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{{BW Landespolitik Vorschlag
|Status = Abgelehnt
|Ansprechpartner = [[Benutzer:Colorofthenight|Colorofthenight]]
|Sub-AG = Finanzielles
|Titel = Begrenzung der Leiharbeit Ergänzung Quoten
|SortKey = GFA2
|Kommentar = Vorschlag ergänzt [[Landesverband Baden-Württemberg/Arbeitsgruppen/Landespolitik/Soziales/Begrenzung Leiharbeit|Leiharbeit]];

Ergänzung gehören vor den Satz "Wir wollen, dass das Land Baden-Württemberg dazu eine entsprechende Initiative im Bundesrat startet."
|Padlink = http://piratenpad.de/LandespolitikBW-Treffen-fronleichnam
|Volltext =
Dazu möchten wir eine Höchstquote an Leiharbeitern pro Unternehmen in einem Siebenjahreszeitraum einführen. Der lange Zeitraum soll Konjunkturzyklen Rechnung tragen. Die Höchstquote soll abhängig vom Gewerbe festgelegt werden, da jede Branche in unterschiedlichem Maße von einer Rezession getroffen wird. Auch die Größe der Betriebe soll berücksichtigt werden.
}}

Ergänzung zu [[Landesverband Baden-Württemberg/Arbeitsgruppen/Landespolitik/Soziales/Begrenzung Leiharbeit]]

== Kurzfassung ==

== Bearbeiter ==

== Vorschlag ==

Die Einführung von Leiharbeit und deren Nutzung durch Betriebe aller Größen war einer der Bestandteile der Gesetzgebung zur Flexibilisierung des Arbeitsmarkts - "Hartz-Gesetze" - und ein notwendiger, aber wie die gesamte Gesetzgebung unausgegorener Schritt zur Verminderung der Massenarbeitslosigkeit. In gut gemeinter Absicht für die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen wurden an vielen Stellen handwerkliche Fehler begangen, so auch bei der Leiharbeit. Durch eine fehlende Begrenzung wurden Leiharbeiterschaften zu Zweitbelegschaften, die in Konkurrenz zu Stammbelegschaften stehen. Hierdurch wurden gewerkschaftlich erkämpfte Rechte zu Papiertigern, da durch den Ersatz regulärer Arbeitsverhältnisse mit Leiharbeitern erheblicher betriebsinterner Druck auf die Stammbelegschaften ausgeübt werden kann. Zusammen mit der Angst vor Arbeitslosigkeit unter absehbarem Bezug von ALG II trägt die sich ausweitende Zeitarbeit auch mit dazu bei, dass kämpferische Kollegen in den schrumpfenden Stammbelegschaften sich oft allein auf weiter Flur fühlen. Hinzu kommen die zahlreichen Knebelverträge für Leiharbeiter, die eine Solidarisierung der gesamten Arbeiterschaft zu verhindern versuchen.

Das Land Baden-Württemberg soll im Bundesrat eine Initiative einbringen, dass Leiharbeit begrenzt wird. Die Begrenzung soll ein Quorum für Leiharbeiter in einem Siebenjahreszeitraum sein, hierdurch wird den Konjunkturzyklen Rechnung getragen und die Unternehmen werden bei guter Auftragslage und Hochkonjunktur nicht allein auf Festangestellte bauen müssen. Das Quorum soll abhängig vom Gewerbe festgelegt werden, da jede Branche in unterschiedlichem Maße von einer Rezession getroffen wird.

=== Ist-Zustand ===
Was ist gerade los?
=== Warum die Änderung notwendig ist ===
Warum ist das schlecht?
=== Soll-Zustand ===
Und wie sollte es sein?
=== Kosten ===
Die erwarteten entstehenden Kosten (für den Staat, für die Wirtschaft und die Bürger, etc)
=== Alternativen ===
Gibt es Alternativen?
=== Quellen ===
Quellennachweise.
=== Haltungen anderer Parteien ===
[text]
== Historie ==
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte Eintragen.
{| class="wikitable"
! Datum || Status || Begründung
|-
| 2010-06-02 || In Arbeit || Erster Entwurf veröffentlicht
|-
| 2010-06-03 || Himmelfahrt || Ausformulierung und Anpassung
|-
| 2010-06-14 || Abgelehnt || Bei LPT 2010.2 abgelehnt Fürstimmen: 26 / Gegenstimmen: 37
|}
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