NRW:Arbeitskreis/Verbraucherschutz/Abstimmungen
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Kernforderungen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen
Diese Abstimmung soll Grundlage zur Erstellung des Landtagswahlprogramms 2010 hinsichtlich Verbraucherschutz dienen.
Inhaltlich zur Abstimmung stehen die Kernforderungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen [1] mit folgenden Einschränkungen: Basierend auf der Abstimmung in der AG Verbraucherschutz auf der Diskussionsseite stehen hier – zur Erzielung eines maximalen Konsens auf der LMV – nur diejenigen Forderungen zur Disposition,
- die ohne Gegenstimme bei maximal 2 Fragen angenommen wurden. Sie werden im Gesamtpaket abgestimmt
- sowie meiner Ansicht nach weitere wichtige Forderungen, die maximal 2 Gegenstimmen erhielten. Sie werden separat und im Einzelnen abgestimmt
Bitte für Kommentare/Bemerkungen/Zustimmung/Ablehnung oder Enthaltung diese Formatierungen beachten!
Gesamtabstimmung
I. Stärkung der Verbraucherpolitik
- Ein standardisiertes Beobachtungsinstrument, das regelmäßig und systematisch die Märkte auf ihr Funktionieren aus Verbrauchersicht durchleuchtet (vergleichbar dem EU-Verbraucherbarometer)
- Einen „Verbraucher-Check“ von Gesetzen; Ergänzung der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien in der Hinsicht, dass die Prüfung der Auswirkungen von geplanten Rechtsnormen für Privathaushalte nicht dem Bundeswirtschaftsministerium, sondern dem für Verbraucherschutz zuständigen Bundesministerium obliegt
- Die Bestimmung von „Verbraucherbeauftragten“ als Ansprechpartner und Koordinatoren für Verbraucherbelange in allen anderen Ressorts zur Stärkung der Querschnittskompetenzen,
- eine neue verbraucherpolitische Programmatik, die den Status Quo mit den Rechten und Anforderungen der Verbraucher abgleicht und die moderne Verbraucherpolitik als Motor zukunftsfähiger Politikfelder (etwa Wirtschafts-, Gesundheits und Rechtspolitik) definiert.
II. Etablierung verbraucherfreundlicher Regeln im Finanzmarkt
- Eine zentrale effiziente Aufsichtsbehörde (Behörde sollte nahezu keine Beamten beschäftigen) oder nichtstaatliches Kontrollorgan mit Sonderbefugnissen ähnlich einer Behörde; kein Produkt und kein Anbieter von Finanzdienstleistungen darf mehr unbeaufsichtigt bleiben; die staatliche Finanzaufsicht ist mit entsprechenden Ressourcen auszustatten,
- eine wirksame Haftung des Beraters bei Falschberatung
III. Chancengleichheit und fairer Wettbewerb im Gesundheitswesen
Eine Neuordnung der Krankenversicherung. Wir brauchen gleiche Versicherungsbedingungen für alle mit vergleichbar gutem Zugang zur medizinischen Versorgung. Notwendig ist dazu die Entwicklung eines Reformkonzeptes für die Ausgestaltung eines solidarischen Gesundheitswesens und die Aufgabenteilung zwischen GKV und PKV.richtiges Ziel, inhaltlich jedoch zu allerst bei NRW:Arbeitskreis/Gesundheit angesiedelt. Daher Ausgliederung --Logos 21:07, 20. Dez. 2009 (CET)- Im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes ist im Sozialgesetzbuch klarzustellen, dass Informationen über die Qualität von Leistungen und Einrichtungen, die bei der Behandlung von Patienten erhoben werden, sofern sie keinen Personenbezug aufweisen, ein öffentliches für alle frei zugängliches Gut darstellen.
