Benutzer:Matthias Kellner/nds-Landesparteitag.1.2009/RegionGreifswaldSatzung/§ 1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

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(1) Der Kreisverband Region Greifswald der Piratenpartei Deutschland ist gemäß Bundessatzung und Landessatzung M-V ein nachgeordneter Gebietsverband des Landesverbandes auf Kreisebene. Er ist grundsätzlich als nicht rechtsfähiger Verein im Sinne des § 54 BGB organisiert.
(2) Der Kreisverband Region Greifswald der Piratenpartei Deutschland führt einen Namen und eine Kurzbezeichnung. Der Name lautet: Piratenpartei Deutschland Kreisverband Region Greifswald. Die Kurzbezeichnung lautet: PIRATEN.
(3) Der Sitz des Kreisverbandes ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald.
(4) Der Kreisverband Region Greifswald betätigt sich in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, dem Landkreis Ostvorpommern und dem Landkreis Demmin.
(5) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet.