Diskussion:Bundessatzung/Änderungsanträge

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§12 - Satzungs- und Programmänderung

  1. Den Teil der "redaktionellen Bearbeitung" finde ich sehr gut, einen Antrag, der diesen Passus einzeln zur Abstimmung stellt, würde ich unterstützen. Den Teil der "Verschmelzung und Anpassung" lehne ich trotz eingebauter Schutzmechanismen ab. Es gibt nämlich imho trotz "sofern andernfalls keine Widerspruchsfreiheit..." zuviele Manipulationsmöglichkeiten und darüber hinaus einen imho viel zu großen Ermessensspielraum, der voraussichtlich zu immensen Diskussionen führen wird. Es ist imho nicht zielführend, die gemeinsame Ausarbeitung von Anträgen auf dem Parteitag selbst stattfinden zu lassen. Im Gegenteil sollte dafür Sorge getragen werden, dass dies gemeinschaftlich vorher erarbeitet wird. Dies sorgt auch für die Vermeidung von Inkonsistenzen im Allgemeinen.--Pdg 14:55, 11. Apr. 2008 (CEST)
  2. Wenn Änderungen erst mit Ende des BPT gelten, kann ein Vorstand (oder ein Schiedsgericht oder mögliche andere Organe) nur auf Grundlage der alten Satzung gewählt werden. Dies betrifft vor allem die Anzahl der Piraten im Gremium (Wir könnten zB keine Beisitzer wählen, weil die Satzung das erst "ab Ende der Versammlung" hergäbe). Daher bin ich im Gegenteil der Überzeugung, das Änderungen mit ihrer Annahme durch den BPT wirksam werden. Dies ist imho Stand der Dinge und sollte, wenn es hier Konfusionen gibt, so klargestellt werden.--Pdg 14:55, 11. Apr. 2008 (CEST)

§2 der Schiedsgerichtsordnung

  1. Satz 3, also die Möglichkeit der personellen Verringerung des SG auf 3+1 Richter, stört nicht, sichert aber die Forderung des PartG nach einem SG. Die Option schafft Freiheiten und sollte daher erhalten bleiben.--Pdg 14:55, 11. Apr. 2008 (CEST)
  2. Die Amtspersiode von 4 Jahren halte ich in der aktuellen Verfassung der Partei für schwer kontraproduktiv. Aktuell haben wir eh bereits Probleme, die geforderten Ämter (sowohl in den SG in allen LV als auch die anderen Parteiämter) durchgängig und aktiv zu besetzen. Für 4 Jahre würde sich imho niemand verpflichten wollen.--Pdg 14:55, 11. Apr. 2008 (CEST)
  3. Aufgrund der SGO wird dem Vorsitzenden eine so wichtige Funktion für das SG zugewiesen, dass ich es für erforderlich halte, dass der BPT diesen direkt bestimmen kann. Eine Verminderung der Rechte des BPT an dieser Stelle halte ich für unnötig.--Pdg 14:55, 11. Apr. 2008 (CEST)

Programmänderungen

Ich weiß net obs wirklich hier hingehört, aber da ja Programmänderungen wie Satzungsänderungen behandelt werden (also auch eine 2/3-Mehrheit brauchen), hab ichs mal dazu gepostet. -- Kreuzritter 15:44, 15. Apr. 2008 (CEST)

Ich habe Dir die Frage auf Deiner Diskussionsseite beantwortet. --Bodo Thiesen 14:15, 18. Apr. 2008 (CEST)

kleinere Fehler

Hab da einige kleinere Fehler in der Satzung entdeckt:

Bundessatzung Abschnitt A §6 (6): Hier ist ein "sind" zuviel.

Bundessatzung Abschnitt A §5 (5): Das "zu" ist hier fehl am platz.

Bundessatzung Abschnitt B §2 (5) und (6): Bei (6) werden 60% des Mitgliedsbeitrag verteilt, bei (5) 40% und 5% - insgesammt also 105%. Falls gemeint, dass die 5% in den 40% enthalten sind, müsste das klarer forumuliert werden.

Bundessatzung Abschnitt C §3 (1): Sollten sich Organe auf Bundesebene streiten, was ist dann die höhere Instanz? Wenn das durch den Bundesparteitag (z.b. nach C §2 (5)) gemacht wird, dann hat niemand eine möglichkeit auf revision...

