NRW:Landesparteitag 2010.1/Wirtschaft und Finanzen
Dies sind die Vorschläge für den Themenbereich Wirtschaft und Finanzen im Wahlprogramm der NRW-Piraten zur Landtagswahl 2010.
Um auf der LMV die vorgeschlagenen Wahlprogrammmodule möglichst schnell abstimmen zu können, sollen möglichst viele NRW-Piraten bereits im Vorfeld eine Meinung zu dem Modul in einer Doodle-Umfrage abgegeben. Dies ist keine endgültige Stimmabgabe, sondern dient nur dazu, die Abstimmungen auf der LMV sinnvoll strukturieren zu können
Protokoll der Mumblekonferenz vom 16.02.2010
Folgende Änderungen / Ergänzungen sollen auf dem folgenden LPT vorgetragen werden.
Protokoll
8.10, 8.4, 8.7, 8.13, 8.15, 8.21 wird nicht erneut zur Abstimmung gegeben
Widerspruch zu Protokoll bzgl 8.21 --kungler 22:11, 16. Feb 2010 (CET)
8.3 Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der IHK
Alter Text:
Die Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) für jeden Firmengründer ist ein Beispiel für unnötige Bürokratie. Die meisten Unternehmer haben kein Interesse an deren Leistungen und kennen diese oftmals nicht einmal. Trotzdem ist jeder Gewerbetreibende und jeder Gründer einer Firma ab dem ersten Tag zur Beitragszahlung verpflichtet. Zwar kostet die Zwangsmitgliedschaft in der IHK nicht viel, dieser Beitrag ist jedoch nach Ansicht vieler Unternehmer der sinnloseste Beitrag für die Verwaltung. Die NRW-Piraten fordern daher, die Zwangsmitgliedschaft in der IHK abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Autoren AK Wirtschaft und Finanzen, redigiert: Lechimp Vorschlag zur erneuten Abstimmtung --Tstephan 20:34, 9. Feb. 2010 (CET) ein weiterer optimierter Vorschlag --Andreas70 17:13, 12. Feb. 2010 (CET):
Neuer Text:
8.9: Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden
Die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden in Deutschland wie in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder den Handwerkskammern ist ein Beispiel für unnötige Bürokratie.
Viele Unternehmer und Selbständige haben kein Interesse an deren Leistungen. Trotzdem ist jeder Gewerbetreibende und jeder Gründer einer Firma ab dem ersten Tag zur Beitragszahlung an die IHK verpflichtet. Diese Zwangsregelung trifft besonders kleine Gewerbetreibende oder Handwerker hart, die keine Leistungen in Anspruch nehmen. Selbst inaktive Firmen oder Betriebe, die sich in Auflösung befinden, sind zu dieser Abgabe verpflichtet.
Für Selbständige kommt erschwerend hinzu, dass deren private Einkünfte an die IHK bzw. die Handwerkskammer übermittelt werden, da sich nach deren Höhe die Abgabenhöhe an die IHK bemisst. Dies stellt nach Auffassung der PIRATEN eine eklatante Verletzung der Privatsphäre von Selbständigen dar.
Die PIRATEN fordern daher, die Zwangsmitgliedschaft mit Zwangsbeiträgen in Kammern und Verbänden abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen. Damit würde auch die Übermittlung der privaten Einkünfte von Selbständigen an die IHK bzw. die Handwerkskammern beendet.
FÜR ARGULINER:
Diese Zwangsmitgliedschaften lehnt die Piratenpartei ab. Auch wenn man keine Leistungen in Anspruch genommen werden, müssen dafür Zwangsabgaben aufgebracht werden. Auch wenn es immer heißt, darunter würde die Qualität der Leistung und Ausbildung leiden, sagen wir "wer gute Leistung bringt, bindet seine Mitglieder (Förderer)". So ist der Beitrag der Industrie- und Handelskammer (IHK) ein viel zitiertes und umstrittenes Beispiel für unnötige Bürokratie. Die meisten Unternehmer haben in vielen Umfragen bestätigt, dass kein Interesse an der Leistungen besteht, die oftmals nicht einmal bekannt sind. Die NRW-Piraten fordern daher, die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden (wie der IHK) abzuschaffen und durch die Freiwilligkeit zu ersetzen. Wir vertreten den Anspruch: wer gute Leistung bietet wird freiwillige Mitglieder finden. Die Tatsache, dass die IHK /HWK sich für Auszubildende einsetzt macht nicht nachvollziehbar, warum Betriebe ohne Auszubildende ebenso eine Abgabe leisten müssen. Trotz der Solidiargemeinschaft können auch andere alternative Systeme geleistet werden. Das Monopol der Ausbildungskontrolle ist fragwürdig. Diese Zwangsregelung trifft besonders Freiberufler ohne Inanspruchnahme von Leistungen hart. Selbst Betriebe die sich in Auflösung befinden, sind zu dieser Abgabe verpflichtet. Neben der innerdeutschen Themen unterstützen die Kammern den Innen- und Außenhandel. Eine solche Aufgabe kann die heutige IHK jedoch ebenso als e.V. leisten, bei der mit Leistung die freie Mitgliedschaft attraktiv gestaltet werden kann.
