Benutzer:B.pwned/Landesdelegiertenordnung

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Antrag

Vorlage:Satzungsänderungsantrag

Häufige Fragen

  • Darf ich dann nicht mehr am Parteitag teilnehmen?
    • Nein! Jeder darf am Parteitag weiter teilnehmen. Wenn du nicht nur teilnehmen, sondern auch mitstimmen willst, melde dich einfach als Selbstvertretungspirat. Dann kannst du normal mitmachen und abstimmen. Du kannst dich dann auch noch zum Delegierten wählen lassen und andere vertreten -- wenn du sie von deinen Ansichten überzeugen kannst.
    • Aber niemand muss sich vertreten lassen, wenn er nicht will.
  • Ist eine Stimmdelegation endgültig?
    • Nein! Jedes Jahr kann man neu entscheiden, was man tun möchte.
  • Ist eine einzelne Stimme im Gegensatz zu den Delegierten dann überhaupt noch etwas wert?
    • Ja! Zum einen zeigt die Erfahrung, dass eine Stimme, also z.B. eine überzeugende Rede, enormen Einfluss hat. Zum anderen ist es damit nicht möglich, wie auf dem Parteitag der SPD vor der Bundestagswahl, etwas mit den Worten "das ist medial unerwünscht" abzuschmettern. Die formelle Stimme, die man abgibt, wiegt natürlich entsprechend weniger, da die Delegierten viele Leute hinter sich vereinigen und dementsprechend mehr Gewicht verdienen.
    • Gleichzeitig sollte man sich vor Augen halten, dass ein Delegierter nach derzeitigen Mitgliederzahlen bis zu 25 Stimmen hätte. Die Delegierten sind keine homogene Masse, es kann daher also durchaus vorkommen, dass die Selbstvertretungspiraten bei nicht wenigen knappen Entscheidungen das Zünglein an der Waage sein würden.
  • Wie wird abgestimmt, wenn Vertreter und Selbstvertrungspiraten anwesend sind?
    • Bei der Akkreditierung werden zwei verschiedene Stimmkarten/-zettel, jeweils für jede Gruppe ausgegeben.
    • Die Sitzordnung wird so gewählt, dass die Delegierten und die Selbstvertretungs-Piraten optisch getrennt sind. Dann kann die normale Wahl ganz einfach ausgezählt werden, indem man jede Gruppe auszählt und die Stimmen der Repräsentanten mit ihrer Stimmzahl multipliziert.
    • Bei geheimer Wahl geben alle ihre Stimmen normal ab. Die Zettel werden dann getrennt ausgezählt, die Delegiertenstimmen wieder mit ihrer Stimmzahl malgenommen und dann zusammengezählt.
    • Bürokratie beschränkt sich auf ein Minimum.
  • Dann werden doch Karteileichen behalten um mehr Vertreter zu kriegen?!
    • Wer nach dreimaliger Erinnerung nicht seinen Beitrag bezahlt, tritt automatisch aus. Um also das wirklich zu tun, müsste ein Betrüger zum einen pro ergaunertem Delegierten über 25 Mitgliedsbeiträge à 36 Euro (mehr als 900 Euro) zahlen und zum anderen dafür sorgen, dass diese 25 das nicht mitbekommen. Die kriminelle Energie dafür ist in der Piratenpartei zum Glück (noch?) nicht vorhanden.
    • Dieses Argument würde aber auch jede andere Art von Vertretung oder Online-Abstimmung betreffen und nur reine Mitgliederversammlungen zulassen, ist also keine Eigenart dieses Antrags.
  • Wieso sollte ein Bezirk einfach Delegierte nach seiner Mitgliederzahl bekommen? Die haben die doch nicht alle gewählt!
    • Jeder Bezirk kann seine Wahl selbst organisieren, prinzipiell wäre auch eine Briefwahl oder dezentrale Wahl mit sehr hoher Beteiligung machbar, die dann direkt und akkurat die Interessen der wählenden Piraten abbildet. Wie das jeder macht, obliegt ganz subsidiär den Piraten vor Ort.
    • Selbst wenn die Wahlbeteiligung nicht riesig wird, so muss doch beachtet werden, dass mit der Größe der Bezirksverbände auch andere Dinge einhergehen. So finanzieren sie anteilig die politische Arbeit in Bayern und sollten dementsprechend bei der Arbeit auch mitreden können. Gleichzeitig kommt die Größe der Bezirksverbände nicht von ungefähr. Sie ist in erster Näherung direkt verbunden mit der Größe (sowohl bevölkerungstechnisch als auch z.T. geographisch) der Regierungsbezirke und ist damit auch ein Maß für die Belastung und Arbeit, die vor Ort z.B. während des Wahlkampfs geleistet werden muss.
    • Allein die räumliche und kulturelle Nähe sorgt für eine Überlappung der Interessen der Delegierten und der Piraten in ihrem Bezirk. So wird ein engagierter Mittelfranke z.B. ein e-Sport-Stadion eher in Nürnberg fordern als in München. (I'm not making this up ;-))
  • Das ist doch eine Zweiklassengesellschaft. Die einen bekommen die Anfahrt bezahlt und die anderen (SV-Piraten) nicht.
    • Eine Vergütung von Delegierten ist von der Piratenpartei bisher (mangels Delegierter) nicht beschlossen worden. Dieser Antrag ändert daran erstmal nichts, jeder Bezirk kann aber eine Regelung dafür treffen. Der LV sorgt dafür, dass kein Bezirksverband dadurch übermäßig belastet wird.
    • Derzeit haben wir aber eigentlich bereits eine Zweiklassengesellschaft: diejenigen, die sich die Anfahrt leisten können oder vor Ort wohnen und die anderen. Diese haben keine Möglichkeit, sich einzubringen, auch wenn sie vielleicht die Mehrheitsmeinung vertreten. Das ändert sich nun und ist damit nur eine vermeintliche Verschlechterung und eigentlich eine Verbesserung.

