NRW:Projektgruppe/Landtagswahlkampf 2010/intern/Planung/Lenkungsausschuss
Lenkungsausschuss
Von Beginn an sollten die Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Zielsetzungen des Lenkungsausschusses festgesetzt werden, wobei seine zwei wesentlichen Funktionen, nämlich die Überwachung der Projektergebnisse und die Ermittlung von Planabweichungen, regelmäßig im Rahmen von Lenkungsausschusssitzungen und Meilenstein-Sitzungen besprochen werden. Um Projekte erfolgreich abwickeln zu können, muss das Projekt in die Piratensorganisation integriert werden. Der Erfolg hängt vordergründig davon ab, inwieweit die verantwortlichen Linienmanager in den Prozess des Projektmanagement integriert sind und Aufgaben selbstständig übernehmen. Hierzu wird das so genannte „steering committee“=Lenkungsausschuss eingerichtet, in der für eine zeitlich begrenzte Dauer Entscheidungs- sowie Verantwortungsträger zusammengefasst werden, die vom Projekt direkt betroffen sind.
Der Umfang des Ausschusses sollte maximal 6 Piraten betragen, wobei der Projektleiter ohne Stimmrecht an Sitzungen teilnimmt. Der Lenkungsausschuss arbeitet als Gremium und nimmt vordergründig die Auftraggeberrolle wahr.
Aufgaben
* Formulieren des Projektauftrags inklusive grober Zielsetzungen und geforderter Randbedingungen zur Projektdurchführung * Ernennen des Projektleiters * Ressourcenzuteilung * Projektstopp bzw. -unterbrechung (zusammenarbeit mit Zeitmanagment) * Budgetfreigabe und -zuweisung (zusammenarbeit mit Finanzen) * Freigabe von Projektphasen * Festlegen des Beratungsausschuss * Einordnen des Projekts in die Unternehmensorganisation sowie Vergabe der Leitungsbefugnis an den Projektleiter * Bestimmung nötiger Projektstufen sowie Zwischenentscheidung beim Erreichen dieser * Treffen von Entscheidungen, die außerhalb der Kompetenz des Projektleiters liegen * Setzen von Prioritäten, im Falle von gleichzeitigen Teilaufgaben (Bestimmen der Reihenfolge) * Unterstützung des Projektleiters * Durchsetzen übergeordneter Unternehmensinteressen
Koordination des Ausschusses
Die formalen Entscheidungskompetenzen (Mehrheitsentscheidung, Konsens) müssen im Vorfeld geklärt werden. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Koordination oder Leitung des Ausschusses.
Drei Varianten sind möglich:
* Ein ausgewähltes Mitglied übernimmt die Rolle des Sprechers. * Ein Mitglied wird zum Vorsitzenden ernannt und entscheidet alleine. * Gleichberechtigung aller Mitglieder, Entscheidung nach Mehrheits- oder Konsensprinzip.