IV. Gewährleistung von Wettbewerb und Versorgungssicherheit auf den Energiemärkten
eine deutliche Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien sowohl im Strom- als auch im Wärmemarkt soweit es ökologisch (unter Beachtung der Energiebilanz) sinnvoll ist. Bei der Stromerzeugung sind durch verstärkte Forschungsanstrengungen eine deutliche Senkung der Kosten sowohl für Fotovoltaik (hierbei ist auch der Herstellungsenergieaufwand im Sinne der Energiebilanz zu berücksichtigen) als auch für Anlagen der dezentralen Kraftwärmekopplung anzustreben. Die bisherigen Einspeisevergütungen für Erneuerbare Energien müssen sich vergleichbar der Regulierung der Netzentgelte stärker als bisher an den jeweils effizientesten Anbietern orientieren.richtiges Ziel, jedoch inhaltlich zu allerst beim NRW:Arbeitskreis/Umwelt angesiedelt. Daher Ausgliederung --Logos 20:52, 20. Dez. 2009 (CET)
V. Erleichterung der Nachhaltigigkeit und Klimafreundlichkeit des Konsums
- Schaffung von Transparenz hinsichtlich des „ökologischen Rucksacks“ eines Produktes sowie der sozialen Verantwortung der Hersteller. Dazu Schaffung geeignete Plattformen durch die Bundesregierung, die Corporate Social Responsibility (CSR)-Tests der Stiftung Warentest sind auszubauen.
- Finanzielle Anreizstrukturen, die nachhaltigen Konsum belohnen. Prämienprogramme, Steuervorteile oder Zuschüsse müssen konsequent wirksam sein für den Klima- und Ressourcenschutz und sozial verträgliche Arbeits- und Produktionsbedingungen. Missbrauch ist geeignet vorzubeugen
Den sukzessiven Ersatz wirkungsgradarmer Energiequellen durch zielführenden, sinnvollen Einsatz (positive Energiebilanz => keine Photovoltaik ) erneuerbarer Energien oder wirkungsgradstarker Technik (z.B. Kraft-Wärme-Kopplung) im Gebäudebestand und im Neubau.richtiges Ziel, jedoch inhaltlich zu allerst beim NRW:Arbeitskreis/Umwelt angesiedelt. Daher Ausgliederung --Logos 21:03, 20. Dez. 2009 (CET)Entwicklung eines zukunftsfähigen integrierten Verkehrskonzeptes, das die Effizienzpotentiale aller Verkehrsträger optimal ausnutzt und vernetzt. Dazu zählt zuerst die quantitative und qualitative Optimierung des Schienenverkehrs, jedoch auch die Förderung energiesparender PKW, Strategien zur Emissionsminderung im Flugverkehr sowie der Ausbau der Infrastruktur für den Radverkehr. Auf nutzerfreundliche Schnittstellen und Informationssysteme ist besonders Wert zu legen.richtiges Ziel, jedoch inhaltlich zu allerst beim NRW:Arbeitskreis/Umwelt angesiedelt. Daher Ausgliederung --Logos 21:03, 20. Dez. 2009 (CET)
VI. Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt: Soziale Marktwirtschaft 2.0
- Die Anpassung des Datenschutzes an die Erfordernisse der digitalen Welt – dabei sollen internationale Mindeststandards die effektive Durchsetzung gewährleisten.
- die Erforschung von sicheren Technologien, Software und unternehmensinternen Abläufen. Datensparsamkeit und Datenvermeidung als Ziel der Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen,
- die internationale Etablierung der „Charta der Rechte der Verbraucher in der digitalen Welt“; die Bundesregierung muss sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür stark machen,
- die verbraucherfreundliche Gestaltung des Urheberrechts und die Verankerung der Rechte der Nutzer an legal erworbenen Inhalten. Dabei ist vor allem die Verhältnismäßigkeit bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu wahren.
VII. Mit Information und Bildung selbstbestimmte Verbraucher schaffen
- Eine umfassende Reform des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Behörden müssen, wie im März in Berlin-Pankow geschehen, die Öffentlichkeit aktiv und obligatorisch unter Nennung von Ross und Reiter über Verstöße unterrichten.
- Die Informationspflicht der Behörden ist über die bislang definierten Bereiche hinaus auszuweiten; auch in Bereichen wie Finanzen, Gesundheit oder Telekommunikation benötigen wir mehr Informationsrechte und -pflichten.
