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- RP:Antrag/2011.3/SÄA3/Anzahl der LPT Alternative + (§ 4 Abs. 1 der Landessatzung wird durch fo … § 4 Abs. 1 der Landessatzung wird durch folgenden Absatz ersetzt: „Sofern die LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel zweimal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen nicht mehr als sechs Monate liegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag statt.“</br></br>Alte Fassung: „Sofern die LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel viermal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen drei Monate liegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag statt.“hlt, findet die LMV nur auf Antrag statt.“)
- RP:Antrag/2011.3/SÄA1/Alternative Anzahl Parteitage + (§ 4 Abs. 1 der Landessatzung wird durch fo … § 4 Abs. 1 der Landessatzung wird durch folgenden Absatz ersetzt: „Sofern die LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel zweimal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen sechs Monate liegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag statt.“</br></br>Alte Fassung: „Sofern die LDK noch nicht gewählt ist, tagt die LMV in der Regel viermal im Jahr. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen drei Monate liegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag statt.“hlt, findet die LMV nur auf Antrag statt.“)
- Antragsfabrik/GO: Parteitagsdebatte + (§ 5.1, Absatz 1 bis 3 der Geschäftsordnung … § 5.1, Absatz 1 bis 3 der Geschäftsordnung sollen folgendermaßen neu gefasst werden:<br/></br>"<br/></br>(1) Zu einem Antrag (außer Anträgen zur Geschäftsordnung) gibt es eine Pro- und eine Contra-Rede. Die Redezeit beträgt je 5 Minuten. Den Redner für die Pro-Rede bestimmt der Antragsteller. Gibt es mehrere Contra-Redner, entscheidet das Los.</br></br>(2) Nach den Reden sind Wortmeldungen (Rednerliste) in Form von Anmerkungen und Fragen möglich, die keine inhaltiche Wiederholung darstellen. Wortmeldungen richten sich an einen der Redner. Dieser darf antworten. Die Redezeit beträgt jeweils eine Minute.</br></br>(3) Bei Personenwahlen wird analog verfahren, die Contra-Rede entfällt.<br/></br>"ird analog verfahren, die Contra-Rede entfällt.<br/> ")
- HH:Satzung/Anträge/Untergliederung in Bezirksverbände + (§ 7 der Satzung wird neu gefasst: :'''§ 7 … § 7 der Satzung wird neu gefasst:</br></br>:'''§ 7 Gliederung'''</br></br>:# Im Gebiet des Landesverbandes können Untergliederungen geschaffen werden. Diese heißen Bezirksverbände.</br></br>:# Für Bezirksverbände gelten die verwaltungsrechtlichen Grenzen der Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg. Mehrere aneinander grenzende Bezirke können zu einem Bezirksverband zusammengefasst werden. Die Bezirksverbände sind innerparteilich den Kreisverbänden anderer Landesverbände gleichgestellt.</br></br>:# Mitglieder des Landesverbandes, die im Gebiet eines Bezirksverbandes wohnen, sind gleichzeitig Mitglieder dieses Bezirksverbandes.</br></br>:# Die Gründung eines Bezirksverbandes bedarf einer ¾-Mehrheit der Teilnehmer der Gründungsversammlung. Jedes Mitglied nach Absatz (3) muss zur Gründungsversammlung in Textform (Brief, E-Mail oder Fax) mit einer Frist von vier Wochen im Voraus eingeladen werden.</br></br>:# Bezirksverbände müssen mindestens sieben Mitglieder haben. Sinkt die Mitgliederzahl eines Bezirksverbandes dauerhaft darunter, können sie vom Landesparteitag aufgelöst werden.</br></br>:# Zum <Datum des LPT> existierende Bezirksverbände sind reguläre Bezirksverbände.</br></br>Falls der Antrag zu den Gebietsversammlungen angenommen wird, entfällt Absatz (4) Satz 2.gen angenommen wird, entfällt Absatz (4) Satz 2.)
- HH:Satzung/Anträge/Überarbeitung § 8 der Satzung – Organe und Gruppen + (§ 8 der Satzung wird folgendermaßen neu ge … § 8 der Satzung wird folgendermaßen neu gefasst:</br></br>:'''§ 8 Organe und Gruppen des Landesverbandes'''</br></br>:(1) Die Organe des Landesverbandes sind</br></br>:: a. der Landesparteitag</br>:: b. der Landesvorstand</br>:: c. das Landesschiedsgericht</br></br>:(2) Der Landesparteitag beschließt Grundsätze für diese Organe.</br></br>:(3) Die Organe geben sich eine Geschäftsordnung.</br></br>:(4) Den Mitgliedern des Landesverbandes steht es grundsätzlich frei, Gruppen zu bilden und sich existierenden Gruppen anzuschließen. Gruppen mit eingeschränktem Zugang sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Landesparteitag kann für die Gründung und Arbeit von Gruppen verbindliche Regeln aufstellen. Gruppen sind nicht autorisiert, sich ohne Genehmigung des Landesvorstands oder des Landesparteitags im Namen des Landesverbandes zu äußern oder den Eindruck zu erwecken, sie würden dies tun.</br></br>:(5) Alle Sitzungen der Organe und Gruppen sollten für alle Piraten offen sein. Ein Ausschluss von Piraten darf nur bei störendem oder unangemessenen Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.Piraten muss schriftlich begründet werden.)
- HH:Satzung/Anträge/Überarbeitung § 8 der Satzung – Organe ohne Gruppen + (§ 8 der Satzung wird folgendermaßen neu ge … § 8 der Satzung wird folgendermaßen neu gefasst:</br></br>:§ 8 Organe des Landesverbandes</br></br>:(1) Die Organe des Landesverbandes sind</br></br>:: a. der Landesparteitag</br>:: b. der Landesvorstand</br>:: c. das Landesschiedsgericht</br></br>:(2) Alle Sitzungen der Organe sollten für alle Piraten offen sein. Ein Ausschluss von Piraten, darf nur bei störendem oder unangemessenen Verhalten erfolgen und muss mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden. Ein Ausschluss von Piraten muss schriftlich begründet werden.</br></br>:(3) Der Landesparteitag beschließt Grundsätze für diese Organe.</br></br>:(4) Die Organe geben sich eine Geschäftsordnung.e Organe geben sich eine Geschäftsordnung.)
- HH:Satzung/Anträge/Dringlichkeitsanträge besser definieren + (§ 8a (6) soll folgendermaßen umformuliert … § 8a (6) soll folgendermaßen umformuliert werden:</br></br>:Anträge müssen in der Regel spätestens zehn Tage vor dem Landesparteitag beim Landesvorstand eingereicht und der Parteiöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Wird ein Antrag verspätet eingereicht, entscheidet der Landesparteitag, ob er sich mit diesem Antrag trotzdem befassen möchte. Anträge zur Änderung der Satzung müssen in jedem Fall fristgerecht eingereicht werden.edem Fall fristgerecht eingereicht werden.)