8.9 Ämter-Vernetzung
Vorschlag von Matthias, Anpassung des Textes und erneute Abstimmung. Tobias ist gegen eine erneute Abstimmung.
Alter Text:
Eine pragmatische vorläufige Lösung stellt dabei die konsequente Vernetzung von Ämtern dar. Ein Unternehmer braucht nicht mit Ämtergängen behelligt werden, wenn die Daten ohnehin in öffentlichen Registern verfügbar sind. Für alle Anträge soll Unternehmern ein Sammel-Formular online bereitgestellt oder zugeschickt werden. Auf diesem können sie mit einer einzigen Unterschrift einem Amt die Erlaubnis einräumen, bei anderen Ämtern notwendige Daten abzufragen. Auf diese Weise wird der bürokratische Aufwand von den Ämtern erledigt. Letztlich muss der Unternehmer entscheiden, ob die Behörde diesen Service anwenden darf oder nicht. Er muss Herr über sein Daten bleiben und auch die Möglichkeit haben, Behördengänge selber zu erledigen.
Neuer Text:
8.9 Service von Ämtern bei Genehmigungsverfahren
Für Anträge, Erlaubnisse und Genehmigungen verlangen Ämter regelmäßig die Vorlage von Schriftstücken wie Handelsregisterauszug, Eintrag in Schuldnerverzeichnis und Insolvenzregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder andere Daten zur betreffenden Firma. Das Zusammentragen dieser Schriftstücke ist für Unternehmer zeitraubend und kostenaufwändig - obwohl die Daten größtenteils ohnehin in öffentlichen Registern verfügbar sind.
In solchen Fällen brauchen Unternehmer nicht mit Ämtergängen behelligt werden. Stattdessen soll für diese Anträge ein Sammel-Formular online bereitgestellt oder zugeschickt werden. Auf diesem können Unternehmer mit einer einzigen Unterschrift einem Amt die Erlaubnis einräumen, bei anderen Ämtern notwendige Daten abzufragen. Auf diese Weise wird der bürokratische Aufwand von den Ämtern erledigt.
Letztlich muss jeder Unternehmer selbst entscheiden dürfen, ob er diesen Service der Behörde nutzen will oder nicht. Er muss auch die Möglichkeit haben, Behördengänge selber zu erledigen, wenn er der Auffassung ist, nur so Herr über seine Daten bleiben zu können.
Vorschlag von Acepoint Mandatsträger durch Amtsträger zu ersetzen.
8.17
Alter Text:
Jeder Mandatsträger muss eine gewisse Wartezeit verstreichen lassen für die Annahme einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft, die direkt mit dem ehemaligen Ressort des Mandatsträgers in Verbindung steht. Hierdurch können eventuelle Vorteilsnahmen beider Seiten eingedämmt werden. Nach Auslaufen der Amtzeit des Mandatsträgers darf dieser während der folgenden Legislaturperiode weder als Angestellter noch beratend für Unternehmen tätig werden, die in irgendeiner Weise mit dem ehemaligen Ressort in Verbindung stehen. Damit wird sichergestellt, dass Ämter als ehrenvolle Pflicht und nicht als Sprungbrett zu besseren Verdienstchancen verstanden werden.
Neuer Text:
Jeder Amtsträger muss eine gewisse Wartezeit verstreichen lassen für die Annahme einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft, die direkt mit dem ehemaligen Ressort des Amtsträgers in Verbindung steht. Hierdurch können eventuelle Vorteilsnahmen beider Seiten eingedämmt werden. Nach Auslaufen der Amtszeit des Amtsträgers darf dieser während der folgenden Legislaturperiode weder als Angestellter noch beratend für Unternehmen tätig werden, die direkt mit dem ehemaligen Ressort in Verbindung stehen. Damit wird sichergestellt, dass Ämter als ehrenvolle Pflicht und nicht als Sprungbrett zu besseren Verdienstchancen verstanden werden.