Text der Delegiertenordnung und Kommentar

Orange: Tatsächlicher Text, der bei Annahme in die Satzung eingeht.



TextKommentar bzw. Klartext
§ 1 Stichtag und Amtszeit 
(1) Der Stichtag ist der 1. Januar eines jeden Jahres.Um die gerechte Zahl an Vertretern an jeden Bezirk zuzuweisen, muss an einem festen Tag die Zahl der Piraten in jedem Bezirk festgehalten werden, die dann als Berechnungsgrundlage dient.
(2) Die Amtszeit der Delegierten beginnt mit dem 1. März und dauert ein Jahr.Dieses errechnete Verhältnis gilt für ein Jahr.
(3) Beginnend mit dem 1. November bis zum einschließlich 31. Dezember eines jeden Jahres (Meldezeitraum) kann sich jeder Pirat bei seinem Bezirksverband als Selbstvertretungspirat für die darauffolgende Amtszeit der Delegierten vermerken lassen. Der Landesverband erinnert in der ersten und letzten Woche des Meldezeitraums jeden Piraten via E-Mail an seine hinterlegte Adresse an diese Möglichkeit.Jeder Pirat hat zwei Monate (November, Dezember) Zeit, sich als Selbstvertretungspirat zu melden. Er fällt dann aus dem Delegiertensystem heraus und kann wie bisher auch normal am Parteitag teilnehmen. Er kann sich allerdings noch zum Delegierten wählen lassen, wenn er das will und kann; selber wählen darf er nicht, da er zum Stichtag schon als Selbstvertretungspirat (SV-Pirat) gemeldet war. Jeder Pirat kann diese Entscheidung jedes Jahr im November/Dezember treffen, sie ist nie endgültig.
(4) Zum Stichtag erfasst der Landesverband für jeden Bezirk die nicht als Selbstvertretungspiraten gemeldeten Piraten.Siehe (1)
(5) Jeder Bezirksverband erhält proportional zu seinem Anteil an nicht als Selbstvertretungspiraten gemeldeten Mitgliedern einen Anteil der 100 Delegierten zugewiesen. Die Zahl der Delegierten wird mathematisch gerundet. Abweichung von der Gesamtzahl der Delegierten durch Rundung ist zulässig.Siehe (1). Außerdem siehe [1]: "Die Zahl der Vertreter des Gebietsverbandes ist in erster Linie nach der Zahl der vertretenen Mitglieder zu bemessen."
§ 2 Wahl der Delegierten 
(1) Die Bezirksverbände wählen gemäß ihrer eigenen Satzung aus ihrer Mitgliederschaft ihre Delegierten. Selbstvertretungspiraten haben hierbei kein aktives Wahlrecht. Bis zu einem Viertel der Delegierten können Kraft ihres Amtes bestimmt sein, d.h. mindestens drei Viertel müssen als solche gewählt werden.Die Bezirke dürfen frei entscheiden, wie sie ihre Vertreter bestimmen. Um gesetzlichen Anforderungen zu genügen, dürfen maximal 1/4 der Vertreter des Amts wegen (z.B. als Bezirksvorstand automatisch) Vertreter sein. Wie in §1(3) erwähnt, haben SV-Piraten hierbei kein aktives Wahlrecht, können aber gewählt werden (passives Wahlrecht).
(2) Die Bezirksverbände können über die ihnen zugewiesene Zahl hinaus Ersatzdelegierte bestimmen. Ersatzdelegierte haben das Recht, verhinderte Delegierte auf dem Landesparteitag zu vertreten.Kein Kommentar.