- HH:Satzung/Anträge/Handlungsfähigkeit des Vorstands + (§ 8b (10) wird folgendermaßen geändert: : … § 8b (10) wird folgendermaßen geändert:</br></br>:Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn eine der folgenden Bedingungen eintritt:</br></br>:* Mehrere Vorstandsmitglieder sind zurückgetreten oder können ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen, so dass die Zahl der verbliebenen Vorstandsmitglieder unter 4 sinkt.</br>:* Der Posten des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden sind unbesetzt.</br>:* Der Posten des Schatzmeisters ist unbesetzt.</br>:* Der Landesvorstand erklärt sich selbst für handlungsunfähig.</br></br>:Wenn innerhalb der nächsten 3 Monate kein regulärer Landesparteitag angesetzt ist, ist in einem solchen Fall schnellstmöglich ein außerordentlicher Landesparteitag zur Neuwahl des gesamten Vorstandes einzuberufen. Der restliche Landesvorstand ernennt eine kommissarische Vertretung zur Weiterführung der Geschäfte bis zu dieser Wahl. Der Vorstand kann den vakanten Posten des Schatzmeisters auch intern aus seinen eigenen Reihen neu besetzen, anstatt handlungsunfähig zu werden.etzen, anstatt handlungsunfähig zu werden.)
- HH:Satzung/Anträge/§ 8d Abs. 2 präzisieren + (§ 8d (2) wird folgendermaßen geändert: : ''Gebietsversammlungen dürfen nur für Gebiete abgehalten werden, für die unterhalb des Landesverbandes kein zuständiger Bezirks- oder sonstiger Gebietsverband existiert.'')
- HH:Satzung/Anträge/Listenbewerber müssen nicht unbedingt Mitglieder der LV sein + (§ 9 (2) der Satzung :Landeslistenbewerber müssen Mitglied des Landesverbandes sein, Bezirksbewerber sollten Pirat im Wahlkreis sein. wird gestrichen.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Programmparteitage + (§ 9 b Neuer Punkt (9)Durch Beschluß des B … § 9 b Neuer Punkt</br></br>(9)Durch Beschluß des Bundesvorstandes oder auf Antrag von x % der Mitglieder kann ein Programmparteitag als Sonderform eines Bundesparteitags einberufen werden, welcher sich ausschliesslich mit Änderungen des Parteiprogramms beschäftigt. Auf ihm finden keine Wahlen des Vorstandes, der Rechnungsprüfer oder des Schiedsgerichtes statt. Ebenso sind Änderungen der Satzung unzulässig und der Tätigkeitsberichts des Bundesvorstands zu Parteitagen hat sich auf einem Programmparteitag lediglich auf die geleistete politische Arbeit des Bundesvorstandes zu erstrecken. Der Programmparteitag entscheidet lediglich über die politische Entlastung des Vorstandes.</br>(10)Für Formen und Fristen der Einladungen für Programmparteitage sowie der Zuleitung der Tagesordnung durch den Vorstand geltend die Bestimmungen eines gewöhnlichen Bundesparteitages in gleicher Weise.</br></br>X % hat folgende optionale Möglichkeiten: a) 5% b) 10% c) 15% d) 20 e) 25%</br></br>§ 12 Neuer Punkt</br></br>(4) Auf Programmparteitagen können nur Anträge zur Änderung des Programmes gestellt werden. Absatz 2 findet auf ihnen keine Anwendung.Absatz 2 findet auf ihnen keine Anwendung.)
- BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2011.2/Vorstand-Handlungsunfähigkeit + (§ 9a (10) wird ersetzt durch: Tritt ein V … § 9a (10) wird ersetzt durch:</br></br>Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht seine Kompetenz wenn möglich auf ein anderes Vorstandsmitglied über. Der Vorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn er aus weniger als 3 Mitgliedern besteht oder er seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen kann oder wenn er sich selbst für handlungsunfähig erklärt. Ist eine der genannten Möglichkeiten für eine Handlungsunfähigkeit eingetreten, ist schnellstmöglich vom verbleibenden Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen. </br>Fehlende Vorstandsmitglieder können vom restlichen Vorstand durch jeweils einen kommissarischen Vertreter erneut besetzt werden, jedoch nur, wenn der Vorstand aus weniger als 3 Mitgliedern besteht oder kein Schatzmeister dem Vorstand angehört oder wenn dies nötig ist, um die Mitgliederversammlung einzuberufen. Die kommissarische Vertretung endet mit der Entlassung durch die Mitgliederversammlung.</br>Dem verbleibendem Vorstand und den eventuell berufenen komissarischen Vertretern ist es freigestellt, eine kurzfristige außerordentliche Mitgliederversammlung oder eine vorgezogene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, zu der auch Anträge und Beschlussvorlagen mit satzungsgemäßer Frist eingereicht werden können.gsgemäßer Frist eingereicht werden können.)
- Antragsfabrik/Urabstimmungen + (§ Neu Variante: Satzung (1) Anträge für ei … § Neu</br>Variante: Satzung (1) Anträge für eine Urabstimmung sind mit Datum und Beschlusstext bekanntzumachen. (2) Eine Urabstimmung ist durchzuführen</br></br>1. Auf Beschluss des Parteitages</br>2. Auf Beschluss des Vorstandes</br>3.wenn - A% der zum Antragsdatum stimmberechtigten Mitglieder sich binnen -B- Wochen der Forderung nach Urabstimmung anschließen. Bei Erreichen des Quorums innerhalb der Frist wird die Urabstimmung unverzüglich (binnen E Tagen) angekündigt und binnen D -E Wochen durchgeführt</br></br></br>oder:</br>3.a Die Urabstimmung ist durchzuführen, wenn - A% - der zum Antragsdatum stimmberechtigten Mitglieder, mindestens aber - C - stimmberechtigte sich binnen einer Frist von -B- Wochen der Forderung nach Urabstimmung anschließen.</br></br>(3) Gegen Beschlussvorlagen, die gegen geltende Gesetze, Rechte Einzelner, die Satzungen oder das Parteiprogramm verstoßen, steht dem Vorstand ein Vetorecht zu. Gegen Beschlussvorlagen, die mit der Finanzordnung nicht vereinbar sind, steht dem Schatzmeister ein Vetorecht zu.</br></br>besser: (3) Variante a: Beschlussvorlagen, die gegen geltende Gesetze, Rechte Einzelner, die Satzungen oder das Parteiprogramm verstoßen sind nicht zulässig. Gegen Beschlussvorlagen, die mit der Finanzordnung nicht vereinbar sind, steht dem Schatzmeister ein Vetorecht zu.</br></br>(4) Die Durchführung der Urabstimmung obliegt dem Vorstand, wird er binnen der Fristen untätig, so übernehmen der Initiator und die Unterstützer die Durchführung.</br></br>Vorschlag für A: 10% - 15%</br>Vorschlag für B: 2 -3 -4 Wochen</br>Vorschlag für C: 10-20-30 Piraten</br>Vorschlag für D: 2-3 Wochen</br>Vorschlag für E: 3-7-10 Wochen</br>Vorschlag für F: 0 (dann kann Halbsatz entfallen) - 10 - 20 - 30</br></br>'''</br></br>Variante "Ordnung"</br></br>'''</br></br>§ (neu) Urabstimmung</br>(1) In der Piratenpartei wird die Urabstimmung eingeführt.</br></br>(2) Eine Urabstimmung bedarf einer Beschlussvorlage, deren Abstimmung der PArteitag, der Vorstand oder ein relevanter Teil stimmberechtiger Piraten unterstützt.</br></br>(3) Fristen, Quoren und Durchführung werden vom BPT in einer Ordnung festgelegt.</br></br>(4) Beschlussvorlagen, die gegen geltende Gesetze, Rechte Einzelner, die Satzungen oder das Parteiprogramm verstoßen sind nicht zulässig. Gegen Beschlussvorlagen, die mit der Finanzordnung nicht vereinbar sind, steht dem Schatzmeister ein Vetorecht zu.</br></br>(5) Der PArteitag und der Bundesvorstand sind an das Ergebnis einer Urabstimmung gebunden.</br></br>§ 13</br>(3) Ein Beschluss über Auflösung oder Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung analog § (neu) unter den Piraten bestätigt werden. (neu) unter den Piraten bestätigt werden.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Aufnahme Behinderung in §1 (1) + (§1 (1) Satz 2 der Bundessatzung wird geänd … §1 (1) Satz 2 der Bundessatzung wird geändert in: Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, mit oder ohne Behinderung, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen.e sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen.)