Modul 8.2. - alter Text...
8.9:Ämter-Vernetzung
Eine pragmatische vorläufige Lösung stellt dabei die konsequente Vernetzung von Ämtern dar. Ein Unternehmer braucht nicht mit Ämtergängen behelligt werden, wenn die Daten ohnehin in öffentlichen Registern verfügbar sind. Für alle Anträge soll Unternehmern ein Sammel-Formular online bereitgestellt oder zugeschickt werden. Auf diesem können sie mit einer einzigen Unterschrift einem Amt die Erlaubnis einräumen, bei anderen Ämtern notwendige Daten abzufragen. Auf diese Weise wird der bürokratische Aufwand von den Ämtern erledigt. Letztlich muss der Unternehmer entscheiden, ob die Behörde diesen Service anwenden darf oder nicht. Er muss Herr über sein Daten bleiben und auch die Möglichkeit haben, Behördengänge selber zu erledigen.
Ämter- Zusammenarbeit
Die unterschiedlichen offiziellen Ämter sind heute bereits online für die Allgemeinheit zugänglich. Um die Bürokratie abzubauen fordert die Piratenpartei, das alle öffentlichen Stellen automatisch in Ihren Ämtern auch ein Zugang zu diesen Onlinesystemen vorhanden sind. Es muss sichergestellt sein das öffentliche Ämter auch einen Zugang zu öffentlichen Datenbanken haben.
Einwohnermeldeamt : Handelsregister
8.1: NRW-Piraten wollen den Ausstieg des Landes aus der WestLB
A N G E N O M M E N
Seit vielen Jahren sorgt die WestLB für eine Kette von immer neuen Skandalen. Für die finanziellen Folgen hatten die Steuerzahler und Bürger zu haften. Die NRW-Piraten befürchten, dass die bisher zutage getretenen Bilanzlöcher in Milliardenhöhe nur die Spitze des Eisbergs darstellen und das Land NRW und damit seine Bürger für weitere Verluste der WestLB haften müssen.
Die NRW-Piraten setzen sich daher dafür ein, dass die Bürger über die tatsächliche wirtschaftliche Lage der WestLB transparent informiert werden. Dazu muss eine unabhängige Sonderprüfung durch ein Team von Wirtschaftsprüfern und Finanzexperten erfolgen. Dabei muss sichergestellt werden, dass in die Affäre verwickelte Politiker keinen Einfluss auf diese Sonderprüfung nehmen können. Außerdem wollen die NRW-Piraten aufklären, wie es möglich war, dass Verantwortliche bei der WestLB jahrelang unter dem Schutz der Politik zum Schaden des Steuerzahlers agieren konnten. Die Bürger des Landes NRW haben einen Anspruch darauf zu erfahren, wer für das Versagen der Aufsichtsgremien verantwortlich ist. Nach Ansicht der NRW-Piraten ist entscheidend, wie der EU-Beschluss umgesetzt wird, an den die Eigentümer der WestLB gebunden sind. Dieser sieht zwei Alternativen zum Ausstieg der jetzigen Eigentümer bis Ende 2011 vor: einen Verkauf oder eine Fusion der WestLB mit einem anderen Institut. Letzteres würde die Gefahr von teuren Skandalen wie bei der WestLB lediglich auf eine andere Ebene verlagern. Die NRW-Piraten fordern daher den Verkauf, um die Beteiligung des Landes NRW an der WestLB zu beendigen. So kann sichergestellt werden, dass die Bürger nicht länger in Haftung genommen werden.
Autoren
- AK Wirtschaft und Finanzen, redigiert: Lechimp
8.2: Bürokratie-Abbau für Unternehmen
Seit Jahren nimmt die Kontrolle und Regulierung durch deutschen Behörden immer weiter zu. Die Liste der Missstände ist lang: Sie beginnt mit der Zwangsmitgliedschaft in der IHK für jeden Firmengründer, reicht über zeitraubende Ämter-Gänge für banale Anträge und die aufwändigen Formalien, um einen zusätzlichen Mitarbeiter einstellen zu dürfen, bis hin zur Künstlersozialkasse, die für viele Selbständige eine teilweise existenziell bedrohlichen Belastung darstellt. Die NRW-Piraten wollen daher den Bürokratieabbau in die Tat umsetzen, der von den regierenden Parteien bisher stets wortreich angekündigt, aber nie ernsthaft angegangen wurde. Hierzu schlagen sie eine Reihe konkreter Maßnahmen vor.
