NRW Diskussion:Projektgruppe/Satzung/Orga/Arbeitsraum

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A02 Vorstand nicht auf ein Jahr begrenzen

Zu Anregung Nr. 3: Wenn A02 angenommen wird, hat Im ersten Quartal eines jeden Jahres ein Landesparteitag statt zu finden, auf dem der Vorstand neu gewählt wird. Das heißt, der Vorstand hat genau drei Monate Zeit vernünftig einen LPT einzuberufen. In dem Moment, wo das nicht passiert, handelt der Vorstand schon gegen die Bestimmungen in der Satzung. M.E. sollte dann auch deutlich gemacht werden, dass das nicht in Ordnung ist und der Vorstand sollte automatisch "entmachtet" werden. Ich möchte ich auch irgendwie nicht, dass diser Vorstand dann auch noch länger im Amt bleiben darf, auch wenn er dann nur noch einen LPT organisieren soll. Außerdem ist es durchaus gewünscht, dass ein LPT von den Mitgliedern organisiert wird und nicht vom Vorstand. --Thorres 13:45, 9. Mai 2010 (CEST)

Alles sinnvoll, aber man sollte trotzdem "bleibt bis zur Neuwahl im Amt" einfügen, um einen undefinierten Zustand zu vermeiden.
--OldHolgi 23:05, 22. Mai 2010 (CEST)
Wer beruft denn zum LPT ein, wenn nicht der Vorstand, daher sind die beiden Vorschläge abzulehnen. Zu spät gesehen, aber der Vorschlag müsste lauten: Der Vorstand bleibt bis zum nächten LPT im Amt, seine Amtsgeschäfte beschränken sich aber auf die Einladung o.ä.
-- Michele Marsching 02:38, 1. Jul. 2010 (CEST)
Aber was bedeutet denn kommissarisch. Damit ist doch genau das geregelt... --Thorres 11:16, 2. Jul. 2010 (CEST)
Kommissarisch bedeutet nicht, dass der Umfang der Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt wird.Rya 18:41, 11. Jul. 2010 (CEST)
Prinzipiell finde ich es OK, wenn der Vorstand ein Ultimatum mit dem 1. April gesetzt bekommt. Sollte der Stichtag also eintreffen, ist es damit zwingend nötig, das die Mitglieder einen LPT organisieren, um einen neuen Vorstand zu wählen. Wobei dann nicht klar ist, wie lange das dauern mag. D.h. im schlechtesten Fall ist die Partei für einen unbestimmte Zeit nicht handungsfähig. Ich würde es daher begrüßen, wenn man den "alten" Vorstand, mit erreichen des Stichtages zwingend mit der Organisation eines LPT binnen eines weiteren Monats beauftrag, wobei er gleichzeitig von allen weiteren Geschäftsaufgaben enthoben ist. Sollte auch dieser Karenz-Monat verstrichen sein, sollte über die Haftbarkeit des alten Vorstandes nachgedacht werden. Keine Ahnung wie man sowas sinnvoll ausformuliert. Ich denek aber, dass es wichtig ist solche entsprechende Vorgaben zu definieren, da ja eben unbedingt vermieden werden muss, dass die Partei evtl. mehre Monate ohne Vorstand ist, sprich sich in einem undefinierten Zustand befindet. Das war nach meinem Verständnis doch auch die Grundidee für diese Initiatve - die bisherigen Textvorlagen gehen da meiner Meinung nach nicht weit genug, bzw. sind zu unbestimmt. Daher würde ich beiden Varianten so nicht zustimmen können, da des Wurzels Übel im Kern so nicht gelöst wird. -- Stadtpirat 05:28, 8. Jul. 2010 (CEST)
Was wäre denn in dem Fall, dass ein Vorstand aus irgendwelchen Gründen im Oktober gewählt werden muss? Dann muss im ersten Quartal trotzdem neu gewählt werden.Rya 18:41, 11. Jul. 2010 (CEST)

A03 PG/AG/Vorstand-Budget so ändern, dass es nicht auf dem nächsten LPT wieder verfällt

Frage: Was soll mit Geldern geschehen, die nicht durch den Landesparteitag an die PG/AG geflossen sind, sondern über Spenden, bzw. Zuweisungen durch Crews? Hier sollte nicht der Landesparteitag über die Mittel entscheiden, bzw. diese zurückfordern können. Diesem Punkt muss noch Rechnung getragen werden. --Darkwind 18:04, 27. Mai 2010 (CEST)

A04 Crew Ordung: Schiedsgerichtparagraph zur Crewmittelfinanzordnung (Einer Crew, das Geld länger als ein Jahr zusprechen oder auch wegnehmen)

Nachfrage zu "d) wenn die Gruppierung innerhalb von einem Jahr keine finanziellen Aktivitäten veranlasst und auf Nachfrage keine Begründung liefert." - führt das nicht u.U. zu Pseudoaktivitäten? Sparsamkeit ist doch durchaus auch eine Tugend. Was ist der Zweck dieser Forderung? OldHolgi 23:06, 22. Mai 2010 (CEST)

  • Ich meine, es ist ja immer noch möglich eine Begründung zu liefern. Problematisch ist es blos, wenn die Crew letztendlich nur noch Geld anhäuft und dabei *nur* das Geld der Partei blockiert.--Thorres
  • was ist mit Gruppierungen, die keine Geschäfte tätigen, weil der Schatzmeister die betreffenden Budgets einfach nicht "überträgt"? Wer fliegen will, sollte erst mal laufen lernen. Will sagen, bekommt erst mal die grundlegenden Basics geregelt, bevor ihr Anderen ins Budget pfuschen wolltm3t4b0m4n
    • Dann habt ihr doch eine Begründung...

A05 §2 Abs (2a) Ortsverein

A06 NRW-Pirat definieren

SÄA A07 § 6 Abs (1) weitere Gliederungen nach Bundessatzung gar nicht möglich

  • Stefan Lochmüller: Dieser Antrag und der Antrag, dass Bezirksverbände aus der Satzung gestrichen werden sollen, sind zwei volkommen unabhängige Anträge. Das heißt, man kann kann beiden zustimmen oder auch nur einem von beidem, wenn man möchte. Es ist daher auch nicht nötig, die Geschichte mit den Bezirksverbänden in diesen Eintrag einzubauen. --Thorres 19:47, 30. Mai 2010 (CEST)

A07 (b): Bezirksverbände aus der Satzung streichen

A08 Einstimmigkeitsprinzip

Die Einschätzung, dass das Konsensprinzip dem Parteiengesetz widerspricht, habe ich ausführlich via NRW-Liste erörtert. Rya 22:43, 3. Jun. 2010 (CEST)

  • Meine liebe Birgit, schau dir den Antrag noch einmal ganz genau an --Thorres 22:45, 3. Jun. 2010 (CEST)
    • Erklär mal bitte, was diese Anmerkung soll. Rya 08:23, 4. Jun. 2010 (CEST)
      • Wir führen den Konsens an der Stelle nicht ein, der steht an der Stelle schon sein anderthalb Jahren in der Satzung. Das was wir tun, ist dass der genauer definiert wird, weil nicht jeder weiß, was ein "Konsens" genau ist. --Thorres 09:45, 4. Jun. 2010 (CEST)
        • Wenn Konsens aber rechtlich ein Problem darstellt, ist A08 aufgrund der Vorgaben des Parteiengesetzes schlicht nichtig. Ich sehe es als Aufgabe der PG Satzung, diese Probleme in Ordnung zu bringen und nicht zu verschärfen. Diese Kritik wird offenbar überhaupt nicht ernst genommen. Rya 15:20, 4. Jun. 2010 (CEST)
          • Wir verschärfen den aber nicht, wir schreiben das selbe wieder rein, nur eindeutiger formuliert... --Thorres 16:43, 4. Jun. 2010 (CEST)
          • Das PartG fordert für Organe eine entsprechende Regelung, die nicht dem Konsens entsprechen darf, weil sonst einer Stimme ein zu hohes relatives Stimmgewicht zugestanden wird. Crews sind jedoch keine Organe, es gilt höchstens das Vereinsrecht. Wie einzelne Gremien, die keine Organe sind, bei uns zu entscheiden haben, regeln wir selbst in unserer Satzung. --Hatch 15:25, 4. Jun. 2010 (CEST)
            • Handelt es sich bei Abstimmungen in Crews um politische Enscheidungsfindung? Dann gilt auch das Parteiengesetz. Ein Konsensprinzip ist im Parteiengesetz nicht vorgesehen, weil demokratische Prozesse variabel sein sollen und nicht eine Erhaltung des Status quo (was mit einer Erhaltung des Konsens-Prinzips einhergehen könnte). Einige Crews haben deshalb für sich diese Konsens-Regelung längst verworfen und eine -dem Parteiengesetz entsprechende- einfache Mehrheit für die Willensbildung vorgesehen. Eine Verschärfung der Regelung halte ich nicht für zielführend.