- Eine koordinierte Bund-Länder-Initiative zur Stärkung der Alltagskompetenz speziell von Kindern und Jugendlichen und Senioren. Zu den Kernaufgaben der Bund-Länder-Initiative gehören:
- die bundesländerübergreifende Koordination der Verbraucherbildung,
- die Formulierung bundesländerübergreifender Mindeststandards für die Verbraucherbildung,
- die Sicherstellung der Einbindung von Verbraucherthemen in die Curricula der formalen Bildung aller Schulstufen und Schularten sowie in die vorschulische Bildung. Dazu gehört auch die verbindliche fachliche und didaktische Weiterbildung für Lehrkräfte.
- Die Einrichtung von Verbraucherbildungsangeboten in der Nachmittagsbetreuung von Ganztagsschulen und in der offenen Jugendarbeit (zum Beispiel Kochclubs, Umwelt-AGs, Schülerfirmen etc.).
VIII. Einrichtung von Marktwächtern für wichtige Konsumbereiche
- Einrichtung von Marktwächtern in den Bereichen Finanzen, Energie. Gesundheit und Telekommunikation unter dem Dach des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und der Verbraucherzentralen. Mit diesem Netzwerk steht eine Struktur bereit, die geeignet ist, für die unabhängige Vertretung der Verbraucherinteressen in liberalisierten Märkten zu sorgen.
- Schaffung einer planbaren finanziellen Grundlage für die Arbeit der Marktwächter. Da es sich hierbei um eine vom Staat übertragene Aufgabe handelt, sind öffentliche Mittel bereitzustellen. Zwingend erforderlich ist darüber hinaus eine Mitfinanzierung der Wirtschaft. Diese ist etwa durch eine Abgabeverpflichtung für Anbieter gesetzlich zu verankern.
- Die Einrichtung einer „Deutschen Stiftung Verbraucherschutz“. Mit ihrer Hilfe können Fördermittel verwaltet und gesteuert werden. Auch Bußgelder aus Wettbewerbsverstößen und Unrechtsgewinne würden in diese Stiftung fließen.
IX. Die unabhängige Verbraucherberatung ausbauen
- Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel durch Bund und Länder, um das Basisangebot einer an den Bedürfnissen der Verbraucher ausgerichteten unabhängigen Beratungsstruktur dauerhaft auf hohem Niveau sicherzustellen.
X. Die kollektive Rechtsdurchsetzung stärken
Erleichterung des bei Wettbewerbsverstößen geltenden Gewinnabschöpfungsanspruchs und Ausdehnung auf die Verletzung von Verbraucherschutzvorschriften und solche, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln. Die abgeschöpften Gewinne sind zweckgebunden für die Verbraucherarbeit zu verwenden.juristischer Klärungsbedarf --Logos 20:09, 20. Dez. 2009 (CET)Möglichkeit der Gerichte, mit Urteilen zu Unterlassungsansprüchen bei AGB-Verstößen auch die Entschädigung des Betroffenen anordnen zu können.juristischer Klärungsbedarf --Logos 20:09, 20. Dez. 2009 (CET)- Einführung einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherverbände, die eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher klärt.