Autoren
- AK Wirtschaft und Finanzen, redigiert: Lechimp
8.3: Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der IHK
Die Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) für jeden Firmengründer ist ein Beispiel für unnötige Bürokratie. Die meisten Unternehmer haben kein Interesse an deren Leistungen und kennen diese oftmals nicht einmal. Trotzdem ist jeder Gewerbetreibende und jeder Gründer einer Firma ab dem ersten Tag zur Beitragszahlung verpflichtet. Zwar kostet die Zwangsmitgliedschaft in der IHK nicht viel, dieser Beitrag ist jedoch nach Ansicht vieler Unternehmer der sinnloseste Beitrag für die Verwaltung. Die NRW-Piraten fordern daher, die Zwangsmitgliedschaft in der IHK abzuschaffen und durch eine freiwillige Beitrittsmöglichkeit zu ersetzen.
Autoren
- AK Wirtschaft und Finanzen, redigiert: Lechimp
Vorschlag zur erneuten Abstimmtung --Tstephan 20:34, 9. Feb. 2010 (CET)
ein weiterer optimierter Vorschlag --Andreas70 17:13, 12. Feb. 2010 (CET):
Die vielfach praktizierte Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden in Deutschland schränkt Unternehmer und Betriebe in ihrer Freiheit ein und bieten nicht durchgängig für den Zwangsbeitrag äquivalente Leistungen.
So ist der Beitrag der Industrie- und Handelskammer (IHK) ein viel zitiertes und umstrittenes Beispiel für unnötige Bürokratie. Die meisten Unternehmer haben in vielen Umfragen bestätigt, dass kein Interesse an der Leistungen besteht, die oftmals nicht einmal bekannt sind.
Die NRW-Piraten fordern daher, die Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden wie der IHK abzuschaffen und durch die Freiwilligkeit zu ersetzen. Wir vertreten den Anspruch: wer gute Leistung bietet wird freiwillige Mitglieder finden.
Argument zum Einsatz der IHK für Auszubildende: Die Tatsache, dass die IHK sich für Auszubildende einsetzt macht nicht nachvollziehbar, warum Betriebe ohne Azubis ebenso eine Abgabe leisten müssen. Selbst Betriebe die sich in Auflösung befinden, sind zu dieser Abgabe verpflichtet.
8.9:Ämter-Vernetzung
Eine pragmatische vorläufige Lösung stellt dabei die konsequente Vernetzung von Ämtern dar. Ein Unternehmer braucht nicht mit Ämtergängen behelligt werden, wenn die Daten ohnehin in öffentlichen Registern verfügbar sind. Für alle Anträge soll Unternehmern ein Sammel-Formular online bereitgestellt oder zugeschickt werden. Auf diesem können sie mit einer einzigen Unterschrift einem Amt die Erlaubnis einräumen, bei anderen Ämtern notwendige Daten abzufragen. Auf diese Weise wird der bürokratische Aufwand von den Ämtern erledigt. Letztlich muss der Unternehmer entscheiden, ob die Behörde diesen Service anwenden darf oder nicht. Er muss Herr über sein Daten bleiben und auch die Möglichkeit haben, Behördengänge selber zu erledigen.
Autoren
- AK Wirtschaft und Finanzen, redigiert: Lechimp
8.10:Ein Ansprechpartner bei Behörden
Jede natürliche oder juristische Person bekommt einen einzigen Behördenkontakt, d.h. einen festen Ansprechpartner oder ein kleines Team von Ansprechpartnern, die für jegliche Kontakte und Aufgaben in Verbindung mit dem Staat zuständig sind. Wenn der Staat komplexe Regelwerke schafft, muss dieser Ansprechpartner diese Regelwerke zugänglich machen. Er nimmt Anträge entgegen und kümmert sich um die Abarbeitung. In der Konsequenz ist hierdurch sichergestellt, dass der Einzelne nicht mit vielen Behörden in Kontakt stehen muss. So könnten die Ansprechpartner außerdem die Komplexität staatlicher Prozesse erkennen und aktiv durch sinnvolle Vorschläge am Bürokratieabbau teilnehmen.
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- AK Wirtschaft und Finanzen, redigiert: Lechimp
8.4:Weitere Maßnahmen:
- Vereinfachung von Bauordnungsverfahren für Bauvorhaben: Dies senkt die Kosten der öffentlichen Hand und beschleunigt Investitionen, die die Wirtschaft dringend braucht.
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- AK Wirtschaft und Finanzen, redigiert: Lechimp
8.7:
- Abschaffung von bürokratischen Beschränkungen für Gewerbetreibende: So ist beispielsweise Betriebe in Gewerbegebieten der Verkauf als „Lagerverkauf“ erlaubt, als „Einzelhandel“ jedoch verboten.