- Archiv:2022/BY:Kreisverband München/Kreisparteitag 2012.1/Antragsfabrik/AnzahlVorstand + (§11 ist dahingehend zu ändern:<br> (1) Der Kreisvorstand besteht aus: *einem Vorsitzenden, *einem stellvertretenden Vorsitzenden, *einem Schatzmeister, *einem stellvertretendem Schatzmeister *einem Generalsekretär sowie *zwei Beisitzern.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Grundsatzprogramm des LV Bayern + (§11(3) der Satzung des Landesverbands Baye … §11(3) der Satzung des Landesverbands Bayern wird wie folgt neugefasst:<br></br><b><sup>1</sup>Vom Landesparteitag kann ein eigenes Grundsatzprogramm für den Landesverband sowie Wahlprogramme für Landtagswahlen verabschiedet werden.</br><sup>2</sup>Diese dürfen dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland nicht widersprechen.</b>n dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland nicht widersprechen.</b>)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Landesprogramm des LV Bayern + (§11(3) der Satzung des Landesverbands Baye … §11(3) der Satzung des Landesverbands Bayern wird wie folgt neugefasst:</br></br>1 Der Landesverband übernimmt das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland. </br>2 Vom Landesparteitag kann ein eigenes Landesprogramm für den Landesverband Bayern sowie Wahlprogramme für Landtagswahlen verabschiedet werden.</br>3 Diese müssen auf den Werten des Grundsatzprogrammes basieren.n Werten des Grundsatzprogrammes basieren.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/AbschaffungAntragsFristen + (§12 Abs(2) der Bundessatzung wird gestrichen. Absatz (3) wird zu Absatz (2) und folgendermassen neu gefasst: (2) Die Regelungen aus Absatz 1 gelten ebenso für eine Änderung des Programms der Piratenpartei Deutschland.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Bewerbungsfrist für Kandidaten + (§12 der Bundessatzung, Abschnitt A soll in … §12 der Bundessatzung, Abschnitt A soll in §12a umbenannt werden.</br>Es soll ein §12b der Bundessatzung, Abschnitt A mit folgendem Text hinzugefügt werden: </br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>'''§ 12b - Bewerbungen von Kandidaten'''</br></br>(1) Bewerber für jegliche Parteiämter, die über die Verwaltung des Bundesparteitages hinausgehen und auf dem Bundesparteitag gewählt werden, müssen sich mindestens 4 Wochen vor dem Bundesparteitag beworben haben. Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf dem Bundesparteitag noch aufstellen lassen. Falls es sich bei dem Bundesparteitag um einen außerordentlichen Bundesparteitag handelt, müssen sich die Kandidaten nur eine Woche vor dem Bundesparteitag beworben haben.</br></br>(2) Bewerber für die Aufstellung der Kandidaten für Wahlen zu Volksvertretungen, die auf dem Bundesparteitag gewählt werden, müssen sich mindestens 4 Wochen vor dem Bundesparteitag beworben haben. Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf der Bundesparteitag noch aufstellen lassen.</br></div>r Bundesparteitag noch aufstellen lassen. </div>)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Finanzordnung: Neuregelung der Mittelverwendung + (§2 Abs. 2 der Finanzordung des Landesverba … §2 Abs. 2 der Finanzordung des Landesverbands Bayern der Piratenpartei Deutschland ist wie folgt neuzufassen:</br></br><sup>1</sup>Der nach der Bundesfinanzordnung dem Landesverband zufallende Anteil eines Mitgliedsbeitrags wird nach folgendem Schlüssel verteilt: <sup>2</sup>Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%, der zuständige Kreisverband 20%, der zuständige Bezirksverband 25% und der Landesverband Bayern 35%. <sup>3</sup>Ist auf einer Gliederungsebene kein Verband aktiv tätig, so fällt sein Anspruch an den Verband auf der nächsthöheren Gliederungsebene.</br></br>Die Neufassung soll zum 1.1.2013 in Kraft treten.sthöheren Gliederungsebene. Die Neufassung soll zum 1.1.2013 in Kraft treten.)
- RP:Antrag/2012.1/S03/Erwerb der Mitgliedschaft II + (§2.1 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt g … §2.1 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt geändert:</br></br>Alte Version:</br></br>(3) Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt widersprechen. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden.</br></br>wird ersetzt durch:</br></br>(3) In der Regel wird jedem Antrag auf Mitgliedschaft stattgegeben. In Einzelfällen kann der Vorstand der aufnehmenden Gliederung beschließen, den Mitgliedsantrag abzulehnen. Die Ablehnung der Mitgliedschaft muss dem Betroffen gegenüber schriftlich begründet werden. Im Falle einer Ablehnung kann das nächstzuständige Schiedsgericht angerufen werden oder auf dem Parteitag der jeweiligen Gliederung Widerspruch eingelegt werden. Wird der Widerspruch auf dem Parteitag eingelegt, so entscheidet dieser nach Diskussion mit einfacher Mehrheit über den Mitgliedsantrag.<br /></br>Ein Antrag auf Mitgliedschaft muss innerhalb von längstens 4 Wochen bearbeitet werden. Bei Fristüberschreitung kann der Bewerber das Landesschiedsgericht anrufen.n der Bewerber das Landesschiedsgericht anrufen.)
- Antrag:RLP/0000.0/ENTWURF/Doppelte Kassen- bzw. Rechnungsprüfung aus der Satzung streichen) + (§4.1 (11) der Landessatzung soll ersatzlos gestrichen werden.)
- RP:Antrag/2010.2/SÄA1/Ausdrückliche Ermöglichung der Bezirkslistenwahl durch den LPT + (§4.1 (2) Nr. e) der Landessatzung wird dur … §4.1 (2) Nr. e) der Landessatzung wird durch folgende Fassung ersetzt:</br></br>"e) die Beschlussfassung über die Landesliste bzw. die Bezirkslisten für die Wahl zum Bundestag und Landtag. Sind bei einer Wahl Bezirkslisten zugelassen, entscheidet der LPT darüber, ob solche anstatt einer Landesliste aufgestellt werden,"</br></br>'''Alte Fassung'''</br></br>e) die Beschlussfassung über die Landesliste für die Wahl zum Bundestag und Landtag,te für die Wahl zum Bundestag und Landtag,)
- RP:Antrag/2010.1/S3-E/Erweiterbarer Landesvorstand + (§4.2 (2) der Landessatzung wird durch folg … §4.2 (2) der Landessatzung wird durch folgende Fassung ersetzt:</br></br>"(2) Der Landesvorstand setzt sich aus mindestens fünf Piraten zusammen:</br></br># Vorstandsvorsitzender</br># Stellvertretender Vorsitzender</br># Schatzmeister</br># Generalsekretär</br># Politischen Geschäftsführer"</br></br>Weiterhin werden folgenden Absätze (2a) und (2b) hinter Absatz (2) ergänzt:</br></br>"(2a) Die genaue Anzahl der Vorstandsmitglieder und weitere Ämter werden durch den LPT festgelegt. Die endgültige Anzahl der Vorstandsmitglieder muss ungerade sein.</br></br>(2a) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt."s näher definiert und bei Bedarf ergänzt.")
- RP:Antrag/2010.1/S3-A/Erweiterung des Landesvorstands inkl. techn. Leiter + (§4.2 (2) der Landessatzung wird durch folg … §4.2 (2) der Landessatzung wird durch folgende Fassung ersetzt:</br></br>"(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus je einem</br></br># Vorstandsvorsitzenden</br># Stellvertretenden Vorsitzenden</br># Schatzmeister</br># Generalsekretär</br># Politischen Geschäftsführer</br># Transparenzbeauftragten</br># Technischen Leiter"</br></br>Weiterhin wird folgender Absatz (2a) hinter Absatz (2) ergänzt:</br></br>"(2a) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Der Transparenzbeauftragte stellt die Protokollführung und die sach- und fristgerechte Bekanntmachung von Informationen sicher. Der technische Leiter übernimmt die Verantwortung für die IT-Systeme des Landesverbands. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt."</br></br>'''Alte Fassung:''' (2) Dem LVOR gehören fünf Landespiraten an.2) Dem LVOR gehören fünf Landespiraten an.)
- RP:Antrag/2010.1/S3-B/Erweiterung des Landesvorstands inkl. Pressesprecher + (§4.2 (2) der Landessatzung wird durch folg … §4.2 (2) der Landessatzung wird durch folgende Fassung ersetzt:</br></br>"(2) Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus je einem</br></br># Vorstandsvorsitzenden</br># Stellvertretenden Vorsitzenden</br># Schatzmeister</br># Generalsekretär</br># Politischen Geschäftsführer</br># Transparenzbeauftragten</br># Pressesprecher"</br></br>Weiterhin wird folgender Absatz (2a) hinter Absatz (2) ergänzt:</br></br>"(2a) Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter übernehmen die organisatorische Verantwortung über den Landesverband und vertreten die Interessen des LV gegenüber dem Bundesvorstand. Der Schatzmeister ist für alle Finanzangelegenheiten und die ordnungsgemäße Buchführung zuständig. Der Generalsekretär übernimmt die Verwaltung und Betreuung der Mitglieder. Der politische Geschäftsführer koordiniert die programmatische Entwicklung im Landesverband. Der Transparenzbeauftragte stellt die Protokollführung und die sach- und fristgerechte Bekanntmachung von Informationen sicher. Der Pressesprecher vermittelt und pflegt den Kontakt zu Presse und Medien. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in der Geschäftsordnung des Landesvorstands näher definiert und bei Bedarf ergänzt."</br></br>'''Alte Fassung:''' (2) Dem LVOR gehören fünf Landespiraten an.2) Dem LVOR gehören fünf Landespiraten an.)
- RP:Antrag/2013.3/003/Einberufung von Gründungsversammlungen + (§4.4 (4) der Satzung wird um folgenden Sat … §4.4 (4) der Satzung wird um folgenden Satz ergänzt.</br></br>Die Einberufung erfolgt nur wenn im künftigen Tätigkeitsgebiet der</br>nächstuntergeordneten Gliederung mindestens 60 Mitglieder ihren</br>Wohnsitz haben. </br></br>Dieser Antrag tritt 21 Tage nach seiner Annahme in Kraft.ritt 21 Tage nach seiner Annahme in Kraft.)
- RP:Kreisverband Trier Trier-Saarburg/2014-10-22 Kreisvorstandssitzungsprotokoll#Antrag RLP + (Benjamin Schwenk wird bis auf Weiteres zum kommissarischen Vertreter der Piraten beim Verein "Buntes Trier" ernannt.)
- RP:Antrag/2013.3/009/Diskussionsphase für SDMV-Anträge + (§5.2a Absatz 7 der Landessatzung wird neu … §5.2a Absatz 7 der Landessatzung wird neu gefasst.</br></br>'''Neue Fassung:'''</br>"(7) Abgestimmt wird über alle Anträge, die mindestens vier Wochen vor der Abstimmung beim LVOR eingereicht werden. Dieser veröffentlicht sie umgehend in der Antragsfabrik im Wiki. Nach ihrer Einreichung dürfen die Anträge nur noch von den Antragstellern verändert werden. Änderungen sind dem LVOR bekannt zu geben. In den drei Wochen vor der Abstimmung dürfen die Anträge nicht mehr verändert werden." die Anträge nicht mehr verändert werden.")
- RP:Antrag/2010.1/S10/Beschluss über Vertagung + (§5.5 (1) soll wie folgt geändert werden. … §5.5 (1) soll wie folgt geändert werden.</br></br>'''Alte Fassung'''</br></br>§5.5 (1) Eine Versammlung kann mit relativer einfacher Mehrheit den Beschlusses über eine Vorlage auf die nächste Versammlung zu vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.</br></br>'''Neue Fassung'''</br></br>§5.5 (1) Eine Versammlung kann mit einfacher Mehrheit den Beschluss über eine Vorlage auf die nächste Versammlung vertagen. Gegen den Willen des Antragstellers darf dies maximal einmal geschehen.ellers darf dies maximal einmal geschehen.)
- RP:Antrag/2010.1/S1-B/Relative Mehrheit bei Satzungsänderungen + (§5.7 (1) soll wie folgt geändert werden. … §5.7 (1) soll wie folgt geändert werden.</br></br>'''Alte Fassung'''</br></br>§5.7 (1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem LPT mit einer absoluten 2/3 Mehrheit beschlossen werden.</br></br>'''Neue Fassung'''</br></br>§5.7 (1) Änderungen der Landessatzung bedürfen der mindestens doppelten Zahl an Zustimmungen wie Ablehnungen. Die weiteren Vorgaben der Wahlordnung bleiben davon unberührt.n der Wahlordnung bleiben davon unberührt.)
- RP:Antrag/2010.2/SÄA6/Zweidrittel-Mehrheit für Programmänderungen + (§5.7 (1) wird durch folgende Fassung erset … §5.7 (1) wird durch folgende Fassung ersetzt:</br></br>"(1) Änderungen an der Landessatzung, am Grundsatzprogramm und an</br>Wahlprogrammen können nur beschlossen werden, wenn 2/3 der anwesenden</br>stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen."</br></br>'''Alte Fassung:'''</br></br>(1) Änderungen an der Landessatzung können nur beschlossen werden, wenn</br>2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.timmberechtigten Mitglieder dafür stimmen.)
- RP:Antrag/2010.1/001/Frist für Programmänderungsanträge + (§5.7 [Satzungs- und Programmänderung] Absa … §5.7 [Satzungs- und Programmänderung] Absatz (4) wird durch folgende Fassung ersetzt:</br></br>(4) Über einen Antrag auf Satzungs- '''oder Programmänderung''' auf einem LPT kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des LPTs beim LVOR eingegangen ist. [..]</br></br>'''Alte Fassung'''</br></br>(4) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem LPT kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des LPTs beim LVOR eingegangen ist. [..]n des LPTs beim LVOR eingegangen ist. [..])
- BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2011.2/Vorstandsgröße + (§9a Abs 1 der Satzung wird ersetzt durch: … §9a Abs 1 der Satzung wird ersetzt durch:</br></br>Dem Vorstand gehören mindestens ein Vorsitzender, sein Stellvertreter und ein Schatzmeister an. Jede Mitgliederversammlung kann bis zu 4 weitere Beisitzer wählen. Die Anzahl der zu wählenden weiteren Beisitzer wird vor der Wahl des Vorstandes durch Beschluss festgelegt. Die Mitgliederversammlung kann den Beisitzerämtern Aufgabengebiete zuweisen. In einem solchen Falle erfolgt die Festlegung der Aufgabengebiete vor der Wahl und die Wahl für die einzelnen Aufgabengebiete separat. Werden nur Beisitzer gewählt, teilt sich der Vorstand die Aufgabengebiete selbständig auf.stand die Aufgabengebiete selbständig auf.)
- Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Dezentraler Parteitag + (§9b der Bundessatzung, Abschnitt A soll mi … §9b der Bundessatzung, Abschnitt A soll mit folgendem Text ersetzt werden:</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>'''§ 9b - Der Bundesparteitag'''</br></br>(1) Der Bundesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Bundesebene. </br></br>(2) Der Bundesparteitag umfasst einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen. Er beginnt mit der Bundesparteikonferenz, die die Tages- und Wahlordnung des Bundesparteitages beschließt und endet mit der Bekanntgabe der Abstimm- und Wahlergebnisse. Die Tagesordnung muss mit §1 der ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' kompatibel sein.</br></br>(3) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied per Brief oder Fax mindestens 6 Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht. Ist eine Faxnummer bekannt, so wird per Fax eingeladen, sonst per Brief. Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so kann vorher per E-Mail eingeladen werden. Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der E-Mail spätestens 6 Wochen vor dem Bundesparteitag bestätigt hat. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn der Bundesparteikonferenz, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut und Kandidatenbewerbungen zu veröffentlichen.</br></br>(4) Ist der Bundesvorstand handlungsunfähig, kann ein außerordentlicher Bundesparteitag einberufen werden. Dies geschieht schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes. Er dient ausschließlich der Wahl eines neues Vorstandes.</br></br>(5) Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstandes entgegen und entscheidet daraufhin über seine Entlastung.</br></br>(6) Der Bundesparteitag beschließt über die Schiedsgerichtsordnung und die Finanzordnung, die Teil dieser Satzung sind.</br></br>(7) Über den Parteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.</br></br>(8) Der Bundesparteitag wählt auf der Bundesparteikonferenz zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.</br></br>(9) Der Bundesparteitag wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Bundesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird. Sie haben das Recht, kurzfristig Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen, die ihnen dann vollständig zu übergeben sind. Sie sind angehalten, etwa zwei Wochen vor dem Bundesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen. Die Amtszeit der Kassenprüfer ist deckungsgleich mit der Amtszeit der Mitglieder des Bundesvorstandes. </br></br>(10) Piraten können gemäß §2 der ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' dezentral zu den Abstimmungen zur Satzung und Parteiprogramm ihre Stimme abgeben.</br></br>(11) Piraten können gemäß §2 der ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' dezentral zu den Wahlen jeglicher Parteiämter, die über die Verwaltung des Bundesparteitages hinausgehen, ihre Stimme abgeben.</br></br>(12) Piraten können gemäß §2 der ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' dezentral zu den Kandidaten-Wahlen für Volksvertretungen ihre Stimme abgeben.</br></div></br></br>Falls der Antrag [[Antragsfabrik/Außerordentlicher_Bundesparteitag]] beschlossen wird, soll stattdessen die obige Änderung von §9b, Abschnitt A der Bundessatzung mit folgendermaßen geänderten Absätze (3) und (4) verabschieded werden:</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>(3) Der Bundesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. </br>Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss. </br>Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform gemäß §126b BGB mindestens 6 Wochen vorher ein.</br>Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn der Bundesparteikonferenz, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. </br>Spätestens 2 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut und Kandidatenbewerbungen zu veröffentlichen.</br></br>(4) Ein außerordentlicher Bundesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt:</br></br># Der Bundesvorstand ist handlungsunfähig.</br># Ein Zehntel der stimmberechtigten Piraten beantragen es.</br># Der Bundesvorstand beschließt es mit einer Zweidrittelmehrheit.</br># Die Landesvorstände aus mindestens 2/3 der Bundesländer beantragen es gemeinsam. </br></br>Es sind die Gründe für die Einberufung zu benennen. Der außerordentliche Parteitag darf sich nur mit den benannten Gründen der Einberufung befassen. In dringenden Fällen kann mit einer verkürzten Frist von mindestens zwei Wochen eingeladen werden.</br></div></br></br>Falls [[Antragsfabrik/Bewerbungsfrist für Kandidaten]] beschlossen wird, soll die Bewerbungsfristregelung an diesen Antrag angepasst werden, indem jeweils der Satz</br>:''Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf dem Bundesparteitag noch aufstellen lassen.''</br>durch</br>:''Falls weniger als doppelt soviele Bewerber, wie benötigt, zur Verfügung stehen dürfen sich Bewerber auch auf der Bundesparteikonferenz noch aufstellen lassen.''</br>ersetzt wird.</br></br></br>Folgende ''Geschäftsordnung zur dezentralen Stimmabgabe'' soll beschlossen werden:</br><div style=" border: 1px solid #989C9C; background-color:#e3e8e8; padding: 5px; margin: 5px; float: ; display:block;"></br>'''§ 1 - Kompatible Tagesordnungen zur dezentralen Stimmabgabe'''</br></br>(1) Die Tagesordnung muss so gestaltet sein, dass über alle Anträge und Wahlen parallel abgestimmt werden kann. Insbesondere muss ein Antrag nicht erst ausgezählt worden sein um über einen anderen Antrag abstimmen zu können.</br></br>(2) Konkurrierende Änträge können zu Abstimmungen gruppiert werden.</br></br>'''§ 2 - Wahlen und Abstimmungen'''</br></br>(1) Abstimmungen und Wahlen werden nach der Tagesordnung durchgeführt, die von der Bundesparteikonferenz beschlossen wurde.</br></br>(2) Abstimmungen werden so ausgeführt, wie in der Wahlordnung für geheime Abstimmungen festgeschrieben.</br></br>(3) Wahlen werden so ausgeführt, wie in der Wahlordnung für geheime Wahlen festgeschrieben.</br></br>(4) Es gibt eine Abstimmung mit der man die Tagesordnung ablehnen kann. Wenn die Tagesordnung von 50% der Piraten abgelehnt wird, so wird der Parteitag wiederholt. Die Abstimmergebnisse werden als ungültig erklärt.</br></br>(5) Jeder Landesverband ist für die korrekte Durchführung der Wahl/Abstimmung verantwortlich. Das beinhaltet:</br>:(a) Es müssen Maßnahmen gegen Manipulation getroffen werden. Dies beinhaltet eine öffentliche Auszählung und durch Maßnahmen zur Vermeidung des unbefugten Hinzufügens von Stimmzetteln.