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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Antrag“ mit dem Wert „Ich beantrage die auflösung den KV Soest rückwirkend zum 31.12.2014.“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 26 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • NRW:Landesparteitag 2023.1/Anträge/X003.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Ennepe-Ruhr rückwirkend zum 31.12.2022)
  • NRW:Landesparteitag 2024.1/Anträge/X002.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Hagen rückwirkend zum 31.12.2023.)
  • NRW:Landesparteitag 2025.1/Anträge/X001.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Münster rückwirkend zum 31.12.2024.)
  • NRW:Landesparteitag 2023.1/Anträge/X004.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Duisburg rückwirkend zum 31.12.2022)
  • NRW:Landesparteitag 2023.1/Anträge/X005.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Minden-Lübbecke rückwirkend zum 31.12.2022.)
  • NRW:Landesparteitag 2025.1/Anträge/X002.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Bielefeld rückwirkend zum 31.12.2024.)
  • NRW:Landesparteitag 2023.1/Anträge/X002.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Lippe rückwirkend zum 31.12.2022.)
  • NRW:Landesparteitag 2024.1/Anträge/X001.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Köln rückwirkend zum 31.12.2023)
  • NRW:Landesparteitag 2018.1/Anträge/X002.0  + (Hiermit beantragen wir die Auflösung des Kreisverbands Kleve rückwirkend zum 01.01.2018)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP007.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag aus dem übernommenen Wahlprogramm des Jahres 2017 der Piratenpartei NRW den Abs. 2.3.1 ersatzlos zu streichen.)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP008.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag den Abs. 2.3.2 des Wahlprogramm der Raten aus dem Jahr 2017 ersatzlos zu streichen)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP009.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag den Abschnitt 2.3.3 aus dem Wahlprogramm 2017 der Piratenpartei NRW ersatzlos zu streichen)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP029.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag den im Wahlprogramm 2017 unter 3.6 erstellten und gültigen Text aus dem Wahlprogramm 2022 zu löschen.)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP011.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag die Passage 2.3.7 des Wahlprogramms 2007 der Piratenpartei NRW ersatzlos zu streichen)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP032.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag die Passage 5.1.2 aus dem Wahlprogramm 2017 zu löschen.)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP031.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag die Passage 5.1.1 aus dem Wahlprogramm 2017 zu streichen)
  • NRW:Landesparteitag 2015.2/Anträge/X002.0  + (Hiermit wird beantragt, die Auflösung des KV Herford zu beschließen.)
  • NRW:Landesparteitag 2021.2/Anträge/WP005.0  + (Homophobie oder Transphobie bezeichnen einHomophobie oder Transphobie bezeichnen eine soziale Abneigungen gegenüber Menschen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen.</br></br>Wir setzen uns für die Unterstützung von Initiativen auf Landesebene ein, welche die Akzeptanz und Selbstbestimmung sexueller Vielfalt fördern. Ziel sollte es sein, eine Auseinandersetzung mit Homophobie und Transphobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel zu Respekt von selbstbestimmten Lebensentwürfen zu erwirken. </br></br>Straftaten mit homophobem oder transphobem Hintergrund sollen in die polizeiliche Kriminalstatistik separat aufgenommen werden, um die Reichweite der Problematik sichtbar zu machen.hweite der Problematik sichtbar zu machen.)
  • NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/X002.0  + (I) Der Landesparteitag des LandesverbandesI) Der Landesparteitag des Landesverbandes NRW der Piraten Deutschland beschließt, dass eine Mitgliedschaft bei den Piraten im Landesverband NRW unvereinbar ist mit jedweder Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere:</br>*Rassismus</br>*Fremdenfeindlichkeit</br>*Homofeindlichkeit</br>*Transfeindlichkeit</br>*Ableismus</br>*wirtschaftliche "Nützlichkeit" von Menschen</br>*t.b.c.</br></br>II) Die Extremismustheorie (Hufeisentheorie) wird abgelehnt, da alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in der Gesamtgesellschaft zu finden sind.</br></br>III) Bestrebungen zu einem totalitären Staat sind nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft bei den Piraten im Landesverband NRW.</br></br>IV) Wir verstehen uns als Teil der antifaschistischen Bewegungen und positionieren uns klar gegen jede Art von Faschismus, egal wie dieser, oft verharmlosend, umschrieben wird (Rechtsextremismus, Neofaschismus, Neonazismus, so genannte Neue Rechte, Alt Right, etc.)</br></br>Aufforderung:</br></br>A) Der Landesparteitag fordert alle Parteivorstände der Piraten in NRW und alle Piraten in NRW dazu auf, dem Beschluss des Landesparteitages zu entsprechen und die geltende Beschlusslage durchzusetzen.</br></br>B) Der Landesparteitag fordert den Landesvorstand dazu auf, den hier beschlossenen Unvereinbarkeitserklärungen auch auf Ebene der Bundespartei Geltung zu verschaffen.</br>Dies kann beispielsweise durch Erarbeiten von Anträgen an den Bundesparteitag geschehen.Anträgen an den Bundesparteitag geschehen.)
  • NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/X006  + (I.A. a. §4 Abs.(6) BSchGO beantrage ich alI.A. a. §4 Abs.(6) BSchGO beantrage ich als Vorsitzender des Landesschiedsgericht NRW die Nachwahl von (aktuell) einem Ersatzrichter. Ggf. von der Anzahl abweichend, können es zum Zeitpunkt des LPT-NRW 13.2 auch zwei Ersatzrichter sein.</br>Da es sich hierbei um Ersatzrichter handelt, kann nach §4 Abs.(2) BSchGO gewählt werden, wodurch nur ein Wahlgang nötig ist.erden, wodurch nur ein Wahlgang nötig ist.)
  • NRW:Landesparteitag 2017.1/Anträge/X001.0  + (Ich beantrage die Auflösung den KV Gütersloh rückwirkend zum 31.12.2016.)
  • NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/X001.0  + (Ich beantrage die Auflösung des KV Gelsenkirchen rückwirkend zum 01.01.2017)
  • NRW:Landesparteitag 2017.1/Anträge/X002.0  + (Ich beantrage die Auflösung des KV Krefeld rückwirkend zum 31.12.2016.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/X002.0  + (Ich beantrage die auflösung den KV Coesfeld rückwirkend zum 31.12.2014.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/X003.0  + (Ich beantrage die auflösung den KV Euskirchen rückwirkend zum 31.12.2014.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/X001.0  + (Ich beantrage die auflösung den ov pulheim zum 31.12.2014.)
  • NRW:Landesparteitag 2021.1/Anträge/SÄA002.0  + (Ich beantrage die in der Satzung beziffertIch beantrage die in der Satzung bezifferten notwendigen Mitglieder zur Gründung einer Untergliederung zu halbieren. </br>Der Absatz 2 lautet dann wie folgt:</br>(2) Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 5, für Kreisverbände mindestens 10 und für Bezirksverbände mindestens 20 stimmberechtigte Piraten akkreditiert seinstimmberechtigte Piraten akkreditiert sein)
  • NRW:Landesparteitag 2021.1/Anträge/SÄA001.0  + (Ich beantrage hiermit die Löschung des $6c - Der Regionalbeirat. Der jetzige §6d - Das Schiedsgericht wird somit zum neuen §6c.)
  • NRW:Vorstand/Antrag/2011/02/22/Mehr Spaß, weniger Arbeit  + (Ich fordere mehr Spaß und weniger Arbeit!)
  • NRW:Vorstand/Antrag/2011/02/22/Ein Traum von einem Antrag  + (Ich will mehr Politik für jeden.)
  • NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/GP006  + (Im europäischen Vergleich fällt DeutschlanIm europäischen Vergleich fällt Deutschland durch eine besonders hohe soziale Selektion im Bildungssystem auf. Durch die frühe Aufteilung in verschiedene Schultypen ist der Bildungserfolg besonders von den finanziellen Mitteln und dem Bildungshintergrund des Elternhauses abhängig. Daher unterstützt die Piratenpartei das lange gemeinsame Lernen unterschiedlicher Schüler in Schulen mit Binnendifferenzierung. Lehrkräfte müssen für unbewusste Selektionsmechanismen und ihre Auswirkungen sensibilisiert werden, um ihnen entgegenwirken zu können.werden, um ihnen entgegenwirken zu können.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/X001.0  + (Im §5 (1) Punkt a) der Geschäftsordnung der Ständige Mitgliederversammlung NRW (SMV) wird der Text ", Wahl- oder Parteiprogramm )" durch " oder Wahlprogramm" ersetzt.)
