BY Diskussion:Landesparteitag 2009/Satzungsänderungsanträge

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Die auf dieser Seite aufgeführten Satzungsänderungsanträge wurden zum 3. Landesparteitag 2009 eingereicht. Die dort nicht behandelten Satzungsänderungsanträge wurden auf den nächsten Landesparteitag vertagt, und werden auf der allgemeinen Satzungsänderungsantragseite geführt. Die relevanten Diskussionsbeiträge wurden ebenfalls dorthin kopiert.

Grammatikfehler

  • Was genau ist ein angezeigter Wohnsitz? Kann man Wohnsitze in 16 Bundesländern anmelden und bei den Landtagswahlen überall mitmischen? --Anthem 14:11, 24. Jul. 2009 (CEST)
Denke, das bezieht sich auf den Wohnsitz, den man gegenüber der Partei "angezeigt" hat, und das kann man ja nur einmal, oder? Das wäre dann auch egal, ob das Erst- oder Zweitwohnsitz ist. Aber ohne Garantie (IANAL) --rxl 14:27, 24. Jul. 2009 (CEST)
Redaktionelle Änderungen (wie z.B. Grammatikfehler) bedürfen keines Parteitags -- Andi 13:30, 5. Aug. 2009 (CEST)
"(..) auch die bloße Änderung des Wortlauts der Satzung [stellt] eine Satzungsänderung [dar]" - Der eingetragene Verein, Rn 34, --Anthem 12:43, 20. Aug. 2009 (CEST)

Sammelantrag Redaktionelles

  • Dieser Antrag soll keine inhaltlichen Änderungen enthalten! Wenn hier jemand Bedenken hat also bitte melden :) Insbesondere bei der Schiedsgerichtsordnung bin ich mir unsicher ob wirklich die Bundesordnung gemeint ist. Weiß wer mehr?
    Und wenn jemand noch mehr Vorschläge hat: Her damit. --Anthem

Nomenklaturantrag

Wurde nach Rücksprache mit b.pwned zurückgezogen. Anthem

Landesparteitag Einladung I

  • Man kann auch ohne diese Bürokratie per E-Mail rechtsicher einladen. -- Andi 13:35, 5. Aug. 2009 (CEST)
    • ja, man kann das so regeln. Ich hab wahrscheinlich eine ähnliche Papier-Allergie wie Du. Doch hat die letzte Einladung gezeigt, dass erst nach dem Brief die meisten "Anmeldungen" im Wiki eingetragen wurden. Wir dürfen den Kontakt zur Offline-Welt nicht verlieren. Daher plädiere ich für eine Variante, die per email einlädt. Aber eben die nicht vergisst, die entweder im SPAM unter gehen oder nur selten ihre mails lesen. Validom 00:30, 8. Aug. 2009 (CEST)
      • Aber das kostet über kurz oder lang ein Schweinegeld. Ich würde dafür plädieren grundsätzlich auf Papier zu verzichten. Wir müssten es einfach nur anständig bewerben (Stammtische, Twitter, Webseite(Das dürfte ruhig etwas prominenter stehen!)) -- Andi 17:26, 10. Aug. 2009 (CEST)
  • Der Antrag ist von allen Vorschlägen insofern optimal, dass es einerseits den Papierkram gewaltig reduziert (die meisten Piraten haben wohl eine E-Mail und holen sich ihre Mails auch regelmäßig:), andererseits aber sicherstellt, dass die weniger internetpräsenten Piraten (ja, die gibt's!) eingeladen werden. Falls der Antrag zur Delegiertenordnung angenommen wird, werden die Rahmenbedingungen eh komplett anders sein.TurBor

Änderung der Einladungsform II

  • Also ich persönlich finde lediglich die Vorschrift einer reine Ankündigung auf der Webseite nicht so schön. Auch Mitglieder die die Webseite nicht ständig überwachen sollten zwingend benachrichtigt werden. Ich würde Ankündigung auf Webseite *und* Ladung per E-Mail befürworten. Ankündigung auf Webseite hat für mich ähnlichen Stellenwert wie Ankündigung durch Kleinanzeige in der norwegischen Quartalsschrift "Hage Observasjoner" (Die Gartenrundschau). Die gute Absicht auch auf anderem Wege darauf hinzuweisen reicht mir persönlich nicht. --Anthem 01:31, 26. Jul. 2009 (CEST)
  • Dass irgendwer angehalten ist, die Kunde zu verbreiten halte ich für überflüssig. In einer Satzung sollte nur stehen, was man auch einfordern kann. Dass irgendwer angehalten ist, irgendwas zu tun kann man meinetwegen in ne FAQ im Wiki schreiben, um's mal böse auszudrücken. --Lw 15:59, 26. Jul. 2009 (CEST)
    Hab den Antrag geändert; die BezV werden informiert und laden auf ihre üblichen Wege ein. Besser?--b.pwned 20:23, 27. Jul. 2009 (CEST)
    Ich halte das für genauso überflüssig. Aber es sollte einfach klarmachen, dass zum Parteitag einzuladen kein Privileg ist :) -- Andi 13:34, 5. Aug. 2009 (CEST)
    • natürlich kann jeder einladen. Aber jemand muss sicher stellen, dass diese Einladung auch alle Mitglieder erreicht: und das ist der Vorstand der Gliederung, die den Parteitag ausrichtet Validom 00:26, 8. Aug. 2009 (CEST)
Genau, der packts ja auch auf die Webseite :D Was ich damit sagen wollte ist: Der Vorstand kann (und wir nehme ich an), immer noch per Rundmail auf die Einladung hinweisen. Aber sowas zu regeln ist nicht Aufgabe der Satzung -- Andi
  • Generell halte ich die Einführung einer Hol-Schuld für Mitglieder (also das Abrufen von News auf einer Webseite o.Ä.) für den falschen Weg. Der gewählte Vorstand hat viele Aufgaben, dazu gehört m.E. auch die Sicherstellung gleicher Teilhaberschaft oder -Chance an der Parteientwicklung. Dies geht mit einer Hol-Schuld nicht.
Natürlich nicht, wenn man total hierarchisch organisiert sein will. Wenn man basisdemokratisch organisiert sein will, dann darf man der Basis ruhig auch Verantwortung zugestehen. -- Andi 18:10, 10. Aug. 2009 (CEST)

