Benutzer Diskussion:AndreasRomeyke/Anträge/SÄA Kandidaten
Hallo Andreas,
mit deinem Satzungsänderungsantrag - Trennung von Mandat und Parteiamt - möchtest du parteiinterne Abhängigkeiten verhindern.
Was du unter parteiinternen Abhängigkeiten verstehst hast du nicht näher definiert. Wenn du darunter verstehst das hier Kumpaneien entstehen wo man sich gegenseitig Ämter und Mandate zuspielt, dann kann ich dein Anliegen verstehen.
Abhängigkeiten von Mandatsträgern von der Partei in dem Sinne, dass sie sich an Programm und Beschlüsse der Partei gebunden fühlen, würde ich dagegen sehr befürworten.
Die Trennung von Mandat und Parteiamt kann, muß aber nicht eine wirksamme Methode sein um Kumpaneien zu verhindern.
Dabei stellt sich aber auch die Frage welche Auswirkungen so eine Trennung eventuell noch hat.
Sowohl für Parteiämter als auch für die Besetzung von Mandaten wollen wir sicherlich unsere fähigsten Mitglieder haben. Sollten sich dann die fähigsten Mitglieder auf Grund der Trennung von Parteiamt und Mandat für das Mandat entscheiden, so wäre das für die Entwicklung der Piratenpartei sicher nicht von Vorteil. Außerdem ist zu bedenken, das wir keine Mitgliederstarke Partei sind. Wenn wir hier nicht nur an die Mandate in Bund und Land denken sondern auch an Mandate auf kommunaler Ebene, dann werden unsere ca. 400 Mitglieder kaum ausreichen um alle Mandate zu besetzen die wir auf Grundlage unserer Wahlchancen erzielen können. Wer wird uns dann noch bei einer Trennung von Parteiamt und Mandat für Parteiämter zur Verfügung stehen?
Die Bestzung von Mandaten lässt sich durch die Partei aber eigentlich nur auf Bundes- und Landesebene durch die Reihenfolge auf der Liste der Partei beienflussen. Auf Kommunaler Ebene entscheidet der Bürger mit seiner Stimmangabe wer eine Mandat erhält.
Auf Bundes- und Landesebene lasen sich Kumpaneien einfach durch konsequente Anwendung des Wahlrechts vermeiden. Dort ist gefordert, dass die Reihenfolge der Kandidaten in geheimer Abstimmung festgelegt wird. Wenn sich die Reihung der Kandidaten aus geheimer Abstimmung ergibt wird es auch keine Probleme in Richtung Kumpanei und innerparteilicher Abhängigkeiten geben. Natürlich dürfen wir es dann nicht so machen wie andere Parteien, wo sich die geheime Wahl darauf beschränkt, die vom Vorstand vorgeschlagenen Kandidaten in geheimer Wahl auf ihren Listenplätzen zu bestätigen oder abzulehnen, was in der Regel zu keinen Veränderungen in der Listenreihenfolge führt und somit eigentlich der Vorstand über die Reihung entscheidet, was natürlich zu Kumpaneien führen kann.
Aus all den genannten Gründen bin ich für eine konsequente Umsetzung des Wahlrechts bei der Aufstellung der Kandidatenlisten und gegen eine Trennung von Parteiamt und Mandat.
Manfred Stöckert 12:16, 30. Jan. 2012 (CET)
- WORD! Diese Trennung-Amt-Mandat-Scheiße ist wieder mal so ein grünes Bevormundungsding. Das Basismitglied ist anscheinend zu blöde, sich bei der Wahl Gedanken darüber zu machen, ob es eine bestimmte Person als Amts- oder Mandatsträger oder beides sehen möchte, und deswegen wird das über ein Verbot geregelt. Brauchen wir nicht, solange wir uns alle für mündige Parteimitglieder halten, und schon gar nicht, solange Posten bei uns nicht ausgekungelt werden, sondern Kampfkandidaturen die allgemeine Regel sind. BuMa 04:06, 1. Feb. 2012 (CET)
Anmerkung Michael Ebner
Solange eine eidesstattliche Versicherung nicht vor einer zuständigen Behörde abgegeben wird, haben dort falsche Aussagen herzlich wenig Rechtsfolgen, vgl. § 156 StGB. Daran ändert auch der Notar nichts.