Benutzer:Matthias Kellner/nds-Landesparteitag.1.2009/RegionGreifswaldSatzung/§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet/(1)

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Der Kreisverband Region Greifswald der Piratenpartei Deutschland ist gemäß Bundessatzung und Landessatzung M-V ein nachgeordneter Gebietsverband des Landesverbandes auf Kreisebene. Er ist grundsätzlich als nicht rechtsfähiger Verein im Sinne des § 54 BGB organisiert.