Erweiterte Vorstandssitzung

Diskussion zum Änderungsantrag Nr....

  • Können wir das so ausdehnen, dass jeweils untergeordnete Gliederungen einen Vorstand aus ihrer Mitte in den Vorstand der übergeordneten Gliederung entsenden dürfen? Das wäre fuer BV->LV extakt gleich wie es schon beantragt ist, würde aber für zukünftige KV->BV und OV->KV gleich mit gelten :) -Validom 17:14, 23. Jul. 2009 (CEST)
    • Von mir aus gerne. In der Satzung für Oberfranken steht es schon so drin (gut die muss auch so abgesegnet werden). Schreib doch einen 2.ten Änderungsantrag. So als Zusatz. Mir Persönlich gefällt es. ;o)--Benjamin Stöcker
      • Ich würde es lieber sehen, wenn wir den Antrag erweitern/umbauen könnten - wenn Du das eh begrüßt, was spricht dagegen? Validom 19:08, 23. Jul. 2009 (CEST)
        • Separate Abstimmung. Vielleicht gibt es Bez.Verb. die sich in Ihrer Eigenständigkeit angegriffen fühlen? Deswegen würde ich es seperat machen. Müsste auch nochmal die Satzung lesen, ob es nicht auch woanders in die Satzung müsste, damit es "Nach unten" durchgereicht werden kann. Ich schau es mir morgen mal genauer an --Benjamin Stöcker 22:41, 23. Jul. 2009 (CEST)
          • da hast Du recht. Wir sollten den Gliederungen keine unnötigen Auflagen machen bzw. nur das Regeln, was wirklich sein muss. Allerdings wäre ja eine Möglichkeit, das ganze per "soll" statt "muss" zu schreiben. (soll = muss, wenn nicht möglich aka nicht mehrheitsfähig im BV) Validom 01:46, 24. Jul. 2009 (CEST)
            • Also ich seh jetzt keine schöne Möglichkeit das in die Satzung zu schreiben. Muss ja nicht umbedingt dort stehen. Ein Beschluss vom Landesparteitag wäre ja genauso bindend?!? --Benjamin Stöcker 17:02, 26. Jul. 2009 (CEST)
              • Die Satzung hat durchaus bindenderen Charakter. IMHO ist aber solch eine Regelung etwas, dass in die GO des Vorstands gehört. Wählt euch also einen Vorstand der sowas da reinschreibt und fertig ;) -- Andi 13:45, 5. Aug. 2009 (CEST)
                • Es ging gerade darum, die regelung nach unten "Durchzureichen", also die BezVerb. das mit den Kreisverbänden machen zu lassen. :) Das ganz in die GO des Vorstandes zu schreiben ist ja relativ witzlos: Kann der Vorstand das ja nach "Belieben" ändern. --Benjamin Stöcker 14:10, 5. Aug. 2009 (CEST)
                  • Kann man sowas nicht durch einen sonstigen Antrag lösen? In etwa: "Der LPT weist den Vorstand an in seiner GO folgende Vorgaben zu berücksichtigen...". Wäre das dann nicht auch bindend? --rxl 12:45, 6. Aug. 2009 (CEST)
                    • Möglich, es wäre dafür auch nur 50% nötig, insofern leichter. Weiß jetzt aber nicht, was schlimm daran sein soll das in die Satzung zu schreiben. Das die anderen Vorstandsmitglieder eingeladen werden müssen und Teilnehmen dürfen steht ja auch drin. Wenn der LPT das in die Satzung schreibt, ist es absolut fest. Ich habe es eingereicht, weil ich für die idee bei der Satzung der Oberfranken positive Resonanz bekommen habe. Übrigens ist das bei Anderen Partein auch nicht unüblich, dort sind teilweise die Vorsitzenden der Unteren Gliederungen Automatisch Stellvertreter in den oberen Gliederungen. CDU: Mitglieder des Bundesvorstands gemäß Satzung. --Benjamin Stöcker 14:20, 6. Aug. 2009 (CEST)
                      • An der CDU müssen wir uns ja jetzt nicht orientieren ;) Aber im Ernst: Mein Vorschlag war nur ein Alternative. Ich sehe auch keinen Grund, das nicht in die Satzung zu schreiben. --rxl 16:18, 6. Aug. 2009 (CEST)
                        • Der Grund wäre nur, dass die Satzung nach dem "KISS"-Prinzip möglichst schlank gehalten werden sollte. Nehmen wir mal an der LV sagt irgendwann genervt "Eure Bezirksvorstände gehen mir auf den Sack! Die labern soviel da kann man gar nicht mehr arbeiten" und die Hälfte vom LV kommt nicht mehr. Dann wäre es praktisch, wenn der LV seine Geschäftsordnung auf die Situation anpassen könnte statt hoffnungslos resignieren zu müssen :) Wie gesagt, lieber die richtigen Vorstände wählen, statt den Vorständen Daumenschrauben anlegen. Meine Meinung :) -- Andi 17:04, 10. Aug. 2009 (CEST)
                          • Naja Rederecht heisst ja nicht unbegrenzte Redezeit, oder? Und das wäre dann in der LV-GO geregelt. --Anthem 04:29, 11. Aug. 2009 (CEST)