=> in Form des bestehenden Verbandsklagerechts schon umgesetzt --Logos 20:09, 20. Dez. 2009 (CET)Leider Falschauskunft: Geltungsbereich des Verbandsklagerechts hauptsächlich im Naturschutz und Umweltbereich - jedoch nicht im Verbraucherschutz. Diesbzgl. Ausweitung wichtigstes Bundesziel! --Logos 22:56, 26. Jan. 2010 (CET) Eine Klagebefugnis der Verbraucherverbände bei datenschutzrechtlichen Verstößen.=> wird schon durch Datenschutzbeauftragte wahrgenommen --Logos 20:09, 20. Dez. 2009 (CET)
bezogen auf das obige Komplettpaket:
- + dafür -- Logos 21:55, 16. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Hanns-Jörg Rohwedder 07:04, 17. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Huepfkuh 10:51, 17. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- ringwraith 11:18, 18. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Fukami 14:39, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Dave-Kay 22:25, 19. Dez. 2009 (CET)
Einzelabstimmungen
I. Stärkung der Verbraucherpolitik
- Die Stärkung der Position des Verbraucherministeriums am Kabinettstisch durch den Ausbau des Verbraucherministeriums zu einem echten Querschnittsressort; integriert werden müssen die für die Verbraucher besonders relevanten Themenbereiche
- + dafür -- Logos 21:55, 16. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Hanns-Jörg Rohwedder 07:05, 17. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- ringwraith 11:20, 18. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Huepfkuh 12:20, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Fukami 14:41, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Dave-Kay 22:03, 19. Dez. 2009 (CET)
- Die Aufwertung und Erweiterung der Kompetenzen für den Wissenschaftlichen Beirat Verbraucher- und Ernährungspolitik
- + dafür -- Logos 21:55, 16. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Hanns-Jörg Rohwedder 07:05, 17. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- ringwraith 11:20, 18. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Huepfkuh 12:20, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Fukami 14:41, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Dave-Kay 22:04, 19. Dez. 2009 (CET)
II. Etablierung verbraucherfreundlicher Regeln im Finanzmarkt
- Gleiche Regeln für Qualifikation, Zulassung, Transparenz und Vermögensabsicherung für alle Vermittler
- + dafür -- Logos 21:55, 16. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Hanns-Jörg Rohwedder 07:05, 17. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- ringwraith 11:20, 18. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Huepfkuh 12:20, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Fukami 14:41, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Dave-Kay 22:09, 19. Dez. 2009 (CET)
IV. Gewährleistung von Wettbewerb und Versorgungssicherheit auf den Energiemärkten
- Die eigentumsrechtliche Entflechtung der Netzinfrastrukturen; das gilt für Strom wie Gasnetze gleichermaßen auf allen Netzebenen; die Netzinfrastruktur gehört dabei überwiegend in öffentliche Hände
- + dafür -- Logos 21:55, 16. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Hanns-Jörg Rohwedder 07:05, 17. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- ringwraith 11:20, 18. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Huepfkuh 12:20, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Fukami 14:41, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Dave-Kay 22:19, 19. Dez. 2009 (CET)
V. Erleichterung der Nachhaltigigkeit und Klimafreundlichkeit des Konsums
- Festlegung von Effizienzstandards als Mindeststandards. Dafür muss Deutschland sich innerhalb der Europäischen Union einsetzen. Dazu gehören CO2-Grenzen für PKW ebenso wie Grenzen für den Energieverbrauch von Elektrogeräten. Produkte, die diese Standards nicht einhalten, dürfen nicht mehr vertrieben werden.
- + dafür -- Logos 21:55, 16. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Hanns-Jörg Rohwedder 07:05, 17. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- ringwraith 11:20, 18. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Huepfkuh 12:20, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Fukami 14:41, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Dave-Kay 22:20, 19. Dez. 2009 (CET)
- Eine klare Energiekennzeichnung für alle Verbrauchsgüter. Die Effizienzklassen von Haushaltsgeräten (A–G) bieten die Grundlage.