Kersten/Rixen §15 Rn 5 "(..) Das allgemeinen demokratischen Überlegungen entsprechende [4] Mehrheitsprinzip findet jedoch über den Wortlaut des Abs 1 hinaus auch bei allen anderen politischen Entscheidungsprozessen Anwendung, soweit nicht spezialgesetzlich oder satzungsrechtlich eine qualifizierte Mehrheit gefordert ist. (..)" [4] Vgl die amtliche Begründung, BT-Drs III/1509, 24; ferner Trautmann, Innerparteiliche Demokratie, 264 f.

Sowie:

Kersten/Rixen §15 Rn 8 "(..) Der im Vereinsrecht möglichen satzungsmäßigen Festlegung eines Einstimmigkeitserfordernisses steht hingegen im Parteienrecht die ausdrückliche Beschränkung auf eine "erhöhrte Stimmenmehrheit" entgegen. Damit ist es *ausgeschlossen*, einem einzelnen Mitglied satzungsrechtlich eine Vetoposition einzuräumen, die ein unverhältnismäßig großes Stimmengewicht im Verhältnis zur Mitgliederzahl bedeutete."


Rya 15:38, 4. Jun. 2010 (CEST)

  • Du zitierst aus den Randbemerkungen zu § 15: Willensbildung in den Organen. »Satzungsrechtlich« betrifft übrigens das kraft Satzung geschaffene Recht, das wir hier vorschreiben. Aus diesem Grund gibt es auch § 8 Abs. 2: »Die Satzung kann weitere der Willensbildung des jeweiligen Gebietsverbandes dienende Einrichtungen (Organe) vorsehen« – damit alle politische Willensbildung den demokratischen Grundsätzen folgt; insoweit ist alles schlüssig, was Du schreibst. Aber: Crews sind keine Organe und sie nehmen keinen direkten Einfluss auf die politische Willensbildung der Partei, denn sie entscheiden zum Beispiel niemals direkt über Programmänderungen; das macht unser höchstes Organ. Crews dienen dazu, das einzelne Mitglied in die Parteiarbeit zu integrieren und allerhöchstens darauf vorzubereiten, als Teil des LPT Entscheidungen treffen zu können! --Hatch 16:13, 4. Jun. 2010 (CEST)
    • Oben steht "bei allen anderen politischen Entscheidungen", insofern halte ich es für ausgesprochen strittig, Crews als etwas zu definieren, was dem Parteiengesetz nicht unterliegt, weil dort nach euren Ausführungen keine "politischen Entscheidungen" getroffen werden. Ich halte z.B. eine Entscheidung über Finanzmittel durchaus für eine Entscheidung, die darunter zu subsumieren ist. Auf die darüber hinausgehenden Argumente bist Du leider nicht eingegangen. Rya 17:04, 4. Jun. 2010 (CEST)
  • Ja, die Aussage ist ganz sicher strittig! :-) Konsens wird (bei Wikipedia), bezogen auf unseren Zusammenhang, u. a. als das Fehlen einer Gegenstimme beschrieben. Ich übernehme das so und stelle fest, dass es sich dabei nicht um eine Regelung handelt, die § 15 Abs. 1 PartG genügt (der aber nicht greift!). Stellen wir uns nur mal vor wir müssten auf einem LPT im Konsens Entscheidungen treffen … Zweifellos, auch im Vorstand eine gute Sache, dass kein Konsens nötig ist. Eine Crew hat allerdings sicher nicht über das Programm zu entscheiden und sie hat auch nicht die Aufgaben eines Vorstands, sondern sie organisiert ihre Mitglieder und nicht mehr; sie trifft keine politischen Entscheidungen. Nun, Du meinst, sie tut das vielleicht doch. Daher sollten wir uns jetzt – bevor hier weiter spekuliert oder blind zitiert wird – die Frage stellen, was eigentlich ein »politischer Entscheidungsprozess« ist und ob eine Crew solche Entscheidungen treffen kann. Abseits davon muss mir bitte noch erläutert werden, warum § 15 hier greifen soll bzw. wo eine Vorschrift über Mehrheitsverhältnisse besteht, die von § 6 Abs. 1 S. 1 u. 2 PartG abweicht. Also, hat jemand eine passende Quelle zur Hand? Ich komme erst Dienstag wieder zur Bibliothek … aber ich will das nachvollziehen können, das ist die eine Seite der anderen genau so schuldig wie auch anders herum! Noch ein Tipp für eilige Mitleser: Bashing ist unten. --Hatch 22:26, 4. Jun. 2010 (CEST)