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- AK Wirtschaft und Finanzen, redigiert: Lechimp
Vorschlag zur erneuten Abstimmtung --Tstephan 20:36, 9. Feb. 2010 (CET)
8.8:
A N G E N O M M E N
- Vereinfachung der Anmeldung eines Mitarbeiters: Die Schaffung neuer Arbeitsplätze muss von den Behörden gefördert und nicht behindert werden.
Autoren
- AK Wirtschaft und Finanzen, redigiert: Lechimp
8.11:Strategische Ausrichtung statt Adhoc-Politik
A N G E N O M M E N
Es ist speziell in der Wirtschaftspolitik eine der verheerendsten Grundtendenzen überhaupt, dass die Regierung ihre Entscheidungen immer häufiger auf kurzfristige Aspekte richtet. Da "langfristig“ für Politiker jedoch bedeutet, auf den Termin der nächsten Wahl zu schielen, droht das Land NRW entscheidende Weichenstellungen für die Zukunft zu versäumen. Die NRW-Piraten setzen sich daher für ein Umdenken von einer re-aktiven Wirtschaftspolitik zu einer strategischen pro-aktiven Steuerung des Landes in die Zukunft ein.
Autoren
- AK Wirtschaft und Finanzen, redigiert: Lechimp
8.12: Ausstieg aus Cross Border Leasing und Verbot von ähnlichen Konzepten
A N G E N O M M E N
Cross Border Leasing, kurz: CBL, bedeutet vereinfacht, dass Unterschiede in den Steuersystemen unterschiedlicher Staaten ausgenutzt werden. Deutsche Kommunen können so kurzfristige finanzielle Vorteile auf Kosten des amerikanischen Steuerzahlers erlangen. Hierbei bestehen neben der moralischen Fragwürdigkeit eines solchen staatlich ausgenutzten Steuersparmodells diverse Probleme aus Sicht der Bürger.
CBL-Geschäfte sind hochkomplex und überfordern daher oftmals die beteiligten Kämmerer bzw. Finanzpolitiker. Die Risiken aus diesen Geschäften liegen außerdem beim deutschen Steuerzahler. Aufgrund ihrer Komplexität und der teilweise nicht-öffentlichen Verträge sind CBL-Geschäfte jedoch kaum von den Bürgern zu überblicken.
Der US-Kongress hat CBL-Geschäfte im Jahr 2008 verboten. Dennoch stehen diverse offene Fragen im Raum. So sind die mit den Fragen des Cross Border Leasing zusammenhängenden strafrechtlichen Fragen derzeit Gegenstand einer intensiven juristischen Diskussion. Insbesondere wird untersucht, ob sich die verschiedenen staatlichen und kommunalen Entscheidungsträger, die die Verantwortung für die geschlossenen Verträge tragen, wegen Untreue strafbar gemacht haben können.
Die NRW-Piraten fordern daher, intensive Ermittlungen aufzunehmen, ob die handelnden Personen allein die Interessen des Allgemeinwohls verfolgt haben, oder ob der Straftatbestand der Untreue erfüllt ist. Sollte dies der Fall sein, sind die zugrunde liegenden Verträge anzufechten.
Ferner wollen sich die NRW-Piraten intensiv dafür einsetzen, Ausstiegsoptionen aus den bestehenden Verträgen mit Nachdruck zu prüfen. Hierbei sollte ein Fachbeirat den Kommunen und Städten zur Verfügung stehen. Unter dem Eindruck der Finanzkrise wurde das Konzept des CBL beendet. Die NRW-Piraten sehen aber die Gefahr, dass ähnliche, modifizierte Modelle in wirtschaftlich besseren Zeiten erneut auf der Agenda der internationalen Finanzwirtschaft landen. Wir wollen daher erreichen, dass Finanzierungsmodelle in Zukunft kritischer geprüft werden und Modelle, die ähnliche Risiken aufweisen, gar nicht erst zugelassen werden.
Autoren
- AK Wirtschaft und Finanzen, redigiert: Lechimp
8.13: Die Bürger-AG
Die Kommunen von NRW sind hoch verschuldet. Es ist absehbar, dass in der nächsten Legislaturperiode erhebliche Finanzierungsprobleme auf kommunaler und teilweise auch auf Landesebene auftreten werden. Die wahrscheinliche Reaktion der Politik wird darin bestehen, die bestehenden öffentlichen Unternehmen zu privatisieren.
