NRW Diskussion:Ideensammlung/Öffentliche Sicherheit

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Berufliche Tätigkeiten

Derzeit sind die hauptamtlichen Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehren sowie die Mitarbeiter einer Berufsfeuerwehr Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst. Durch eine Stärkung der Ordnungsbehörden und der Polizei sehe ich keinerlei Sinn darin, dass freiwillige Feuerwehrleute in ihrer Freizeit ein Feuer löschen, Berufsfeuerwehrleute jedoch als Beamte das selbige Feuer bekämpfen.

  • Mir ist nicht klar ersichtlich, in welchem Zusammenhang eine Stärkung von Polizei/Ordnungsbehörde mit der Arbeit der Feuerwehr zusammenhängt. Sollen hier Polizei-/Ordnungsbeamte in Zukunft die Feuerwehren bei ihren Tätigkeiten unterstützen?
    Wer die Tätigkeiten einer Freiwilligen Feuerwehr mit der einer Berufsfeuerwehr vergleicht, vergleicht hier sprichwörtlich Birnen mit Äpfeln. Allein der Unterschied zwischen dem Einsatzaufkommen einer kleinen, dörflichen FF(Freiwillige Feuerwehr) und einer BF (Berufsfeuerwehr) in einer Großstadt, mit den damit verbundenen physischen und psychischen Belastungen, ist enorm. Um diesen Belastungen gerecht zu werden, sind die Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Angehörigen einer Berufsfeuerwehr, sehr hoch und das zurecht. Diese Leitungsfähigkeit zu erhalten, ist eine der Hauptaufgaben im Wachleben einer Berufsfeuerwehr, siehe tägliche Aus-/Fortbildung und Dienstsport. --LucaL 15:39, 5. Okt. 2009 (CEST)

Diese unliebsame Veränderung, der Wegfall der Verbeamtung von Feuerwehrleuten in kreisfreien Städten und bei Berufsfeuerwehren, würde den Weg für "ältere" Mitarbeiter öffnen. Aus wirtschaftlichen Gründen lohnt eine Verbeamtung im Alter von 32 Jahren nicht mehr in jedem Fall. Für viele "willige" Menschen ist das Alter die Barriere zur Berufsfeuerwehr geworden.

  • Schauen wir einfach mal auf die Ausbildungsvoraussetzungen und den Ablauf dieser Ausbildung an. Die schulischen Voraussetzung sind nicht sehr hoch gesteckt, hier gilt ein Hauptschulabschluss und eine abgeschossene handwerkliche oder rettungsdienstliche Berufsausbildung. Die erste Hürde für einen Interessenten an dieser Ausbildung ist schon der Einstellungstest welcher sich aus einem schriftlichen, praktischen, mündlichen und zuletzt Sportlichen Auswahlverfahren zusammensetzt. Insbesondere der sportliche Teil stellt für viele Bewerber die größte Hürde dar. Von allen Bewerbern, überstehen nur ca 5% dieses Auswahlverfahren. (genaue Zahlen der Berufsfeuerwehr Köln können bei Interesse gerne nachgereicht werden.)
    Schaut man sich nun die darauf folgende Grundausbildung an, wird deutlich, wieso schon bei den Auswahlverfahren so stark 'ausgesiebt' wird. Die jungen Brandmeister-Anwärter werden täglich aufs neue extremen psychischen und körperlichen Belastungen ausgesetzt. Zudem wird das feuerwehrtechnische Wissen, welches sich der freiwillige Feuerwehrmann grob in mehreren Jahren angeeignet hat, innerhalb eines kurzen Zeitraums intensiven Lernens vermittelt und bei den Prüfungen sehr detailliert Abverlangt.
    Ja, es gibt wie du schreibst "willige" Personen die das Höchstalter überschritten haben, doch zeigen Erfahrungswerte der Schulen der Berufsfeuerwehren, dass mit zunehmenden Alter die Leistungsfähigkeit abnimmt.
    Natürlich besteht seitens des Dienstherren auch Interesse, möglichst lange leistungsfähige Mitarbeiter zu haben. Momentan ist es bei den Berufsfeuerwehren fast schon Praxis, ab dem Alter von 40-45 Jahren, nicht mehr im sog. Angriffstrupp (Das ist die Position, welche innerhalb der Feuerwehr, dem Feuerwehrmann, die höchste körperliche Belastung abverlangt) eingesetzt zu werden. Diese Position wird vorwiegend jungen, gesunden und fitten Kollegen zugesprochen. Wenn also, wie von dir gefordert, das Eingangsalter bei einer BF nach oben hin verschoben werden würde, würde es sich massiv auf die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr und somit auf die Sicherheit der Bürger, auswirken. Es gibt also weit aus mehr Gründe für die Beibehaltung eines Höchstalters, als die von dir aufgeführten 'wirtschaftlichen' Gründe.--LucaL 15:39, 5. Okt. 2009 (CEST)
    • Ich gebe Dir durchaus Recht dass die körperliche und geistige Verfassung eines Feuerwehrmannes (SB) im Angriffstrupp sehr hoch ist, aber, und das ist eigentlich mein Hauptansinnen, der Werkfeuerwehrmann (SB) ist Angestellter oder Arbeiter und ist der gleichen Beanspruchung ausgesetzt. - Genios112