-- Subsessor 14:38, 27. Mär. 2009 (CET)

Wahl des Gebietsverbands

Ich kann der Begründung nicht folgen. Du schreibst Begründung: Die freie Wahl der Gebietsverbände war als gute Idee für Piraten in Grenzgebieten etc. gedacht. Nun ergeben sich aber Probleme, da Mitgliederversammlungen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen nicht an die Verbandszugehörigkeit gebunden sind, sondern daran welche Behörde die Wahlkarte ausstellt (also der Erstwohnsitz)... Die Begründung ist meiner Meinung nach nicht schlüssig. Für Piraten gibt es nicht zwangläufig eine Behörde, die eine Wahlkarte ausstellt. Nach §1 (1) (Sie vereinigt Piraten ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit...) müssen die Mitglieder weder in Deutschland wahlberechtigt sein noch in Deutschland wohnen. Es würde unseren Grundsätzen widersprechen, die Zugehörigkeit zu einem Gebietsverband davon anhängig zu machen, ob eine Behörde einen Wahlschein für dieses Mitglied ausstellt und ggf. welche Behörde das ist. Friedel 17:04, 1. Jun. 2009 (CEST)

Vorschlag: Formulierung der Bewerbung als Kanditat zur Wahl eines Parteiamtes in der Satzung

Hail Eris,

auf dem Parteitag schrieb mich jemand im IRC an, ich möge auf dem Parteitag die Frage zur Sprache bringen, wie genau man sich als Kanditat zur Wahl eines Parteiamtes aufstellt. Es erscheine im Moment unklar, und wenn ich es auf dem Parteitag anspräche fände es möglicherweise Gehör. Das habe ich versucht, jedoch hatten wir bekanntlich enormen Zeitmangel, und der Versammlungsleiter unterbrach mich. Macht nichts.

Ich versuche es nun hier darzulegen: Offensichtlich weiß nicht jede(r) PiratIn Bescheid, wie man sich nun genau für eine Kandidatur bewirbt. Einige glauben, es reiche, sich im WiKi als Kanditat einzutragen. Andere wiederum behaupten, man müsse sich n Wochen vorher schriftlich beim Vorstand bewerben. Hier würde es vermutlich wieder erheiternd, wenn der Vorstand mal wieder wegbräche... Jedenfalls würde ich es begrüßen, wenn jemand (- Freiwillige vor, ich halte mich für zu wenig bürokratisch dafür ;-)): a) Das Verfahren zur Kandidatur genau beschreibt und im WiKi und/oder auf irgendwelchen Mailinglisten platziert, und b) am Besten direkt einen Satzungsänderungsantrag für den nächsten Parteitag einreicht, jene ausformulierten Modalitäten in die Satzung zu übernehmen. Zur Zeit finde ich die Parteiämterwahl lediglich (sehr lückenhaft) in der Geschäftsordnung des Parteitages dokumentiert. Falls wir uns nun aber entscheiden, man müsse sich schriftlich vor dem Parteitag beim "Vorstand" für die Kandidatur bewerben, nützt es verständlicherweise nichts, wenn das erst in jener Geschäftsordnung steht, die wir ja erst auf dem Parteitag selber verabschieden. Dass für den nächsten Parteitag nun keine Regelung in der Satzung fest steht können wir natürlich nicht mehr beeinflussen, aber wir können erstens unverbindlich formulieren, wie wir glauben dass die Kandidatur "funktioniert", und wir können einen Satzungsänderungsantrag für den nächsten Parteitag einreichen, der dann für den übernächsten etc. gilt.

All hail Discordia,

-- apic

  • Moin. Die Kandidatur für einen Posten ist bei uns recht einfach und der folgende Weg erscheint mir (und ich glaube so manch anderen Menschen auch) am sinnvollsten: 1. Ins wiki schreiben, daß man/frau für eine bestimmte Stelle sich bewirbt. Dies gibt Menschen die Zeit und Möglichkeit, sich aufgrund des Namens/Nicks und der Benutzerseite ein Bild von der/dem BewerberIn zu machen. 2. Am BPT erscheinen und sich "kurz" vorstellen. Dat wars aus meiner Sicht... Einen "Antrag" beim Vorstand oder sowas würde ich auf gar keinen Fall in Erwägung ziehen, denn sonst könnte ja der Verdacht entstehen, daß der Vorstand nur ihm genehme Menschen zulässt, gelle! HTH --telsh 23:06, 12. Jul. 2009 (CEST)