Bezirksparteitag_Oberbayern/Antragsfabrik_2012.1/Positionspapier_Entscheidungsfreiheit_statt_Frauenquoten|generellen Antrag gegen Quoten]] bezieht dieser hier ganz konkret Position gegen Quoten in oberen Gremien der Wirtschaft, so wie es mit grosser Mehrheit in der [[BY:AG_Familienpolitik/Protokolle/2012-06-06_-_Protokoll_AG_Familienpolitik|Sitzung der AG Familienpolitik]] abgestimmt wurde, auf deren Diskussion dieser Antrag beruht.</br>Die beiden Anträge sind voneinander unabhängig.</br></br>Verbesserungsvorschläge und konstruktive Kritik an diesem Positionspapier sind stets erwünscht.</br></br>Ein paar relevante Links und Studien zum Thema</br># aktuelle Gesetzesentwürfe http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38132532_kw10_de_frauenquote/index.html</br># Zunahme des Frauenanteils http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/studie-von-pwc-immer-mehr-frauen-ziehen-in-aufsichtsraete-ein-a-838669.html</br># Erfahrungen in Norwegen http://www.nytimes.com/2010/01/28/world/europe/28iht-quota.html?_r=3&pagewanted=all</br># Ursachen für Geschlechterunterschiede in der Wirtschaft http://www.brandeins.de/magazin/wir-lieben-die-vielfalt/die-besserverdienerinnen.html</br># Wie mit Statistik getrickst wird http://www.profil.at/articles/1213/560/323609_s1/einkommen-loehne-die-wahrheit-ungleichheit</br># Lebensläufe statt Geschlecht entscheiden http://www.hwwi.org/uploads/tx_wilpubdb/HWWI_Standpunkt_131_01.pdf</br># Studie über Quoten http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1364470</br># Effekte von Frauen in der Führungsgremien http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1107721</br># Neid unter Frauen http://psp.sagepub.com/content/34/2/237</br># Präferenzunterschiede unter Neugeborenen http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0163638300000321 [http://www.autismresearchcentre.com/docs/papers/2001_connellan_etal.pdf PDF]</br># Herkunft des Top-Managements http://www.sueddeutsche.de/karriere/aufstieg-der-elite-der-stallgeruch-machts-1.55133stieg-der-elite-der-stallgeruch-machts-1.55133)
- BY:Landesparteitag 2012.3/Antragsfabrik/Gegen absolute Geschlechterquoten + (In der Politik werden derzeit absolute Ges … In der Politik werden derzeit absolute Geschlechterquoten (faktisch Frauenquoten) von bis zu 50% für Aufsichtsräte und Vorstände in der Wirtschaft diskutiert. Es gibt bisher keine verbindliche Position der Piratenpartei zu diesem Thema. Mit diesem Positionspapier sollen wir uns klar dagegen positionieren. </br>Dieser Antrag richtet sich nicht gegen relative Quoten, d.h. Bevorzugung eines Geschlechts bei gleicher Eignung solange dieses in der Minderheit ist, die bspw. im öffentlichen Dienst existieren.</br></br>Im Vergleich zu dem [[BY:Landesparteitag_2012.3/Antragsfabrik/Entscheidungsfreiheit_statt_Frauenquoten|generellen Antrag zu Frauenquoten]] bezieht dieser hier ganz konkret Position gegen Quoten in oberen Gremien der Wirtschaft. Die beiden Anträge sind voneinander unabhängig.</br></br>Ein paar relevante Links und Studien zum Thema</br># aktuelle Gesetzesentwürfe http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38132532_kw10_de_frauenquote/index.html</br># Zunahme des Frauenanteils http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/studie-von-pwc-immer-mehr-frauen-ziehen-in-aufsichtsraete-ein-a-838669.html</br># Erfahrungen in Norwegen http://www.nytimes.com/2010/01/28/world/europe/28iht-quota.html?_r=3&pagewanted=all</br># Ursachen für Geschlechterunterschiede in der Wirtschaft http://www.brandeins.de/magazin/wir-lieben-die-vielfalt/die-besserverdienerinnen.html</br># Wie mit Statistik getrickst wird http://www.profil.at/articles/1213/560/323609_s1/einkommen-loehne-die-wahrheit-ungleichheit</br># Lebensläufe statt Geschlecht entscheiden http://www.hwwi.org/uploads/tx_wilpubdb/HWWI_Standpunkt_131_01.pdf</br># Studie über Quoten http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1364470</br># Effekte von Frauen in Führungsgremien http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftswissen/der-volkswirt-ueberstuerzte-frauenquote-mindert-firmenwert-11884441.html und http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1107721</br># Neid unter Frauen http://psp.sagepub.com/content/34/2/237</br># Präferenzunterschiede unter Neugeborenen http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0163638300000321 [http://www.autismresearchcentre.com/docs/papers/2001_connellan_etal.pdf PDF]</br># Herkunft des Top-Managements http://www.sueddeutsche.de/karriere/aufstieg-der-elite-der-stallgeruch-machts-1.55133stieg-der-elite-der-stallgeruch-machts-1.55133)
- BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Gegen absolute Geschlechterquoten + (In der Politik werden derzeit absolute Ges … In der Politik werden derzeit absolute Geschlechterquoten (faktisch Frauenquoten) von bis zu 50% für Aufsichtsräte und Vorstände in der Wirtschaft diskutiert. Es gibt bisher keine verbindliche Position der Piratenpartei zu diesem Thema. Mit diesem Positionspapier sollen wir uns klar dagegen positionieren. </br>Dieser Antrag richtet sich nicht gegen relative Quoten, d.h. Bevorzugung eines Geschlechts bei gleicher Eignung solange dieses in der Minderheit ist, die bspw. im öffentlichen Dienst existieren.</br></br>Im Vergleich zu dem [[BY:Landesparteitag_2012.2/Antragsfabrik/Entscheidungsfreiheit_statt_Frauenquoten|generellen Antrag zu Frauenquoten]] bezieht dieser hier ganz konkret Position gegen Quoten in oberen Gremien der Wirtschaft. Die beiden Anträge sind voneinander unabhängig.</br></br>Ein paar relevante Links und Studien zum Thema</br># aktuelle Gesetzesentwürfe http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38132532_kw10_de_frauenquote/index.html</br># Zunahme des Frauenanteils http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/studie-von-pwc-immer-mehr-frauen-ziehen-in-aufsichtsraete-ein-a-838669.html</br># Erfahrungen in Norwegen http://www.nytimes.com/2010/01/28/world/europe/28iht-quota.html?_r=3&pagewanted=all</br># Ursachen für Geschlechterunterschiede in der Wirtschaft http://www.brandeins.de/magazin/wir-lieben-die-vielfalt/die-besserverdienerinnen.html</br># Wie mit Statistik getrickst wird http://www.profil.at/articles/1213/560/323609_s1/einkommen-loehne-die-wahrheit-ungleichheit</br># Lebensläufe statt Geschlecht entscheiden http://www.hwwi.org/uploads/tx_wilpubdb/HWWI_Standpunkt_131_01.pdf</br># Studie über Quoten http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1364470</br># Effekte von Frauen in Führungsgremien http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftswissen/der-volkswirt-ueberstuerzte-frauenquote-mindert-firmenwert-11884441.html und http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1107721</br># Neid unter Frauen http://psp.sagepub.com/content/34/2/237</br># Präferenzunterschiede unter Neugeborenen http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0163638300000321 [http://www.autismresearchcentre.com/docs/papers/2001_connellan_etal.pdf PDF]</br># Herkunft des Top-Managements http://www.sueddeutsche.de/karriere/aufstieg-der-elite-der-stallgeruch-machts-1.55133stieg-der-elite-der-stallgeruch-machts-1.55133)
- RP:Antrag/2012.2/006/Wahl von Rechnungs- und Kassenprüfer II + (In der RP Landessatzung fehlt bis lang die Erläuterung der Begriffe "Rechnungsprüfer und Kassenprüfer".)
- RP:2016-01-17 - 177. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Realisierung der zugesagten Unterstützung der Aktion aus der letzten Vorstandssitzung)
- RP:Antrag/2010.2/SÄA3/Abschaffung der 10% Klausel für Beschlussfähigkeit der LMV + (In der Vergangenheit hat es sich herausges … In der Vergangenheit hat es sich herausgestellt, dass es durch wachsende</br>Mitgliederzahlen immer schwieriger wird, 10% der Mitglieder für die</br>Teilnahme an einer Mitgliederversammlung zu mobilisieren, da viele die</br>Partei nur passiv unterstützen möchten. Daher sollte die derzeit</br>erforderliche Quote von 10% abgeschafft werden, um auf LMV/LPT weiterhin</br>handlungsfähig zu bleiben und Verzögerungen wegen Wartens auf das</br>Erreichen der 10% zu vermeiden.ns auf das Erreichen der 10% zu vermeiden.)
- RP:Antrag/2010.2/SÄA8/Abschaffung der 10% Klausel für Beschlussfähigkeit der LMV B + (In der Vergangenheit hat es sich herausges … In der Vergangenheit hat es sich herausgestellt, dass es durch wachsende</br>Mitgliederzahlen immer schwieriger wird, 10% der Mitglieder für die</br>Teilnahme an einer Mitgliederversammlung zu mobilisieren, da viele die</br>Partei nur passiv unterstützen möchten. Daher sollte die derzeit</br>erforderliche Quote von 10% abgeschafft werden, um auf LMV/LPT weiterhin</br>handlungsfähig zu bleiben und Verzögerungen wegen Wartens auf das</br>Erreichen der 10% zu vermeiden.ns auf das Erreichen der 10% zu vermeiden.)
- RP:Antrag/2010.2/SÄA4/Reduzierung der 10% Klausel für Beschlussfähigkeit der LMV A + (In der Vergangenheit hat es sich herausges … In der Vergangenheit hat es sich herausgestellt, dass es durch wachsende Mitgliederzahlen immer schwieriger wird, 10% der Mitglieder für die Teilnahme an einer Mitgliederversammlung zu mobilisieren, da viele die Partei nur passiv unterstützen möchten. Daher sollte die derzeit erforderliche Quote von 10% auf einen niedrigeren Wert abgesenkt werden, um auf LMV/LPT weiterhin handlungsfähig zu bleiben und Verzögerungen wegen Wartens auf das Erreichen der 10% zu vermeiden.ns auf das Erreichen der 10% zu vermeiden.)
- RP:Antrag/2010.2/SÄA5/Reduzierung der 10% Klausel für Beschlussfähigkeit der LMV B + (In der Vergangenheit hat es sich herausges … In der Vergangenheit hat es sich herausgestellt, dass es durch wachsende Mitgliederzahlen immer schwieriger wird, 10% der Mitglieder für die Teilnahme an einer Mitgliederversammlung zu mobilisieren, da viele die Partei nur passiv unterstützen möchten. Daher sollte die derzeit erforderliche Quote von 10% auf einen niedrigeren Wert abgesenkt werden, um auf LMV/LPT weiterhin handlungsfähig zu bleiben und Verzögerungen wegen Wartens auf das Erreichen der 10% zu vermeiden.ns auf das Erreichen der 10% zu vermeiden.)
- RP:2011-07-06 - 60. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (In der Vergangenheit ist es manchmal vorgekommen, dass Anfragen nicht zeitnah beantwortet oder manche dafür doppelt beantwortet wurden. Um dies zu vermeiden soll ein Ticketsystem eingeführt werden, mit dem Anfragen vereinfacht werden sollen.)
