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Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Antrag“ mit dem Wert „Hiermit wird beantragt, die Auflösung des KV Herford zu beschließen.“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 26 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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  • NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/X007.2  + (Geschäftsordnung für die Ständige MitgliedGeschäftsordnung für die Ständige Mitgliederversammlung NRW</br><u>Test</u></br></br><s>Test</s></br>§ 1 Aufgaben</br></br>(1) Die Ständige Mitgliederversammlung ist eine Onlinetagung des Landesparteitages nach den Prinzipien von Liquid Democracy.</br></br>(2) Verbindlichkeit und Empfehlungen</br></br>Modul 1 (Empfehlungen zu Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, Auflösung und Verschmelzung des Landesverbands)</br></br>(2) Die Ständige Mitgliederversammlung beschließt für den Landesverband verbindliche Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen (NRW Satzung: § 6a - Absatz 9). Sie kann zu der Satzung, der Beitragsordnung, der Schiedsgerichtsordnung und zur Auflösung und Verschmelzung des Landesverbands Empfehlungen abgeben.</br></br>Modul 2 (Ohne Empfehlungen)</br></br>(2) Die Ständige Mitgliederversammlung beschließt für den Landesverband verbindliche Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen (NRW Satzung: § 6a - Absatz 9).</br></br>§ 2 Akkreditierung, Konstituierung und Deakkreditierung</br></br>(1) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, als Mitglied der Ständigen Mitgliederversammlung akkreditiert zu werden.</br></br>(2) Die Akkreditierung erfolgt entweder durch den Landesvorstand oder er beauftragt Mitglieder des Landesverbandes mit der Akkreditierung.</br></br>(3) Akkreditiert wird durch persönliches Erscheinen und Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder im Postident-Verfahren. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Landesverbandes kann verlangen, innerhalb von zwei Wochen in der Landesgeschäftsstelle akkreditiert zu werden.</br></br>(4) Bei der Akkreditierung werden folgenden Daten erhoben:</br> a) die Mitgliedsnummer,</br> b) die Zugehörigkeit zur niedrigsten Gliederung der Piratenpartei Deutschland,</br> c) der bürgerliche Name gemäß Lichtbildausweis,</br> d) der Ort und die Zeit der Akkreditierung,</br> e) der Name der Person, die die Akkreditierung durchgeführt hat.</br></br>(5) Die Akkreditierung wird durch den Landesvorstand aufgehoben, wenn</br> a) das Mitglied es persönlich (Absatz 3) verlangt oder</br> b) das Mitglied seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland oder im</br> Landesverband verliert.</br></br>(6) Der Landesvorstand eröffnet die Ständige Mitgliederversammlung zu einem bestimmten Zeitpunkt, dabei gilt die Form des § 6a Absatz 2 der Satzung. Die Einladung zur Ständigen Mitgliederversammlung muss einen Hinweis auf die Akkreditierungsmöglichkeit enthalten. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:</br></br>Orte der Eröffnung (modular abzustimmen)</br></br>a) spätestens vier Wochen vor Eröffnung der Ständigen Landesmitgliederversammlung müssen in </br>1) Aachen</br>2) Bonn</br>3) Düsseldorf</br>4) Kleve</br>5) Dortmund</br>6) Münster</br>7) Meschede</br>8) Paderborn</br>9) Bielefeld</br></br>Veranstaltungen zur Akkreditierung stattfinden, die zuvor öffentlich bekannt zu geben sind und</br></br>b) es sind anschliessend insgesamt mindestens 50 Mitglieder des Landesverbands akkreditiert.</br></br>§ 3 Themenbereiche und Delegation</br></br>(1) Es werden folgende Themenbereiche eingerichtet:</br></br> a) Bildung, Schule und Weiterbildung</br> b) Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration</br> c) Familie, Kinder, Jugend</br> d) Innenpolitik und Recht</br> e) Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie</br> f) Kultur und Medien</br> g) Wirtschaft, Mittelstand und Energie</br> h) Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz</br> i) Frauen, Gleichstellung und Emanzipation</br> j) Europa und Internationales</br> k) Bauen, Wohnen und Verkehr</br> l) Sonstige politische Themen</br> m) Satzung und Parteistruktur</br> n) Sonstige innerparteiliche Fragen</br> o) Geschäftsordnung und Liquid Democracy Systembetrieb</br> p) Sandkasten/Spielwiese</br></br></br>(2) Weitergabe von Delegationen</br></br>Modul 1 (keine Weitergabe von Delegationen)</br></br>(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Ständigen Mitgliederversammlung hat das Recht, sein Stimmengewicht jederzeit widerruflich für ein Thema, einen Themenbereich oder die gesamte Versammlung auf ein anderes Mitglied zu übertragen (Delegation). Der Delegierte darf das Stimmengewicht nicht weiterübertragen.</br></br>Modul 2 (Weitergabe von Delegationen)</br></br>(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Ständigen Mitgliederversammlung hat das Recht, sein Stimmengewicht jederzeit widerruflich für ein Thema, einen Themenbereich oder die gesamte Versammlung auf ein anderes Mitglied zu übertragen (Delegation). Der Delegierte darf das Stimmengewicht weiterübertragen.</br></br>(3) Verfall von Delegationen</br></br>Modul 1 (Delegationen verfallen nach 90 Tagen Inaktivität)</br></br>(3) Die Delegationen verfallen, wenn das delegierende oder das delegierte Mitglied länger als <s>180</s> <u>90</u> Tage nicht am System angemeldet war, sein Stimmrecht verliert oder seine Akkreditierung aufgehoben wird.</br></br>Modul 2 (Delegationen verfallen nach 180 Tagen Inaktivität)</br></br>(3) Die Delegationen verfallen, wenn das delegierende oder das delegierte Mitglied länger als <s>90</s> <u>180</u> Tage nicht am System angemeldet war, sein Stimmrecht verliert oder seine Akkreditierung aufgehoben wird.</br></br>§ 4 Antrags- und Rederechte</br></br>(1) Alle Versammlungsmitglieder sind berechtigt, Anträge und Alternativanträge an die Versammlung zu stellen. Stimmberechtigte Mitglieder können sich zudem für Themengebiete als Interessenten eintragen und Anträge unterstützen.</br></br>(2) Das Rederecht aller Mitglieder des Landesverbands wird außerhalb des von der Ständigen Mitgliederversammlung verwendeten Systems realisiert. Versammlungsteilnehmer, die einen Antrag auf Programmänderung stellen, sollen darüber die Diskussion auf einer allen Versammlungsteilnehmern zugänglichen Plattform ermöglichen.</br></br>§ 5 Regelwerke</br></br>(1) Es werden folgende Regelwerke anlegt:</br> a) SMV-Programmantrag (Grundsatz-, Wahl- oder Parteiprogramm)</br> b) SMV-Stellungnahme/Positionspapier</br> c) SMV-Geschäftsordnungsänderung</br> d) Meinungsbild</br> e) Schnellverfahren</br> f) Eilverfahren</br></br>(2) Alle gestellten Anträge erreichen zunächst die Phase »Neu«. Diese Phase dauert längstens acht Tage, bei Programmanträgen 15 Tage, bei Schnellverfahren 30 Stunden, bei Eilverfahren eine Stunde. Wird der Antrag innerhalb dieser Zeit nicht mit einem Stimmengewicht unterstützt, das mindestens 20 Prozent der an dem Themengebiet interessierten Mitglieder entspricht (Quorum), ist er abgelehnt.</br></br>(3) Erreicht der Antrag das Quorum, beginnt die Phase »Diskussion«. Diese dauert 15 Tage, bei Programmanträgen 45 Tage, bei Schnellverfahren 30 Stunden, bei Eilverfahren eine Stunde. Bis zum Ablauf dieser Phase darf der Antragstext verändert werden.</br></br>(4) Im Anschluss beginnt die Phase »Eingefroren«. Diese dauert acht Tage, bei Schnellverfahren 30 Stunden, bei Eilverfahren eine Stunde. Hat der Antrag nach Ablauf dieser Frist das Quorum nicht mehr erreicht, ist er abgelehnt.</br></br>(5) Für Anträge, die das Quorum weiterhin erreicht haben, beginnt die Phase »Abstimmung«. Diese dauert acht Tage, bei Programmanträgen 32 Tage, bei Schnellverfahren 60 Stunden, bei Eilverfahren 20 Stunden. </br></br>(6) Nach der Abstimmung wird die Schulze-Methode (Anlage 1) auf alle zur Abstimmung zugelassenen Anträge angewendet. Dabei wird ein zusätzlicher virtueller Antrag »Status Quo« (Anlage 2) hinzugefügt. Bei jeder einzelnen Stimmabgabe werden alle Anträge, denen zugestimmt wird, dem Status Quo gegenüber vorgezogen; der Status Quo wiederum wird allen Anträgen, die abgelehnt werden, vorgezogen. Die Schulze-Methode erstellt aus den paarweisen Vergleichen eine Reihenfolge (»Schulze-Rang«) der zur Wahl stehenden Anträge.