Einreichungsfrist für Programmänderungsanträge

  • sehr gut. Für die Bundessatzung gabs da ja sogar den Grund, dass es legal erforderlich ist oder? Ist dies bei Landtags- oder Kommunalwahlen in BY ähnlich? Jedenfalls Antrag+ :) -Validom 17:16, 23. Jul. 2009 (CEST)
  • das ist schon auf dem BPT nicht wirklich klar rübergekommen - welche "Programme" sind gemeint? Grunsatzprogramm (=Parteiprogramm), Wahlprogramme, beides? Boris 01:51, 31. Jul. 2009 (CEST)
  • Natürlich sind *alle* Programme gemeint. Ich tu mich ehrlich gesagt schwer, nachzuvollziehen, wie man da was anderes rauslesen kann.--b.pwned 14:41, 31. Jul. 2009 (CEST)
    • Nun ja, ein Wahlprogramm wurde vor nicht so langer Zeit als "Momentaufnahme einer Diskussion" bezeichnet - so weit würde ich nicht gehen, aber es als "ideelles Fundament" dem Grunsatzprogramm (und der Satzung) gleichzustellen ist mMn nicht korrekt. Zumindest sollte es dann klar benannt werden.

Landesparteitag_Delegation

  • Ich habe Bedenken bzgl. des Delegierten-Prinzips. Cool find ich eigentlich das liquid democracy Modell. So lange keine Möglichkeiten geschaffen werden, dass sich nicht-anwesende trotzdem irgendwie für oder gegen Anträge aussprechen können (das geht beim Delegierten-Modell nicht) wuerde ich zur Not lieber das Olympiastadion anmieten.... ;-) Validom 01:14, 24. Jul. 2009 (CEST)
    Kommt auf den Zwang an: solange ich delegieren darf aber nicht muss... Hab ich mit keinem System probleme :o) wie wär es mit der Vollmacht Idee vom bbt? (Warum ist die da eigentlich untergegangen ?) --Benjamin Stöcker
    Die ist untergegangen weil der Parteitag schon jetzt überfordert ist. Er wurde zusammen mit über 20 anderen Anträge 'vertagt'. Das wird in Zukunft noch schlimmer, wenn wir keine Regelung treffen. Wie auch immer, nach meinem Vorschlag wird jeder Pirat entscheiden können, ob er selbst fährt oder sich vertreten lässt. Der Regelfall sollte auf kurz oder lang die Vertretung sein - wer dabei sein will, sollte sich zum Delegierten wählen lassen. Klappt das nicht, kann er auch so hinfahren. Wobei er dann wohl sowieso nicht die Meinung von vielen Piraten vertritt (sonst hätten sie ihn ja gewählt).--b.pwned 15:25, 24. Jul. 2009 (CEST)
    Und was spricht dagegen, den vorschlag einfach für Bayern anzupassen. Ich fand ihn gut. Man müsste sich für die Abstimmung mit Handzeichen was überlegen, aber das muss man sich ja bei jedem System. --Benjamin Stöcker 17:00, 26. Jul. 2009 (CEST)
    Welchen Vorschlag? --b.pwned 20:20, 27. Jul. 2009 (CEST)
    Delegierung durch Vollmacht vom Bundesparteitag übernommen und leicht geändert --Benjamin Stöcker 07:20, 28. Jul. 2009 (CEST)
    Problematisch. Ich würde den Antrag selbst nicht mehr einreichen, obwohl ich es das erste Mal gemacht habe.
    1. Da man mehr Stimmen hätte, wenn man Vollmachten bekommt, werden Runs auf Vollmachten einsetzen. Das ist imho kontraproduktiv.
    2. Organisatorisch schwer umzusetzen. Der Originalvorschlag war 5 Stimmen = 1+4 Vollmachten; dafür bräuchte man schon 5 Blöcke zum Auszählen, darüber wirds schnell sehr unhantlich. Abgesehen von den Problemen bei geheimen Wahlen (man darf rechtlich nicht seine Stimmen verteilen, man darf aber auch keine Rückschlüsse auf das Abstimmverhalten des Abstimmenden erlauben, auch wenn er z.B. der einzige mit 3 Stimmen ist).
    3. Wenn jeder bis zu 4+1 vertritt, dann müssten in Bayern über 200 Leute anreisen. Deutschlandweit über 800. In Zukunft wird das noch krasser. Das skaliert aber alles nicht.
    Statt dem Delegationsprinzip könnte es auch eine gute Idee sein, sich Mechanismen des e-Voting zu überlegen - das würde sehr gut skalieren. Vor allem würde man dadurch schon in der Parteistruktur mehr direkte Demokratie vorsehen. --sapiens 12:17, 31. Jul. 2009 (CEST)
    Gerne. Es gibt aber bisher keine rigoros untersuchte Konzepte dazu, geschweige denn ein Softwareprototypen. Von den ganzen Problemen, die sich dabei genau wie bei Wahlcomputern stellen, ganz zu schweigen. --b.pwned 14:43, 31. Jul. 2009 (CEST)
    Verstehe jetzt aber nicht, wo das Problem bei dem Vorschlag ist. Kannst ja auch entscheiden, ob du vertreten wirst oder hinfährst. --b.pwned 11:41, 28. Jul. 2009 (CEST)
    Bisher einfach erstmal, das die Delegierten Ordnung fehlt. Ohne die ist der Satzungsänderungsantrag erstmal einfach zu schwammig für mich. Deswegen habe ich eine alternative dazu gesetzt :o). --Benjamin Stöcker 12:30, 29. Jul. 2009 (CEST)
    Ja, klar, sorry. Reiche ich alsbald nach, bin noch nicht dazugekommen. --b.pwned 12:40, 29. Jul. 2009 (CEST)
    LD klingt gut, ist aber praktisch derzeit nicht umzusetzen. So wie es jetzt ist, gehts auf jeden Fall nicht weiter. Jede Entscheidung auf so einer Versammlung ist eine Zerreisprobe, weil immer nur eine kleine Minderheit entscheidet. Davon, dass wir uns am Rande der Legalität bewegen, rede ich noch gar nicht (weil faktisch nicht jedes Mitglied mitbestimmen kann, ein Stadion anmieten ist a) nur theoretisch möglich und b) könnte dann immer noch nicht jeder immmer anreisen).--b.pwned 15:25, 24. Jul. 2009 (CEST)