In den letzten Jahren ist in einigen Kommunen das Konzept des Cross Border Leasings aufgegriffen worden. Hierbei wird wertvoller öffentlicher Besitz, z.B. zentrale Infrastrukturen wie das Kanal-, das Wasser- oder das Gasnetz an eine ausländische Gesellschaft verkauft und anschließend zurück gemietet.
Auch wenn das Cross Border Leasing in seiner zuletzt praktizierten Form aufgrund einer Änderung der US-amerikanischen Gesetzgebung mittlerweile nicht mehr durchgeführt wird, ist es offensichtlich, dass vergleichbare Modelle einen großen Reiz auf klamme Kämmerer ausüben werden. Ausländische Großkonzerne haben bereits angekündigt, zukünftig in Deutschland in Infrastrukturen investieren zu wollen. Ein Beispiel ist der russische Energiekonzern Gasprom, der Interesse an deutschen Gasversorgern und Stadtnetzen angemeldet hat.
Die NRW-Piraten fordern daher, eine verpflichtende Regelung zu schaffen, nach der die Privatisierung von immobilen Infrastrukturen primär in Form so genannter Bürger-AGs gestattet ist. Eine Bürger-AG ist hierbei eine Gesellschaft, die sich in der Hand der Bürger des Landes befindet.
Analog zum VW-Gesetz kann ein Gesetz geschaffen werden, welches die Beteiligung eines Einzelaktionärs an einer solchen Bürger-AG auf maximal 1% begrenzt. Im Unterschied zum VW-Gesetz würde eine solche Regelung nicht gegen EU-Richtlinien verstoßen und würde den Wettbewerb nicht beschränken. Durch die bevorzugte Ausgabe von Aktien an Privatpersonen, ähnlich wie dies die Telekom bei der ersten Emission der T-Aktie getan hat, kann weiterhin eine faktische hohe Streuung der Aktien erreicht werden.
Für die Bürger ergeben sich durch eine solche Bürgeraktie viele Vorteile. Die öffentliche Infrastruktur ist vor dem Zugriff in- und ausländischer Finanzinvestoren geschützt. Hiermit wird eine Spekulation und eine Abschöpfung überhöhter Gebühren verhindert. Durch die direkte Bürgerbeteiligung ist zudem ein Höchstmaß an Transparenz und Einflussnahme durch die betroffenen Bürger gewährleistet.
Da kritische Infrastrukturen überlebenswichtig für eine Region sind, bieten sie langfristig sichere und stabile Einnahmen. Die Sicherheit eines Investments in eine solche Bürgeraktie ist daher signifikant höher als bei anderen Geschäftsmodellen. Die Bürger profitieren daher direkt von einer sicheren und stabilen Geldanlage mit geringem Risiko. Dem gegenüber steht eine nur geringe oder mittlere Rendite. Der so genannte "Shareholder Value" kann bei einer Bürger-AG nicht der zentrale Antrieb sein. Stattdessen muss eine solche Bürger-AG per Satzung dem Gemeinwohl verpflichtet und durch Ausschluss spekulativer Erweiterungen des Geschäftsmodells gebunden sein. Das Modell einer Bürger-AG erreicht eine Verhinderung von weiteren Infrastrukturmonopolen mit den daraus folgenden negativen Auswirkungen auf die Versorgungslage oder -kosten der Bürger. Es ermöglicht eine Refinanzierung der Kommunen und trägt zur Entschuldung bei, gibt den Bürgern mehr Einblicke und Mitspracherechte in die Vorgänge der öffentlichen Unternehmen, reduziert die direkte Einflussnahme der Politik und bietet eine sichere Geldanlage für die Bürger einer Region in "ihre" Infrastruktur.
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Vorschlag zur erneuten Abstimmtung --Tstephan 20:37, 9. Feb. 2010 (CET)
8.14: Keine Steuermittel für Standorterhaltung
A N G E N O M M E N
Die NRW-Piraten sind strikt gegen die Subventionierung von bedrohten Konzernen, um die dortigen Arbeitsplätze zu erhalten. Meistens betreffen solche "Rettungs-Pakete" Unternehmen aus wachstumsschwachen oder schrumpfenden Branchen. Zahlreiche Beispiele belegen, dass mit diesen Maßnahmen das unvermeidliche Ende meist nur hinausgezögert wird.
Die gesparten Mittel sollten in die Förderung von Firmen aus Zukunftsbranchen investiert werden, bei denen tatsächlich nachhaltig neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Hier sind insbesondere Investitionen in die IT-Infrastruktur zu nennen, von der Unternehmen aus traditionellen Branchen ebenfalls profitieren.
