RP:Landtagswahl 2011/Wahlprogramm/Entwurf/Demokratie

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Kommunales Wahlrecht für Ausländer

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Antragsteller: Oibelos ("geklaut" von BaWü)
Thema: Kommunales Wahlrecht für Ausländer
Id: 5.1
Beschluss:abgelehnt
Module
5.1.1 Bisher sind nur EU-Bürger bei Kommunalwahlen in Deutschland wahlberechtigt. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für alle ausländischen Staatsbürger ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wir möchten, dass das Bundesland Rheinland-Pfalz sich im Bundesrat um eine dahingehende Änderung des Grundgesetzes bemüht.
 


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Antragsteller: Pirat aus RLP ("geklaut" von Oibelos, aber weniger restriktiv)
Thema: Kommunales Wahlrecht für Ausländer
Id: 5.2
Konkurrierend zu: 5.1
Beschluss:angenommen
Module
5.2.1 Bisher sind nur EU-Bürger bei Kommunalwahlen in Deutschland wahlberechtigt. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für alle Menschen ein, die in Deutschland leben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wir möchten, dass das Bundesland Rheinland-Pfalz sich im Bundesrat um eine dahingehende Änderung des Grundgesetzes bemüht.
 

Kommunales Wahlrecht für Ausländer

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Antragsteller: Erweitertes Petitionsrecht
Thema: Heimdall (Antragsteller zieht zu gunsten von 5.4 zurück )
Id: 5.3
Konkurrierend zu: 5.4
Module
5.3.1 Wir setzen uns für ein erweitertes Petitionsrecht ein. Petenten sollen mit steigender Unterstützerzahl, mehr Rechte eingeräumt werden.
5.3.2 Jeder Bürger kann sich mit Eingaben an die Volksvertretung wenden.
5.3.3 Eingaben in Antragsform mit mindestens 5000 Unterschriften müssen vom Landtag behandelt und abgestimmt werden.
5.3.4 Eingaben in Antragsform mit mindestens 7500 Unterschriften müssen vom Landtag behandelt und abgestimmt werden. Vom Petitionsinitiator ernannte Petitionsführer erhalten für die Dauer der Abstimmung im Landtag 5% des Stimmgewichtes.
5.3.5 Petitionen mit 12500 Unterschriften werden per Volksentscheid abgestimmt.
 


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Antragsteller: Direktdemokratische Teilhabe
Thema: Heimdall
Id: 5.4
Konkurrierend zu: 5.3 ("Ersetzt Mehr Bürgerbeteiligung - weniger Hürden bei Volksbegehren" im bestehenden Programm)
Module
5.4.1 Direktdemokratische Teilhabe Wir setzen uns für erweiterte Partizipationsrechte ein. Bürgern sollen bei Eingaben in Antragsform mit steigender Unterstützerzahl, mehr Rechte eingeräumt werden.
5.4.2 Jeder Bürger kann sich mit Diraktanträge an die Volksvertretung wenden.
5.4.3 Direktanträge mit mindestens 5000 (oder 1,25 Promille der Wahlberechtigten) Unterschriften müssen vom Landtag behandelt und abgestimmt werden.
5.4.4 Direktanträge mit mindestens 10000 (oder 2,5 Promille der Wahlberechtigten) Unterschriften müssen vom Landtag behandelt und abgestimmt werden. Vom Direktantragsinitiator bestimmte Antragsunterstützer erhalten für die Dauer der Abstimmung des Antrags im Landtag 5% des Stimmgewichtes.
5.4.5 Eingaben mit 15000 (oder 3,75 Promille der Wahlberechtigten) Unterschriften werden per Volksentscheid abgestimmt. Die Volksentscheide sind Quorenfrei.
5.4.6 Dieses System soll direktdemokratische Beiteilungung erweitern und erleichtern. Wie oben erwähnt, werden die Hürden gesenkt. Neben dem Volksentscheid, sollen durch die 3. Stufe der Partizipation auch Minderheitenanliegen, angemessen vertreten werden können.