Das ist Thorres Spezialität. Einer von den Bonnern hatte wegen deren KV einen BPT-Antrag gestellt und Thorres hat sich so lange häppchenweiseden den Ipsen zusammen zitiert, bis er meinte, dort eine Untermauerung seiner Thesen gefunden zu haben. Nachdem die Bonner den halben Ipsen abgetippt hatten, kam dann auch plötzlich nichts mehr von Thorres.

Langsam halte ich es auch nicht mehr nur für parteischädigend, wenn einige wenige immer wieder versuchen, gesetzeswiedrige Satzungsänderungen einzubringen, dass ist dann schon fast existenzgefährdend für eine Partei. Ich halte Thorres ja nicht einmal für bösartig, sondern einfach für komplett erkenntnisresistent.

m3t4b0m4n

A09 Beendigung der Crewmitgliedschaft

  • Sollte analog dazu dann aber auch für die Neuaufnahme von Crewmitgliedern gelten (§6 (3)) -- Cowboy 21:36, 31. Mai 2010 (CEST)

A10 konkurrierende AK, AG und PG

  • Auch hier noch einmal die Frage: Verstehe ich den SÄA richtig, dass damit konkurrierende PGs/AKs/AGs vom polit. Geschäftsführer «gebündelt», also zwangsvereint werden sollen und konkurrierende Gruppen so ausgeschlossen werden sollen? Gedankenstuecke
    • Nein, so sollte es nicht sein. Das sollte eher heißen, dass in dem Fall wo konkurierende PG, AG, AK wirklich keinen Sinn machen, der Polit. Gesch. da eingreifen. Aber ich finde den ehrlich gesagt gar nicht so toll. --Thorres 21:35, 3. Jun. 2010 (CEST)

A11 10 Tagesfrist zur Vorstandssitzung

A12 Wahlmodalitäten in die Satzung aufnehmen

Ist das nicht redundant? Ich meine, wie soll eine Zweidrittelmehrheit denn sonst zustande kommen? --Hatch 12:59, 5. Jun. 2010 (CEST)

  • Gibt auch noch die 2/3-Mehrheit aller abstimmenden Personen... --Thorres 13:02, 5. Jun. 2010 (CEST)

A13 Wer darf Satzungs- und Programmänderungen einreichen?

A14a Vorschlagsunterstützer für Satzungs- und Programmänderungen

A16 §8 (6) Definition von Anträgen und Dauer der Einladung

Zur Anregung "Wohin und wie eingereicht?": Wir denken, dass diese Sachen in die Landesorganisationsordnung geschrieben gehören, damit die Satzung nicht mit solchem kurzlebigem Zeug zugemüllt wird. In unserem alpha-Vorschlag steht dazu folgendes:

(3) Anträge an einen Landesparteitag müssen an die Mailadresse 
lpt@piratenpartei-nrw.de oder per Post über das Postfach des Landesverbandes NRW 
(Piratenpartei Deutschland; Landesverband Nordrhein-Westfalen; Postfach 103041; 
44030 Dortmund) geschickt werden.

