Diskussion:Antrag an den BV durch die Piratenpartei Hessen vom 13. März 2008
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Seit drei Quartalen hat die PP Hessen keine ordnungsgemäße Abrechnung ihr zustehender Mitgliedsbeiträge mehr erhalten. Eine Weitergabe von Mitgliedsbeiträgen der Bundespartei gemäß der Bundesfinanzordnung fand im selben Zeitraum ebenfalls nicht statt. Hier hätten, da derzeit nur ein hessischer Kreisverband existiert, stets 70 % aller Mitgliedsbeiträge hessischer Piraten abgeführt werden müssen.
- Das stimmt nicht: da LV Hessen den nicht existierenden niedrigeren Gliederungen in Hessen übergeordnet ist, kann er 70% behalten und muss nur 30% an den BV abführen, so haben wir es seit Anfang des Jahres in Baden-Württemberg gehalten. Schatzmeister BW Stefan Urbat, 13.3.2008, 20:13 CET.