</br>:(b) Eine geheime Stimmabgabe muss gewährleistet sein.</br>:(c) Kein Pirat darf seine Stimme doppelt abgeben können.</br>:(d) Nur Piraten dürfen Stimmen abgeben. Dem Landesverband ist es freigestellt nur Piraten aus dem Landesverband zuzulassen.</br>:(e) Jeder Pirat soll die Möglichkeit haben abzustimmen. </br></br>(6) Der Landesverband darf die Durchführung an weitere Untergliederungen delegieren.</br></br>'''§ 3 - Änderungen dieser Geschäftsordnung'''</br></br>(1) Diese Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Piraten auf einem Bundesparteitag geändert werden, wenn der Antrag zur Änderung mindestens 4 Wochen vorher eingereicht wurde.</br></br>(2) Der Bundesvorstand hat alle Änträge zu dieser Geschäftsordnung mindestens 2 Wochen vor dem Bundesparteitag zu veröffentlichen.</br></div>g mindestens 2 Wochen vor dem Bundesparteitag zu veröffentlichen. </div>)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/GO:Parteitagsdebatte + (Änderung der GO: § 5.1 der Geschäftsordnu … Änderung der GO:</br></br>§ 5.1 der Geschäftsordnung soll folgendermaßen neu gefasst werden:</br></br>"</br>(1) Zu einem Antrag (außer Anträgen zur Geschäftsordnung) gibt es zunächst Redebeiträge in Form einer Pro- und einer Gegen-Rede. Die Redezeit beträgt je 5 Minuten. Den Redner für die Pro-Rede bestimmt der Antragsteller. Gibt es mehrere Gegenredner, so bestimmt diesen die Versammlungsleitung, vorbehaltlich einer Entscheidung der Versammlung. {GO-Antrag auf Bestimmung des Gegenredners}</br></br>(2) Nach den Reden sind weitere Beiträge in Form von Redebeiträgen und Fragen (Rednerliste) möglich, die keine inhaltliche Wiederholung darstellen. Die Redezeit beträgt jeweils zwei Minuten.</br>"e Redezeit beträgt jeweils zwei Minuten. ")
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Quorum für geheime Abstimmungen & Wahlen + (Änderung der Geschäftsordnung des Landespa … Änderung der Geschäftsordnung des Landesparteitages:</br></br>An §4 Wahlordnung, Absatz 2 soll folgender Satz angefügt werden:</br></br>"</br>Für den Erfolg eines Antrags auf geheime Abstimmung ist die Zustimmung von fünf Prozent der stimmberechtigten Teilnehmer erforderlich.</br>"</br></br>sodass sich folgender Absatz ergibt:</br></br>"</br>(2) Jeder Stimmberechtigte kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl fordern. '''{GO-Antrag auf geheime Abstimmung}'''; abweichend hiervon wird über Geschäftsordnungsanträge immer öffentlich abgestimmt. Für den Erfolg eines Antrags auf geheime Abstimmung ist die Zustimmung von fünf Prozent der stimmberechtigten Teilnehmer erforderlich.</br>"immberechtigten Teilnehmer erforderlich. ")
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Einrichtung von Redezeitkonten + (Änderung der Geschäftsordnung des Landespa … Änderung der Geschäftsordnung des Landesparteitages:</br></br>An geeigneter Stelle soll folgender Text in die GO des Landesparteitags eingefügt werden:</br></br>Jedem Teilnehmer des Landesparteitags steht für Diskussionen zu den Anträgen eine Gesamtredezeit von 15 Minuten zu. Diese kann nach eigenem Ermessen verwandt werden. Verwandte Redezeit wird auf den Stimmkarten durch beauftrage Piraten vermerkt. Piraten, die ihre Gesamtredezeit aufgebracht haben, sind nicht zu weiteren Redebeiträgen befugt.</br></br>Von dieser Regelung ausgenommen sind geplante Reden (Rahmenprogramm), Reden von Kandidaten zu einer Wahl sowie Begründungsreden von Antragstellern.sowie Begründungsreden von Antragstellern.)
- RP:2022-07-28 - 332 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Änderung der Geschäftsordnung im Wiki: https://wiki.piratenpartei.de/wiki/index.php?title=RP:Vorstand/Gesch%C3%A4ftsordnung&oldid=2641225)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Verjährungsvorschriften bei Kindesmissbrauch + (Änderung der Verjährungsvorschriften bei K … Änderung der Verjährungsvorschriften bei Kindesmissbrauch.</br>Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt die Täter und nicht die Opfer. Damit Opfer von sexueller Gewalt nicht länger schweigen müssen, muss die Aufhebung der</br>Verjährungsfrist bei Zivilklagen gefordert werden. Derzeit liegt die Frist bei zehn Jahren, in besonders schweren Fällen bei 20 Jahren.</br>Fristbeginn ist der 18. Geburtstag der Opfer. Wie lange die</br>Strafverfolgungsbehörden den Täter belangen dürfen, hängt daher auch vom Alter des Opfers</br>ab. hängt daher auch vom Alter des Opfers ab.)
- BY:Bezirksparteitag Oberbayern/Antragsfabrik 2015.1/Paragraph92 + (Änderung des Absatzes 1 des Paragraphen 9& … Änderung des Absatzes 1 des Paragraphen 9<br></br>"(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und optional dessen</br>Stellvertreter,dem Schatzmeister und optional dessen Stellvertreter,</br>und optional dem politischen Geschäftsführer und optional dessen</br>Stellvertreter,und dem Generalsekretär und optional dessen erstem, und</br>optional zweitem Stellvertreter sowie optional einen oder mehrere</br>Beisitzer.</br>(2) Vor einer Neuwahl des Vorstands legt der Parteitag die Anzahl und</br>Ämter für die Neuwahl fest durch einfache Mehrheit fest. Trifft die</br>Versammlung keine Wahl werden mindestens Vorsitzender, Schatzmeister und</br>Generalsekretär gewählt."der, Schatzmeister und Generalsekretär gewählt.")
- BY:München/Gründung Kreisverband/Antragsfabrik/Mitglied statt Pirat + (Änderung des Absatzes in '"`UNIQ--pre-0000C1FA-QINU`"' Änderung aller Vorkommen von "Pirat" im Sinne von "Mitglied" in "Mitglied" in der Satzung)
- RP:2024-11-17 - 383 Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Der Vorstand möge beschließen, den Telekomanschluss in der LGS schnellstmöglich zu kündigen.)
- RP:2015-11-01 - 171. Vorstandssitzung#Antrag RLP + (Silvan Stein wird beauftragt an der Viprin … Silvan Stein wird beauftragt an der Viprinetschulung am 05./06.11.2015 in Bingen teilzunehmen. Die Reise- und Schulungskosten werden von der Piratenpartei RLP übernommen. Sofern eine weitere Person die Möglichkeit erhält und teilnimmt erhält auch diese die entsprechenden Kosten erstattet. Es wird mit insgesamt maximal 400€ gerechnet.wird mit insgesamt maximal 400€ gerechnet.)
- BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Staatsleistungen an Kirchen beenden + (Über die Kirchensteuer hinaus zahlt der Fr … Über die Kirchensteuer hinaus zahlt der Freistaat jährlich etwa 140 Millionen Euro an die Kirchen. Zudem soll der Freistaat den Kommunen gesetzlich ermöglichen, ihrerseits Zahlungen an Kirchengemeinden einzustellen. Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen gesetzlich beenden und die Mittel in anderen Bereichen einsetzen.die Mittel in anderen Bereichen einsetzen.)