- RP:Antrag/2012.2/009/Landesvertreter im Bundesfinanzrat + (In der aktuellen Bundessatzung heißt es: … In der aktuellen Bundessatzung heißt es:</br></br>§ 20 Mitglieder des Finanzrates</br></br>(1) Der Finanzrat setzt sich aus dem amtierenden Bundesschatzmeister sowie zwei gewählten Piraten aus jedem Landesverband zusammen.(= 3 Mitglieder)</br></br>(2) Hat ein Landesverband keine Piraten für den Finanzrat gewählt, kann der</br>Landesvorstand zwei Piraten in einer Vorstandssitzung beauftragen. Der</br>Antrag für die Beauftragung muss in der Tagesordnung enthalten sein.</br></br>(3) Jeder Landesverband ist verpflichtet, die für den Finanzrat gewählten</br>Piraten dem Sprecher und seinen beiden Vertretern anzuzeigen. Die</br>Mitglieder des Finanzrates sind an geeigneter Stelle zu veröffentlichen</br></br>Da RLP keine noch keine entsprechende Wahlregelung in der Satzung hat, rege ich an, diese umgehend einzuführen., rege ich an, diese umgehend einzuführen.)
- LSA:Landesverband/Organisation/Mitgliederversammlung/2012.1/Antragsfabrik/Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen §10 + (In der aktuellen Satzung ist in §10 die Bewerberaufstellung für die Wahl zu Volksvertretung nicht genügend geregelt. So fehlte z.b. ein Passus über die Abgrenzung der Gliederungshoheiten (Land vs. Kommunal) beim Aufstellen der Wahlkreisbewerber.)
- HB:SÄA 2013.1/Jährliche Vorstandswahl + (In der alten Regelung im '''§12 „Der Lande … In der alten Regelung im '''§12 „Der Landesvorstand“ - 4. Absatz''' wird fest definiert,<BR/></br>dass zu jedem Landesparteitag ein Vorstand gewählt werden muss, bzw. kann so interpretiert werden.<BR/></br>In der Zukunft können so keine Parteitage abgehalten werden, die sich nicht mit Personenwahlen befassen.<BR/></br></br>Durch den geänderten Wortlaut wird verdeutlicht, dass der Landesvorstand einmal im Jahr gewählt wird<BR/></br>und andere Parteitage abgehalten werden können ohne den Vorstand wählen zu müssen.itage abgehalten werden können ohne den Vorstand wählen zu müssen.)
- RP:Antrag/2014.2/002/Back to the Roots + (In der bisherigen Diskussion um #eingateeu … In der bisherigen Diskussion um #eingateeurerwahl kam immer wieder auf,</br>dass man sich programmatisch überladen hat. Da immer wieder daraufhin</br>gewiesen wird, dass innerparteiliche Politik auf Parteitagen gemacht</br>wird, sollte es dieses mal die Alternative geben, sich programmatisch</br>wieder zurück zu entwickeln.</br></br></br>'''Disclaimer'''<br></br># Persönlich bin ich *gegen* diesen Antrag</br># Aufgrund der gewünschten Diskussion, wird dieser Antrag zur LMV und</br>nicht zur SDMV eingereicht.r Antrag zur LMV und nicht zur SDMV eingereicht.)
- Archiv:2010/Antragsfabrik/Ruhen der Mitgliedschaft bei Nichtzahlung der Beiträge + (In der bisherigen Fassung ruht die Mitglie … In der bisherigen Fassung ruht die Mitgliedschaft automatisch, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht pünktlich zur Fälligkeit gezahlt wurde. Das ist etwas zu hart, das sollte man praxistauglicher gestalten. Das Ruhen sollte erst dann zum Tragen kommen, wenn auch nach der ersten Mahnung nicht gezahlt wurde.</br></br>Außerdem ist derselbe Sachverhalt zweimal geregelt (und dazu noch unterschiedlich), einmal in Finanzordnung/§3 Abs. 2 und Grundlagen/§ 4 Abs. 4. Einmal reicht und Grundlagen/§ 4 Abs. 4 kann dann gestrichen werden.en/§ 4 Abs. 4 kann dann gestrichen werden.)
- RP:Antrag/2012.2/014/Rechtliche Gleichstellung + (In der bisherigen Fassung war der Einsatz auf den Bundesrat beschränkt, in der neuen Fassung wäre auch die Landesebene ausdrücklich inbegriffen. Außerdem wurde zur sexuellen Identität auch die sexuelle Orientierung ergänzt.)
- Antrag:RLP/2017.2/004/Änderung Satzung Ordnungsmassnahmen + (In der bisherigen Form war es dem Landesvo … In der bisherigen Form war es dem Landesvorstand nicht möglich selbst Ordnungsmaßnahmen zu verhängen, sondern mußte diese bei dem Bundesvorstand einreichen, der sie für den Landesvorstand verhängen und/oder beim Bundesschiedsgericht einreichen sollte.</br>Da das in der Vergangenheit nicht zufriedenstellend funktionierte, stelle ich diesen Antrag.</br>Ordnungsmaßnahmen sind in der bisherigen Fassung nicht definiert, auch das wird mit diesem Antrag korrigiert.uch das wird mit diesem Antrag korrigiert.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Ordnungsmaßnahmen gegen Gliederungen II + (In der derzeitigen Form verstößt der Absat … In der derzeitigen Form verstößt der Absatz gegen das Parteiengesetz (PartG) §16. Im PartG ist geregelt, daß der Parteitag einer höheren Gliederung die Ordnungsmaßnahmen bestätigen muß. In der derzeitigen Satzung ist es der Parteitag der Gliederung, gegen den die Ordnungsmaßnahme läuft.</br></br>''' Vor der Änderung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(6) (...) Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. (...)</br>...</br></div></br></br>'''Nach dieser Änderung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(6) (...) Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des übergeordneten Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. (...)</br>...</br></div> ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. (...) ... </div>)
- RP:2016-02-07 - 178. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Wir bieten hochkarätige Internationalen Re … Wir bieten hochkarätige Internationalen Referenten über 3 Tage. 11.02.2016 - 13.02.2016. Sich beteiligende Gliederungen werden auf der Website aufgeführt. Wir haben zudem eine Zusammenarbeit mit der Münchner Sicherheitskonferenz. Mit erhöhter Presseaufmerksamkeit wird gerechnet.</br>- Erhöhtes Presseaufkommen</br>- Piraten aus anderen Ländern Treffen</br>- Vortbildung zu aktuellen Themen</br>- Der Spitzenkandidat Thomas Marc Göbel wird in das Programm eingebaut Marc Göbel wird in das Programm eingebaut)
- RP:Antrag/2013.2/014/Bugfix für SDMV-Geschäftsordnung + (In die GO haben sich ein paar Fehler eingeschlichen, die behoben werden sollen.)