Die Mailadresse ist erstmal nur ein Platzhalter für irgendeine vernünftige Lösung.;) --Thorres 00:56, 19. Jun. 2010 (CEST)

Zur Anregung "Änderung des Satzes": Doch der Satz "Sofern nicht anders in dieser Satzung geregelt" macht durchaus Sinn. Nämlich in dem Fall wo man an anderen Stellen in der Satzung noch spezielle Arten von Anträgen definieren möchte (wie zum Beispiel Satzungsänderungsanträge) und diese mit anderen Fristen und Anforderungen versehen möchte. Wenn man andere Anforderungen bei denen definiert, ohne diesen Satz, sieht es so aus als wäre für diese Anträge dann konkurierende Anforderungen definiert (einmal in dem § für SÄA und einmal in dem § für den LPT). Es ist auf jeden Fall mit dem Satz sauberere. ---Thorres 20:45, 1. Aug. 2010 (CEST)

A17 Akteneinsicht

A18 Änderungsantrag §8(1) Kalenderjahr und LPT

A19 Änderungsantrag §3(1) Verweis auf den gelöschten Absatz (2)

A20 Neufassung §13

  • Zu Anregung "Referenz auf die Bundessatzung reicht": In der Bundessatzung steht nur drin, wie der Bundesparteitag den Landesverband auflöst, nicht wie der Landesparteitag den eigenen Landesverband dicht macht. --Thorres 00:26, 19. Jun. 2010 (CEST)
  • Zu Anregung '"Stimmberechtigte" präzisieren': Wir haben das in der PG Satzung nochmal kurz diskutiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass das so in Ordnung ist. Außerdem ist das so aus der FDP-Satzung raubmordkopiert. --Thorres 11:21, 19. Jul. 2010 (CEST)

A21 Crewordnung: §10 (2): Crew Repräsentanten? Es solle jeder Pirat stimmberechtigt sein

A22 Untergeordnete Verbände zur Veröffentlichung der Protokolle auf der Crewsprecherliste verpflichten

  • Zur Anregung "Nicht Crewsprecherliste": Fizz, wir finden das ist eine gute Idee, schau mal in das Protokoll der PG Satzung von heute (ist gerade noch nicht verfügbar) in den Entwurf der Landesorganisationsordnung. Aber bitte alles nacheinander, letztendlich ist da ein eigener Antrag für die Umbenennung sinnvoll. --Thorres 00:42, 19. Jun. 2010 (CEST)

A23 Aufgabendefinition von AG/PG nicht änderbar

A24 §4, Abs.(3): Ämterkommulation: Was ist ein "Amt"?

A25 Laufzeit einer PG nicht änderbar

A26 §8 ABS (2a): Streiche den "ELVORS", weil er ist nirgendo definiert

A27 Verhaltenskodex für Mandatsträger in die Crewordnung aufnehmen

A28 Sachgüter des Landesverbands

A29: §3(4) dem/der Bewerber/in -> Dem Bewerber

SÄA A 30: Grammatikfehler beseitigen: §12(2):: kann -> können

A31: Protokollpflichten der AK, PG und AG vereinheitlichen

A32 Frist für Vorstandsbewerbungen in Landessatzung

Zur Anregung '"grundsätzlich" streichen': Es gibt ja eine Ausnahme von der Sechs-Wochen-Regel, nämlich dann wenn ein Amt nicht besetzt werden kann. ---Thorres 19:08, 28. Jul. 2010 (CEST)

Das bedeutet ja das "grundsätzlich" - zumindest in juristischer Literatur.

Schau dir mal den Kontext an in dem ich das geschrieben habe. Wir wissen das durchaus... Thorres 00:07, 9. Aug. 2010 (CEST)

Weiter: Wird die 6-Wochen Frist noch gekürzt? Die ist völlig überzogen. Warum werden die Anträge nach dem Einstellen kaum/nicht gepflegt?

Die Anträge werden durchaus gepflegt. Aber da wo unsereres Erachtens keine Änderungen notwendig sind, ändern wir auch nichts. Thorres 00:07, 9. Aug. 2010 (CEST)


Der Alternativantrag soll die Bewerbungsfrist auf 2 Wochen kürzen, da eine Frist durchaus sinnvoll erscheint aber 2 Wochen völlig ausreichend. Weiterhin sollte nicht auf dem jährlichen LPT ein Vorstand gewählt werden müssen. Dazu wäre auch festzulegen, dass ein neuer Vorstand (oder Teile davon) auch zwischendurch gewählt werden können. Das ist aber ein anderer Paragraph! 2 Jahre entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.Bernhard 11 Aug 2010

A33 Dringlichkeitsanträge unterbinden

A34 Grammatikfehler §6 Abs(4)

A35 §11(4)CO transparente Arbeitsweise von Arbeitsgruppen

A36 Warum dürfen AK/AG/PG nur von Crews initiiert werden?