- RP:Antrag/2011.3/SA6/Positionspapier-Datenschutz + (Überschrift: Für einen modernen Datenschut … Überschrift: Für einen modernen Datenschutz</br></br>(1) Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz sieht den dringenden Bedarf, den Datenschutz zu modernisieren. Immer wieder tauchen durch neu eingeführte Technologien Regelungslücken und Unklarheiten auf, die durch auf spezielle Fälle zugeschnittene Gesetzesänderungen, vertragliche Vereinbarungen mit Anbietern oder Gerichtsurteile geklärt werden müssen, wobei immer wieder teilweise veraltete juristische Konzepte auf die Situation des 21. Jahrhunderts übertragen werden. Die Frage, in welche Richtung diese Modernisierung gehen soll, sorgt für mitunter heftige Diskussionen. Im Folgenden sollen sowohl Grundlagen für eine solche Modernisierung als auch einige konkrete Detail-Fragen geklärt werden.</br></br>(2) Um selbstbestimmte Entscheidungen über die Preisgabe persönlicher Informationen zu ermöglichen, ist vor allem Bildung und Weiterbildung in diesem Bereich notwendig. Hierbei muss die Fähigkeit im Fokus stehen, zwischen unterschiedlichen Arten von Daten und unterschiedlichem Vertrauen zu Empfängern und Verwaltern von Daten zu differenzieren. Der bei jedem auch nur teilweisem Veröffentlichen von Informationen mögliche Kontrollverlust über die weitere Verbreitung muss ebenfalls thematisiert, diskutiert und verstanden werden.</br></br>(3) Entscheidungen über die Weitergabe persönlicher Informationen müssen selbstbestimmt getroffen werden können. Es darf also keinen auch nur impliziten Zwang geben, mehr als die unbedingt und objektiv notwendigen persönlichen Daten preiszugeben, um bestimmte Angebote überhaupt nutzen zu können. Leider wird die hierzu bestehende Rechtslage heute oftmals nicht eingehalten. Durch die chronische Unterbesetzung, Unterfinanzierung und fehlende Unabhängigkeit von Datenschutzbehörden, besteht an vielen Stellen ein Kontroll- und Vollzugsdefizit.</br></br>(4) Andererseits dürfen Angebote aber auch nicht komplett verboten oder durch nicht erfüllbare Anforderungen faktisch unmöglich gemacht werden, bloß weil sie persönliche Daten optional nutzen. Grund für die persönliche Entscheidung, bestimmte Daten einem Anbieter freiwillig zur Verfügung zu stellen oder diese gar zu veröffentlichen, kann beispielsweise der Nutzen von personalisierten Inhalten, Suchergebnissen, Empfehlungen und auch personalisierter Werbung, aber auch der Wunsch sein, eventuelle gesellschaftliche oder berufliche Nachteile in Kauf zu nehmen, um langfristig eine gesellschaftliche Akzeptanz für eine Meinung oder eine Persönlichkeits-Facette zu schaffen. Die PIRATEN wollen die informationelle Selbstbestimmung daher fördern und allen Menschen eine informierte Entscheidung über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten ermöglichen.</br></br>(5) Ein großer Anteil der praktischen Datenschutz-Probleme ist auf die leichtfertige Weitergabe von Daten durch Bekannte, Freunde oder sonstige Kontakte zurückzuführen. In diesem Bereich ist die juristische Durchsetzung schwierig, langwierig und in vielen Fällen auch einfach nicht angemessen. Um diesem Problem gerecht zu werden, muss viel mehr eine „Datenhöflichkeit“ als gesellschaftliche Norm etabliert werden, bei der Wünsche bezüglich des Umgangs mit persönlichen Informationen auch im privaten Bereich respektiert werden und, falls diese nicht bekannt sind, im Einzelfall eine Erlaubnis eingeholt wird. Dies soll nicht nur aus rechtlichen Erwägungen und einer Furcht vor einer (mehr oder weniger wahrscheinlichen) Strafe geschehen, sondern eben auch aufgrund von Regeln zum Umgang miteinander, die gesellschaftlicher Konsens sind. Dies muss einerseits durch die Bildungsangebote in diesem Bereich nahe gebracht, andererseits durch passende Kommunikations- und Einstellungsmöglichkeiten in den entsprechenden Systemen auf einfache und benutzerfreundliche Weise ermöglicht werden.</br></br>(6) Datenschutzbestimmungen müssen so gestaltet sein, dass auch private und nicht-kommerzielle Angebote diese ohne größeren finanziellen oder organisatorischen Aufwand einhalten können. Dies soll unter anderem dadurch realisiert werden, dass eine Modernisierung der Gesetzgebung auf der Grundlage der tatsächlich vorkommenden Prozesse entworfen wird, sodass diese direkt unter Vermeidung nicht notwendiger juristischer Interpretationen in konkreten Systemen umgesetzt werden kann. Außerdem kann der Aufwand für die Dokumentation der korrekten Umsetzung durch den Einsatz zertifizierter Software minimiert werden. Hierbei ist die Entwicklung und Zertifizierung von Freier Open-Source-Software besonders zu fördern.</br></br>(7) Bei der Erhebung von Daten durch staatliche Stellen sind strengere Maßstäbe anzulegen, da sich der Bürger ihr zumeist nicht durch Wechsel des Anbieters oder Verzicht auf ein Angebot entziehen kann. Hier muss strikt auf Datensparsamkeit geachtet werden. Während die Datenweitergabe zwischen Behörden ohne Wissen und Einwilligung des Bürgers zu vermeiden ist, sind für notwendige Erhebungen Verfahren zu entwickeln, mit denen der Bürger den Austausch von so wenig Daten wie unbedingt nötig autorisieren kann. Es darf nicht sein, dass Behörden die Vorlage von kompletten Bescheiden anderer Behörden verlangen, wenn nur ein Bruchteil der enthaltenen persönlichen Informationen benötigt werden.</br></br>(8) Die Möglichkeit, Anonymisierungs-Dienste und offene Netzzugänge für Internet-Verbindungen zu nutzen und anzubieten, ist zu erhalten und zu fördern. Sie sind wichtige Angebote, die die nicht überwachte Meinungsbildung und -äußerung im Internet auch technisch weitgehend sicherstellen. Die Notwendigkeit einer solchen Möglichkeit überwiegt in diesem Fall das öffentliche Interesse an möglicher Strafverfolgung. Insbesondere sind die Betreiber solcher Infrastruktur von der Haftung für durch ihre Nutzer begangene Straftaten freizustellen und sie dürfen auch nicht zur Bereithaltung von Verbindungsdaten ihrer Nutzer verpflichtet werden. Dies gilt auch für privat betriebene Netzzugänge. Wir PIRATEN verstehen das Recht auf Anonymität als Menschenrecht. Forschungsprojekte auf dem Gebiet von Anonymisierungsdiensten wollen wir stärker fördern.</br></br>(9) Die bevorstehende Einführung des Internet-Protokolls IPv6 birgt deutliche Datenschutz-Risiken. Zum Einen wird der hintere Teil der Adresse bei einem der standardisierten Verfahren aus der eindeutigen Hardware-Adresse einzelner Netzwerk-Geräte ermittelt, was die eindeutige Identifikation des Gerätes auch bei Nutzung in verschiedenen Netzwerken ermöglicht. Zum Anderen könnte die hohe Zahl an verfügbaren Adressen dafür sorgen, dass Internet-Provider dazu übergehen, den vorderen von ihnen vergebenen Teil der IPv6-Adresse (das Präfix) fest einem Kunden zuzuordnen. Verbindungen vom Anschluss dieses Kunden wären in diesem Fall dauerhaft diesem zuzuordnen – auch durch Dritte, die beispielsweise bei einer Bestellung in einem Online-Shop oder einer ähnlichen Gelegenheit persönliche Daten des Kunden erfahren. Damit droht ein weiterer Baustein auf dem Weg zum „gläsernen Internetnutzer“ Realität zu werden. Wichtige Freiheitsrechte wie das Recht auf Anonymität, die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit könnten in Gefahr geraten. Während das erste Problem durch entsprechende Voreinstellungen des Betriebssystems behoben werden kann, ist für das zweite Problem die Kooperation der Provider notwendig. Diese müssen notfalls gesetzlich gezwungen werden, auf Wunsch auch den regelmäßigen Wechsel oder idealerweise sowohl ein statisches als auch ein dynamisches wechselndes IPv6-Präfix anzubieten.</br></br>(10) Ein großes datenschutzrelevantes Problem ist, dass Privatpersonen für viele Online-Geschäfte gezwungen sind, ihre Meldeadresse (und damit in den meisten Fällen ihren genauen Wohnort) als ladungsfähige Anschrift anzugeben. Um dieses Problem zu minimieren, soll die Möglichkeit geschaffen werden, bestimmte Rechtsgeschäfte auch unter Pseudonym und mit einem Konto bei einem entsprechenden Dienstleister als ladungsfähiger Anschrift zu tätigen. Dieser kann nur durch Gerichtsbeschluss gezwungen werden, die Zuordnung zu einer natürlichen Person dem Gericht bzw. eventuellen Prozessgegnern offenzulegen. Eine solche Dienstleistung kann entweder vom Staat direkt oder auch von staatlich kontrollierten Unternehmen angeboten werden, die sie beispielsweise in Kombination mit Post- und Paketlagerung oder mit einem pseudonymen Guthaben-Konto anbieten können.</br></br>(11) Anonyme Bezahlverfahren im Internet müssen erhalten bleiben. Ein Verbot anonymer Bezahlung im Netz wäre rechtlich und ökonomisch falsch. Die Möglichkeit, nicht überwachter Zahlungsvorgänge ist nicht nur im Internet von Bedeutung. Auch das faktische Verbot anonymer Bareinzahlungen ist wieder aufzuheben.mer Bareinzahlungen ist wieder aufzuheben.)
