Diskussion:Europa der Zukunft

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wie soll unser Europa der Zukunft aussehen?

  • EU-Vertrag mit dem Bürger nach vorhergehender ausführlicher Diskussion in jedem Land --Leoni 09:19, 15. Jun. 2008 (CEST)
  • Menschenrechte gehen vor Wirtschaftsrechten --Leoni 09:19, 15. Jun. 2008 (CEST)
  • Kompakte europäische Verfassung nach Vorbild des Grundgesetzes; Einführung nur nach Volksentscheiden in allen Ländern, die mitmachen wollen. --Jamasi 13:48, 15. Jun. 2008 (CEST)

wie soll unser Europa der Zukunft nicht aussehen?

  • Keine E.U.dSSR! Eine europäische Zentralregierung ist eine Gefahr für alle Europäer, weil sie entweder zu wenig kann und weiß um auf alle Probleme angemessen zu reagieren, oder aber zu viel kann und weiß um eine demokratische Rechtsstaatlichkeit zu garantieren. inkorrupt

EU ist nicht Europa

Ich bitte darauf zu achten auch wenn es in den Medien immer wieder gesagt wird aber die EU ist nicht Europa --Einauge 23:27, 15. Jun. 2008 (CEST)

100% Zustimmung inkorrupt

Die Diskussion habe ich deshalb Europa der Zukunft und nicht EU der Zukunft genannt, da ich die Möglichkeit eines Austritts aus der EU bzw. einer Auflösung nicht von vorneherein ausschließen möchte. In einer Art Selbstreflexion darf man ruhig alles hinterfragen :-)--Leoni 12:31, 29. Jun. 2008 (CEST).

Bündnisse in Europa:

Europa (die Rede ist nicht vom Jupitermond oder einem Vierschrauben-Schnelldampfer) ist eine geografische Region auf der Erde mit einer relativ hohen Bevölkerungsdichte, über 100 verschiedenen Sprachen, verschiedenen Religionen und politischen Gliederungen, 46 souveränen Staaten und mehreren abhängigen Staaten und Staaten, die zu einer europ. Orgeanisation gehören. Liste der europ. Staaten.
in Europa gibt es mehrere politische Oganisationen:

-Europäischer Rat, hat Richtlinienkometenz
-Rat der Europäischen Union oder auch Ministerrat ist beschlussfähiges Organ, tagt meist in Brüssel, der Vorsitz wechselt halbjährlich
- Europäisches Parlament ist 2.Teil der Legislative, mit Sitzen in Strassburg, Brüssel, Luxemburg mit Präsidentfür 5 Jahre
- die Europäische Kommission hat das alleinige Initiativrecht in der EG-Rechtssetzung, Sitz in Brüssel, Vertretung in de, amtierender de Kommissar
- Europäischer Gerichtshof, der Präsidentwird auf 3 Jahre gewählt, Sitz ist Luxemburg
- Europäischer Rechnungshof mit je einem Mitglied aus jedem Mitgliedsstaat, Sitz ist Luxemburg
- Europäische Zentralbank, Sitz ist Frankfurt

Bitte sachlich bleiben

Der Vertrag führt keine Todesstrafe ein.

Die enthaltenen Ausnahmen für Tötungen unter besondere Umstände sind nachvollziehbar. Zudem stellt der Vertrag einen Mindeststandard dar, dh. er hat keinen Einfluss auf Länder mit schärferen Regelungen.

Das steht bestimmt woanders besser, und ich werde die Details nochmal nachschauen, aber im Grunde ist es so: Es gibt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Die wurde irgendwann in den Fünfzigern verfasst, als es in vielen europäischen Ländern noch die Todesstrafe gab. Die EMRK verbietet nun die Todesstrafe, formuliert aber Ausnahmen. Das ist dem Zeitgeist geschuldet; heute klingt das barbarisch, aber damals war es fortschrittlich. Aber wichtig ist: Die EMRK beinhaltet ein Verbot der Todesstrafe in leider nicht allen, aber vielen Fällen. Um allein dieses Dokument geht es.
Nun gilt die EMRK in Deutschland schon lange, weil Deutschland der EMRK damals beigetreten ist. Nur die EU als Institution ist nicht beigetreten, weil sie das bislang gar nicht konnte, weil sie keine eigene Rechtspersönlichkeit hatte. Mit dem Vertrag von Lissabon bekommt sie eine solche und kann der EMRK beitreten. Das ist rein formal, faktisch ändert sich für Deutschland (und alle anderen EU-Länder, die der EMRK angehören) nichts. Die EMRK galt bislang, und sie wird unverändert weiter gelten.
Es gibt noch Zusätze zur EMRK, welche später formuliert wurden, und welche mit dem Lissabon-Vertrag auch EU-weit gültig werden. Die schränken die o.g. Ausnahmen massiv ein; de facto verbietet der Lissabon-Vertrag die Todesstrafe EU-weit fast vollständig.
Was ändert sich für Deutschland? Erstmal nichts: Die Todesstrafe ist laut Grundgesetz verboten und bleibt das auch, egal was der Lissabon-Vertrag sagt. ABER: Mit einer hinreichenden Mehrheit in Bundesrat und Bundestag könnte dieses Verbot im Grundgesetz abgeschafft werde. Dank EMRK, bekräftigt durch den Lissabon-Vertrag, wäre das aber folgenlos. Der Lissabon-Vertrag zementiert das VERBOT der Todesstrafe in Deutschland und allen EU-Ländern. --Attachment 22:40, 25. Nov. 2009 (CET)