Es macht keinen Sinn, die §§ 10.5 und 11.5 der CO in der vorgeschlagenen Form in die CO zu schreiben, sie sollten stattdessen in die Satzung. Und aus der CO gestrichen werden, wenn jeder Pirat unabhängig von Crew-Mitgliedschaft das Initiierungsrecht haben soll (was ich unterstütze). ☠ Danebod 13:38, 9. Jul. 2010 (CEST)

  • Schau dir mal den Änderungsvorschlag "Umbenennen der Crewordnung" an. Ich denke, dass ist ein vernünftiger Vorschlag, um einerseits deutlich zu machen, dass in der Crewordnung nicht nur um Crews geht, und um andererseits diese Ordnung nicht auseinanderzupflücken, damit alles zu Partizipationsmöglichkeiten im LV kompakt an einer Stelle zu finden ist. --Thorres 13:59, 9. Jul. 2010 (CEST)
  • Danke, den Antrag hab ich erst später gesehen und mit der Umbenennung macht das Sinn. ☠ Danebod 16:08, 9. Jul. 2010 (CEST)

A37 Umbenennung der Crewordnung in Aufgabenordnung

A38 Unterjährige Verbandsgründungen Hauptantrag

A39 Unterjährige Verbandsgründungen / Variante A

A39.1 Unterjährige Verbandsgründungen / Variante C Vorschlag

A40 Unterjährige Verbandsgründungen Variante B

A39.1 Unterjährige Verbandsgründungen / Variante C Vorschlag

  • Was passiert, wenn sich die Zusammensetzung der Crew im Laufe des Jahres ändert.--Thorres 16:55, 2. Jun. 2010 (CEST)
  • Was passiert, wenn es sich bei der zu Gründenden Gliederung um einen Bezirksverband handelt? Ich möchte nicht wissen, wie viele Crews dann ohne Geld dastehen.--Thorres
  • Wie willst du Crews einfach so von den untergeordneten Gliederungen mit Geld versorgen. Da muss man auch aufpassen, dass das Geld nicht vom Landeskonto aufs Gliederungskonto und dann wieder aus Landeskonto geschoben wird, weil Crews ja immer noch Teile des Landesverbandes sind. --Thorres

A41 Zweckgebundene Spenden ohne Gruppierung Variante A

A42 Zweckgebundene Spenden ohne Gruppierung Variante B

A43 Vetorecht des Vorstandes bei Crewausgaben

Vetorecht ist nicht ausreichend (wie schon mehrfach begründet). Ausgaben müssen ktiv beschlossen werden. Rya 22:44, 3. Jun. 2010 (CEST)

  • Ich bitte hierzu um eine Begründung/Quellenangabe. Ich bin nämlich der Auffassung, dass ein Beschluss nicht erforderlich ist. Ich interpretiere es so, dass eine Crew sowieso lediglich beschließen kann, dass der Vorstand einen Vertrag abschließen soll. Zu diesem beschlossenen Vertragsabschluss führt das Verwaltungsgremium einige Schritte durch: Dazu gehört eine Prüfung nach PartG (ordnungsgemäße Buchung möglich?), ggf. Rückfragen und schließlich das Abwickeln des Geschäftes oder die passende Delegation zurück an die Crew. Das Verwaltungsgremium braucht hierzu keinen gesonderten Vorstandsbeschluss, es wird bereits auf Anweisung einer Crew tätig. --Hatch 15:55, 4. Jun. 2010 (CEST)
    • Warten wir doch einfach ab, was die Wirtschaftsprüfung uns schickt. Die Aussage war, dass die Personen/Organe, die Beschlüsse über Finanzmittel tätigen, rechenschaftspflichtig seien und das ist bei Crews de facto nicht der Fall. Rya 17:16, 4. Jun. 2010 (CEST)
      • Ich sehe gerade, ich habe das missverstanden. Bei »Beschluss« denke ich immer an »Abstimmung« und das habe ich oben vermischt … Ich sehe jedenfalls drei Möglichkeiten: 1) Der Beschluss gilt kraft Satzung automatisch als gefasst, sobald das Verwaltungsgremium festgestellt hat, dass die Ausgabe nicht dem PartG entgegen steht. 2) Das Verwaltunsgremium beschließt eigenständig, sobald es festgestellt hat, dass die Ausgabe nicht dem PartG entgegen steht. 3) Der Vorstand stimmt über einen (Eil-)Antrag des Verwaltungsgremiums ab, sobald es festgestellt hat, dass die Ausgabe nicht dem PartG entgegen steht. Was davon ist möglich und wie soll die Praxis dann aussehen? --Hatch 14:48, 5. Jun. 2010 (CEST)