</br></br>Ein Antrag ist zugelassen, falls</br></br> a) sein Schulze-Rang besser als der Status Quo ist,</br> b) bei Satzungsänderungsanträgen und Programmanträgen die Anzahl der Zustimmungen mindestens doppelt so groß ist wie die Anzahl der Ablehnungen oder bei allen anderen Anträgen die Anzahl der Zustimmungen größer als die Anzahl der Ablehnungen ist.</br></br>Ein Antrag ist angenommen, falls</br> a) er zugelassen ist und</br> b) sein Schulze-Rang besser als alle anderen zugelassenen Anträge ist.</br></br>(7) Maßgeblich ist das Stimmrecht des Abstimmungsteilnehmers und der Delegierenden zum Ende der Abstimmungsphase.</br></br>(8) Geheime Abstimmungen sind ausgeschlossen.</br></br></br>§ 6 Nutzungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und Speicherung von Abstimmungen</br></br>Der Vorstand wird begleitende Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen für die ständige Mitgliederversammlung in Zusammenarbeit mit den Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten ausarbeiten und diese einer rechtlichen Prüfung unterziehen lassen, um sie daraufhin verbindlich zu beschliessen und zu veröffentlichen.</br></br>Modul 1: Pseudonym-SMV</br></br>(1) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter einem von ihnen gewählten Benutzernamen auf. Dieser kann ihr bürgerlicher Name oder ein Pseudonym sein. </br></br>Modul 2: Pseudonym-SMV mit Verifizierung</br></br>(1) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter einem von ihnen gewählten Benutzernamen auf. Dieser kann ihr bürgerlicher Name oder ein Pseudonym sein. Tritt ein Versammlungsmitglied unter seinem bürgerlichen Namen auf, kann es verlangen, dass dieser Umstand im System gesondert gekennzeichnet wird (verifizierter Benutzername).</br></br>Modul 3: Klarnamen-SMV</br></br>(1) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter ihrem bürgerlichen Name auf. </br></br>(2) Mitgliedern der Ständigen Mitgliederversammlung werden nach Login Benutzernamen und Aktivitäten der anderen Mitglieder angezeigt. Während einer Abstimmung wird der Zugriff auf die Abstimmdaten anderer Mitglieder zu dieser Abstimmung gesperrt.</br></br>Modul 1: Speicherung 6 Monate</br></br>(3) Alle Daten sind sechs Monate nach Ende der Abstimmung oder nach Ende der Akkreditierung dauerhaft in nicht rückverfolgbarer Weise von den personenbezogenen Daten zu trennen.</br></br>Modul 2: Speicherung 12 Monate</br></br>(3) Alle Daten sind sechs Monate nach Ende der Abstimmung oder nach Ende der Akkreditierung dauerhaft in nicht rückverfolgbarer Weise von den personenbezogenen Daten zu trennen.</br></br>§ 7 Systembetrieb</br></br>(1) Für den Systembetrieb ist der Landesvorstand zuständig. Störungen im Systembetrieb sind dem Landesvorstand unverzüglich anzuzeigen.</br></br>(2) Bei Störungen von mehr als zwölf Stunden werden laufende Fristen bis zur Behebung der Störungen unterbrochen.</br></br></br>§ 8 Inkrafttreten und Änderungen</br></br>Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar mit Beschlussfassung des Landesparteitages in Kraft. Änderungen an der Geschäftsordnung beschließt die Ständige Mitgliederversammlung selbst (§ 5 Absatz 1 Buchstabe b).</br></br></br>Anlage 1</br>Die Schulze-Methode wird wie in Kapitel 2 des Beitrages von Markus Schulze (»A New Monotonic, Clone-Independent, Reversal Symmetric, and Condorcet-Consistent Single-Winner Election Method«, Entwurf vom 2. Juli 2012, erreichbar unter http://home.versanet.de/~chris1-schulze/schulze1.pdf ) beschrieben und wird mithilfe des in Kapitel 6 beschriebenen Vergleichsoperators angewendet.</br></br>Anlage 2</br>Das Verfahren des Status-Quo-Antrags ist in »Preferential voting in LiquidFeedback« des Interaktive Demokratie e.V. Verein zur Förderung des Einsatzes elektronischer Medien für demokratische Prozesse beschrieben: http://liquidfeedback.org/lqfb/preferential_voting/.elektronischer Medien für demokratische Prozesse beschrieben: http://liquidfeedback.org/lqfb/preferential_voting/.)
  • NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/X007.3  + (Geschäftsordnung für die Ständige MitgliedGeschäftsordnung für die Ständige Mitgliederversammlung NRW</br></br>§ 1 Aufgaben</br></br>(1) Die Ständige Mitgliederversammlung ist eine Onlinetagung des Landesparteitages nach den Prinzipien von Liquid Democracy.</br></br>(2) Verbindlichkeit und Empfehlungen</br></br>Modul 1 (Empfehlungen zu Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, Auflösung und Verschmelzung des Landesverbands)</br></br>(2) Die Ständige Mitgliederversammlung beschließt für den Landesverband verbindliche Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen (NRW Satzung: § 6a - Absatz 9). Sie kann zu der Satzung, der Beitragsordnung, der Schiedsgerichtsordnung und zur Auflösung und Verschmelzung des Landesverbands Empfehlungen abgeben.</br></br>Modul 2 (Ohne Empfehlungen)</br></br>(2) Die Ständige Mitgliederversammlung beschließt für den Landesverband verbindliche Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen (NRW Satzung: § 6a - Absatz 9).</br></br>§ 2 Akkreditierung, Konstituierung und Deakkreditierung</br></br>(1) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, als Mitglied der Ständigen Mitgliederversammlung akkreditiert zu werden.</br></br>(2) Die Akkreditierung erfolgt entweder durch den Landesvorstand oder er beauftragt Mitglieder des Landesverbandes mit der Akkreditierung. <u>Ist ein Mitglied bereits für ein Abstimmungssystem des Bundesverbandes akkreditiert, kann der Landesvorstand die Akkreditierung mit Zustimmung des Mitglieds aus diesem System übernehmen.</u></br></br>(3) Akkreditiert wird durch persönliches Erscheinen und Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder im Postident-Verfahren. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Landesverbandes kann verlangen, innerhalb von zwei Wochen in der Landesgeschäftsstelle akkreditiert zu werden.</br></br>(4) Bei der Akkreditierung werden folgenden Daten <s>erhoben</s><u>mit der Mitgliederdatenbank abgeglichen</u>:</br> a) die Mitgliedsnummer,</br> b) die Zugehörigkeit zur niedrigsten Gliederung der Piratenpartei Deutschland,</br> c) der bürgerliche Name gemäß Lichtbildausweis,</br></br><u>Darüber hinaus werden folgende Daten der Akkreditierung festgehalten:</u></br> a) der Ort und die Zeit der Akkreditierung,</br> b) der Name der Person, die die Akkreditierung durchgeführt hat.</br></br>(5) Die Akkreditierung wird durch den Landesvorstand aufgehoben, wenn</br> a) das Mitglied es persönlich (Absatz 3) verlangt oder</br> b) das Mitglied seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland oder im</br> Landesverband verliert.</br></br>(6) Der Landesvorstand eröffnet die Ständige Mitgliederversammlung zu einem bestimmten Zeitpunkt, dabei gilt die Form des § 6a Absatz 2 der Satzung. Die Einladung zur Ständigen Mitgliederversammlung muss einen Hinweis auf die Akkreditierungsmöglichkeit enthalten. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:</br></br>Orte der Eröffnung (modular abzustimmen)</br></br>a) spätestens vier Wochen vor Eröffnung der Ständigen Landesmitgliederversammlung müssen in </br>1) Aachen</br>2) Bonn</br>3) Düsseldorf</br>4) Kleve</br>5) Dortmund</br>6) Münster</br>7) Meschede</br>8) Paderborn</br>9) Bielefeld</br></br>Veranstaltungen zur Akkreditierung stattfinden, die zuvor öffentlich bekannt zu geben sind und</br></br>b) es sind anschliessend insgesamt mindestens 50 Mitglieder des Landesverbands akkreditiert.</br></br>§ 3 Themenbereiche und Delegation</br></br>(1) Es werden folgende Themenbereiche eingerichtet:</br></br> a) Bildung, Schule und Weiterbildung</br> b) Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration</br> c) Familie, Kinder, Jugend</br> d) Innenpolitik und Recht</br> e) Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie</br> f) Kultur und Medien</br> g) Wirtschaft, Mittelstand und Energie</br> h) Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz</br> i) Frauen, Gleichstellung und Emanzipation</br> j) Europa und Internationales</br> k) Bauen, Wohnen und Verkehr</br> l) Sonstige politische Themen</br> m) Satzung und Parteistruktur</br> n) Sonstige innerparteiliche Fragen</br> o) Geschäftsordnung und Liquid Democracy Systembetrieb</br> p) Sandkasten/Spielwiese</br></br></br>(2) Weitergabe von Delegationen</br></br>Modul 1 (keine Weitergabe von Delegationen)</br></br>(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Ständigen Mitgliederversammlung hat das Recht, sein Stimmengewicht jederzeit widerruflich für ein Thema, einen Themenbereich oder die gesamte Versammlung auf ein anderes Mitglied zu übertragen (Delegation). Der Delegierte darf das Stimmengewicht nicht weiterübertragen.