- + dafür -- Logos 21:55, 16. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Hanns-Jörg Rohwedder 07:05, 17. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- ringwraith 11:20, 18. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Huepfkuh 12:20, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Fukami 14:41, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Dave-Kay 22:20, 19. Dez. 2009 (CET)
VI. Ausbau der Verbraucherrechte in der digitalen Welt: Soziale Marktwirtschaft 2.0
- Verbraucherfreundliche Haftungsregeln bei Phishing-Attacken wie etwa dem Diebstahl von Kreditkarteninformationen; hierzu gehört eine Pflicht zur umgehenden Information der Betroffenen, wenn ihre Daten unbefugt in die Hände Dritter gelangt sind
- + dafür -- Logos 21:55, 16. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Hanns-Jörg Rohwedder 07:05, 17. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- ringwraith 11:20, 18. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Huepfkuh 12:20, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Fukami 14:41, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Dave-Kay 22:27, 19. Dez. 2009 (CET)
- Klare gesetzliche Regelungen zum Einsatz von RFID und der damit verbundenen datenschutzrelevanten Folgen
- + dafür -- Logos 21:55, 16. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Hanns-Jörg Rohwedder 07:05, 17. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- ringwraith 11:20, 18. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Huepfkuh 12:20, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Dave-Kay 22:27, 19. Dez. 2009 (CET)
VII. Mit Information und Bildung selbstbestimmte Verbraucher schaffen
- Die Einrichtung einer Internetplattform, auf der Verbraucher glaubwürdige und mit Wettbewerbern vergleichbare Informationen über das soziale Engagement von Unternehmen (CSR) erhalten.
- + dafür -- Logos 21:55, 16. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Hanns-Jörg Rohwedder 07:05, 17. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- ringwraith 11:20, 18. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Huepfkuh 12:20, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Fukami 14:41, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Dave-Kay 22:28, 19. Dez. 2009 (CET)
- Verbindliche Einführung einer Smiley-Kennzeichnung an der Eingangstür aller Restaurants in NRW zur Förderung selbst bestimmter Verbraucher durch unmittelbare, unbürokratische Transparenz der Ergebnisse von Kontrollen.
- Argueliner: Konzept: Anbringung eines grünen ( :-) / gut), gelben ( :- I / neutral) oder roten ( :-( / schlecht) Smiley´s an der Restaurant-Eingangstür, welcher das Ergebniss einer offiziellen Kontrolle für alle potenziellen Besucher unmittelbar und transparent anzeigt. Das theorisch nutzbare Verbraucherinformationsgesetz ist praktisch nicht anwendbar, weil ein Ergebniss in Folge der bürokratischen Strukturen erst nach mehreren Monaten erhältlich ist. Das ist bei einem beabsichtigten Restaurantbesuch nicht praktikabel. Eine Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet hat u.a. den Nachteil, dass all diejenigen Besuchern nicht über Zugriff auf diese Information verfügen, die keinen Internetzugang besitzen - also insbesondere ältere Menschen. Bei einem neutralen oder negativen Smiley kann der Retaurantbesitzer freiwillig eine Nachkontrolle veranlassen, die ggf. - sofern sich die Zustände signifikant verbessert haben - zu einem besseren Smiley führt.
- + dafür --Logos 10:14, 30. Jan. 2010 (CET)
- + dafür --Huepfkuh 11:39, 30. Jan. 2010 (CET)
- + dafür --ringwraith 15:03, 30. Jan. 2010 (CET)
- Eine koordinierte Bund-Länder-Initiative zur Förderung selbstbestimmter Verbraucher durch Transparenz (Information) und Bildung. Zu den Kernaufgaben der Bund-Länder-Initiative gehören:
- die bundesländerübergreifende Koordination der Verbraucherbildung
- die Formulierung bundesländerübergreifender Mindeststandards für die Verbraucherbildung
- Argueliner: Kritische Festlegung von Lehr- und Lerninhalten von Schulen gestrichen und unkritischer formuliert.
- + dafür --Logos 10:14, 30. Jan. 2010 (CET)
- + dafür --Huepfkuh 11:39, 30. Jan. 2010 (CET)
- + dafür --ringwraith 15:03, 30. Jan. 2010 (CET)
IX. Die unabhängige Verbraucherberatung ausbauen
- Parallel dazu ist eine „Deutsche Stiftung Verbraucherschutz“ zu gründen, um zusätzlich spezifische Aufgaben der Verbraucherarbeit zu finanzieren.
- + dafür -- Logos 21:55, 16. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Hanns-Jörg Rohwedder 07:05, 17. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- ringwraith 11:20, 18. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Huepfkuh 12:20, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Fukami 14:41, 19. Dez. 2009 (CET)
- + dafür -- Dave-Kay 22:30, 19. Dez. 2009 (CET)