- RP:Antrag/2013.3/001/Kapitel zu Ausreisezentren streichen + (In diesem Kapitel fordern wird die Schließung der LUFA Trier. Die LUFA wurde jedoch nach der Landtagswahl 2011 geschlossen, und zwar am 30.06.2011. Es gibt keine Ersatz-Institutionen, die eine Beibehaltung dieses Abschnitts nötig machen.)
- RP:2013-11-05 - 120. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Dem Landesvorstand liegt die Aufforderung des Landesschiedsgericht vor, die Verteidigungsbereitschaft zur Klage gegen die SDMV anzuzeigen. Der Umlaufbeschluss ist notwendig, da sonst die Anzeigefrist abläuft.)
- RP:2015-07-18 - 164. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (In einem Mumble haben Mitglieder aus den drei Ländern beraten, einen animierten 90 Sekunden Spot in Auftrag zu geben. Dieser Spot soll Designelemente des auf dem BPT (oder per LS) beschlossenen Grunddesign aufweisen.)
- HB:SÄA 2011.1/Klarstellung Fristenregelung + (In ihrer derzeitigen Form ist die Satzungs … In ihrer derzeitigen Form ist die Satzungsbestimmung missverständlich, da sich nicht eindeutig aus ihr entnehmen lässt, dass die Fristenregelung in Satz 1 auch für Satz 2 gilt. Nach Wortlaut und Systematik kann man diese auch so auslegen, dass die Versendung des Antrags per E-Mail erst spätestens bis zum LPT erfolgen muss. Das widerspricht aber dem Sinn und Zweck der Vorschrift, so dass ich diese Änderung zur Klarstellung anrege. Aufgrund der missverständlichen Formulierung merke ich bereits jetzt an, dass für den Fall, dass jemand zwar bis zum Ablauf der 14-Tage-Frist (Montag, den 23.05.2011 24:00 Uhr)seinen Antrag in die Antragsfabrik eingestellt hat, diesen aber erst später, aber noch vor dem LPT, formgerecht per E-Mail an Mailing-Liste und Vorstand versendet hat, dieser für zulässig erklärt werden und über ihn in der Sache entschieden werden sollte. Das würde sicherlich zum innerparteilichen Frieden beitragen!h zum innerparteilichen Frieden beitragen!)
- HB:SÄA 2011.1/Trennung von Amt und Mandat + (In unserem Wahlkampf für die Bürgerschafts … In unserem Wahlkampf für die Bürgerschaftswahl 2011 haben wir immer wieder mit dem Begriff der "Mitbestimmung" geworben. Wer Mitbestimmung bei den Regierenden für die Bürger einfordert, muss sie letztlich auch in seiner eigenen politischen Organisation verwirklichen. Eine Vermischung von Amt und Mandat steht dieser Verwirklichung entgegen. Jedes Mitglied muss die Möglichkeit haben auf die Entwicklungen in der Partei Einfluss zu nehmen. Machtkummulationen führen zumeist zu verkrusteten Strukturen, die letztlich auch die Zerstörung innovativer Kräfte in politischen Organisationen, sowie den Austritt von Mitgliedern und den Verlust an Unterstützern zur Folge haben kann.</br></br>Eure Begründungern zur Folge haben kann. Eure Begründung)
- BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Geschlechtsneutralere Satzung + (In unseren Grundsatzprogramm treten wir fü … In unseren Grundsatzprogramm treten wir für die Gleichberechtigung aller Menschen ein, unserer Satzung Konzentriert sich aber auf ein Generisches Maskulin, ohne das dafür eine Sprachliche Not vor liegt. Das Mitglied ist rechtssicherer (Was bitte ist ein "Piratenverzeichnis?") und ermöglicht eine weitgehend geschlechtsneutrale Satzung ohne jegliche "Anpassung" der Deutschen Sprache. Die Verwendung des Wortes Mitglied ist in Satzungen aller Parteien üblich. Die Hervohebung der Bezeichnung der Parteimitglieder ist in Deutschland einzig bei den Piraten vorhanden.</br></br>Die Satzung nach der Änderung:</br></br>==Abschnitt A: Grundlagen==</br>===§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet===</br></br>(1) <sup>1</sup>Der [[Landesverband Bayern]] der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Landesebene gemäß der Satzung der Piratenpartei Deutschland (Bundessatzung).</br><sup>2</sup>Der Sitz des Landesverbandes und Ort der Landesgeschäftsstelle ist München.</br></br>(2) <sup>1</sup>Der Landesverband Bayern der Piratenpartei Deutschland führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung.</br><sup>2</sup>Der Name lautet: '''Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern'''.</br><sup>3</sup>Die offizielle Abkürzung des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland lautet: PIRATEN.</br><sup>4</sup>Die Verwendung des verkürzten Namens "Piratenpartei Bayern" ist zulässig.</br></br>(3) <sup>1</sup>Untergeordnete Gliederungen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland führen den Namen Piratenpartei Deutschland verbunden mit ihrer Organisationsstellung und dem Namen der Gliederung.</br><sup>2</sup>Den untergeordneten Gliederungen wird die Verkürzung auf "Piratenpartei" in Verbindung mit dem Gliederungsnamen erlaubt. </br></br>(4) <sup>1</sup>Das Tätigkeitsgebiet des Landesverbandes Bayerns der Piratenpartei Deutschland ist der Freistaat Bayern.</br></br>(5) <sup>1</sup>Gestrichen.</br></br>===§ 2 - Mitgliedschaft===</br></br>(1) <sup>1</sup>Mitglied des Landesverbandes ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz in Bayern.</br></br>(2) <sup>1</sup>Der Landesverband und jede untergeordnete Gliederung führt ein Mitgliederverzeichnis auf entsprechender Ebene.</br></br>===§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft===</br></br>(1) <sup>1</sup>Der Erwerb der Mitgliedschaft der Piratenpartei Deutschland wird durch die [[Bundessatzung]] geregelt. </br></br>(2) <sup>1</sup>Jegliche Änderung am Bestand der Mitgliedsdaten muss allen übergeordneten Gliederungen mitgeteilt werden.</br></br>===§ 4 - Rechte und Pflichten der Mitglieder===</br></br><sup>1</sup>Um eine Gleichbehandlung aller Mitglieder im Landesverband zu gewährleisten, werden die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Landesverbandes allein durch die Bundessatzung geregelt. </br><sup>2</sup>Eine hiervon abweichende Regelung durch untergeordnete Gliederungen ist unzulässig.</br></br>===§ 5 - Beendigung der Mitgliedschaft===</br></br>(1) <sup>1</sup>Die Beendigung der Mitgliedschaft ist der niedrigsten Gliederung anzuzeigen.</br></br>(2) <sup>1</sup>Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird durch die Bundessatzung geregelt. </br></br>(3) <sup>1</sup>Die Beendigung der Mitgliedschaft im Landesverband erfolgt durch Wechsel des Wohnsitzes in ein anderes Bundesland oder durch Beendigung der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland.</br></br>===§ 6 - Ordnungsmaßnahmen===</br></br><sup>1</sup>Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene.</br></br>===§ 7 - Gliederung===</br></br><sup>1</sup>Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung. <sup>2</sup>Zusammenschlüsse von Untergliederungen gleicher Ebene sind zulässig.</br></br>===§ 8 - Bundespartei und Landesverbände===</br></br><sup>1</sup>Der Landesverband verpflichtet sich, den Regelungen des Bundessatzung bezüglich des Verhältnisses von Bundespartei und Landesverbänden Folge zu leisten und seine untergeordnete Gliederungen zu ebensolchem Verhalten anzuhalten. </br></br>===§ 9 - Organe des Landesverbands===</br></br>(1) <sup>1</sup>Organe sind der Landesparteitag, das Landesschiedsgericht und der Vorstand.</br></br>(2) <sup>1</sup>Für das Landesschiedsgericht gilt die Bundesschiedsgerichtsordnung.</br></br>===§ 9a - Der Vorstand===</br></br>(1) <sup>1</sup>Dem Vorstand gehören sieben Mitglieder an:</br><sup>2</sup>Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, der politische Geschäftsführer, der Schatzmeister, der Generalsekretär und zwei Beisitzer.</br></br>(2) <sup>1</sup>Der Vorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen.</br><sup>2</sup>Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane.</br></br>(3) <sup>1</sup>Die Mitglieder des Vorstands werden von einem Landesparteitag mindestens jährlich in geheimer Wahl gewählt.</br><sup>2</sup>Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.</br></br>(4) <sup>1</sup>Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen.</br><sup>2</sup>Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter mit einer Frist von zwei Wochen unter</br>Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen.</br><sup>3</sup>Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.</br></br>(5) <sup>1</sup>Auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.</br></br>(6) <sup>1</sup>Der Vorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages.</br></br>(7) <sup>1</sup>Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen.</br><sup>2</sup>Sie umfasst u.a. Regelungen zu:</br># Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff und Sicherung </br># Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder </br># Dokumentation der Sitzungen </br># virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen </br># Form und Umfang des Tätigkeitsberichts </br># Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes</br></br>(8) <sup>1</sup>Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Vorstand beauftragt und beaufsichtigt.</br></br>(9) <sup>1</sup>Der Vorstand liefert zum Landesparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab.</br><sup>2</sup>Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden.</br><sup>3</sup>Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Landesparteitag oder der neue Vorstand gegen ihn Ansprüche gelten machen.</br><sup>4</sup>Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.</br></br>(10) <sup>1</sup>Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über.</br><sup>2</sup>Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn der Vorstand sich selbst für handlungsunfähig erklärt.</br><sup>3</sup>In einem solchen Fall wird von dem dienstältesten Vorstand der direkt untergeordneten Gliederungsebene zur Geschäftsführung eine kommissarische Vertretung bestimmt.</br><sup>4</sup>Die kommissarische Vertretung endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes auf einem unverzüglich einberufenem außerordentlichen Parteitag.</br></br>(11) <sup>1</sup>Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der dienstälteste Vorstand der direkt untergeordneten Gliederungsebene kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm unverzüglich einberufener außerordentlicher Parteitag einen neuen Vorstand gewählt hat.</br></br>===§ 9b - Der Landesparteitag===</br></br>(1) <sup>1</sup>Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene.</br></br>(2) <sup>1</sup>Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich.</br><sup>2</sup>Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. <sup>3</sup>Der Vorstand lädt jedes Mitglied persönlich mindestens vier Wochen vor dem Landesparteitag in Textform (vorranging per E-Mail, nachrangig per Brief) ein.</br><sup>4</sup>Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten.</br><sup>5</sup>Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.</br></br>(3) <sup>1</sup>Ein außerordentlicher Landesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:</br># Der Vorstand ist handlungsunfähig.</br># Ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes Bayern beantragt es.</br># Der Landesvorstand beschließt es mit einer Zweidrittelmehrheit.</br># Fünf bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam. </br><sup>2</sup>Es ist ein Grund für die Einberufung zu benennen.</br><sup>3</sup>Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit dem benannten Grund der Einberufung befassen.</br><sup>4</sup>In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden. </br></br>(4) <sup>1</sup>Der Landesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.</br></br>(5) <sup>1</sup>Über den Landesparteitag, dessen Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und der Wahlleitung unterschrieben wird.</br></br>(6) <sup>1</sup>Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen.</br><sup>2</sup>Das Ergebnis der Prüfung wird dem Landesparteitag verkündet und zu Protokoll genommen.</br><sup>3</sup>Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.</br></br>(7) <sup>1</sup>Der Landesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer.</br><sup>2</sup>Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird.</br><sup>3</sup>Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, und auf Wunsch Kopien persönlich ausgehändigt zu bekommen.</br><sup>4</sup>Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen.</br><sup>5</sup>Ihre Amtszeit endet durch Austritt, Rücktritt, Entlassung durch den Landesparteitag oder mit Wahl ihrer Nachfolger.</br></br>===§ 10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen===</br></br>(1) <sup>1</sup>Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundessatzung.</br></br>(2) <sup>1</sup>Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form eingeladen wurden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen.</br><sup>2</sup>Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen.</br></br>===§ 11 - Satzungs- und Programmänderung===</br>(1) <sup>1</sup>Änderungen der Landessatzung und des Programms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.</br><sup>2</sup>Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder dem Änderungsantrag schriftlich zustimmen.</br></br>(2) <sup>1</sup>Über einen Antrag auf Satzungs- oder Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingegangen ist.</br></br>(3) <sup>1</sup>Der Landesverband übernimmt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland.</br><sup>2</sup>Vom Landesparteitag kann ein eigenes Wahlprogramm für Kommunal- und Landtagswahlen verabschiedet werden.</br><sup>3</sup>Dieses muss auf den Werten des Grundsatzprogrammes basieren.</br></br>===§ 12 - Auflösung und Verschmelzung===</br><sup>1</sup>Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung.</br></br>===§ 13 - Parteiämter===</br><sup>1</sup>Die Regelung der Bundessatzung zu den Parteiämtern findet Anwendung.</br></br>== Abschnitt B: Finanzordnung ==</br>=== §1 - Verbindlichkeit der Finanzordnung ===</br>(1) <sup>1</sup>Diese Finanzordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland und regelt dessen Finanzen.</br></br>(2) <sup>2</sup>Nachgeordnete Gebietsverbände dürfen der Finanzordnung nicht widersprechen, sondern diese nur ergänzend regeln.</br></br>=== §2 - Mittelverwendung ===</br>(1) <sup>1</sup>Der Vorstand des Landesverbandes entscheidet über die Verwendung der ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.</br></br>(2) <sup>1</sup>Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt:</br><sup>2</sup>Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 25%, der zuständige Kreisverband 25%, der zuständige Bezirksverband 25% und der Landesverband Bayern 25%.</br><sup>3</sup>Ist auf einer Gliederungsebene kein Verein aktiv tätig, so fällt sein Anspruch an den Verein auf der nächsthöheren Gliederungsebene.</br></br>=== §3 - Verwaltung und Buchführung ===</br>(1) <sup>1</sup>Der Schatzmeister verwaltet als für Finanzangelegenheiten zuständiges Vorstandsmitglied die Finanzen und führt Buch über die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland.</br></br>(2) <sup>1</sup>Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.</br></br>(3) <sup>1</sup>Der Schatzmeister ist berechtigt Konten im Namen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland zu führen.</br></br>(4) <sup>1</sup>Verfügungsberechtigt ist allein der Schatzmeister.</br></br>=== §4 - Rechenschaftsbericht ===</br>(1) <sup>1</sup>Der Vorstand des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel sowie über das Vermögen des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland zum Ende des Geschäftsjahres in einem Rechenschaftsbericht wahrheitsgemäß und nach besten Wissen und Gewissen öffentlich Rechenschaft zu geben.</br></br>(2) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht wird vor der Zuleitung an den Bundesschatzmeister der Piratenpartei Deutschland im Landesverbandsvorstand beraten.</br></br>(3) <sup>1</sup>Die Rechenschaftsberichte der nachgeordneten Gebietsverbände des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland sind bis zum 1. Februar des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres beim Schatzmeister des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland einzureichen.</br><sup>2</sup>Die Rechenschaftsberichte der nachgeordneten Gebietsverbände sind im Rechenschaftsbericht des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland</br>aufzunehmen.</br></br>(4) <sup>1</sup>Werden Maßnahmen nach §31a Abs.1 PartG durch nachgeordnete Gebietsverbände des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland verursacht, so haben die entsprechenden Gebietsverbände ihre Rechenschaftsberichte zu berichtigen und erneut einzureichen.</br><sup>2</sup>Soweit eine Berichtigung im folgenden Jahr nach §23a Abs.5 Satz 3 PartG erfolgen kann, ist der Rechenschaftsbericht im folgenden Jahr zu berichtigen.</br><sup>3</sup>Über die entsprechenden Gebietsverbände wird eine vom Vorstand des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland festzulegende Geldstrafe verhängt.</br></br>(5) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht muss die Vorgaben der §24, §26, §27, §28 PartG erfüllen.</br></br>(6) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht ist fristgerecht an den Bundesschatzmeister zu übergeben.</br></br>(7) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht wird vom Vorsitzenden und vom Schatzmeister des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland unterzeichnet.</br></br>=== §5 - Spenden ===</br><sup>1</sup>Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung.</br></br>=== §6 - Erstattung von Aufwendungen ===</br>(1) <sup>1</sup>Aufwendungen laut §15 Abs. 2 der Bundessatzung werden auf Antrag erstattet.</br><sup>2</sup>Dieser Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich beim Schatzmeister zu stellen.</br></br>(2) <sup>1</sup>Über die Höhe und den Umfang der Erstattungen entscheidet der Landesverbandsvorstand unter Berücksichtigung von §15 Abs. 3 der Bundessatzung. Jahr nach §23a Abs.5 Satz 3 PartG erfolgen kann, ist der Rechenschaftsbericht im folgenden Jahr zu berichtigen. <sup>3</sup>Über die entsprechenden Gebietsverbände wird eine vom Vorstand des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland festzulegende Geldstrafe verhängt. (5) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht muss die Vorgaben der §24, §26, §27, §28 PartG erfüllen. (6) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht ist fristgerecht an den Bundesschatzmeister zu übergeben. (7) <sup>1</sup>Der Rechenschaftsbericht wird vom Vorsitzenden und vom Schatzmeister des Landesverbandes Bayern der Piratenpartei Deutschland unterzeichnet. === §5 - Spenden === <sup>1</sup>Für Parteispenden finden §25 Parteiengesetz sowie §7 der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland Anwendung. === §6 - Erstattung von Aufwendungen === (1) <sup>1</sup>Aufwendungen laut §15 Abs. 2 der Bundessatzung werden auf Antrag erstattet. <sup>2</sup>Dieser Antrag ist mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich beim Schatzmeister zu stellen. (2) <sup>1</sup>Über die Höhe und den Umfang der Erstattungen entscheidet der Landesverbandsvorstand unter Berücksichtigung von §15 Abs. 3 der Bundessatzung.)
