Diskussion:Parteiprogramm/Änderungsanträge/EDV in der Verwaltung

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Grundsaetzlich natuerlich richtig und wuenschenswert. Aber wenn ich zB meine Heimatgemeinde denke und an die Sekretaerinnen mittleren bis fortgeschrittenen Alters, die froh sind, dass sie sich trotz massiver Probleme in Word eingearbeitet haben, sehe ich keinerlei Chancen, diesen ein komplett neues System nahezubringen. Damit die Idee durchsetzbar ist, muss es soetwas wie eine Uebergangsphase geben, in der beide Systeme zu Verfuegung stehen. Man koennte zB ein halbes Jahr vor Auslauf der Lizenzen beginnen, das neue System (vielleicht eine extra Verwaltungs-Distro? verwaltet von einer behoerde in zusammenarbeit mit der freien entwicklergemeinde) zu Verfuegung zu stellen, damit die technik-unversierten User sich eingewoehnen koennen. --Photon 13:23, 14. Jun. 2009 (CEST)

Ja, sanfte Migration, das ist dabei wirklich sehr wichtig, man darf die Anwender nicht verprellen, man muß sie mitnehem. Also am Beispiel von München orientieren, und nicht am Beispiel von Solothurn. --Vardamir 14:21, 14. Jun. 2009 (CEST)
  • *grins* Ich habe im Jahr 2000 einen ähnlichen Antrag bei den Jungen Liberalen am Parteitag eingebracht.
    • Such mal nach dem "KBSt-Brief Nr. 2/2000". Vielleicht gibt es inzwischen ja etwas ähnliches aber nicht so altes.
    • Ausschlaggebend für die Zustimmung wird (ausserhalb der Piraten) IMHO der Preis sein. Mach' doch mal ein paar Rechenbeispiele, was eine Behörde/Stadt/Bundesland/Bund einsparen könnte. Versuch dabei reinzubringen, dass man bedenken sollte, dass im Zuge der Migration zu Windows Vista/7 erhebliche Kosten auf die Behörden zukommen. Viele sitzen noch auf XP und brauchen deswegen erst einmal enorm viel neue Hardware. Das könnte man sparen. --Fenhir 06:53, 1. Jul. 2009 (CEST)

Ich bin seit Jahren Linux+FOSS-Nutzer und bin gegen diesen Antrag in dieser Form. Grund: Niemanden interessiert die Software, diese ist nicht das Problem. Das Kriterium sind Dateiformate, Protokolle und Bibliotheken/sonstige Schnittstellen. Wenn in der Verwaltung Software eingeführt werden soll, muss überprüft werden, welche Abhängigkeiten (siehe oben) dadurch entstehen bzw. genutzt werden. Diese müssen juristisch und technisch offen sein. D. h.

  • keine gültigen, einschränkenden Softwarepatente oder sonstige Rechte,
  • gute und frei verfügbare Dokumentation und
  • eindeutige Standardisierung und Namensgebung.

Neben eventuellen weiteren

  • technischen Hürden (z. B. Sicherheit) wäre dann noch die
  • Implementierbarkeit (technischer/finanzieller Aufwand) durch Konkurrenten bzw.
  • bereits existierende Implementierungen durch Konkurrenten

Ausnahmen dürfen nur in Sonderfällen gemacht werden, z. B. wenn nur proprietäre Optionen bestehen oder gewachsene Infrastruktur sehr hohe Migrationskosten verursachen würde. Proprietäre Angebote können natürlich weiter an Ausschreibungen teilnehmen, wenn sie ihre Abhängigkeiten offenlegen sowie dokumentieren und dies auch garantieren. So wäre ein Java-Programm unter Windows kein Problem, da man lediglich von Java abhängig ist. Man kann jederzeit aussteigen, ohne Kernfunktionen zu verlieren. Z. B. wären hier Eclipse, Netbeans und weitere proprietäre IDEs genannt, die alle entsprechende Schnittstellen und Dateiformate nutzen. Folglich ist die Software egal und man kann sich die mit der besten Eignung raussuchen. Der Status eines solchen Dateiformats oder einer Schnittstelle kann sich natürlich auch ändern, z. B. wenn Softwarepatente eingeführt werden.

Diese Regelung wäre meiner Meinung nach die beste Lehre aus vielen Jahren Ärger mit ActiveX, IE6, DirectX, Flash und ähnlichen Späßen. Was die " Freiheit für versierte Anwender" betrifft, so müsste dies schon jetzt möglich sein. --CEdge 15:30, 23. Dez. 2009 (CET)