Schiedsgerichte/Hilfe zur Verteidigung

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Hilfe zur Verteidigung vor dem Schiedsgericht

Wenn gegen einen Anklage eingereicht wird

Sollte gegen einen Anklage bei einem der zuständigen Schiedsgerichte eingereicht worden sein, so wird man, bei formaler Korrektheit des Anklageschreibens, vom jeweiligen Schiedsgericht informiert und das Schiedsgerichtsverfahren eröffnet.

In dem Schreiben des Schiedsgerichtes wird mitgeteilt,

  • wer der Ankläger ist,
  • wie Rechte des Anklägers seiner Meinung nach verletzt worden sind bzw. Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen erhoben wurde
  • die Schilderung der Umstände durch den Ankläger
  • die zuständigen Richter
  • der weitere Verfahrensablauf

Bei aller Emotionalität, die so ein Verfahren mit sich bringt, sollte man gelassen und ruhig reagieren.

Mit dem Erhalt des Schreibens kann man beantragen einen Richter als befangen zu erklären. Das Gericht entscheidet dann intern über diesen Antrag und begründet ggf. seine Ablehnung.

Um seine Rechte besser wahren zu können, wird empfohlen dem Gericht einen Bevollmächtigten zu benennen.

Als Beschuldigter kann man sich gegenüber dem Gericht zur Sache äußern, muss es aber nicht.

Was ich als Beschuldigter lesen sollte

Die Vorgehensweise des Schiedsgerichtsverfahrens ist in der Schiedsgerichtsordnung dargelegt. Es empfiehlt sich auch die betreffenden Satzungen durchzulesen.

Was man noch beachten sollte

Das Schiedsgericht erwartet von allen beteiligten Parteien, dass diese in Achtung vor dem Schiedsgericht und der Satzung sich sachlich äußern und den Anweisungen des Gerichtes Folge leisten.

Sollten die Beteiligten sich emotional außerstande sehen, einer Gerichtsverhandlung beizuwohnen, empfiehlt es sich einen Außenstehenden mit der Vertretung zu beauftragen.

Ferner sei nochmal darauf hingewiesen, dass die Schiedsgerichte an Weisungen nicht gebunden sind und in ihren Entscheidungen nur den Gesetzen, den zuständigen Satzungen und ihrem Gewissen verpflichtet sind. Auf gezielte Einflussnahmen ist daher zu verzichten.