- RP:Antrag/2010.1/Top18/TesteinführungLiquidFeedback + (In verschiedenen anderen Landesverbänden w … In verschiedenen anderen Landesverbänden werden derzeit Testläufe durchgeführt, um die Mitbestimmung der Mitglieder dieser Landesverbände zu verbessern.</br></br>In den Landesverbänden Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein befindet sich derzeit das Tool "Liquid Feedback" in einer Testphase.</br></br>Beim Testprojekt im LV Berlin sind derzeit bereits mehr als 40% der Berliner Piraten angemeldet, und es wurden mehr als 100 Anträge abgestimmt. Die Akzeptanz scheint groß genug zu sein, um sich Liquid Feedback auch in anderen Landesverbänden anzusehen.</br></br>Auch in Rheinland-Pfalz sollten wir daran arbeiten, unsere Mitglieder besser in die Entscheidungsfindung einzubinden, und darum Liquid Feedback ausprobieren.n, und darum Liquid Feedback ausprobieren.)
- RP:2019-05-27 - 256 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (In vielen Kellern, Garagen und auch in der … In vielen Kellern, Garagen und auch in der LGS in Mainz liegen noch Wahplakate aus den vergangenen Wahlen. Diese werden nicht mehr benötigt, da es für jede Wahl neue Kampagnen mit Slogan gibt.</br>Um diese ordnungsgemäß zu ensorgen, verlangen Versorgungsunternehmen Gebühren.</br>siehe Hinweise.gungsunternehmen Gebühren. siehe Hinweise.)
- RP:Kreisverband Rheinhessen/Protokoll VS 09072014#Antrag RLP + (Informationen sind direkt für Nachfolger verfügbar, Datenschutz gegenüber persönlicher/privater Mailadressen der Vorstandsmitglieder)
- BY:Landkreis München/Antragsfabrik/Informationsfreiheitssatzung für die Gemeinden im Landkreis München + (Informationsfreiheitsgesetze wurden bereit … Informationsfreiheitsgesetze wurden bereits auf Bundesebene und von allen Bundesländern erlassen, ausgenommen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Eine zunehmende Anzahl von Städten in diesen Bundesländern, darunter München, Nürnberg, Würzburg und Göttingen, haben daher kommunale Informationsfreiheitssatzungen erarbeitet, um dieses demokratische Defizit zu beheben.</br></br>Das Informationsrecht fördert eine transparente Politik und Verwaltung und dient Bürgerinnen und Bürgern, Journalisten und Unternehmen gleichermaßen.</br></br>Die Informationsfreiheitssatzung soll sich an der aktuellen Satzung nach Hamburger Modell orientieren, welche das Jedermannsrecht auf Auskunft oder Einsicht ohne begründetes Interesse verankert.</br></br>Eine sinnvolle Satzung soll nach Hamburger Modell ausgearbeitet werden (bereits durch die IG IFS/TG des Bezirksverbandes Bayern in Arbeit), da in der Satzung der Landeshauptstadt München enthaltene Ausschlussklauseln so formuliert sind, dass trotz der Informationsfreiheitssatzung alle Entscheidungen unter ein Ausschlusskriterium fallen können und somit trotzdem nicht zur Einsicht veröffentlicht werden müssen (siehe § 6 der Münchener Satzung)</br></br>Eine speziell auf die Bedingungen seiner Gemeinde zugeschnittene Informationsfreiheitssatzung kann jeder Bürger vor Ort beantragen. Da dies aber, aus welchen Gründen auch immer, von einzelnen Personen nicht umgesetzt wird, sollte sich die Piratenpartei für das Recht auf Informationsfreiheit einsetzen.</br></br>Die Informationsfreiheitssatzung in den Gemeinden soll als Vorreiter und erster Schritt für ein zu forderndes Transparenzgesetz für das Land Bayern dienen und wäre damit eine Grundsteinlegung für eine solche Forderung.</br></br>Eines der obersten Gebote der Piratenpartei ist die Transparenz in der Politik, da sollte es gerade auf der kommunalen Ebene oberste Priorität haben. kommunalen Ebene oberste Priorität haben.)