Vorstandserweiterung

  • Die Beisitzer, von mir aus. Imho lähmt das u.U. mehr als es nützt, weil man mehr Leute für eine Entscheidung versammeln muss. Unterstützung für Aufgaben kann der Vstd. auch flexibel bei überhöhtem Arbeitsaufwand aus der Partei rekrutieren; auch kritische Punkte können mit Datenschutzerklärungen u.ä. gedeckt werden. Bin hin- und hergerissen. Stimme aber für den Antrag, wenn ich einen stellv. Gensek bekäme :P --b.pwned 15:34, 24. Jul. 2009 (CEST)
    • Nanana :) GenSek ist doch bei weitem nicht mehr so schlimm wie zu Deiner Zeit. --Lw 04:02, 15. Aug. 2009 (CEST)
  • Die Amtsbezeichnungen abschaffen geht gar nicht, sorry. Das war auf dem BuPT so bescheuert, die haben die erstmal total kopflos weggelassen und dann haben sie realisiert "halt mal, was machen wir jetzt, wenn wir die Verwaltungsleute auf die Verwaltung, die Medienleute auf die Medienposten, usw. wählen wollen?". Am Ende hats dann halbwegs geklappt, jetzt hat der BuVo sich mehr oder minder selbst eingeteilt - so wie vorher. Andi Popp, der den Vorschlag eingebracht hatte, sagte nach der Wahl sinngemäß "Scheiße, was hab ich mir da nur gedacht?!" --b.pwned 15:34, 24. Jul. 2009 (CEST)
    • jo, das würde ich auch nich wollen ;) Deshalb stehts auch nur zur Diskussion. -Validom 16:34, 24. Jul. 2009 (CEST)
      • und deshalb hab ich eben einen Antrag gestellt, der auch den letzten beiden Anhängseln einen Verantwortungsbereich gibt. --Lw
  • Entweder sollten fexible Beisitzer (Reserverbank :-) oder konkrete Stellvertreter für jedes Amt definiert werden. Unterschied zwischen Stellvertreter und Beisitzer sehe ich in den Kompetenzen. Ein Stellvertreter darf nur aktiv werden, wenn der zu Vertretende sein Amt ruhen lässt. Beisitzer haben nach meinen Verständis eine aktivere Rolle. Wielaj 22:24, 24. Jul. 2009 (CEST)
    • "Ein Stellvertreter darf nur aktiv werden, wenn der zu Vertretende sein Amt ruhen lässt." -- Das ist so nicht richtig. Solche Bedingungen für Vorstandsmitglieder können nur im Innenverhältnis vereinbart werden - d.h. auch ein Stellvertreter kann die Partei immer rechtswirksam nach aussen vertreten, also Verträge abschließen etc. --Anthem 18:52, 26. Jul. 2009 (CEST)
  • Frage zu den Formalitäten bei den Wahlen: Soll jeder Beisitzer in einem eigenen Wahlgang gewählt werden oder beide gleichzeitig? Momentan werden ja auf der Kandidatenseite ein 1. und ein 2. Beisitzer gesucht, das macht aber imho wenig Sinn, da laut Antrag nur von 2 (gleichwertigen) Beisitzern die Rede ist. Sollte man nicht einfach Bewerber für die alle Beisitzerposten gemeinsam sammeln (also auf gut deutsch: die beiden Abschnitte zusammenlegen)? --rxl 01:12, 6. Aug. 2009 (CEST)
    • gute Idee. Kannst Du das machen? Grüße aus dem Urlaub ;) Validom 11:48, 6. Aug. 2009 (CEST)
      • Habe es mal geändert. Über die Wahlformalitäten sollten wir uns dennoch Gedanken machen. --rxl 12:42, 6. Aug. 2009 (CEST) (P.S. Hier scheint immerhin auch die Sonne ;)
        • Hab ich in einem separaten Antrag zusammengefasst, steht momentan auf meiner Benutzerdiskussionsseite TurBor
  • Details aus dem Antrag: (1)... soll geändert werden in (2) (1) ... - wirklich? - Anthem

