NDS:AG Satzung/2010/§ 5
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Satzungsänderungsantrag 5
ANGENOMMEN - 100% Zustimmung - siehe Protokoll
Thematik
Dieser § enthielt gleich ein Reihe von Problemen:
- der jetzige § ist missverständlich, weil die Mitgliedschaft endet, wenn Ausländer ihren Wohnsitzes in Deutschland aufgeben, gleichzeitig aber Leute, die im Ausland wohnen gleichwohl Piraten sein können (Bundessatzung)
- er klärte nicht, wer zuständig ist bei einer Beendigung der Mitgliedschaft
Änderung
- Verweis auf die Regelung der Bundessatzung.
- Das Ende der Mitgliedschaft ist der niedrigsten Gliederung anzuzeigen.
Gegenargumente
bisher keine
Satzungsänderung
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
|
|