- BY:Landkreis Rosenheim/Antragsfabrik/Informationsfreiheitssatzung + (Informationsfreiheitsgesetze wurden bereit … Informationsfreiheitsgesetze wurden bereits auf Bundesebene und von allen Bundesländern erlassen, ausgenommen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Eine zunehmende Anzahl von Städten in diesen Bundesländern, darunter München, Nürnberg, Würzburg und Göttingen, haben daher kommunale Informationsfreiheitssatzungen erarbeitet, um dieses demokratische Defizit zu beheben.</br></br>Das Informationsrecht fördert eine transparente Politik und Verwaltung und dient Bürgerinnen und Bürgern, Journalisten und Unternehmen gleichermaßen.</br></br>Die Informationsfreiheitssatzung soll sich an der aktuellen Satzung nach Hamburger Modell orientieren, welche das Jedermannsrecht auf Auskunft oder Einsicht ohne begründetes Interesse verankert.</br></br>Eine sinnvolle Satzung soll nach Hamburger Modell ausgearbeitet werden (bereits durch die IG IFS/TG des Bezirksverbandes Bayern in Arbeit), da in der Satzung der Landeshauptstadt München enthaltene Ausschlussklauseln so formuliert sind, dass trotz der Informationsfreiheitssatzung alle Entscheidungen unter ein Ausschlusskriterium fallen können und somit trotzdem nicht zur Einsicht veröffentlicht werden müssen (siehe § 6 der Münchener Satzung)</br></br>Eine speziell auf die Bedingungen seiner Gemeinde zugeschnittene Informationsfreiheitssatzung kann jeder Bürger vor Ort beantragen. Da dies aber, aus welchen Gründen auch immer, von einzelnen Personen nicht umgesetzt wird, sollte sich die Piratenpartei für das Recht auf Informationsfreiheit einsetzen.</br></br>Die Informationsfreiheitssatzung in den Gemeinden soll als Vorreiter und erster Schritt für ein zu forderndes Transparenzgesetz für das Land Bayern dienen und wäre damit eine Grundsteinlegung für eine solche Forderung.</br></br>Eines der obersten Gebote der Piratenpartei ist die Transparenz in der Politik, da sollte es gerade auf der kommunalen Ebene oberste Priorität haben. kommunalen Ebene oberste Priorität haben.)
- RP:2011-08-07 - 62 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Ingo Sauer und Roman Schmitt haben als Pre … Ingo Sauer und Roman Schmitt haben als Pressevertreter des Landesverbands am Bundestreffen, welches vom Bundesverband initiiert wurde teilgenommen, um RLP und zugleich den Bund in Sachen Presse besser aufstellen zu können, gemeinsame Strategien zu erarbeiten und Kontakte zu knüpfen.ien zu erarbeiten und Kontakte zu knüpfen.)
- RP:2012-05-20 - 82. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Landesfinanzausschuss hat in seiner Si … Der Landesfinanzausschuss hat in seiner Sitzung heute, am 13. Mai, beschlossen: "Der LFA bittet den Landesvorstand, den Beschluss, den LPT 2012.2 auf dem Hambacher Schloss durchzuführen, aufzuheben und eine Neuausschreibung dem neuen Landesvorstand zu überlassen." Die Begründung des LFA ist: "Das Angebot auf dem Hambacher Schloss hat das Budget überschritten. Mit den Spenden kann nicht fest gerechnet werden, zumal sie zu großen Teilen unter dem Vorbehalt stehen, dass dort auch die Aufstellung der Listenkandidaten RLP zur Bundestagswahl stattfindet. Dies kann der Landesvorstand nicht sicherstellen, da über die Aufstellung der Kandidaten die Versammlung entscheidet."</br>Diesem Beschluss sollten wir folgen.</br>Begründung für Umlaufbeschluss:</br>Es findet bis zum LPT am Samstag keine Vorstandssitzung mehr statt. Wir sollten dem neuen Vorstand möglichst saubere Geschäfte hinterlassen. möglichst saubere Geschäfte hinterlassen.)
- RP:2014-06-15 - 136. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Beim Beschluss zur Berechtigung der Vorstä … Beim Beschluss zur Berechtigung der Vorstände auf die Verwaltungs-Queue http://wiki.piratenpartei.de/RP:2014-06-01_-_135._Vorstandssitzung#Zugriffsrechte_im_OTRS_auf_Verwaltungs-Queue ist ungewollterweise die notwendige Berechtigung von Matthias untergegangen. Bei der Beauftragung von Matthias wurden aber seine Berechtigungen nicht festgelegt: http://wiki.piratenpartei.de/RP:2014-01-21_-_125._Vorstandssitzung#Beauftragung_eines_GenSek-Helfers In der Vergangenheit wurden die Berechtigungen der Gensek-Helfer sonst jedoch eindeutig beschlossen: http://wiki.piratenpartei.de/RP:2013-07-02_-_112._Vorstandssitzung#Beauftragung_von_Helfern_f.C3.BCr_den_Generalsekret.C3.A4r Das soll bei dieser Gelegenheit nachgeholt werden. bei dieser Gelegenheit nachgeholt werden.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/§1, Absatz 5: "im Folgenden" statt "geschlechtsneutral" + (Inhaltlich ergibt sich keine Veränderung. … Inhaltlich ergibt sich keine Veränderung. Das Wort "geschlechtsneutral" ist hier redundant, da die Bezeichnung offensichtlich Mitglieder unabhängig vom Geschlecht (wie auch jeder anderen Eigenschaft außer der Parteimitgliedschaft) meint. Der Zusatz "im Folgenden" stellt klar, dass hier nur die Bezeichnung innerhalb des Satzungstextes gemeint ist und der Absatz nicht als Anweisung an Mitglieder der Piratenpartei zu verstehen ist, wie sie sich zu benennen haben (wie es auch im Gründungsprotokoll der Partei festgehalten ist, siehe http://wiki.piratenpartei.de/images/4/4a/Gruendungsprotokoll.pdf).</br></br>Warum also der Antrag? In letzter Zeit hat sich deutlich gezeigt, dass dieser Teil unserer Satzung leicht missverständlich ist. Insbesondere:</br>* Es wird angenommen, es würde sich daraus eine Verpflichtung ergeben, wie Piraten sich selbst zu nennen hätten, obwohl es nur um eine einheitliche und leicht lesbare Sprachregelung im Text der Satzung geht</br>* Der (in der Tat völlig überflüssige) Zusatz "geschlechtsneutral" wird als antifeministische Spitze verstanden</br>* Es wird die Aussage, das Wort "Pirat" wäre geschlechtsneutral, in den Text hineingelesen, obwohl nur die Neutralität der Bezeichnungsweise gemeint ist</br></br>Der neue Text vermeidet diese Probleme.</br></br>'''Aktuelle Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(5) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden <s>geschlechtsneutral</s> als Piraten bezeichnet.</div> </br></br>'''Neue Fassung'''</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;">(5) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden '''im Folgenden''' als Piraten bezeichnet.</div>erten Mitglieder werden '''im Folgenden''' als Piraten bezeichnet.</div>)