(3) Wählt ein Bezirk bis zum Beginn der neuen Amtszeit keine neuen Delegierten, so ernennt der Landesvorstand bis zu dieser Wahl kommissarisch Delegierte. Diese kommissarischen Deligierten sollen sich nach Möglichkeit aus den bisherigen Delegierten des Bezirkes zusammensetzen.Notfallklausel.
(4) Unverzüglich nach der Wahl der Delegierten, spätestens am 28. Februar meldet der Bezirksvorstand die Delegierten an den Landesverband.Kein Kommentar.
§ 3 Berechnung des Stimmrechts 
(1) Die Delegierten der Bezirksverbände sowie die Selbstvertretungspiraten sind stimmberechtigte Mitglieder des Landesparteitags. Ist ein Delegierter auch Selbstvertretungspirat, so gilt er ausschließlich als Delegierter. Alle anderen Piraten sind nicht stimmberechtigt, aber teilnahmeberechtigt.Jeder (!) Pirat darf am Parteitag teilnehmen. Delegierte zählen dabei nur als Vertreter, niemals zusätzlich als SV-Piraten (sofern sie sich als solcher gemeldet hatten). Abstimmen dürfen nur die SV-Piraten und die Vertreter.
(2) Jeder Selbstvertretungspirat hat eine Stimme.Jeder SV-Pirat hat seine eigene Stimme.
(3) Die Anzahl der Stimmen der Delegierten berechnet sich aus der Anzahl der nicht als Selbstvertretungspiraten gemeldeten Piraten im Landesverband geteilt durch die Anzahl der Delegierten. Die Anzahl der Stimmen der Delegierten wird mathematisch gerundet.Die Repräsentanten vertreten ihren Bezirksverband. Als solche haben sie die Stimmen aller Mitglieder des Bezirks, die nicht als SV-Piraten ihre Stimme für sich selbst beanspruchen. Rechenbeispiel: 3100 Piraten im LV Bayern, davon 100 SV-Piraten. Die 100 Delegierten hätten dann jeweils 30 Stimmen. Derzeit haben wir knapp 2600 Piraten, es entfielen damit (jeweils ungefähr) auf (alphabetisch) Mittelfranken 19, Niederbayern 6, Oberbayern 36, Oberfranken 8, Oberpfalz 9, Schwaben 11, Unterfranken 11 Vertreter. Dies spiegelt die Verteilung der Mitglieder in Bayern akkurat wider und sorgt für einen ihrer Zahl angemessenen Einfluss jeder Gruppe.
(4) Die Regelungen der Bundessatzung kommen entsprechend zur Anwendung, d.h. Delegierte und Selbstvertretungspiraten sind nur dann stimmberechtigt, wenn sie nicht mit dem Mitgliedsbeitrag in Verzug sind. Ohne Moos nix los.
(5) Selbstvertretunspiraten und Delegierte haben in Bezug auf die Geschäftsordnung das gleiche Stimmrecht.Wichtig: Um zu verhindern, dass Dinge unter den Tisch gekehrt werden können, haben die Vertreter und die SV-Piraten das gleiche Stimmrecht in Bezug auf die GO. Dass wie bei der SPD irgendwelche Dinge "medial unerwünscht sind", kann so verhindert werden.
§ 4 Beschlussfähigkeit des Parteitags 
(1) Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller zugeteilten Delegierten anwesend sind.Mindestens die Hälfte aller im LV organisierten Piraten muss vor Ort vertreten werden, damit Entscheidungen legitimiert sind.
§ 5 Beendigung des Delegiertenamts 