Vorstandserweiterung II

Dieser Antrag gibt den beiden weiteren Piraten einen Namen. Zum einen soll sich jeder - Kandidat wie wählender Pirat - im Klaren darüber sein, was von den weiteren Piraten erwartet wird. Vor der Wahl, aber auch beim Rechenschaftsbericht. Zum anderen möchte ich auch, dass jeder im Vorstand einen Titel hat. Das dient nicht nur dem Ego des Piraten, sondern Bündelt Anfragen auch beim jeweils zuständigen und verhindert, dass sich keiner zuständig fühlt. Als letztes möchte ich dem Thema Transparenz, das - ich erinnere mich an ein Arbeitstreffen am Friedhof - mir nicht nur in den Anfängen eines der wichtigsten Themen war, wenn es um eine saubere Parteiführung ging und dennoch auch von mir sträflich vernachlässigt wurde, weil Transparenz bei 60 Mails am Tag irgendwie nicht höchste Priorität erhält. --Lw 04:02, 15. Aug. 2009 (CEST)

Vorstandsentlastung durch Delegation

  • In der jetzigen Fassung sehe ich in dem Antrag keinen wirklichen Inhalt, da der Vorstand afaik bereits Aufgaben und Verantwortlichkeiten verteilen kann (bzw. können solche auch "von unten" angenommen werden, wie z.B. thematische Arbeitsgruppen oder die Wahlkampfkoordinierung). Wenn die Idee darin besteht, dass solche Delegation mit der temporären Aufnahme in den Vorstand verbunden ist, sehe ich da gewaltige Probleme der Legitimierung (könnten auch formell-rechtliche Probleme entstehen, aber da fehlt mir die Kompetenz) Boris 01:59, 31. Jul. 2009 (CEST)
    • Ja klar wir das schon praktiziert. Ich will dieses Verhalten nur noch durch die Satzung unterstüzen. Diese Delegierten sollen auf keine Fall Stimmrecht oder ähnliches im Vorstand haben. --DrHalan 22:06, 3. Aug. 2009 (CEST)
      • Dann sind sie ja gerade nicht im Vorstand, und damit ist es kein Antrag auf Vorstandserweiterung... Anthem
        • Stimmt, hab das ganze jetzt mal umbenannt zu "Vorstandsentlastung" --DrHalan 19:37, 8. Aug. 2009 (CEST)

Ordnungsmaßnahmen

  • Ich habe den Antrag noch nicht ausformuliert, sehe aber einen Bedarf da. Es geht um §6 - Ordnungsmaßnahmen, welche zurzeit lautet:

Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene.

Der relevante Abschnitt der Bundessatzung (so wie ich es sehe) besagt:

(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Bundesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.

Es stellt sich die Frage, worauf sich das "entsprechend" in der Landessatzung bezieht. Sie ist aufgekommen, als während der B.T.-Debatte in Betracht gezogen wurde, dass ein Landesverband den Parteiausschluss eines Piraten eines anderen LV beantragt, wobei auf ebendieses "entsprechend" hingewiesen wurde.

Es wäre vorteilhaft, wenn ein unmißverständlicherer Wortlaut von §6 Landessatzung erarbeitet und beantragt werden könnte. Boris 02:10, 31. Jul. 2009 (CEST)

  • In der Bundessatzung steht, dass der BVV den Ausschluss beim zustaendigen Schiedsgericht beantragen muss. Es steht nichts davon, dass den Ausschluss nachrangige (bzw niedere) Gliederungen beantragen koennen. Der LV kann sich aber nicht mehr Rechte im Gesamtverband (Ein Pirat ist immer im BV) geben als der BV ihm zusteht. Insofern glaube ich, dass zuerst die Bundessatzung angepasst werden muesste, wenn man paragraph 6 auf die Piraten im eigenen(!) LV anwenden moechte (Vertikale Gliederung). Den Einfluss auf Piraten anderer LV (horizontale Verteilung) sehe ich weder als saechlich sinnvoll, noch als sinnvoll in die Satzung integrierbar. Ebenso waere es von Vorteil, wenn die Bundessatzung diesen Absatz in mehrere unterteilt werden wuerde, um eine Ein-Eindeutigkeit der Zusammenhaenge zu erzielen. --Benutzer:mcsprichmitmir 08:11, 31. Jul. 2009 (CEST)
  • Nach Bundessatzung §6 Abs. 3 kann IMHO derzeit sowieso nur der Bundesvorstand Ordnungsmassnahmen verhängen. Für mich persönlich deute ich, dass der Grundgedanke war, bestimmte Ordnungsmassnahmen gegen Mitglieder auf Bundesebene durch den BVV ausführen zu lassen, die untergeordneten Gliederungen jedoch für ihre Gliederung ergänzende Ordnungsmassnahmen regeln KÖNNEN. Meiner Meinung nach kann ein LV nach der derzeitigen Formulierung bzw. nach $6 der LVSatzung überhaupt keine Ordnungsmassnahmen aussprechen oder gar beantragen. Außer man ergänzt in der LVSatzung den $6 über alle Ordnungsmassnahmen (entsprechend Bundessatzung). Der derzeitige $6 der LVSatzung sagt nur aus, dass $6 der Bundessatzung auch für den LV gilt, nicht mehr und nicht weniger. Ich gebe ausserdem zu bedenken, das ein Ausschluss nur das allerletzte Mittel der Massregelung sein kann, vorher sollten die anderen Ordnungsmassnahmen "ziehen" :)
  • Auf jedenfall ist die derzeitige Formulierung interpretationsfähig ;-) -- hth -- chaas08 23:37, 02. Aug. 2009 (CEST)
    • Korrekt zerlegt sollte sich das IMHO derzeit so lesen:
      • (3) a) I) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Bundesvorstand angeordnet.
      • (3) a) II) Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen.
      • (3) b) I) Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet.
      • (3) b) II) Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten.
      • (3) c) I) In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen.
      • (3) d) I) Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.
      • --Benutzer:Mc sprichmitmir 18:23, 9. Aug. 2009 (CEST)