  • NRW:Landesparteitag 2018.1/Anträge/PP004.0  + (In Zeiten, in denen Angst ganze WahlkämpfeIn Zeiten, in denen Angst ganze Wahlkämpfe und die täglichen Nachrichten bestimmt, dürfen auch liberale Parteien sich nicht hinter verharmlosenden Thesen verstecken. </br>Die Politik, und damit die Parteien, haben die Aufgabe, sich den Sorgen der Bürger, egal wie subjektiv diese erscheinen, anzunehmen. </br></br>Die Piratenpartei NRW bekennt sich zu Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Das Grundgesetz, und damit die Menschen in diesem Land zu schützen, muss oberste Priorität jeder politischen Position einer humanistischen Partei sein.</br></br>Wir fordern, gesellschaftliche Spielregeln klar zu definieren und kommunizieren und Verstöße verschärft zu ahnden.</br>Es muss eine Null- Toleranz- Kultur gegenüber Straftätern geben. Ungeachtet ihrer Herkunft, politischen oder religiösen Überzeugung etc..</br></br>Wer gegen die Regeln des Rechtsstaates verstößt, hat sein Recht auf Freiheit verwirkt. </br></br>Die Piratenpartei NRW fordert eine massive Erhöhung der Mindeststrafen bei Verstößen gegen besagte Spielregeln und ein Ende der umgangssprachlichen „Kuscheljustiz“. </br>Ein Freiheitsentzug darf nicht als Resozialisierungsmaßnahme verstanden werden, sondern als ein Schutzmechanismus des Rechtsstaates.</br></br>Wir reagieren damit auf die hilflosen Reaktionen der regierenden Parteien, welche sich in einer zunehmenden Militarisierung der Polizeibehörden und einem Ausbau des Überwachungsstaates mit der damit verbundenen Abschaffung von Bürgerrechten widerspiegelt.schaffung von Bürgerrechten widerspiegelt.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/GP007.0  + (In den weiterführenden Schulen soll das FaIn den weiterführenden Schulen soll das Fach Politik ein deutlich höheres Gewicht bekommen. Schüler sollen sich mit geschichtlichen und aktuellen politischen Ereignissen kritisch auseinandersetzen. Sie sollen in einer demokratischen Grundhaltung gestärkt werden. So soll rassistischen und nationalistischen Tendenzen vorgebeugt und entgegengewirkt werden.zen vorgebeugt und entgegengewirkt werden.)
  • NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/SÄA086  + (In der Finanzordnung soll § 4 Absatz 1 BucIn der Finanzordnung soll § 4 Absatz 1 Buchstabe c ersetzt werden durch folgenden Text:</br></br>"der staatlichen Teilfinanzierung, die nach der Durchführung des sich aus der Bundessatzung ergebenden Länderfinanzausgleichs verbleiben oder erworben werden, werden nach Anhang B verteilt. Dabei sind die Werte zu Beginn des Geschäftsjahres für die Schlüssel maßgebend."</br></br>Ebenso ist der Anhang C ersatzlos zu streichen.o ist der Anhang C ersatzlos zu streichen.)
  • NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA007  + (In der Landessatzung steht: § 2 – MitglieIn der Landessatzung steht:</br></br>§ 2 – Mitgliedschaft</br></br>(1) Die Mitgliedschaft, ihr Erwerb und ihre Beendigung werden durch die Bundessatzung geregelt.</br></br>(2) Ein Mitglied des Landesverbandes kann seine Zugehörigkeit zu</br>:a) einer Gliederung seiner Wahl oder</br>:b) einem durch die politischen Grenzen gegebenen Gebiet seiner Wahl, in dem die Gründung einer Gliederung möglich wäre,</br></br>innerhalb des Landesverbandes sowohl vertikal als auch horizontal frei bestimmen</br></br>:a) zum Jahreswechsel,</br>:b) bei Gründung eines Gebietsverbandes, dessen Tätigkeitsgebiet seinen Wohnsitz oder das Gebiet, dem es aktuell zugehörig ist, einschließt.</br></br>Über die Aufnahme entscheidet bei existierender Gliederung deren Vorstand ansonsten der Landesvorstand. Ist eine Entscheidung durch diese Stellen nicht innerhalb eines halben Jahres erfolgt, entscheidet der Landesvorstand.</br></br>(3) Die Mitgliedschaft umfasst immer die gewählte Gliederung, sowie alle vorgeordneten Verbände.</br></br>In der Bundessatzung steht:</br></br>§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft</br></br>1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei der Bundespartei erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird</br>die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.</br>jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung.</br></br>(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Aufnahmeanträge von ehemaligen Piraten, die rechtswirksam aus der Partei ausgeschlossen wurden, oder die während eines gegen sie gerichteten Parteiausschlussverfahrens die Partei verlassen haben, sowie Aufnahmeanträge von Personen von denen ein früherer Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, müssen zusätzlich vom Bundesvorstand genehmigt werden. Der Bundesvorstand soll dabei die zuständige Gliederung anhören. Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages mit der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages.</br></br>(2a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteigliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.</br></br>(2b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Posten müssen freigegeben werden. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig.</br></br>(3) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist.</br></br>(4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem alten Wohnsitz zuständigen niedrigsten Gliederung anzuzeigen.</br></br>(5) Über Aufnahmeanträge von Deutschen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand.</br></br>(6) Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis.</br></br></br>$2 (2) und (3) der Landessatzung sind in §3 (1), (2), (2a), (3), (4) der Bundessatzung geregelt.</br></br>Die Landessatzung ist hier keine Ergänzung der Bundessatzung.</br></br>Daher beantrage ich die ersatzlose Streichung von §2 (2) und (3) der Landessatzung.hung von §2 (2) und (3) der Landessatzung.)
  • NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA008  + (In der Landessatzung steht: § 6a – Der LaIn der Landessatzung steht:</br></br>§ 6a – Der Landesparteitag</br></br>...</br></br>(2) Die Einladung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder auf Antrag von mindestens einem Zwanzigstel der Mitglieder des Landesverbandes.</br></br>...</br></br>$ 6b - Der Landesvorstand</br></br>...</br></br>(5) Auf Antrag eines Zwanzigstels der Mitglieder des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.</br></br>...</br></br></br>Hier ist nicht klar, ob alle Mitglieder oder nur stimmberechtigte Mitglieder gemeint sind. Wenn nur stimmberechtigte gemeint sind, ist nicht klar, ob sie stimmberechtigt nach BS $4 (4) Satz 1 oder gar Satz 2 sein sollten.</br></br>Da es sich hier um Regelungen des Landesparteitages und des Landesvorstandes handelt, ist es sinnvoll, den Begriff: Zwanzigstel der Mitglieder zu ändern in: Zwanzigstel der nach Bundessatzung $4 (4) stimmberechtigten Mitglieder</br></br>BS $4 (4) Satz 1 sagt:</br>Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. </br></br>BS $4 (4) Satz 2 verschärft es für Parteitage:</br>Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.</br></br>Für Landessatzung §6a (2) ist damit klar, dass es sich um stimmberechtigte Mitglieder nach BS 4 (4) Satz 2 handeln muss. Da es in §6a um den Landesparteitag geht.</br></br>In §6b (5) geht es um den Landesvorstand. Hier würde BS 4 (4) Satz 1 Anwendung finden.</br></br>Deshalb beantrage ich die Erweiterung des Begriffes: "Zwanzigstel der Mitglieder des Landesverbands" zu "Zwanzigstel der nach Bundessatzung 4 (4) stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes"rechtigten Mitglieder des Landesverbandes")
  • NRW:Landesparteitag 2016.1/Anträge/PaP001.0  + (In der Primarstufe müssen verbindliche Angebote einer informatischen Allgemeinbildung verankert werden, für die Sekundarstufe I soll Informatik im Lernbereich Naturwissenschaften verpflichtendes Unterrichtsfach werden.)
  • NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/PP013  + (In der politischen Diskussion befinden sicIn der politischen Diskussion befinden sich gesetzlich vorgeschriebene Gesundheits-Checks (Fahrer-TÜV) ab einer Altersgrenze von siebzig Jahren. Diese lehnen die Piraten ab. Stattdessen bauen wir auf die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmer und erhöhen die Verkehrssicherheit durch die Förderung und den Einsatz technischer Innovationen. und den Einsatz technischer Innovationen.)
  • NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/PP006  + (In keiner Region weltweit ist das Angebot In keiner Region weltweit ist das Angebot an Hochschulen so hoch wie in Nordrhein-Westfalen. Die Politik setzt für dieses Hochschulnetzwerk den nötigen ordnungspolitischen und finanziellen, wenn auch aktuell nicht ausreichenden Rahmen. Durch die Einführung des Hochschulfreiheitsgesetzes wurde dieser Rahmen um eine vermeintliche Hochschulautonomie ergänzt. Die Hochschulen wurden unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und der Output-Orientierung umgestaltet. Das neu installierte Gremium des Hochschulrates hat die Entscheidungsbefugnisse der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, also der Hochschulangehörigen entscheidend verändert. Gleichzeitig wurden dadurch die Machtbefugnisse der Rektorate und Präsidien merklich ausgebaut.</br></br>Wissenschaft und damit auch Hochschule funktionieren allerdings nicht durch ein Top-Down-Management. Deshalb ist es nötig, in den Rahmenbedingungen der Hochschulsteuerung neue, moderne Managementelemente zu etablieren.</br>Die Piraten NRW stehen dafür ein, dass effektives Hochschulmanagement durch demokratische Entscheidungsstrukturen legitimiert werden muss. Die Akzeptanz der Entscheidungen durch alle Hochschulmitglieder ist entscheidend für eine positive Entwicklung der Hochschulen.</br></br>Deshalb ist das bisherige Hochschulfreiheitsgesetz durch ein neues, modernes, transparentes und demokratisches Wissenschaftsgesetz NRW zu ersetzen. Das Wissenschaftsgesetz soll unseren Grundsätzen gerecht werden: </br></br># Der Senat nimmt anstelle des abzuschaffenden Hochschulrates die Kontrollfunktion gegenüber der Hochschulleitung wahr.</br># Im viertelparitätisch besetztem Senat werden alle Entscheidungen über die Ausrichtung und Wirtschaftsführung der Hochschulen getroffen.</br># Die akademische und die studentische Selbstverwaltung bleiben erhalten und ihre Strukturen werden gestärkt.</br># Ein neues, modernes, transparentes Finanzberichtswesen wird geschaffen, damit Politik und Gesellschaft nachvollziehbar wissen, was mit den öffentlichen Geldern im Milliardenbereich an den Hochschulen passiert.</br># Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem Anspruch der Erforschung, Vermehrung und Vermittlung von Wissen und Informationen werden in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt.</br># Die Arbeitsverhältnisse an den NRW-Hochschulen werden überprüft und die Anzahl von Befristungen und prekären Beschäftigungsverhältnissen werden minimiert, damit der Arbeitsplatz Hochschule wieder an Attraktivität gewinnt.</br># Die Offenlegung der Zahlen und Verträge aller Drittmittelprojekte der NRW-Hochschulen wird garantiert.</br># Die Implementierung von Open-Access in den Hochschul- und Forschungsalltag wird festgeschrieben.</br># Die Erprobung und Öffnung der Hochschulen in Richtung einer freien Bürgeruniversität werden ermöglicht.</br># Die Grundprinzipien eines offenen innovativen Netzwerks der akademischen Bildung in NRW, in denen sowohl Wettbewerbs- als auch Kooperationserfordernisse in ausbalancierter Weise zur Geltung kommen, werden durch die Hochschulen selbst erarbeitet.n durch die Hochschulen selbst erarbeitet.)
  • NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/WP010  + (In zweispurigen Autobahnbaustellen mit verIn zweispurigen Autobahnbaustellen mit verengter linker Spur kommt es durch gewagte Überholmanöver immer wieder zu schweren Unfällen. Wir setzen auf ein Überholverbot in solchen Baustellen, um die Verkehrssicherheit aber auch die Kapazität dieser Baustellenabschnitte zu erhöhen. Durch versetztes Fahren wird der Sicherheitsabstand erhöht und auch die linke Spur stärker genutzt, so dass weniger Staus entstehen. genutzt, so dass weniger Staus entstehen.)
  • NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/SÄA004.0  + (In § 11 („Parteiämter“) der Satzung wird aIn § 11 („Parteiämter“) der Satzung wird an geeigneter Stelle folgender Absatz hinzugefügt:</br> </br>Parteimitglieder, die nach erfolgtem Austritt aus früherer Piratenpartei-Mitgliedschaft wieder eingetreten sind, dürfen erst nach einer Sperre von 18 Monaten nach Wiedereintritt für ein Parteiamt kandidieren. Diese Sperre kann nur mit einer 3/4 Mehrheit des Landesparteitags verkürzt werden.heit des Landesparteitags verkürzt werden.)
  • NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/SÄA002.0  + (In § 6b („Der Landesvorstand“) der SatzungIn § 6b („Der Landesvorstand“) der Satzung wird an geeigneter Stelle folgender Absatz hinzugefügt: </br>Parteimitglieder, die nach erfolgtem Austritt aus früherer Piratenpartei-Mitgliedschaft wieder eingetreten sind, dürfen erst nach einer Sperre von 18 Monaten nach Wiedereintritt für ein Vorstandsamt kandidieren. Diese Sperre kann nur mit einer 3/4 Mehrheit des Landesparteitags verkürzt werden.heit des Landesparteitags verkürzt werden.)
  • NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/SÄA003.0  + (In § 7 („Bewerberaufstellung für die WahleIn § 7 („Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen“) der Satzung wird an geeigneter Stelle folgender Absatz hinzugefügt:</br> </br>Parteimitglieder, die nach erfolgtem Austritt aus früherer Piratenpartei-Mitgliedschaft wieder eingetreten sind, dürfen erst nach einer Sperre von 18 Monaten nach Wiedereintritt bei Aufstellungen von Landeslisten zu Europa-, Bundestags- sowie Landtagswahlen kandidieren. Diese Sperre kann nur mit einer 3/4 Mehrheit des Landesparteitags verkürzt werden.heit des Landesparteitags verkürzt werden.)
  • NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/SÄA005.0  + (In § 7 („Bewerberaufstellung für die WahleIn § 7 („Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen“) der Satzung wird an geeigneter Stelle folgender Absatz hinzugefügt: </br></br>Parteimitglieder, die bei Aufstellungen von Landeslisten zu Europa-, Bundestags- sowie Landtagswahlen kandidieren, erklären in einer verbindlichen Vereinbarung mit dem Landesverband, dass sie im Falle eines Parteiaustritts oder eines Parteiausschlusses eine Entschädigungszahlung an den Landesverband leisten, sofern sie das Mandat nicht an den/die Nachrücker/in der Landesliste der Piratenpartei weitergeben. Die Höhe der Entschädigungszahlung wird vom Landesvorstand, zu Beginn der jeweiligen Aufstellungsversammlung festgelegt. Sie sollte in einem angemessenen Verhältnis zu den in der - nach Austritt - restlichen Wahlperiode zu erwartenden Einnahmen und Aufwandsentschädigungen stehen und diese keinesfalls überschreiten. </br></br>Sofern es keinen Nachrücker gibt, entfällt die Zahlung.nen Nachrücker gibt, entfällt die Zahlung.)
  • NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA010  + (In §21 (2) ... b) eine E-Mail-Adresse, über welche die Organisationseinheit direkt (z.B. über eine Mailingliste oder Request-Tracker) ... Request-Tracker ist ein Produktname. Ich beantrage die Änderung des Wortes "Request-Tracker" in "Ticketsystem")
  • NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA009  + (In §6a (3) geht es um die EinladungsfristeIn §6a (3) geht es um die Einladungsfristen zum Landesparteitag:</br></br>(3) Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für außerordentliche Landesparteitage.</br></br>Was bedeutet Tage hier? Kalendertage? Werktage?</br></br>BGB $193 sagt:</br></br>Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Lotung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsirr staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.</br></br></br>Das bedeutet für einen außerordentlichen Parteitag am Freitag oder Samstag nach Ostern, dass die Einladungen erst am Dienstag nach Ostermontag raus müssen.</br></br>Für den Empfänger ist das dann doch etwas sehr kurzfristig.</br></br>Entsprechend gleiches bei einem aLPT am Wochenende nach Pfingsten.</br></br>Daher ist es hier sinnvoll, "7 Tagen" in "7 Werktage" zu ändern.</br></br>Bei einem aLPT, der auf einem Samstag in einer Woche ohne Feiertage beginnt, bedeutet es, dass die Einladungen am Freitag der vorherigen Woche raus müssen.</br></br>Bei der Einladungsfrist von 28 Tagen ist es sinnvoll, die Einladungsfrist auf "28 Kalendertage" zu ändern. Es ist technisch und organisatorisch sowohl E-Mails als auch Briefpost an Sonn- und Feiertagen zu versenden (mit Poststempel von Sonn- bzw. Feiertag).</br></br>Wenn schon Änderung der Tage in Kalender- bzw. Werktage, dann doch gleich überall.</br></br></br>§6a (4) Satz 1:</br></br>Spätestens 14 Tage vor ordentlichen Parteitagen sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle dem Vorstand eingereichten Anträge zu veröffentlichen.</br></br></br>§6a (7) Satz 4 (hier geht es um die Kassenprüfer):</br></br>Sie sind angehalten im Zeitraum von 14 bis 7 Tagen vor einem ordentlichen Landesparteitag oder bis zu Beginn eines außerordentlichen Landesparteitag die letzte Vorprüfung der Finanzen durchzuführen.</br></br></br>In beiden Fällen ist eine Änderung auf Kalendertage angemessen.</br></br></br>$21 (2):</br></br>Jede Organisationseinheit unterhält eine Internetpräsenz nach Anhang D und veröffentlicht dort, in der Regel binnen 7 Tagen,</br></br>...</br></br></br>Hier spricht nichts gegen Werktage.</br></br></br>Fazit: Bei allem, was Fristen / Termine von 14 und mehr Tagen hat, ist eine Änderung in Kalendertage sinnvoll. Alles kleiner 14 Tage sollte in Werktage geändert werden.</br></br>Hiermit stelle ich den Antrag, in der Landessatzung angegebene Fristen bzw. Termine von "Tagen" in "Kalendertagen" zu ändern sofern es sich um 14 oder mehr Tage und in "Werktagen" zu wandeln sofern es sich um weniger als 14 Tage handelt.rn es sich um weniger als 14 Tage handelt.)
  • NRW:Landesparteitag 2017.2/Anträge/SÄA001.1  + (In §6b „Der Landesvorstand“ wird Absatz 3 In §6b „Der Landesvorstand“ wird Absatz 3 geändert von</br></br>„Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.“</br></br>in</br></br>„Mindestens einmal im Jahr findet ein Parteitag zur Neubesetzung von Vorstandsämtern statt. In Jahren mit gerader Jahreszahl werden der Vorsitzende, der politische Geschäftsführer und die Beisitzer neu gewählt, in Jahren mit gerader Jahreszahl stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Generalsekretär. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.“</br></br>geändert. neuen Landesvorstands im Amt.“ geändert.)
  • NRW:Landesparteitag 2017.2/Anträge/SÄA001.0  + (In §6b „Der Landesvorstand“ wird Absatz 3 In §6b „Der Landesvorstand“ wird Absatz 3 geändert von</br></br>„Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens einmal im Kalenderjahr vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.“</br></br>in</br></br>„Die Mitglieder des Landesvorstandes werden mindestens alle zwei Jahre vom Landesparteitag gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.“</br></br>geändert. neuen Landesvorstands im Amt.“ geändert.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/SÄA007.0  + (In §8 (1a) wird folgender Punkt inkl. des In §8 (1a) wird folgender Punkt inkl. des vorstehenden Kommas gelöscht:</br>* des Parteiprogramms</br></br>Des weiteren wird der Text: ", Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms" durch " sowie der Wahlprogramme" ersetzt.</br></br>In §8 (1b) wird der folgende Punkt gelöscht:</br>* des Parteiprogrammsende Punkt gelöscht: * des Parteiprogramms)