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  • Der Landesvorstand möge beschließen: 10.00Der Landesvorstand möge beschließen: 10.000 Exemplare Stopp ACTA Flyer [[Datei:Stopp_acta_flyer.pdf]]kurzfristig zu bestellen. Die Flyer können von den KV zum Selbstkostenpreis beim LV erworben werden. Der Schatzmeister hat ein Vetorecht wegen der Finanzlage des LV.</br></br>Begründung: Die nächste Verhandlungsrunde in Luzern steht kurz bevor (28.06.-02.07.) und es besteht Bedarf an Informationsmaterial für Infostände in RLP. Die Druckvorlage ist bereits für den Druck bei Flyeralarm aufbereitet. für den Druck bei Flyeralarm aufbereitet.  +
  • Der Landesvorstand möge beschließen: Es soll schnellst möglich ermöglicht werden, online Mitglied der Piratenpartei Rheinland-Pfalz zu werden. Ein Landespirat wird mit der Umsetzung und Einbindung der entsprechende Skripte auf der Homepage beauftragt.  +
  • Der Vorstand möge 500€ für den Steuerberater für 2009 bereitstellen  +
  • Der Vorstand möge seinen Beschluss vom 11.Der Vorstand möge seinen Beschluss vom 11.04.2010 über Nutzungsbedingungen für LiquidFeedback widerrufen und folgende Nutzungsbedingungen für die Testinstanz von LiquidFeedback für Rheinland-Pfalz beschließen:</br></br>"Für die Nutzung von LiquidFeedback, nachfolgend System genannt, unter der Domain lqpp.de/rp gelten die Nutzungsbedingungen des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland. Jedem Pirat, der das System nutzt, sind diese bekannt; er erklärt sich durch Login in das System unter vorgenannter Domain mit ihnen einverstanden.</br></br>1. Jeder Pirat der Piratenpartei Rheinland-Pfalz, Nutzer genannt, erhält einen Zugang zum System.</br></br>2. Jeder Nutzer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Einträge und Einstellungen, die er vornimmt, aus Gründen der Nachvollziehbarkeit (Transparenz) für unbegrenzte Zeit im System erhalten bleiben und auch veröffentlicht werden können. Dies gilt auch im Fall des Parteiaustritts.</br></br>3. Der Nutzer kann eine Pseudonymisierung seiner Einträge durch Verwendung eines Pseudonyms erreichen.</br></br>4. Eine Anonymisierung ist prinzipiell nicht möglich.</br></br>5. Die Weitergabe jeglicher datenschutzrelevanter Daten ist nur unter Vorraussetzung der Zustimmung aller betroffenen Nutzer gestattet. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist die Veröffentlichung personenbezogener Daten untersagt.</br></br>6. Der Nutzer darf seine Zugangsdaten nicht an Dritte, auch nicht an andere Piraten, weitergeben. Er darf das System nur selbst persönlich nutzen. Vollmacht zur Stimmübertragung darf ausschließlich systemintern als Delegation erfolgen. Nutzer die aus persönlichen Gründen das System nicht uneingeschränkt nutzen können, können Ausnahmen beim Generalsekretär beantragen."</br></br>'''Begründung:'''</br></br>Ich reiche diesen Antrag erneut ein, da der Vorstand des LV Berlin [[2010-04-11_-_Protokoll_Vorstandssitzung_Landesverband_Berlin#Bereitstellung_und_Betrieb_einer_LF-Instanz_f.C3.BCr_den_LV_RLP|beschlossen hat]], die Testinstanz von LF unter den am 11.04. vom Vorstand beschlossenen Nutzungsbedingungen nicht zur Verfügung zu stellen. Durch den Parteitagsbeschluss ist der Vorstand aber daran gebunden, LiquidFeedback in Rheinland-Pfalz zu betreiben. Das Bereitstellen einer Testinstanz auf eigener Infrastruktur bedürfte eines unverhältnismäßigen personellen und finanziellen Aufwands, da eigene Server zur Verfügung gestellt, das System zur Umsetzung der Nutzungsbedingungen umprogrammiert und gelöschte Umfragen archiviert werden müssten. Dieser Aufwand bietet für die Mitglieder des LV Rheinland-Pfalz keinen Mehrwert, sondern schränkt die Möglichkeiten von LiquidFeedback ein und verschwendet Ressourcen des Landesverbands. Da die von mir vorgeschlagenen Nutzungsbedingungen sich in Berlin bewährt haben und den Datenschutzgesetzen genügen, bitte ich den Vorstand, seine Entscheidung in diesem Punkt zu revidieren.</br></br>Es handelt sich bei meinem Vorschlag um die Nutzungsbedingungen des Landesverbands Berlin mit Ausnahme des Punktes:</br></br>"5. Dem Nutzer ist bekannt, dass jeder Nutzer die Datenbankinhalte zum</br>Zwecke der Nachvollziehbarkeit herunterladen kann. Eine nachträgliche</br>Pseudonymisierung dieser Daten ist daher nicht möglich."</br></br>Der Datenbankdump kann durch die Betreiber von LiquidFeedback problemlos deaktiviert werden und muss von uns deshalb nicht angeboten werden.ss von uns deshalb nicht angeboten werden.  
  • In der GO möge unter "Anträge" der Punkt "In der GO möge unter "Anträge" der Punkt "Umlaufbeschlüsse" eingefügt werden:</br>Umlaufbeschlüsse sind nur möglich wenn</br>* Der Datenschutz es erfordert (z.B. Zustimmung zu KV/LV Wechsel, Anträge auf Beitragsreduzierungen)</br>* Eine sofortige Entscheidung nötig wird (z.B. Fristabläufe, zeitlich begrenzte Angebote usw.)</br>* Andere zwingende Gründe dafür vorliegen, Umlaufbeschlüsse sind wenn möglich zu vermeiden</br></br>Umlaufbeschlüsse werden schnellstmöglich auf der Koordinations-Mailingliste veröffentlicht sie benötigen wie normale Beschlüsse eines Wortlautes.</br>Umlaufbeschlüsse werden im Protokoll der jeweils nächsten Lvor Sitzung schriftlich inklusive ihres Wortlautes im Protokoll festgehalten. Sind personenbezogene Daten Grund für den Umlaufbeschluss, so wird der Beschluss in Wiki und PDF anonymisiert. Die Originalprotokolle enthalten die Mitgliedsnummer der betreffenden Person, um die Zuordbarkeit sicherzustellen.</br>Umlaufbeschlüsse benötigen eine Zustimmung von mindestens 50% der Vorstandsmitglieder.</br>Bei Umlaufbeschlüssen wird wegen dem Fehlen der öffentlichen Kontrolle immer das Abstimmverhalten der Teilnehmer im Protokoll festgehalten. der Teilnehmer im Protokoll festgehalten.  +