Noch unverständlicher wird es im Bereich des Rettungsdienstes. Der Rettungsdienst, der der Berufsfeuerwehr zugegliedert ist, wird durch Beamte erfüllt.

  • Du stellst es so dar, als würde ein Rettungsassistent einem einer Feuerwehr unterstelltem Rettungsdienst, automatisch den Beamtenstatus genießen, der Rettungsassistent einer Hilfsorganisation ( DRK, JUH, MHD) jedoch nicht. Du lässt dabei jedoch völlig außen vor, dass der Rettungsassistent eines durch die Feuerwehr vorgehaltenen Rettungsmittels AUCH eine feuerwehrtechnische Ausbildung hat. Er ist also als Rettungsassistent und Feuerwehrmann innerhalb einer Stadt einsetzbar. Diese doppelte Qualifikation bringt viele Vorteile mit sich. --LucaL 15:39, 5. Okt. 2009 (CEST)
    • Ist, wie bei 85% der Berufsfeuerwehren in NRW, der Leistungserbringer im Rettungsdienst die Feuerwehr so ist in 95% der o.g. Fälle auch der Rettungsassistent ein Berufsfeuerwehrmann und somit Beamter. Die Doppelqualifikation alleine ist für den Beamtenstatus zuständig und nicht die reine Tätigkeit im Krankentransport und der Notfallrettung. - Genios112

Bei Kreisen oder kreisangehörigen Städten ohne Berufsfeuerwehr oder hauptamtliche Wache wird der Rettungsdienst durch Angestellte nach TvÖD erfüllt, und zwar mit gleicher Qualität und nach gleicher Ausbildung.

  • Kann durch Angestellte erfüllt werden, muss aber nicht. So sind auch bei diesen Feuerwehren die Angestellten in der Minderheit. Die Vorteile einer Doppelqualifikation wurden auch von den Dienstherren erkannt. Über das Thema Qualität lässt sich streiten. --LucaL 15:39, 5. Okt. 2009 (CEST)
    • Sicherlich ist die Doppelqualifikation wünschenswert, entspricht aber nicht der Tatsache. Mir ist, derzeit, kein Landkreis bekannt in der der Leistungserbringer des Rettungsdienstes eine vom Arbeitgeber expliziet geforderte Doppelqualifikation hat und als Bemater eingestellt ist. Einzige Ausnahmen sind hauptamtliche Wachen die vom Träger des Rettungsdienstes (meist der Kreis) die Personal- und Sachkosten erstattet bekommen. - Genios112