Bundestagswahl 2009/Briefwahl

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Vorlage:Imho Auf dieser Seite finden sich Informationen zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2009 per Briefwahl. Bei der Briefwahl muss man nicht Wahllokal erscheinen, sondern kann seine Stimme vorher per Post einschicken oder im Amt abgeben. Bei der Bundestagswahl 2009 kann man zum ersten Mal auch ohne Angabe von Gründen per Brief wählen.

Briefwahl ist besonders anfällig für Wahlfälschung und damit in etwa so unsicher wie Wahlcomputer. Beachtet daher auf jeden Fall die erheblichen Gefahren durch Briefwahl.

Beantragen von Briefwahlunterlagen

Update: Linklisten zum einfachen Online-Beantragen für alle Wahlkreise:

Jeder Wahlberechtigte kann ohne Angabe von Gründen die Briefwahlunterlagen bei seiner Gemeinde beantragen. Die Briefwahlunterlagen werden mit der Post verschickt, vom Wahlberechtigten zuhause ausgefüllt und mit der Post an das zuständige Amt (meist das Wahlamt) zurückgeschickt. Briefwahl kann auch beantragt werden, wenn du die Wahlbenachrichtigung noch nicht empfangen wurde. Die Unterlagen müssen bei der Gemeinde beantragt werden, bei der man gemeldet ist. Dies kann persönlich, per Post und teilweise per E-Mail oder auf der Website der Gemeinde geschehen. Hier gibt es eine Liste mit Direktlinks zu den Online-Formularen deutscher Gemeinden.

Wenn Briefwahlunterlagen persönlich bei deiner Gemeinde abgeholt werden, kann auch an Ort und Stelle die Stimme abgegeben werden. Die korrekte Lagerung der Wahlbriefe auf dem Amt, kann zwar nicht kontrolliert werden, es wird aber zumindest ausgeschlossen, dass Briefwahlunterlagen auf dem Postweg verschwinden oder manipuliert werden.

Deutsche im Ausland, die nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, müssen sich wieder ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und zwar bei der Gemeinde, in der sie zuletzt gemeldet waren. Da der Antrag unterschrieben sein muss, kann das nicht online oder per Mail geschehen und muss für jede Wahl erneut erfolgen. Der Antrag muss bis 6. September 2009 bei der Gemeinde eingegangen sein. Beim Bundeswahlleiter gibt es das Antragsformular und genauere Hinweise.

Kritik an der Briefwahl

right Die Briefwahl birgt erhebliche Risiken für wesentliche Wahlrechtsgrundsätze, vor allem für die Freiheit der Wahl und das Wahlgeheimnis. Auch kann niemand kontrollieren, ob die eigene Stimme unverändert in der Wahlurne landet oder ob auf dem Postweg oder auf dem Amt jemand die Stimme manipuliert. Dadurch entsteht eine hohe Gefährdung für die Demokratie durch die Möglichkeit von Wahlfälschungen und Stimm-Erpressungen.

Briefwahl gefährdet die Freiheit der Wahl

Durch das Ausfüllen des Stimmzettels außerhalb der Wahlkabine besteht die Gefahr, dass eine Wählerin oder ein Wähler unter Druck gesetzt wird, erpresst wird oder dass die Stimme gekauft wird. Auch können Briefwahlunterlagen von Dritten beantragt und ausgefüllt werden. Auf diese Weise wurde bei der Kommunalwahl 2009 in Bad Ems (Rheinland-Pfalz) die Wahl gefälscht und muss nun wiederholt werden. In Altersheimen wurden senile Menschen unter Druck gesetzt und überredet, ihnen eine Vollmacht auszustellen - die Wahlunterlagen wurden dann vom Täter ausgefüllt. Auch andere Länder wie Afghanistan zeigen, dass versucht wird, Menschen vor Wahlen unter Druck zu setzen. Die Wahlkabine ist nach aktuellem Stand der einzige wirksame Schutz vor diesen Manipulationsversuchen.

Briefwahl gefährdet die Transparenz der Wahl

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen lagern bis zum Wahltag unversiegelt in Räumlichkeiten der Ämter im und es ist unbekannt, wer dort darauf Zugriff hat. Die Öffentlichkeit der Wahl wird erst am Wahltag durch Übergabe an den Wahlvorstand hergestellt. Dadurch kann - im Gegensatz zur Wahl im Wahllokal - niemand den korrekten Umgang mit den Wahlunterlagen überprüfen.

  • Niemand kann sicher sein, dass seine Stimme überhaupt gewertet wird und nicht z.B. aussortiert wird. Auf dem Postweg oder auf dem Amt kann jemand den Wahlbrief verschwinden lassen.
  • Niemand kann sicher sein, dass seine Stimme korrekt gewertet wird. Auf dem Postweg oder auf dem Amt kann der Wahlbrief ausgetauscht werden gegen die Stimme der Konkurrenz.

Briefwahl gefährdet das Wahlgeheimnis

Beim Ausfüllen des Wahlzettels außerhalb der Kabine, auf dem Postweg, schließlich auf dem Amtsweg von der Poststelle in die beaufsichtigte Wahlurne ist das Wahlgeheimnis gefährdet. Im Wahlbrief befinden sich der Stimmzettelumschlag und der mit Namen, Adresse und Unterschrift versehene Wahlschein. So lässt sich auf dem gesamten Weg in die Urne dem ausgefüllten Stimmzettel ein eindeutiger Wähler zuordnen.

Weitere Informationen zu Risiken der Briefwahl:

Bekannte Vorfälle bei der Briefwahl

Entkräftung der Kritik an der Briefwahl

Über diese Kritikpunkte besteht unter Piraten Meinungsvielfalt. Entkräftungen der Kritikpunkte werden auf der Diskussionsseite diskutiert.

Für Briefwahl werben

Wenn du Briefwahl gut findest und du die Kritik gelesen hast, findest du hier Informationen, wie du für Briefwahl werben kannst: Du kannst einfach auf diese Seite verlinken. Vektor Vorlage

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