Benutzer Diskussion:Zack/Entwurf Vorstands GO
Hallo,
in Deinem Entwurf der GO für den BV steht drin, daß antragsberechtigt nur Mitglieder der Landesvorstände, Piraten ohne eigenen Landesverband und die Geschäftsstellenleiter sind.
Ich halte dies für unzureichend. So muß es möglich sein, daß zum Beispiel Schiedsgericht Anträge an den BV stellen können, zB. zur Budgetplanung.
Mit der Einschränkung der Antragsberechtigung wird IMHO auch die Möglichkeit der Basis eingeschränkt, Anträge direkt an den Bundesvorstand zu stellen. Wir verlieren damit ein wichtiges Element einer flachen Hierarchie. Diese ist aber Grundvoraussetzung, daß sich bei den Piraten keine Abhängigkeitsstrukturen, wie in den etablierten Parteien bilden, die den Nährboden für Geklüngel, Parteisoldaten und Berufspolitikern bieten.
Ich bitte Dich, den GO-Entwurf unter diesem Gesichstpunkt neu zur Diskussion zu stellen.
Bye Andreas
Was lag 2009-07-16 vor?
Was hiervon lag dem Vorstand zu seiner Sitzung am 2009-07-16 vor? Interessanterweise wurden danach noch Änderungen vorgenommen ... Das geht nicht in einem Protokoll! --Tessarakt 23:37, 29. Jul. 2009 (CEST)