(1) Das Amt des Delegierten endet mit Rücktritt, Tod, Ende der Amtszeit, Amtsenthebung oder Austritt aus der Partei.Kein Kommentar.
(2) Scheidet ein Delegierter während der Amtszeit aus dem Amt, so ernennt der Bezirksvorstand wenn möglich einen Ersatzdelegierten zum neuen (Voll-)Delegierten. Ist kein Ersatzrdelegierter verfügbar, so ernennt der Bezirksvorstand ein Mitglied des Bezirksverbandes zum kommissarischen Delegierten bis zur nächsten Wahl.Kein Kommentar.
§ 6 Finanzielles 
(1) Kein Bezirksverband soll durch die Entsendung von Delegierten und dabei entstehenden Kosten übermäßig belastet werden.Beauftragte der Partei können gegenüber denen, die sie beauftragen, finanzielle Ansprüche geltend machen. D.h., Vertreter können sich von ihrem Bezirk z.B. die Fahrtkosten erstatten lassen. Kein Bezirk soll damit überfordert werden, damit keine übermäßige Ungleichbehandlung vorherrscht. Das gilt nur, wenn der Bezirk in seiner Satzung Erstattungen für die Delegierten vorsieht (oder der Landesverband eine einheitliche Regelung zusammen mit dem Bundesvorstand trifft, was derzeit für Delegierte nicht gegeben ist). Vgl. dazu auch S. 81 von [2] "Voraussetzung ist, dass ein satzungsgemäßer oder ein schriftlich vereinbarter vertraglicher Aufwendungsersatzanspruch besteht oder dass ein solcher Anspruch durch einen rechtsgültigen Vorstandsbeschluss eingeräumt worden ist, der den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt gemacht wurde. Der Anspruch muss vor der zum Aufwand führenden beziehungsweise zu vergütenden Tätigkeit eingeräumt werden."
(2) Die Bezirksverbände vereinbaren hierfür wenn nötig einen Finanzausgleich.Wenn nötig, unterstützen die geographisch besser liegenden oder finanziell stärkeren (oder aus welchem Grund auch immer besser gestellten) Bezirke die weniger betuchten Bezirke bei der Finanzierung der Vertretung.
(3) Der Landesverband überwacht die gleichmäßige Belastung der Bezirksverbände und setzt sie durch.Der LV sorgt dafür, dass das auch geschieht, wenn nötig mit Ordnungsmaßnahmen. Anmerkung: er muss nicht, aber darf eigene Mittel zu Verfügung stellen.
§ 7 SonderregelungenSonderregeln gelten für den Fall, dass z.B. die geheime Wahl nicht ohne weiteres möglich ist. Siehe auch im Sauter.
(1) Ist lediglich ein Selbstvertretungspirat anwesend, so ist die geheime Wahl unter Verschluss durchzuführen. Alle an der Auszählung Beteiligten sind dann zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet. Bei Verletzung der Schweigepflicht hat der Landesvorstand dem Betreffenden automatisch die Fähigkeit zur Bekleidung eines Parteiamts auf Lebenszeit abzuerkennen.Kein (weiterer) Kommentar.
(2) Sind lediglich zwei Selbstvertretungspiraten anwesend, so ist die geheime Wahl ebenfalls unter Verschluss durchzuführen. Selbstvertretungspiraten dürfen dann nicht an der Auszählung beteiligt sein.Kein (weiterer) Kommentar.