- RP:Antrag/2011.3/SA5/Positionspapier-Euro + (Überschrift: Keine Alternativlosigkeit bei … Überschrift: Keine Alternativlosigkeit bei der Bewältigung der europäischen Finanz- und Schulden-Krise</br></br>(1) Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz versteht sich als Teil einer internationalen – insbesondere europäischen – Bewegung. Daher steht sie einer weitgehenden europäischen Integration und einer besonderen Solidarität der europäischen Staaten untereinander grundsätzlich positiv gegenüber. Diese Solidarität darf aber weder die Leistungsfähigkeit der eigenen Bevölkerung übersteigen, noch Staaten von den Folgen eigener Fehler freistellen. Die PIRATEN kritisieren das bestehende Transparenz- und Demokratiedefizit der europäischen Institutionen, welches gerade auch bei den Versuchen zur Bewältigung der aktuellen Finanzkrise sichtbar wird.</br></br>(2) Forderungen an einzelne Staaten, die zur Bedingung für die Inanspruchnahme europäischer Hilfen gemacht werden, dürfen die betroffenen Staaten nicht zu Privatisierungen öffentlichen Eigentums zwingen, deren langfristige Folgen nicht abschätzbar sind. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass Staatseigentum als Sicherheit auch die erlaubte Staatsverschuldung erhöht. Auch muss es Staaten erlaubt bleiben, nicht nur Ausgabe-Kürzungen, sondern auch Einnahme-Erhöhungen in ihre Pläne zur Sanierung ihrer Staatsfinanzen einzuarbeiten.</br></br>(3) Mit Sorge betrachten die PIRATEN Polemiken in der öffentlichen Debatte, die nicht nur einzelne Missstände in den Krisen-Staaten anprangern, sondern die Bevölkerung dieser Staaten in toto für die Krise verantwortlich machen.</br></br>(4) Das grundsätzliche Problem zu hoher Staatsverschuldung betrifft nicht nur die momentan schon in einer Krise befindlichen Staaten, sondern fast ausnahmslos alle Industrie- und Schwellenländer. Staatsverschuldungen, die wesentliche Teile der Bruttoinlandsprodukte ausmachen oder sie sogar übersteigen, sind im Laufe der letzten Jahrzehnte aufgebaut worden, wobei auch in konjunkturell günstigen Zeiten in den seltensten Fällen Schulden abgebaut wurden. Es müssen Wege gefunden werden, wie nicht nur ausgeglichene Haushalte, sondern auch ein Schuldenabbau in guten Zeiten zur Regel werden.</br></br>(5) Bei der Lösung von Verschuldungs- und Überschuldungsproblemen dürfen auch Staatsinsolvenzen nicht ausgeschlossen sein. Hierfür müssen auf europäischer Ebene Mechanismen geschaffen werden, um die negativen Auswirkungen auf die Bürger so gering wie möglich zu halten. Dabei besteht die Notwendigkeit, den insolventen Staaten einen erfolgversprechenden Neustart zu ermöglichen.</br></br>(6) Die Auswirkungen von Kreditausfällen auf Kleinanleger und Rentenfonds auch in anderen Staaten sind zu berücksichtigen, insbesondere da die Politik die Bürger in den vergangenen Jahren zu privaten Vorsorgeformen gedrängt hat. Eine komplette Übernahme der Risiken durch den Steuerzahler nach dem Motto „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“ darf es dabei nicht geben. Einlagensicherungen dürfen nur anteilig und nur bis zu einem Höchstbetrag pro Person greifen.</br></br>(7) Die PIRATEN begreifen das langfristige Überwinden der sichtbar gewordenen Fehler des Finanzsystems als gesamteuropäische Aufgabe. Sie sind davon überzeugt, dass durch gemeinsame Anstrengungen und koordinierte Entscheidungen, bei denen alle europäischen Bürger einbezogen werden, nicht nur die Krise überwunden werden kann, sondern auch ein langfristig tragbarer Rahmen für gemeinsame und auch individuelle finanzpolitische Entscheidungen geschaffen werden kann. Hierbei müssen auch die Interessen der Entwicklungs- und Schwellenländer berücksichtigt werden, um eine langfristige und gerechte Konstruktion der globalen Wirtschaft zu ermöglichen.</br></br>(8) Um die Entscheidungen nicht nur, aber gerade auch zu Fragen im Zusammenhang mit der Finanzkrise für die gesamte Bevölkerung transparent und nachvollziehbar zu machen, müssen die Vor- und Nachteile aller Handlungsalternativen schonungslos und möglichst objektiv offengelegt werden. Hierzu sind alle an der Diskussion Beteiligten, insbesondere aber die Vertreter der politischen Parteien aufgerufen, einen möglichst weitgehenden Konsens bei der Darstellung der Sachlage zu erzielen, auf dessen Grundlage die Abweichungen bei der Bewertung der Alternativen detailliert dargestellt werden können. Eine Darstellung der präferierten Lösung als „alternativlos“ oder eine Abwertung aller anderen vorgeschlagenen Alternativen als eindeutig falsch trägt maßgeblich zur Verunsicherung der Bevölkerung bei. Dies tritt besonders zu Tage, wenn immer mehr vormals als undenkbar bezeichnete Vorschläge (beispielsweise die Möglichkeit von Staatsinsolvenzen oder eine Finanztransaktionssteuer) plötzlich vehement vertreten werden.</br></br>(9) Eine solche transparente Information der Bevölkerung ist auch Voraussetzung für direktdemokratische Entscheidungen zu dieser Materie. Für Fragen einer solchen Tragweite sind mittelfristig Volksentscheide auf nationaler und auch auf europäischer Ebene zu ermöglichen. Hierbei müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass eine angemessene Auswahl an gut ausgearbeiteten Alternativen vorgelegt werden kann, damit den Bürgern nicht nur die Wahl eines kleineren Übels auf Grundlage unklarer und sich fundamental widersprechender Informationen bleibt.tal widersprechender Informationen bleibt.)