Die Bundessatzung besagt zusätzlich noch "Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen." Damit ist gemeint, dass die Länder eben die gleichen Ordnungsmaßnahmen in gewisser abgewandeltet Form auch auf Landesebene einbringen können. Aber man könnte es genauer ausformulieren, dass ist richtig :) Etwa: "Der Landesvorstand ist berechtigt, die selben Ordnungsmaßnahmen gegen die Mitglieder des Landesverbands zu verhängen, wie der Bundesvorstand gegen Mitglieder des Bundesverbans der Partei." -- Andi 17:13, 10. Aug. 2009 (CEST)

  • Darum geht es ja gerade:) Wobei eben die inhaltliche Frage besteht, ob denn der Landesvorstand zu sowas berechtigt sein soll oder nicht. Ich könnte ja zwei Alternativanträge stellen.TurBor

Wortlaut der Vorstandsaufgaben

  • Ich denke dass die alte Version zu Recht stärker ist: 1) Eine Bindung des gesamten Vorstands an seine eigenen Beschlüsse (Geschäftsordnung) ist durchaus sinnvoll. Zumal diese Beschlüsse ja andere Qualität (getroffen in Mehrheitsentscheidung) haben als Handlungen des Vorstands (im Zweifel einzeln). Ob diese Bindung noch an anderer Stelle in der Satzung erfolgt hab ich jetzt nicht nachgeschaut. 2) Wenn dem Schiedsgericht -wie in einer guten Gewaltenteilung- die Interpretation der Satzung/Finanzordnung/parteiinternen Rechtsquellen zusteht, dann gehört meiner persönlichen Meinung nach auch dazu dass die Exekutive (Vorstand) an die Interpretation des Gerichts gebunden ist. -- Anthem 08:33, 10. Aug. 2009 (CEST)
    • Ich stimme dem Vorredner soweit zu, dass der Vorstand bewusst auch an seine eigenen Beschlüsse gebunden ist. Ansonsten gilt, dass natürlich der Vorstand auch an die Beschlüsse anderer Organe gebunden ist, sofern die Satzung dies explizit vorsieht. (z.B. Entscheidung über Ausschluss durch Schiedsgericht). Dabei ist aber zu beachten, dass die Auslegung der Satzung nicht allein Sache des Schiedsgerichts ist (Gibt da einige kleine aber entscheidende rechtliche Feinheiten) :) -- Andi 17:18, 10. Aug. 2009 (CEST)