A44 Verkürzte Einladungsfrist bei vorzeitigen Neuwahlen

Im Vorschlag steht: (...)um einen Landesparteitag einzuberufen und die notwendigen Beschlüsse zu ermöglichen. Andere Beschlüsse sind auf diesem Parteitag nicht möglich.
Was sind die notwendigen Beschlüsse? Landesliste und Programm? Da wir ein Wahlprogramm haben, sollte die Landesliste absolute Priorität haben und eventuelle Wahlprogrammänderungen und Ergänzungen erst behandelt werden, wenn die Landesliste steht. Und das sollte man auch so reinschreiben, um keine Tagesordnungs- und GO-Trolle anzulocken. ☠ Danebod 12:49, 9. Jul. 2010 (CEST)

  • Ich würde an der Stelle dem LPT vertrauen, dass er das richtige macht und auch erst die Liste und dann das Programm aufstellt. Andersherum wäre für mich das sowieso unlogisch und ich denke, die anwesenden Piraten würden das auch so sehen ;) Notwendige Beschlüsse, sind für mich Beschlüsse, welche für die Teilnahme an der Wahl wichtig sind + entsprechende Budgetzuweisungen, Aktionen, whatever. Meiner Meinung nach, sollten wir diese Möglichkeiten nicht in der Satzung definieren. Ich halte das für zu bürokratisch und ungültige Beschlüsse kann das Schiedsgericht dann kassieren... --Thorres 13:55, 9. Jul. 2010 (CEST)
  • Ich habe keine Bedenken, dass der LPT das richtige macht, die Frage ist nur wie lange er dafür braucht, wenn die Tagesordnungs- und GO-Trolle sich dort wieder tummeln. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, wieviel Zeit da sinnlos verplempert wird.
    Allerdings gibt's außer Liste und Programm noch weiteres wichtiges, wie du schreibst, Budgets etc., also darf das Korsett nicht zu eng sein. ☠ Danebod 16:15, 9. Jul. 2010 (CEST)


A50 - Frist für Satzungsänderungsanträge von 12 Wochen

Im naiven Fall ist es relativ ungeschickt, die Einladungsfrist für eine Veranstaltung kürzer zu machen als die Frist für Änderungsanträge. Im weniger naiven Fall sieht man hier einen deutlichen Fall für möglichen Missbrauch. Rya 19:38, 25. Jul. 2010 (CEST)

Ich empfehle die Begründung zu lesen, die gibt meist schonmal nützliche Rückschlüsse. Weil ich aber nett bin zitiere ich sie dir hier nochmal:"Wir müssen davon wegkommen, dass Anträge nur gestellt werden, weil gerade wiedermal ein LPT ansteht. Anträge sollten eher immer dann gestellt werden, sobald irgendwie die Notwendigkeit gesehen wird, etwas an der Satzung zu verbessern. Wenn der Antrag vernünftig ausformuliert wurde, kann der dann sofort eingereicht werden und wird dann beim nächsten LPT automatisch zur Abstimmung gestellt." --Thorres 21:03, 25. Jul. 2010 (CEST)

A51 A - Vorstand den Zugriff auf die Freien Finanzmittel explizit erlauben

A51 B - Vorstand den Zugriff auf die Freien Finanzmittel explizit verweigern