</br></br>Modul 2 (Weitergabe von Delegationen)</br></br>(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Ständigen Mitgliederversammlung hat das Recht, sein Stimmengewicht jederzeit widerruflich für ein Thema, einen Themenbereich oder die gesamte Versammlung auf ein anderes Mitglied zu übertragen (Delegation). Der Delegierte darf das Stimmengewicht weiterübertragen.</br></br>(3) Verfall von Delegationen</br></br>Modul 1 (Delegationen verfallen nach 90 Tagen Inaktivität)</br></br>(3) Die Delegationen verfallen, wenn das delegierende oder das delegierte Mitglied länger als <s>180</s> <u>90</u> Tage nicht am System angemeldet war, sein Stimmrecht verliert oder seine Akkreditierung aufgehoben wird.</br></br>Modul 2 (Delegationen verfallen nach 180 Tagen Inaktivität)</br></br>(3) Die Delegationen verfallen, wenn das delegierende oder das delegierte Mitglied länger als <s>90</s> <u>180</u> Tage nicht am System angemeldet war, sein Stimmrecht verliert oder seine Akkreditierung aufgehoben wird.</br></br>§ 4 Antrags- und Rederechte</br></br>(1) Alle Versammlungsmitglieder sind berechtigt, Anträge und Alternativanträge an die Versammlung zu stellen. Stimmberechtigte Mitglieder können sich zudem für Themengebiete als Interessenten eintragen und Anträge unterstützen.</br></br>(2) Das Rederecht aller Mitglieder des Landesverbands wird außerhalb des von der Ständigen Mitgliederversammlung verwendeten Systems realisiert. Versammlungsteilnehmer, die einen Antrag auf Programmänderung stellen, sollen darüber die Diskussion auf einer allen Versammlungsteilnehmern zugänglichen Plattform ermöglichen.</br></br>§ 5 Regelwerke</br></br>(1) Es werden folgende Regelwerke anlegt:</br> a) SMV-Programmantrag (Grundsatz-, Wahl- oder Parteiprogramm)</br> b) SMV-Stellungnahme/Positionspapier</br> c) SMV-Geschäftsordnungsänderung</br> d) Meinungsbild</br> e) Schnellverfahren</br> f) Eilverfahren</br></br>(2) Alle gestellten Anträge erreichen zunächst die Phase »Neu«. Diese Phase dauert längstens acht Tage, bei Programmanträgen 15 Tage, bei Schnellverfahren 30 Stunden, bei Eilverfahren eine Stunde. Wird der Antrag innerhalb dieser Zeit nicht mit einem Stimmengewicht unterstützt, das mindestens 20 Prozent der an dem Themengebiet interessierten Mitglieder entspricht (Quorum), ist er abgelehnt.</br></br>(3) Erreicht der Antrag das Quorum, beginnt die Phase »Diskussion«. Diese dauert 15 Tage, bei Programmanträgen 45 Tage, bei Schnellverfahren 30 Stunden, bei Eilverfahren eine Stunde. Bis zum Ablauf dieser Phase darf der Antragstext verändert werden.</br></br>(4) Im Anschluss beginnt die Phase »Eingefroren«. Diese dauert acht Tage, bei Schnellverfahren 30 Stunden, bei Eilverfahren eine Stunde. Hat der Antrag nach Ablauf dieser Frist das Quorum nicht mehr erreicht, ist er abgelehnt.</br></br>(5) Für Anträge, die das Quorum weiterhin erreicht haben, beginnt die Phase »Abstimmung«. Diese dauert acht Tage, bei Programmanträgen 32 Tage, bei Schnellverfahren 60 Stunden, bei Eilverfahren 20 Stunden. </br></br>(6) Nach der Abstimmung wird die Schulze-Methode (Anlage 1) auf alle zur Abstimmung zugelassenen Anträge angewendet. Dabei wird ein zusätzlicher virtueller Antrag »Status Quo« (Anlage 2) hinzugefügt. Bei jeder einzelnen Stimmabgabe werden alle Anträge, denen zugestimmt wird, dem Status Quo gegenüber vorgezogen; der Status Quo wiederum wird allen Anträgen, die abgelehnt werden, vorgezogen. Die Schulze-Methode erstellt aus den paarweisen Vergleichen eine Reihenfolge (»Schulze-Rang«) der zur Wahl stehenden Anträge.</br></br>Ein Antrag ist zugelassen, falls</br></br> a) sein Schulze-Rang besser als der Status Quo ist,</br> b) bei Satzungsänderungsanträgen und Programmanträgen die Anzahl der Zustimmungen mindestens doppelt so groß ist wie die Anzahl der Ablehnungen oder bei allen anderen Anträgen die Anzahl der Zustimmungen größer als die Anzahl der Ablehnungen ist.</br></br>Ein Antrag ist angenommen, falls</br> a) er zugelassen ist und</br> b) sein Schulze-Rang besser als alle anderen zugelassenen Anträge ist.</br></br>(7) Maßgeblich ist das Stimmrecht des Abstimmungsteilnehmers und der Delegierenden zum Ende der Abstimmungsphase.</br></br>(8) Geheime Abstimmungen sind ausgeschlossen. <u>Abstimmungen die geheim erfolgen sollen, können durch ein Quorum auf einen Präsenzlandesparteitag vertagt werden. Die Möglichkeit der Vertagung wird als Abstimmugsoption Teil jeder Abstimmung.</br></br>Modul 1:<br></br>Das Quorum für die Vertagung beträgt ein Viertel der für die SMV akkreditierte Personen.</br></br>Modul 2:<br></br>Das Quorum für die Vertagung muss die einfache Mehrheit der jeweiligen Abstimmung erreichen.</br></u></br></br></br>§ 6 Nutzungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und Speicherung von Abstimmungen</br></br>Der Vorstand wird begleitende Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen für die ständige Mitgliederversammlung in Zusammenarbeit mit den Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten ausarbeiten und diese einer rechtlichen Prüfung unterziehen lassen, um sie daraufhin verbindlich zu beschliessen und zu veröffentlichen.</br></br>Modul 1: Pseudonym-SMV</br></br>(1) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter einem von ihnen gewählten Benutzernamen auf. Dieser kann ihr bürgerlicher Name oder ein Pseudonym sein. </br></br>Modul 2: Pseudonym-SMV mit Verifizierung</br></br>(1) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter einem von ihnen gewählten Benutzernamen auf. Dieser kann ihr bürgerlicher Name oder ein Pseudonym sein. Tritt ein Versammlungsmitglied unter seinem bürgerlichen Namen auf, kann es verlangen, dass dieser Umstand im System gesondert gekennzeichnet wird (verifizierter Benutzername).</br></br><s></br>Modul 3: Klarnamen-SMV </br>(1) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter ihrem bürgerlichen Name auf. </br></s></br></br>(2) Mitgliedern der Ständigen Mitgliederversammlung werden nach Login Benutzernamen und Aktivitäten der anderen Mitglieder angezeigt. Während einer Abstimmung wird der Zugriff auf die Abstimmdaten anderer Mitglieder zu dieser Abstimmung gesperrt. </br></br><s>Modul 1: Speicherung 6 Monate</br></br>(3) Alle Daten sind sechs Monate nach Ende der Abstimmung oder nach Ende der Akkreditierung dauerhaft in nicht rückverfolgbarer Weise von den personenbezogenen Daten zu trennen.</br></br>Modul 2: Speicherung 12 Monate</br></br>(3) Alle Daten sind sechsMonate nach Ende der Abstimmung oder nach Ende der Akkreditierung dauerhaft in nicht rückverfolgbarer Weise von den personenbezogenen Daten zu trennen.</s></br></br><u>Daten nach Einspruchsfrist löschen</br></br>(3) Alle Daten sind bis zum Ende der Einspruchsfrist der jeweiligen Abstimmungen zu speichern und nach Ende dieser dauerhaft in nicht rückverfolgbarer Weise von personenbezogenen Daten zu trennen oder, wenn dies nicht möglich ist, zu löschen.</u></br></br>§ 7 Systembetrieb</br></br>(1) Für den Systembetrieb ist der Landesvorstand zuständig. Störungen im Systembetrieb sind dem Landesvorstand unverzüglich anzuzeigen.</br></br>(2) Bei Störungen von mehr als zwölf Stunden werden laufende Fristen bis zur Behebung der Störungen unterbrochen.</br></br></br>§ 8 Inkrafttreten und Änderungen</br></br>Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar mit Beschlussfassung des Landesparteitages in Kraft. Änderungen an der Geschäftsordnung beschließt die Ständige Mitgliederversammlung selbst (§ 5 Absatz 1 Buchstabe b).</br></br></br>Anlage 1</br>Die Schulze-Methode wird wie in Kapitel 2 des Beitrages von Markus Schulze (»A New Monotonic, Clone-Independent, Reversal Symmetric, and Condorcet-Consistent Single-Winner Election Method«, Entwurf vom 2. Juli 2012, erreichbar unter http://home.versanet.de/~chris1-schulze/schulze1.pdf ) beschrieben und wird mithilfe des in Kapitel 6 beschriebenen Vergleichsoperators angewendet.</br></br>Anlage 2</br>Das Verfahren des Status-Quo-Antrags ist in »Preferential voting in LiquidFeedback« des Interaktive Demokratie e.V. Verein zur Förderung des Einsatzes elektronischer Medien für demokratische Prozesse beschrieben: http://liquidfeedback.org/lqfb/preferential_voting/. LiquidFeedback« des Interaktive Demokratie e.V. Verein zur Förderung des Einsatzes elektronischer Medien für demokratische Prozesse beschrieben: http://liquidfeedback.org/lqfb/preferential_voting/.)
  • NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/X007  + (Geschäftsordnung für die Ständige MitgliedGeschäftsordnung für die Ständige Mitgliederversammlung NRW</br></br>§ 1 Aufgaben</br></br>(1) Die Ständige Mitgliederversammlung ist eine Onlinetagung des Landesparteitages nach den Prinzipien von Liquid Democracy.</br></br>(2) Verbindlichkeit und Empfehlungen</br></br>Modul 1 (Empfehlungen zu Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, Auflösung und Verschmelzung des Landesverbands)</br></br>(2) Die Ständige Mitgliederversammlung beschließt für den Landesverband verbindliche Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen (NRW Satzung: § 6a - Absatz 9). Sie kann zu der Satzung, der Beitragsordnung, der Schiedsgerichtsordnung und zur Auflösung und Verschmelzung des Landesverbands Empfehlungen abgeben.</br></br>Modul 2 (Ohne Empfehlungen)</br></br>(2) Die Ständige Mitgliederversammlung beschließt für den Landesverband verbindliche Stellungnahmen, Positionspapiere, Anfragen von Fraktionen sowie Anträge zu Programmen (NRW Satzung: § 6a - Absatz 9).</br></br>§ 2 Akkreditierung, Konstituierung und Deakkreditierung</br></br>(1) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, als Mitglied der Ständigen Mitgliederversammlung akkreditiert zu werden.</br></br>(2) Die Akkreditierung erfolgt entweder durch den Landesvorstand oder er beauftragt Mitglieder des Landesverbandes mit der Akkreditierung.</br></br>(3) Akkreditiert wird durch persönliches Erscheinen und Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder im Postident-Verfahren. Jedes stimmberechtigte Mitglied des Landesverbandes kann verlangen, innerhalb von zwei Wochen in der Landesgeschäftsstelle akkreditiert zu werden.</br></br>(4) Bei der Akkreditierung werden folgenden Daten erhoben:</br> a) die Mitgliedsnummer,</br> b) die Zugehörigkeit zur niedrigsten Gliederung der Piratenpartei Deutschland,</br> c) der bürgerliche Name gemäß Lichtbildausweis,</br> d) der Ort und die Zeit der Akkreditierung,</br> e) der Name der Person, die die Akkreditierung durchgeführt hat.</br></br>(5) Die Akkreditierung wird durch den Landesvorstand aufgehoben, wenn</br> a) das Mitglied es persönlich (Absatz 3) verlangt oder</br> b) das Mitglied seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland oder im</br> Landesverband verliert.</br></br>(6) Der Landesvorstand eröffnet die Ständige Mitgliederversammlung zu einem bestimmten Zeitpunkt, dabei gilt die Form des § 6a Absatz 2 der Satzung. Die Einladung zur Ständigen Mitgliederversammlung muss einen Hinweis auf die Akkreditierungsmöglichkeit enthalten. Zum Zeitpunkt der Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:</br></br>Orte der Eröffnung (modular abzustimmen)</br></br>a) spätestens vier Wochen vor Eröffnung der Ständigen Landesmitgliederversammlung müssen in </br>1) Aachen</br>2) Bonn</br>3) Düsseldorf</br>4) Kleve</br>5) Dortmund</br>6) Münster</br>7) Meschede</br>8) Paderborn</br>9) Bielefeld</br></br>Veranstaltungen zur Akkreditierung stattfinden, die zuvor öffentlich bekannt zu geben sind und</br></br>b) es sind anschliessend insgesamt mindestens 50 Mitglieder des Landesverbands akkreditiert.</br></br>§ 3 Themenbereiche und Delegation</br></br>(1) Es werden folgende Themenbereiche eingerichtet:</br></br> a) Bildung, Schule und Weiterbildung</br> b) Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration</br> c) Familie, Kinder, Jugend</br> d) Innenpolitik und Recht</br> e) Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie</br> f) Kultur und Medien</br> g) Wirtschaft, Mittelstand und Energie</br> h) Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz</br> i) Frauen, Gleichstellung und Emanzipation</br> j) Europa und Internationales</br> k) Bauen, Wohnen und Verkehr</br> l) Sonstige politische Themen</br> m) Satzung und Parteistruktur</br> n) Sonstige innerparteiliche Fragen</br> o) Geschäftsordnung und Liquid Democracy Systembetrieb</br> p) Sandkasten/Spielwiese</br></br></br>(2) Weitergabe von Delegationen</br></br>Modul 1 (keine Weitergabe von Delegationen)</br></br>(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Ständigen Mitgliederversammlung hat das Recht, sein Stimmengewicht jederzeit widerruflich für ein Thema, einen Themenbereich oder die gesamte Versammlung auf ein anderes Mitglied zu übertragen (Delegation). Der Delegierte darf das Stimmengewicht nicht weiterübertragen.</br></br>Modul 2 (Weitergabe von Delegationen)</br></br>(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Ständigen Mitgliederversammlung hat das Recht, sein Stimmengewicht jederzeit widerruflich für ein Thema, einen Themenbereich oder die gesamte Versammlung auf ein anderes Mitglied zu übertragen (Delegation). Der Delegierte darf das Stimmengewicht weiterübertragen.</br></br>(3) Verfall von Delegationen</br></br>Modul 1 (Delegationen verfallen nach 90 Tagen Inaktivität)</br></br>(3) Die Delegationen verfallen, wenn das delegierende oder das delegierte Mitglied länger als 180 Tage nicht am System angemeldet war, sein Stimmrecht verliert oder seine Akkreditierung aufgehoben wird.</br></br>Modul 2 (Delegationen verfallen nach 180 Tagen Inaktivität)</br></br>(3) Die Delegationen verfallen, wenn das delegierende oder das delegierte Mitglied länger als 90 Tage nicht am System angemeldet war, sein Stimmrecht verliert oder seine Akkreditierung aufgehoben wird.</br></br>§ 4 Antrags- und Rederechte</br></br>(1) Alle Versammlungsmitglieder sind berechtigt, Anträge und Alternativanträge an die Versammlung zu stellen. Stimmberechtigte Mitglieder können sich zudem für Themengebiete als Interessenten eintragen und Anträge unterstützen.</br></br>(2) Das Rederecht aller Mitglieder des Landesverbands wird außerhalb des von der Ständigen Mitgliederversammlung verwendeten Systems realisiert. Versammlungsteilnehmer, die einen Antrag auf Programmänderung stellen, sollen darüber die Diskussion auf einer allen Versammlungsteilnehmern zugänglichen Plattform ermöglichen.</br></br>§ 5 Regelwerke</br></br>(1) Es werden folgende Regelwerke anlegt:</br> a) SMV-Programmantrag (Grundsatz-, Wahl- oder Parteiprogramm)</br> b) SMV-Stellungnahme/Positionspapier</br> c) SMV-Geschäftsordnungsänderung</br> d) Meinungsbild</br> e) Schnellverfahren</br> f) Eilverfahren</br></br>(2) Alle gestellten Anträge erreichen zunächst die Phase »Neu«. Diese Phase dauert längstens acht Tage, bei Programmanträgen 15 Tage, bei Schnellverfahren 30 Stunden, bei Eilverfahren eine Stunde. Wird der Antrag innerhalb dieser Zeit nicht mit einem Stimmengewicht unterstützt, das mindestens 20 Prozent der an dem Themengebiet interessierten Mitglieder entspricht (Quorum), ist er abgelehnt.