Verankerung der Wahlordnung

  • Ich fände es schöner die Wahlordnung in die Satzung zu integrieren als sie einzeln daneben zustellen und darauf zu verweisen. Anthem 08:50, 10. Aug. 2009 (CEST)
    • Könnte man machen (z.B. wie im Antrag der Delegiertenordnung zu beschließen, "die Wahlordnung ist Teil der Satzung", ich weiß allerdings nicht ob sich dann die Satzungsänderungs-Schutzfristen auf die Wahlordnung ausdehnen werden.TurBor
      • Wenn es "Teil der Satzung" ist, ist zum Ändern ein Satzungsänderungsantrag notwendig. --Anthem
  • Zunächst /Danke/ für deinen Diskussionsvorschlag. Ein Problem sehe ich jedoch in der fehlenden Rundenbegrenzung (3): Es wird solange gewählt bis ein Ergebnis vorliegt. Vorschlag: zwei Runden, dann eine Runde mit je Kandidat nur 1 Stimme, dann Entscheidung durch Los? Anthem 08:50, 10. Aug. 2009 (CEST)
    • Mache ich, allerdings würde ich bei der Stichwahl das Approval Voting beibehalten (gerade bei 3 Kandidaten verzerrt das herkömmliche Verfahren die Ergebnisse teilweise enorm) - dann sind es insgesamt 2 Runden + Los -- TurBor
  • Wieso in diesem Verfahren die Beisitzer in getrennten Wahlgängen ermitteln? Ist die Priorisierung wichtig? (Also ausser dass sich eine 1. und einer 2. nennen darf?) Anthem 08:50, 10. Aug. 2009 (CEST)
    • Naja, eine Aufteilung in 1. und 2. wird sich (inoffiziell) bei fast jedem Verfahren ergeben. Ehrlich gesagt gibt es keine "richtige" Umsetzung des Approval Voting für mehr als einen Sieger, aber ich werde mich nochmal schlaumachen, ob die einfachere Variante (1 Wahlgang, ersten 2 gewählt) nicht besser ist.TurBor
  • Diskussionsvorschlag (4), 1. Satz: "Gibt es nur einen Kandidaten so wird mit "ja" oder "nein" abgestimmt.". (4), 2. Satz: Der Kandidat *ist* gewählt... (4), 3. Satz: Eigentlich ein eigener Unterpunkt. Meiner persönlichen Meinung nach auch redundant, oder kürzer zu fassen. Anthem 08:50, 10. Aug. 2009 (CEST)
    • OK zu 1. und 2., das mit dem dritten Satz muss noch überlegt werden (da die Wahlordnung dazu berufen ist, alle Eventualitäten abzudecken, kommt sie nicht um solche Klauseln herum).TurBor
  • Ich würde dem Antrag nicht zustimmen, da es keinen Unterschied macht ob es drin steht oder nicht. Bitte seht auch davon ab sowas in die Satzung zu schreiben :D -- Andi 17:23, 10. Aug. 2009 (CEST)
    • Da ich zugleich versuche, das Approval Voting als Wahlverfahren durchzusetzen, macht es schon einen Unterschied:) Direkt in die Satzung sollte die Wahlordnung nicht rein, wohl aber in einen verbindlichen Anhang dazu -- TurBor
  • Noch was: Wenn du die Wahlordnung leichter änderbar machen willst als die Satzung - dahingestellt ob das nun möglich ist oder nicht - dann hätte ich gerne das Schlüsselwörtchen geheim wieder in der Satzung und nicht in der Wahlordnung :) --Anthem 19:16, 13. Aug. 2009 (CEST)
    • OK, um auf der sicheren Seite zu sein soll es von mir aus in beiden drinstehen:) TurBor

Konkurrierende Satzungsänderungsanträge

Erstens haben wir momentan gar keine Regelung, wie mit solchen Anträgen umgegangen wird, obwohl die Situation bei kontroversen Punkten der Satzung öfters auftritt. Das sollte behoben werden.

Zweitens ist ein Vorgehen, bei dem alternative Anträge nacheinander abgestimmt werden, extrem manipulationsanfällig. Dazu zwei Beispiele:

  • Es gibt zwei konkurierende SAAs A und B und die alte Fassung X. 60% bevorzugen A über B über X, 40% bevorzugen B über A über X. Wird zuerst A abgestimmt, so wird A angenommen (mit 100%); nachfolgend wird B nicht angenommen, da es gegen A nur 40% erzielen kann. Vertauschen wir aber die Reihenfolge, wird nun B angenommen (mit 100%) und A nicht (gegen B hat es nur 60%, was nicht für 2/3 reicht).
  • Noch drastischer kann das Ergebnis bei z.B. folgenden Präferenzen ausfallen:
    30%: X > B > A
    30%: A > X > B
    40%: B > A > X


Wird B zuerst vorgeschlagen, so wird es mit 40 Ja gegen 60 Nein klar abgelehnt. Danach wird A angenommen. Kommt aber zuerst die Abstimmung über A, wird es angenommen (70:30), und danach wird B ebenfalls mit 70:30 gegen A angenommen! Damit ist am Ende eine Veränderung der Satzung herbeigeführt, obwohl sie nicht mal von einer Mehrheit (geschweige denn 2/3) erwünscht ist.

Solche Paradoxe sind bei Wahlen jeder Art mathematisch unvermeidbar; je nach Zielsetzung sollten deswegen die Verfahren angepasst werden. Das vorgeschlagene Verfahren ist unsymmetrisch im Bezug auf alte Version vs. Änderungsanträge (nicht nur wegen der 2/3-Schwelle, sondern auch, weil kein Änderungsantrag, dem nicht mindestens 2/3 zustimmen, automatisch abgelehnt wird) und bekräftigt somit die Idee, dass die Satzung beschützt werden muss. Andererseits können SAAs immer noch realistisch angenommen werden; hätte jeder nur eine Stimme, würden ähnliche, aber doch unterschiedliche Anträge kaum eine Chance haben.

Zwar wird durch die Wahl auf Stimmzetteln der Aufwand erstmals erhöht, dafür gibt es nur einen Wahlgang (statt einen für jede Alternative) - und der Aufwandf ist ein geringer Preis für eine korrekte Satzung.TurBor

