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Hier sind 9 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • Da ein anderes betroffenes Mitglied nichtDa ein anderes betroffenes Mitglied nicht nur mir gegenueber bereits angekuendigt hat, noetigenfalls vor dem Verwaltungsgericht Mainz die gemeinsame Aufstellungsversammlung der Wahlkreise 27 und 28 anzufechten, stelle ich folgende Antraege zur Sitzung des Landesvorstands am 01.11.2015:</br>1. Der LVor moege eine Entscheidung treffen, ob die damalige AV ordnungsgemaess durchgefuehrt wurde und seine Entscheidungsgruende den betroffenen Mitgliedern in Schriftform mitteilen.</br>2. Der LVor moege erklaeren, welche seiner Mitglieder das entsprechende Protokoll und den Wahlvorschlag unterzeichnet haben.</br>3. Der LVor moege ggf. begründen, aufgrund welcher Rechtsvorschriften eine gemeinsame AV, bei der die Mitglieder unabhaengig von ihrem Wohnsitz fuer beide Wahlkreise stimmberechtigt waren, von der Bestimmung §37 LWahlG, Abs.1, Satz3 abgewichen werden durfte.</br>4. Der LVor moege erlaeutern, warum der uebergeordnete Rechtsgrundsatz der Befangenheit auch da nicht greifen soll, wo Kandidaten in Personalunion ihre eigene Vertrauensperson sind. Hier bitte nicht eine angebliche telefonische Auskunft desselben Landeswahlleiters heranziehen, der u.a. offenbar auch die Parteieigenschaft der Piratenpartei in Zweifel ziehen möchte, sondern eine saubere, juristische Argumentation. Es gibt immerhin noch den einen oder anderen Volljuristen in der Piratenpartei, den man bemuehen koennte.</br>5. Es wird beantragt, dass unmittelbar betroffene Mitglieder des LVor aufgrund moeglicher Befangenheit an den beantragten Entscheidungen nicht mitwirken und dieses dann auch dokumentiert wird. Als unmittelbar betroffen muss hier der damals akkreditierende LandesGenSek und eine Beisitzerin im LVor betrachtet werden.ine Beisitzerin im LVor betrachtet werden.  +
  • Der LV RLP beabsichtigt den Betrieb und die Wartung des Streamingservers bis auf weiteres zu übernehmen, sofern sich mindestens drei weitere Landesverbände beteiligen. Es wird mit Kosten von maximal 1800€/Jahr gerechnet.  +
  • Die Technik wird beauftragt die weitere Sinnhaftigkeit des Satschüsselvertrags zu prüfen und diesen im Zweifel nach Rücksprache mit dem Vorstand zu kündigen und sich nach Alternativen umzusehen.  +
  • Für den Zeitraum ab August 2015 bis zur Übernahme des Servers durch den LVIT aufgelaufene Kosten in Höhe von maximal 500€ werden erstattet.  +
  • In der Geschäftsordnung des LandesvorstandIn der Geschäftsordnung des Landesvorstandes wird im § 23 "Umlaufbeschlüsse" folgender dritter Absatz eingefügt: "(3) Für Abstimmungen im Umlaufverfahren erfolgen keine gesonderten Einladungen." Die Nummerierung der nachfolgenden Absätze ändert sich entsprechend. http://wiki.piratenpartei.de/RP:Vorstand /Gesch%C3%A4ftsordnung#.C2.A7_23_Umlaufbeschl.C3.BCsse.tsordnung#.C2.A7_23_Umlaufbeschl.C3.BCsse.  +
  • Silvan Stein wird beauftragt an der ViprinSilvan Stein wird beauftragt an der Viprinetschulung am 05./06.11.2015 in Bingen teilzunehmen. Die Reise- und Schulungskosten werden von der Piratenpartei RLP übernommen. Sofern eine weitere Person die Möglichkeit erhält und teilnimmt erhält auch diese die entsprechenden Kosten erstattet. Es wird mit insgesamt maximal 400€ gerechnet.wird mit insgesamt maximal 400€ gerechnet.  +
  • Über den Kreis der Nutzungsberechtigten enÜber den Kreis der Nutzungsberechtigten entscheiden grundsätzlich bis auf weiteres die Streaming- und Technikbeauftragten. Gliederungen, insbesondere der Bundesverband und andere Landesverbände, werden um eine finanzielle Beteiligung gebeten. Zahlende Gliederungen haben im Falle eines Engpasses vorrang.en haben im Falle eines Engpasses vorrang.  +
  • Umwidmung eines Mitglieds in eine andere Gliederung  +
  • Wir möchten Euch höflich bitten, über die Einrichtung eines Fahrkosten-Budgets zur Unterstützung unserer Bemühungen zur Sammlung von Unterstützer Unterschriften für die Landesliste zu beraten.  +