</br></br>(3) Erreicht der Antrag das Quorum, beginnt die Phase »Diskussion«. Diese dauert 15 Tage, bei Programmanträgen 45 Tage, bei Schnellverfahren 30 Stunden, bei Eilverfahren eine Stunde. Bis zum Ablauf dieser Phase darf der Antragstext verändert werden.</br></br>(4) Im Anschluss beginnt die Phase »Eingefroren«. Diese dauert acht Tage, bei Schnellverfahren 30 Stunden, bei Eilverfahren eine Stunde. Hat der Antrag nach Ablauf dieser Frist das Quorum nicht mehr erreicht, ist er abgelehnt.</br></br>(5) Für Anträge, die das Quorum weiterhin erreicht haben, beginnt die Phase »Abstimmung«. Diese dauert acht Tage, bei Programmanträgen 32 Tage, bei Schnellverfahren 60 Stunden, bei Eilverfahren 20 Stunden. </br></br>(6) Nach der Abstimmung wird die Schulze-Methode (Anlage 1) auf alle zur Abstimmung zugelassenen Anträge angewendet. Dabei wird ein zusätzlicher virtueller Antrag »Status Quo« (Anlage 2) hinzugefügt. Bei jeder einzelnen Stimmabgabe werden alle Anträge, denen zugestimmt wird, dem Status Quo gegenüber vorgezogen; der Status Quo wiederum wird allen Anträgen, die abgelehnt werden, vorgezogen. Die Schulze-Methode erstellt aus den paarweisen Vergleichen eine Reihenfolge (»Schulze-Rang«) der zur Wahl stehenden Anträge.</br></br>Ein Antrag ist zugelassen, falls</br></br> a) sein Schulze-Rang besser als der Status Quo ist,</br> b) bei Satzungsänderungsanträgen und Programmanträgen die Anzahl der Zustimmungen mindestens doppelt so groß ist wie die Anzahl der Ablehnungen oder bei allen anderen Anträgen die Anzahl der Zustimmungen größer als die Anzahl der Ablehnungen ist.</br></br>Ein Antrag ist angenommen, falls</br> a) er zugelassen ist und</br> b) sein Schulze-Rang besser als alle anderen zugelassenen Anträge ist.</br></br>(7) Maßgeblich ist das Stimmrecht des Abstimmungsteilnehmers und der Delegierenden zum Ende der Abstimmungsphase.</br></br>(8) Geheime Abstimmungen sind ausgeschlossen.</br></br></br>§ 6 Nutzungsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und Speicherung von Abstimmungen</br></br>Der Vorstand wird begleitende Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen für die ständige Mitgliederversammlung in Zusammenarbeit mit den Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten ausarbeiten und diese einer rechtlichen Prüfung unterziehen lassen, um sie daraufhin verbindlich zu beschliessen und zu veröffentlichen.</br></br>Modul 1: Pseudonym-SMV</br></br>(1) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter einem von ihnen gewählten Benutzernamen auf. Dieser kann ihr bürgerlicher Name oder ein Pseudonym sein. </br></br>Modul 2: Pseudonym-SMV mit Verifizierung</br></br>(1) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter einem von ihnen gewählten Benutzernamen auf. Dieser kann ihr bürgerlicher Name oder ein Pseudonym sein. Tritt ein Versammlungsmitglied unter seinem bürgerlichen Namen auf, kann es verlangen, dass dieser Umstand im System gesondert gekennzeichnet wird (verifizierter Benutzername).</br></br>Modul 3: Klarnamen-SMV</br></br>(1) Die Versammlungsmitglieder treten im System unter ihrem bürgerlichen Name auf. </br></br>(2) Mitgliedern der Ständigen Mitgliederversammlung werden nach Login Benutzernamen und Aktivitäten der anderen Mitglieder angezeigt. Während einer Abstimmung wird der Zugriff auf die Abstimmdaten anderer Mitglieder zu dieser Abstimmung gesperrt.</br></br>Modul 1: Speicherung 6 Monate</br></br>(3) Alle Daten sind sechs Monate nach Ende der Abstimmung oder nach Ende der Akkreditierung dauerhaft in nicht rückverfolgbarer Weise von den personenbezogenen Daten zu trennen.</br></br>Modul 2: Speicherung 12 Monate</br></br>(3) Alle Daten sind sechs Monate nach Ende der Abstimmung oder nach Ende der Akkreditierung dauerhaft in nicht rückverfolgbarer Weise von den personenbezogenen Daten zu trennen.</br></br>§ 7 Systembetrieb</br></br>(1) Für den Systembetrieb ist der Landesvorstand zuständig. Störungen im Systembetrieb sind dem Landesvorstand unverzüglich anzuzeigen.</br></br>(2) Bei Störungen von mehr als zwölf Stunden werden laufende Fristen bis zur Behebung der Störungen unterbrochen.</br></br></br>§ 8 Inkrafttreten und Änderungen</br></br>Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar mit Beschlussfassung des Landesparteitages in Kraft. Änderungen an der Geschäftsordnung beschließt die Ständige Mitgliederversammlung selbst (§ 5 Absatz 1 Buchstabe b).</br></br></br>Anlage 1</br>Die Schulze-Methode wird wie in Kapitel 2 des Beitrages von Markus Schulze (»A New Monotonic, Clone-Independent, Reversal Symmetric, and Condorcet-Consistent Single-Winner Election Method«, Entwurf vom 2. Juli 2012, erreichbar unter http://home.versanet.de/~chris1-schulze/schulze1.pdf ) beschrieben und wird mithilfe des in Kapitel 6 beschriebenen Vergleichsoperators angewendet.</br></br>Anlage 2</br>Das Verfahren des Status-Quo-Antrags ist in »Preferential voting in LiquidFeedback« des Interaktive Demokratie e.V. Verein zur Förderung des Einsatzes elektronischer Medien für demokratische Prozesse beschrieben: http://liquidfeedback.org/lqfb/preferential_voting/.uidfeedback.org/lqfb/preferential_voting/.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/GP009.0  + (Gesellschaftliche Teilhabe gelingt nur durGesellschaftliche Teilhabe gelingt nur durch gute Bildung. Es muss sichergestellt werden, dass allen Kinder und Jugendlichen mit Einwanderungshintergrund, so wie allen andern Schülerinnen und Schülern auch, passgenaue Bildungsangebote gemacht werden. </br></br>Dafür müssen bedarfsangemessene Ressourcen sowohl an Personal wie auch an Sachausstattung zur Verfügung gestellt werden. Nach einem Sozialindex sollen alle Schulen mit ausreichend Lehrpersonal und anderen Professionen, wie Sozialarbeitern, Sozialpädagogen und Psychologen ausgestattet werden. Außerdem muss die interkulturelle Schul- und Unterrichtsentwicklung gestützt und gefördert werden. </br></br>Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung leistet bei älteren Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen erheblichen Beitrag auch zur Integration. Dieser wichtige gesellschaftliche Beitrag muss unterstützt und ausgebaut werden.rag muss unterstützt und ausgebaut werden.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/WP037.0  + (Gleichgeschlechtliche Paare sollten das Recht der Eheschließung mit allen Rechten und Pflichten bekommen, wie heterosexuelle Paare.)
  • NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/PP024  + (Grundbildung ist die zentrale VoraussetzunGrundbildung ist die zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche und berufliche Teilnahme.</br></br>Unzureichende Rechen-, Lese- und Schreibkompetenzen haben erhebliche negative Auswirkungen für die Betroffenen in allen Lebensbereichen, Beziehungs- und Handlungsbezügen.</br></br>Eine Grundbildung erhöht die Handlungsfähigkeit im Alltag, verbessert die Möglichkeit zu gesellschaftlicher Teilhabe und führt zu einer Verbesserung der Lebensqualität der Menschen.</br></br>Angebote zur Grundbildung sind auf die vielfältigen Zielgruppen zuzuschneiden. Sie müssen niederschwellig, barrierefrei und kostenfrei sein.</br></br>Da viele Betroffene aus unterschiedlichen Gründen nicht aktiv Unterstützung suchen, ist es Aufgabe aller gesellschaftlicher Akteure den Menschen vor Ort aktiv Unterstützung anzubieten. Diese Unterstützung soll fortlaufend, innovativ und lebensnah gestaltet sein. Dies gelingt nur, wenn sich alle Einrichtungen und Organisation miteinander vernetzen.en und Organisation miteinander vernetzen.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/WP036.0  + (Gute Rahmenbedingungen für Unterricht, BilGute Rahmenbedingungen für Unterricht, Bildung und Erziehung an den Schulen sind notwendig, um eine gute Bildung für die Kinder und Jugendlichen im Land zu ermöglichen. Hierzu zählen auch die Arbeitsbedingungen für Lehrerinnen und Lehrer, gleichermaßen für verbeamtete wie auch für angestellte Kolleginnen und Kollegen. Die Besoldung von Beamten und die Bezahlung von angestellten Lehrern und Lehrerinnen weisen vielfältige Unterschiede auf. Dies führt dazu, dass Tätigkeiten desselben Inhalts, je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses, mit bis zu 500 Euro und teilweise größerem Unterschied bezahlt werden.</br>Wir setzen uns dafür ein, in Gesetzgebungen wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den angestellten Lehrkräften faire Einkommensmöglichkeiten zu bieten. Entsprechend dem, in der Landesverfassung von NRW, festgeschriebenen Grundsatz muss für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung gleiche Vergütung gezahlt werden.</br>Noch immer werden Kollegen und Kolleginnen an den Grundschulen schlechter bezahlt als Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen. Durch die Umstellung des Staatsexamenstudiums auf Bachelor- und Masterstudiengänge ist die Ausbildung der Lehramtstudiengänge gleichwertig. Daher setzen wir uns für die finanzielle Gleichstellung der Grundschullehrkräfte mit den Lehrkräften weiterführender Schulen ein.</br>Noch immer kommt es dazu, dass Vertretungslehrer Verträge erhalten, die vor den Sommerferien auslaufen und nach den Sommerferien neu geschlossen werden. Dadurch sind diese Lehrkräfte während der Sommerferien arbeitslos.</br>Wir fordern für alle Vertretungslehrer Verträge, die sie nicht zwingen, während der Ferien Arbeitslosengeld zu beantragen.der Ferien Arbeitslosengeld zu beantragen.)
  • NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/X008  + (Hier mit stelle ich gemäß §6b(12) der LandHier mit stelle ich gemäß §6b(12) der Landessatzung einen Misstrauensantrag gegen den derzeitigen Generalsekretär der Piratenpartei des Landesverbandes NRW und bitte den Landesparteitag, ein entsprechendes, konstruktives Misstrauensvotum durchzuführen und den Posten des Generalsekretäres neu wählen zu lassen.</br></br>Sollte der derzeitige Generalsekretär bis zum nächsten LPT sein Amt zur Verfügung stellen</br>ist dieser Antrag als obsolet zu betrachten.t dieser Antrag als obsolet zu betrachten.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.1/Anträge/X001.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung (bzw. die Umwandlung in einen vKV) des KV Coesfeld.)
  • NRW:Landesparteitag 2023.1/Anträge/X003.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Ennepe-Ruhr rückwirkend zum 31.12.2022)
  • NRW:Landesparteitag 2024.1/Anträge/X002.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Hagen rückwirkend zum 31.12.2023.)
  • NRW:Landesparteitag 2025.1/Anträge/X001.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Münster rückwirkend zum 31.12.2024.)
  • NRW:Landesparteitag 2023.1/Anträge/X004.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Duisburg rückwirkend zum 31.12.2022)
  • NRW:Landesparteitag 2023.1/Anträge/X005.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Minden-Lübbecke rückwirkend zum 31.12.2022.)
  • NRW:Landesparteitag 2025.1/Anträge/X002.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Bielefeld rückwirkend zum 31.12.2024.)
  • NRW:Landesparteitag 2023.1/Anträge/X002.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Lippe rückwirkend zum 31.12.2022.)
  • NRW:Landesparteitag 2024.1/Anträge/X001.0  + (Hiermit beantrage ich die Auflösung des KV Köln rückwirkend zum 31.12.2023)
  • NRW:Landesparteitag 2018.1/Anträge/X002.0  + (Hiermit beantragen wir die Auflösung des Kreisverbands Kleve rückwirkend zum 01.01.2018)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP007.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag aus dem übernommenen Wahlprogramm des Jahres 2017 der Piratenpartei NRW den Abs. 2.3.1 ersatzlos zu streichen.)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP008.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag den Abs. 2.3.2 des Wahlprogramm der Raten aus dem Jahr 2017 ersatzlos zu streichen)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP009.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag den Abschnitt 2.3.3 aus dem Wahlprogramm 2017 der Piratenpartei NRW ersatzlos zu streichen)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP029.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag den im Wahlprogramm 2017 unter 3.6 erstellten und gültigen Text aus dem Wahlprogramm 2022 zu löschen.)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP011.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag die Passage 2.3.7 des Wahlprogramms 2007 der Piratenpartei NRW ersatzlos zu streichen)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP032.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag die Passage 5.1.2 aus dem Wahlprogramm 2017 zu löschen.)
  • NRW:Landesparteitag 2022.1/Anträge/WP031.0  + (Hiermit stelle ich den Antrag die Passage 5.1.1 aus dem Wahlprogramm 2017 zu streichen)
  • NRW:Landesparteitag 2021.2/Anträge/WP005.0  + (Homophobie oder Transphobie bezeichnen einHomophobie oder Transphobie bezeichnen eine soziale Abneigungen gegenüber Menschen, die in ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von der Heteronormativität abweichen.</br></br>Wir setzen uns für die Unterstützung von Initiativen auf Landesebene ein, welche die Akzeptanz und Selbstbestimmung sexueller Vielfalt fördern. Ziel sollte es sein, eine Auseinandersetzung mit Homophobie und Transphobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel zu Respekt von selbstbestimmten Lebensentwürfen zu erwirken. </br></br>Straftaten mit homophobem oder transphobem Hintergrund sollen in die polizeiliche Kriminalstatistik separat aufgenommen werden, um die Reichweite der Problematik sichtbar zu machen.hweite der Problematik sichtbar zu machen.)
  • NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/X002.0  + (I) Der Landesparteitag des LandesverbandesI) Der Landesparteitag des Landesverbandes NRW der Piraten Deutschland beschließt, dass eine Mitgliedschaft bei den Piraten im Landesverband NRW unvereinbar ist mit jedweder Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere:</br>*Rassismus</br>*Fremdenfeindlichkeit</br>*Homofeindlichkeit</br>*Transfeindlichkeit</br>*Ableismus</br>*wirtschaftliche "Nützlichkeit" von Menschen</br>*t.b.c.</br></br>II) Die Extremismustheorie (Hufeisentheorie) wird abgelehnt, da alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in der Gesamtgesellschaft zu finden sind.</br></br>III) Bestrebungen zu einem totalitären Staat sind nicht vereinbar mit einer Mitgliedschaft bei den Piraten im Landesverband NRW.</br></br>IV) Wir verstehen uns als Teil der antifaschistischen Bewegungen und positionieren uns klar gegen jede Art von Faschismus, egal wie dieser, oft verharmlosend, umschrieben wird (Rechtsextremismus, Neofaschismus, Neonazismus, so genannte Neue Rechte, Alt Right, etc.)</br></br>Aufforderung:</br></br>A) Der Landesparteitag fordert alle Parteivorstände der Piraten in NRW und alle Piraten in NRW dazu auf, dem Beschluss des Landesparteitages zu entsprechen und die geltende Beschlusslage durchzusetzen.</br></br>B) Der Landesparteitag fordert den Landesvorstand dazu auf, den hier beschlossenen Unvereinbarkeitserklärungen auch auf Ebene der Bundespartei Geltung zu verschaffen.</br>Dies kann beispielsweise durch Erarbeiten von Anträgen an den Bundesparteitag geschehen.Anträgen an den Bundesparteitag geschehen.)
  • NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/X006  + (I.A. a. §4 Abs.(6) BSchGO beantrage ich alI.A. a. §4 Abs.(6) BSchGO beantrage ich als Vorsitzender des Landesschiedsgericht NRW die Nachwahl von (aktuell) einem Ersatzrichter. Ggf. von der Anzahl abweichend, können es zum Zeitpunkt des LPT-NRW 13.2 auch zwei Ersatzrichter sein.</br>Da es sich hierbei um Ersatzrichter handelt, kann nach §4 Abs.(2) BSchGO gewählt werden, wodurch nur ein Wahlgang nötig ist.erden, wodurch nur ein Wahlgang nötig ist.)
  • NRW:Landesparteitag 2017.1/Anträge/X001.0  + (Ich beantrage die Auflösung den KV Gütersloh rückwirkend zum 31.12.2016.)
  • NRW:Landesparteitag 2017.3/Anträge/X001.0  + (Ich beantrage die Auflösung des KV Gelsenkirchen rückwirkend zum 01.01.2017)
  • NRW:Landesparteitag 2017.1/Anträge/X002.0  + (Ich beantrage die Auflösung des KV Krefeld rückwirkend zum 31.12.2016.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/X002.0  + (Ich beantrage die auflösung den KV Coesfeld rückwirkend zum 31.12.2014.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/X003.0  + (Ich beantrage die auflösung den KV Euskirchen rückwirkend zum 31.12.2014.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/X004.0  + (Ich beantrage die auflösung den KV Soest rückwirkend zum 31.12.2014.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.3/Anträge/X001.0  + (Ich beantrage die auflösung den ov pulheim zum 31.12.2014.)
  • NRW:Landesparteitag 2021.1/Anträge/SÄA002.0  + (Ich beantrage die in der Satzung beziffertIch beantrage die in der Satzung bezifferten notwendigen Mitglieder zur Gründung einer Untergliederung zu halbieren. </br>Der Absatz 2 lautet dann wie folgt:</br>(2) Um eine Untergliederung gründen zu können, müssen für Ortsverbände mindestens 5, für Kreisverbände mindestens 10 und für Bezirksverbände mindestens 20 stimmberechtigte Piraten akkreditiert seinstimmberechtigte Piraten akkreditiert sein)
  • NRW:Landesparteitag 2021.1/Anträge/SÄA001.0  + (Ich beantrage hiermit die Löschung des $6c - Der Regionalbeirat. Der jetzige §6d - Das Schiedsgericht wird somit zum neuen §6c.)
  • NRW:Vorstand/Antrag/2011/02/22/Mehr Spaß, weniger Arbeit  + (Ich fordere mehr Spaß und weniger Arbeit!)
  • NRW:Vorstand/Antrag/2011/02/22/Ein Traum von einem Antrag  + (Ich will mehr Politik für jeden.)
  • NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/GP006  + (Im europäischen Vergleich fällt DeutschlanIm europäischen Vergleich fällt Deutschland durch eine besonders hohe soziale Selektion im Bildungssystem auf. Durch die frühe Aufteilung in verschiedene Schultypen ist der Bildungserfolg besonders von den finanziellen Mitteln und dem Bildungshintergrund des Elternhauses abhängig. Daher unterstützt die Piratenpartei das lange gemeinsame Lernen unterschiedlicher Schüler in Schulen mit Binnendifferenzierung. Lehrkräfte müssen für unbewusste Selektionsmechanismen und ihre Auswirkungen sensibilisiert werden, um ihnen entgegenwirken zu können.werden, um ihnen entgegenwirken zu können.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/X001.0  + (Im §5 (1) Punkt a) der Geschäftsordnung der Ständige Mitgliederversammlung NRW (SMV) wird der Text ", Wahl- oder Parteiprogramm )" durch " oder Wahlprogramm" ersetzt.)
  • NRW:Landesparteitag 2018.1/Anträge/PP004.0  + (In Zeiten, in denen Angst ganze WahlkämpfeIn Zeiten, in denen Angst ganze Wahlkämpfe und die täglichen Nachrichten bestimmt, dürfen auch liberale Parteien sich nicht hinter verharmlosenden Thesen verstecken. </br>Die Politik, und damit die Parteien, haben die Aufgabe, sich den Sorgen der Bürger, egal wie subjektiv diese erscheinen, anzunehmen. </br></br>Die Piratenpartei NRW bekennt sich zu Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Das Grundgesetz, und damit die Menschen in diesem Land zu schützen, muss oberste Priorität jeder politischen Position einer humanistischen Partei sein.</br></br>Wir fordern, gesellschaftliche Spielregeln klar zu definieren und kommunizieren und Verstöße verschärft zu ahnden.</br>Es muss eine Null- Toleranz- Kultur gegenüber Straftätern geben. Ungeachtet ihrer Herkunft, politischen oder religiösen Überzeugung etc..</br></br>Wer gegen die Regeln des Rechtsstaates verstößt, hat sein Recht auf Freiheit verwirkt. </br></br>Die Piratenpartei NRW fordert eine massive Erhöhung der Mindeststrafen bei Verstößen gegen besagte Spielregeln und ein Ende der umgangssprachlichen „Kuscheljustiz“. </br>Ein Freiheitsentzug darf nicht als Resozialisierungsmaßnahme verstanden werden, sondern als ein Schutzmechanismus des Rechtsstaates.</br></br>Wir reagieren damit auf die hilflosen Reaktionen der regierenden Parteien, welche sich in einer zunehmenden Militarisierung der Polizeibehörden und einem Ausbau des Überwachungsstaates mit der damit verbundenen Abschaffung von Bürgerrechten widerspiegelt.schaffung von Bürgerrechten widerspiegelt.)
  • NRW:Landesparteitag 2016.2/Anträge/GP007.0  + (In den weiterführenden Schulen soll das FaIn den weiterführenden Schulen soll das Fach Politik ein deutlich höheres Gewicht bekommen. Schüler sollen sich mit geschichtlichen und aktuellen politischen Ereignissen kritisch auseinandersetzen. Sie sollen in einer demokratischen Grundhaltung gestärkt werden. So soll rassistischen und nationalistischen Tendenzen vorgebeugt und entgegengewirkt werden.zen vorgebeugt und entgegengewirkt werden.)
  • NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/SÄA086  + (In der Finanzordnung soll § 4 Absatz 1 BucIn der Finanzordnung soll § 4 Absatz 1 Buchstabe c ersetzt werden durch folgenden Text:</br></br>"der staatlichen Teilfinanzierung, die nach der Durchführung des sich aus der Bundessatzung ergebenden Länderfinanzausgleichs verbleiben oder erworben werden, werden nach Anhang B verteilt. Dabei sind die Werte zu Beginn des Geschäftsjahres für die Schlüssel maßgebend."</br></br>Ebenso ist der Anhang C ersatzlos zu streichen.o ist der Anhang C ersatzlos zu streichen.)
  • NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA007  + (In der Landessatzung steht: § 2 – MitglieIn der Landessatzung steht:</br></br>§ 2 – Mitgliedschaft</br></br>(1) Die Mitgliedschaft, ihr Erwerb und ihre Beendigung werden durch die Bundessatzung geregelt.</br></br>(2) Ein Mitglied des Landesverbandes kann seine Zugehörigkeit zu</br>:a) einer Gliederung seiner Wahl oder</br>:b) einem durch die politischen Grenzen gegebenen Gebiet seiner Wahl, in dem die Gründung einer Gliederung möglich wäre,</br></br>innerhalb des Landesverbandes sowohl vertikal als auch horizontal frei bestimmen</br></br>:a) zum Jahreswechsel,</br>:b) bei Gründung eines Gebietsverbandes, dessen Tätigkeitsgebiet seinen Wohnsitz oder das Gebiet, dem es aktuell zugehörig ist, einschließt.</br></br>Über die Aufnahme entscheidet bei existierender Gliederung deren Vorstand ansonsten der Landesvorstand. Ist eine Entscheidung durch diese Stellen nicht innerhalb eines halben Jahres erfolgt, entscheidet der Landesvorstand.</br></br>(3) Die Mitgliedschaft umfasst immer die gewählte Gliederung, sowie alle vorgeordneten Verbände.</br></br>In der Bundessatzung steht:</br></br>§ 3 - Erwerb der Mitgliedschaft</br></br>1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei der Bundespartei erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird</br>die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.</br>jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung.</br></br>(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zuständigen Gliederung, so lange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Aufnahmeanträge von ehemaligen Piraten, die rechtswirksam aus der Partei ausgeschlossen wurden, oder die während eines gegen sie gerichteten Parteiausschlussverfahrens die Partei verlassen haben, sowie Aufnahmeanträge von Personen von denen ein früherer Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, müssen zusätzlich vom Bundesvorstand genehmigt werden. Der Bundesvorstand soll dabei die zuständige Gliederung anhören. Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages mit der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages.</br></br>(2a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich der Parteigliederung an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.</br></br>(2b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Posten müssen freigegeben werden. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig.</br></br>(3) Die Aufnahme setzt voraus, dass der/die BewerberIn im Bereich der aufnehmenden Gliederung einen Wohnsitz hat und nicht schon Pirat ist. Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze, bestimmt er selbst, wo er Pirat ist.</br></br>(4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem alten Wohnsitz zuständigen niedrigsten Gliederung anzuzeigen.</br></br>(5) Über Aufnahmeanträge von Deutschen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, entscheidet der Bundesvorstand.</br></br>(6) Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis.</br></br></br>$2 (2) und (3) der Landessatzung sind in §3 (1), (2), (2a), (3), (4) der Bundessatzung geregelt.</br></br>Die Landessatzung ist hier keine Ergänzung der Bundessatzung.</br></br>Daher beantrage ich die ersatzlose Streichung von §2 (2) und (3) der Landessatzung.hung von §2 (2) und (3) der Landessatzung.)
  • NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/SÄA008  + (In der Landessatzung steht: § 6a – Der LaIn der Landessatzung steht:</br></br>§ 6a – Der Landesparteitag</br></br>...</br></br>(2) Die Einladung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder auf Antrag von mindestens einem Zwanzigstel der Mitglieder des Landesverbandes.</br></br>...</br></br>$ 6b - Der Landesvorstand</br></br>...</br></br>(5) Auf Antrag eines Zwanzigstels der Mitglieder des Landesverbandes kann der Landesvorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.</br></br>...</br></br></br>Hier ist nicht klar, ob alle Mitglieder oder nur stimmberechtigte Mitglieder gemeint sind. Wenn nur stimmberechtigte gemeint sind, ist nicht klar, ob sie stimmberechtigt nach BS $4 (4) Satz 1 oder gar Satz 2 sein sollten.</br></br>Da es sich hier um Regelungen des Landesparteitages und des Landesvorstandes handelt, ist es sinnvoll, den Begriff: Zwanzigstel der Mitglieder zu ändern in: Zwanzigstel der nach Bundessatzung $4 (4) stimmberechtigten Mitglieder</br></br>BS $4 (4) Satz 1 sagt:</br>Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. </br></br>BS $4 (4) Satz 2 verschärft es für Parteitage:</br>Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.</br></br>Für Landessatzung §6a (2) ist damit klar, dass es sich um stimmberechtigte Mitglieder nach BS 4 (4) Satz 2 handeln muss. Da es in §6a um den Landesparteitag geht.</br></br>In §6b (5) geht es um den Landesvorstand. Hier würde BS 4 (4) Satz 1 Anwendung finden.</br></br>Deshalb beantrage ich die Erweiterung des Begriffes: "Zwanzigstel der Mitglieder des Landesverbands" zu "Zwanzigstel der nach Bundessatzung 4 (4) stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes"rechtigten Mitglieder des Landesverbandes")
  • NRW:Landesparteitag 2016.1/Anträge/PaP001.0  + (In der Primarstufe müssen verbindliche Angebote einer informatischen Allgemeinbildung verankert werden, für die Sekundarstufe I soll Informatik im Lernbereich Naturwissenschaften verpflichtendes Unterrichtsfach werden.)
  • NRW:Landesparteitag 2015.1/Anträge/PP013  + (In der politischen Diskussion befinden sicIn der politischen Diskussion befinden sich gesetzlich vorgeschriebene Gesundheits-Checks (Fahrer-TÜV) ab einer Altersgrenze von siebzig Jahren. Diese lehnen die Piraten ab. Stattdessen bauen wir auf die Eigenverantwortung aller Verkehrsteilnehmer und erhöhen die Verkehrssicherheit durch die Förderung und den Einsatz technischer Innovationen. und den Einsatz technischer Innovationen.)
  • NRW:Landesparteitag 2014.1/Anträge/PP006  + (In keiner Region weltweit ist das Angebot In keiner Region weltweit ist das Angebot an Hochschulen so hoch wie in Nordrhein-Westfalen. Die Politik setzt für dieses Hochschulnetzwerk den nötigen ordnungspolitischen und finanziellen, wenn auch aktuell nicht ausreichenden Rahmen. Durch die Einführung des Hochschulfreiheitsgesetzes wurde dieser Rahmen um eine vermeintliche Hochschulautonomie ergänzt. Die Hochschulen wurden unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und der Output-Orientierung umgestaltet. Das neu installierte Gremium des Hochschulrates hat die Entscheidungsbefugnisse der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, also der Hochschulangehörigen entscheidend verändert. Gleichzeitig wurden dadurch die Machtbefugnisse der Rektorate und Präsidien merklich ausgebaut.</br></br>Wissenschaft und damit auch Hochschule funktionieren allerdings nicht durch ein Top-Down-Management. Deshalb ist es nötig, in den Rahmenbedingungen der Hochschulsteuerung neue, moderne Managementelemente zu etablieren.</br>Die Piraten NRW stehen dafür ein, dass effektives Hochschulmanagement durch demokratische Entscheidungsstrukturen legitimiert werden muss. Die Akzeptanz der Entscheidungen durch alle Hochschulmitglieder ist entscheidend für eine positive Entwicklung der Hochschulen.</br></br>Deshalb ist das bisherige Hochschulfreiheitsgesetz durch ein neues, modernes, transparentes und demokratisches Wissenschaftsgesetz NRW zu ersetzen. Das Wissenschaftsgesetz soll unseren Grundsätzen gerecht werden: </br></br># Der Senat nimmt anstelle des abzuschaffenden Hochschulrates die Kontrollfunktion gegenüber der Hochschulleitung wahr.</br># Im viertelparitätisch besetztem Senat werden alle Entscheidungen über die Ausrichtung und Wirtschaftsführung der Hochschulen getroffen.</br># Die akademische und die studentische Selbstverwaltung bleiben erhalten und ihre Strukturen werden gestärkt.</br># Ein neues, modernes, transparentes Finanzberichtswesen wird geschaffen, damit Politik und Gesellschaft nachvollziehbar wissen, was mit den öffentlichen Geldern im Milliardenbereich an den Hochschulen passiert.</br># Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem Anspruch der Erforschung, Vermehrung und Vermittlung von Wissen und Informationen werden in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt.</br># Die Arbeitsverhältnisse an den NRW-Hochschulen werden überprüft und die Anzahl von Befristungen und prekären Beschäftigungsverhältnissen werden minimiert, damit der Arbeitsplatz Hochschule wieder an Attraktivität gewinnt.</br># Die Offenlegung der Zahlen und Verträge aller Drittmittelprojekte der NRW-Hochschulen wird garantiert.</br># Die Implementierung von Open-Access in den Hochschul- und Forschungsalltag wird festgeschrieben.</br># Die Erprobung und Öffnung der Hochschulen in Richtung einer freien Bürgeruniversität werden ermöglicht.</br># Die Grundprinzipien eines offenen innovativen Netzwerks der akademischen Bildung in NRW, in denen sowohl Wettbewerbs- als auch Kooperationserfordernisse in ausbalancierter Weise zur Geltung kommen, werden durch die Hochschulen selbst erarbeitet.n durch die Hochschulen selbst erarbeitet.)
  • NRW:Landesparteitag 2013.2/Anträge/WP010  + (In zweispurigen Autobahnbaustellen mit verIn zweispurigen Autobahnbaustellen mit verengter linker Spur kommt es durch gewagte Überholmanöver immer wieder zu schweren Unfällen. Wir setzen auf ein Überholverbot in solchen Baustellen, um die Verkehrssicherheit aber auch die Kapazität dieser Baustellenabschnitte zu erhöhen. Durch versetztes Fahren wird der Sicherheitsabstand erhöht und auch die linke Spur stärker genutzt, so dass weniger Staus entstehen. genutzt, so dass weniger Staus entstehen.)