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- AK Wirtschaft und Finanzen, redigiert: Lechimp
8.15: Antizyklisch investieren statt radikal sparen
Schon jetzt steht fest, dass die Finanzierung des Staates in NRW und ganz Deutschland im Jahr 2010 schwierig werden wird. Sinkenden Steuereinnahmen stehen steigende Ausgaben für die Sozialsysteme gegenüber. Zahlreichen Städte und Kommunen droht die Überschuldung.
Regierung und Opposition fordern wie so häufig einen radikalen Sparkurs. Dies wird mit dem Versuch verbunden, kurzfristig neue Mittel zu erlangen, was die Probleme mittelfristig verschärft. Investitionen werden gestrichen, Fördermittel gekürzt, Steuern erhöht und öffentliches Eigentum verkauft. Damit verfallen die Politiker geradezu reflexartig in genau die Verhaltensmuster, die sie selbst anlässlich der Diskussion um Manager-Boni so gerne kritisieren.
Die NRW-Piraten plädieren dagegen für gezielte antizyklische Investitionen in die Zukunft, auch wenn dies kurzfristig eine noch stärkere Neuverschuldung erfordert. In diesem Zusammenhang sind Konzepte wie ein Landesrohstofffonds zu evaluieren. Dieser könnte für Deutschland als rohstoffarme Region langfristige Zugangssicherheit schaffen. Auf soziale und ökologische Aspekte der Arbeitsweise der Minenkonzerne, deren Anteilseigner das Land wäre, kann ein positiver Einfluss genommen werden. Da NRW einen hohen Anteil produzierenden Gewerbes aufweist und die hiesige Industrie daher besonders stark auf die Verfügbarkeit von Rohstoffen angewiesen ist, ist insbesondere hier ein solches Pilotprojekt zu bedenken.
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Vorschlag zur erneuten Abstimmtung --Tstephan 20:37, 9. Feb. 2010 (CET)
8.16: Transparenter Wirtschaftsstandort NRW
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In einer globalen und damit schnelllebigen Wirtschaftswelt ist Lobbyismus und Korruption immer stärker zu einem Problem für den freien Markt und die Bürger selbst geworden. Auch auf Landesebene sorgt die Bevorteilung einzelner Akteure und die Einflussnahme von Interessengruppen für undurchsichtige und oftmals einseitig geprägte Gesetzgebungen, Vergabeverfahren und Entscheidungsprozesse bei den politisch Verantwortlichen. Die NRW-Piraten setzen sich daher für eine Eindämmung des Einflusses von Lobbyistengruppen ein.
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8.17: Sperrfristen für Politiker nach Auslaufen des Mandats
A N G E N O M M E N
Jeder Mandatsträger muss eine gewisse Wartezeit verstreichen lassen für die Annahme einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft, die direkt mit dem ehemaligen Ressort des Mandatsträgers in Verbindung steht. Hierdurch können eventuelle Vorteilsnahmen beider Seiten eingedämmt werden. Nach Auslaufen der Amtzeit des Mandatsträgers darf dieser während der folgenden Legislaturperiode weder als Angestellter noch beratend für Unternehmen tätig werden, die in irgendeiner Weise mit dem ehemaligen Ressort in Verbindung stehen. Damit wird sichergestellt, dass Ämter als ehrenvolle Pflicht und nicht als Sprungbrett zu besseren Verdienstchancen verstanden werden.
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8.18: Öffentliche Listen von Landesgeldern und den dazugehörigen Verträgen
A N G E N O M M E N
Die Bürger sollen Vergabeverfahren und Vertragsgrundlagen sowie die Verwendung der Landesgelder nachvollziehen können. Der Staat, respektive das Land NRW, die Politik und die ausführenden Organe sind Verwalter der Steuermittel des Bürgers und nicht deren Eigentümer. Daher ist eine Einsichtnahme in diese Verträge aus Sicht der NRW-Piraten ein grundsätzliches Recht des Bürgers.
Für alle Landesministerien soll verpflichtend sein, dass Auftragsvergaben sowie durch Steuermittel geförderte Projekte, Organisationen oder NGOs in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Die entsprechenden Unterlagen können dann auf einem Online-Portal für alle Bürger einsehbar gemacht werden. So hat die Öffentlichkeit zu jedem Zeitpunkt Zugriff auf diese Informationen, wodurch Transparenz in allen Arbeitsprozessen herrscht.
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8.19: Offenlegung von großen Landesausgaben und -verträgen
A N G E N O M M E N
In diversen Fällen liegt der Verdacht nahe, dass nicht das beste und günstigste Angebot für ausgeschriebene Bauvorhaben, Investitionen und andere Landesausgaben angenommen wird. Vielmehr scheinen oft undurchsichtige Entscheidungskriterien maßgeblich für den Zuschlag zu sein. Dies muss in Zukunft im Sinne der Landesfinanzen und der Bürgerinteressen verhindert werden.
Auch dies kann durch ein Online-Portal erreicht werden, auf welchem alle entscheidungsrelevanten Unterlagen veröffentlicht werden müssen. So können unabhängige Fachleute jederzeit nachprüfen, ob die Entscheidungen im Sinne der Bürger getroffen wurden oder Nebenabsprachen zu vermuten sind. Jeder Vertrag mit einer Gesamtvertragssumme über 10 Mio. Euro, wobei die Vertragssumme über die Gesamtlaufzeit gilt, soll im vollständigen Wortlaut inklusive aller Anlagen im Internet für alle Bürger öffentlich einsehbar sein.
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8.20: Gesetzestexte dürfen nicht von Lobbyisten und Wirtschaftsunternehmen geschrieben werden
A N G E N O M M E N
Die Landesregierung unterhält einen großen Apparat mit Beamten und leistungsfähigen Ministerien. Es ist nicht einzusehen, dass diese Unterstützung bei der Erstellung von Textvorlagen für Gesetzgebungsverfahren benötigen. In den letzten Jahren zeichnet sich eine zunehmende Einflussnahme auf Gesetzestexte durch Wirtschaftsunternehmen und Lobbyisten ab, die nicht zuletzt auf Bundesebene in der Affäre um die Kanzlei Linklaters ihren öffentlichen Höhepunkt feierte. Die NRW-Piraten fordern daher, die Übernahme von Gesetzesvorlagen und die unmittelbare Einflussnahme von professionellen Lobbyisten auf Gesetzgebungsverfahren unter eine strenge öffentliche Kontrolle beziehungsweise ein teilweises Verbot zu stellen. Die Vergabe von Beratungsaufträgen an Dritte, zum Zwecke einer Formulierung eines Gesetzestextes muss generell verboten werden.
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8.21: Reform des Gemeindefinanzierungsgesetzes
Jeder Bürger ist gleich viel wert, ob in der Stadt oder auf dem Land. Legt man die Logik des so genannten kommunalen Finanzausgleichs zugrunde, so ist ein Einwohner der Landeshauptstadt Düsseldorf um das 2,5-fache wertvoller als einer, dessen Heimat ein Dorf im Münsterland ist. Städte haben zwar auch Funktionen für die umliegende ländliche Region zu erfüllen, etwa hinsichtlich des Betriebs von Kulturstätten wie Theater, Oper oder Museen. Allerdings erfüllen ländliche Regionen ebenfalls unverzichtbare Funktionen, etwa als Naherholungsgebiete. Städte verfügen außerdem aufgrund ihrer größeren wirtschaftlichen Bedeutung über höhere Einnahmen aus Gewerbesteuer und anderen Quellen. Zudem sind sie wesentlich flexibler bei der Gestaltung ihrer ÖPNV-Angebote, während ländliche Regionen selbst ein Minimum an Busverbindungen oft nur mit Mühe aufrechterhalten können.
Unter dem Strich werden die Gemeinden damit durch den kommunalen Finanzausgleich in seiner heutigen Form stark benachteiligt. Dies führte in den letzten Jahren und Jahrzehnten zu einem immer stärkeren finanziellen Gefälle zwischen städtischen und ländlichen Regionen, wodurch speziell kleinere Gemeinden ihre Angebote immer weiter einschränken müssen und an Attraktivität einbüßen. Die Konsequenz ist eine zunehmende Landflucht vor allem jüngerer Menschen, was weiter rückläufige Gemeindeeinnahmen bewirkt und den Teufelskreis so vollendet.
Nach Ansicht der NRW-Piraten ist das Gemeindefinanzierungsgesetz in höchstem Maße undemokratisch. Letztlich profitieren vom Modell des kommunalen Finanzausgleichs vor allem in der Stadt wohnende Angehörige gehobener Einkommensschichten. Daher muss das Gemeindefinanzierungsgesetz grundlegend überarbeitet und unter Beachtung kurzfristiger Budgetzwänge in eine zukunftsfähige Struktur gebracht werden. Langfristiges Ziel der NRW-Piraten ist eine gleichmäßige Zuteilung der Finanzmittel proportional zur Zahl der Bürger, unabhängig von der jeweiligen Größe der Stadt oder Gemeinde.
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