  • Erstens klingt der Antrag so als ob Abs. 1 geändert werden soll, allerdings vermute ich dass Abs. 1 überhaupt nicht relevant für den Antrag ist. Deshalb bitte umformulieren in sowas wie: Der LPT möge beschliessen hinter §11 Abs 1 einzufügen, ... sowie die weiteren Abs. von §11 entsprechend neu zu nummerieren
    • Geht klar.
  • Zweitens wenn der Antrag konkurrierende Satzungsänderungen erfassen soll dann soll er auch von konkurrierenden Satzungsänderungen sprechen, und nicht über SÄA die auf denselben Punkt der Satzung zutreffen. Case in point: Erweiterte Vorstandssitzung (Junge Piraten) und Erweiterte Vorstandssitzung sind nicht konkurrierend, aber von dir erfasst.
    • Das würde passen. EV(Jupis) schließt ja den Antrag EV mit ein. Die können dann gerne gegeneinander abgestimmt werden, danach bleibt es entweder beim Alten ODER die Vorstandsitzung wird um Vertreter der BzV erweitert ODER um Vertreter der BzVs und der JuPis. Würde der JuPi-Antrag den ersten nicht einschließen, wären sie direkt konkurrierend.
  • 2.5tens: Auch nach dieser Definition sind die Anträge Grammatikfehler, Wortlaut der Schiedsgerichtsordnung und Sammelantrag konkurrierend, und der Sammelantrag konkurriert mit so ziemlich allem. Du kannst das Wahlverfahren also gerne in einer Wahlordnung niederschreiben, aber ich plädiere dafür entweder der Satzungskommission die Wahl zu lassen wann es angewendet wird, oder die Anwendungsfälle wirklich genau zu definieren (und dabei viel Spaß).
    • Stimmt. Ich versuch's mal so.
  • Drittens: Wieso geheime Abstimmung für Satzungsänderungen? Finde ich hier unangebracht und intransparent. (Zumal es deiner Aussage nach nur einen Wahlgang gibt ist eine Beeinflussung ausgeschlossen?)
    • Darum geht es eben. Ein nicht-geheimer Wahlhgang ist nicht möglich, da dabei zwangsweise die Anträge in eine Reihenfolge gebracht werden. Sehe ich z.B. (Beispiel 2, A zuerst) dass A wahrscheinlich angenommen wird, werde ich danach für B stimmen, obwohl ich es nicht ohne die Information zu A getan hätte.
      • Soll das ganze nicht so aussehen dass es einen Stimmzettel gibt mit: [ ] A is toll, [ ] B is toll. Und anschliessend das ausgezählt wird? Dann brauche ich keine geheime Wahl. --Anthem
        • Ouch. Ich meinte natürlich gerade das - also "geheim" als Gegenteil zu "Handabstimmung". Hat das auch irgendeine Bezeichnung (also mit Stimmzetteln, aber eben nicht geheim?TurBor
          • Genau :) Ich würde einfach nur das 'geheim' streichen, das beschriebene Verfahren ändert sich nicht, wohl aber die Absichtserklärung dahinter. Theoretisch könnte man dann auch namentlich abstimmen, was für eine eventuelle Delegiertenzukunft sicher interessant wäre. --Anthem
  • Viertens: Öhm, Stichwahlregelung? Was passiert bei gleicher Stimmenzahl? --Anthem 16:36, 15. Aug. 2009 (CEST)
    • Argh. Überarbeite ich noch.
      • Ok, hast du gemacht. So, jetzt neues Problem wegen eine Stichwahl nach demselben Verfahren: 30% der Leute wollen keine Satzungsänderung. 35% wollen A > B > X, 35% wollen B > A > X. Jeder stimmt für alle akzeptablen Vorschläge: 70% A, 70% B daher Stichwahl. Um jetzt klarzustellen welcher Vorschlag bevorzugt wird wählt jeder nur seinen Erstvorschlag. Ausserdem entscheidet sich eienr der bisher ablehnenden für A. Ergebnis 35%+1 A, 35% B, aber beide abgelehnt weil <2/3. Vorschlag daher: Stichwahlregelung abändern dass Quorum nur für ersten Wahlgang gilt. --Anthem
        • Schau's dir mal an. Ich lieeebe die ganzen Formalitäten:D--TurBor
      • Zweites Problem Steht danach keine Änderung fest, ist unglücklich formuliert. Wohl eher sowas wie Hat in der Stichwahl kein Antrag eine Stimmenmehrheit..? --Anthem
        • OK.--TurBor
          • Thx --Anthem
            • OK, schau dir das ein letztes mal durch (ich habe ein bisschen vom Text her abgeändert). Wenn irgendwelche redaktionelle Anmerkungen sind, kannst du sie gerne gleich im Antrag umschreiben - ich habe fertig für heute:)--TurBor
              • Passt. Die Fassung jetzt ist wesentlich besser als die erste. Jetzt kann ich dem auch zustimmen :D --Anthem
                • Cool! Bleibt nur noch den LPT davon zu überzeugen:)))-TurBor
        • Hast du dir übrigens über die von mir vorgeschlagene Vorstandserweiterung (mit Streichung des politischen Geschäftsführers im Vergleich zu dem was wir gestern besprochen haben) Gedanken gemacht? Die Zeit wird ja langsam knapp:)--TurBor
          • Naja, passt so. Ich persönlich favorisiere den IIer wegen der Wählbarkeit auf eine genauere Jobbeschreibung. Verstärkt mMn die Legitimität. --Anthem
  • Noch Kleinigkeiten: Erhält keiner der Anträge Stimmen in Höhe von mindestens 2/3 der Anzahl der abgegebenen Stimmzettel, wird die Satzung ohne Änderungen beibehalten. Will man da der abgegebenen gültigen Stimmzettel drausmachen? Bisher wurden Enthaltungen nicht mitgezählt, und man konnte nicht ungültig wählen. Bei Stimmzetteln ist das idR anders, z.B. mehr als 1 Stimme für einen Antrag abgeben, oder Markierungen/unzulässige Veränderungen auf dem Stimmzettel. (die Textstelle gibts 2x) --Anthem

Vertretungsbefugnis / Vertretung des Landesverbandes

  • Ich würde in jedem Fall noch hinzufügen dass der Schatzmeister in Finanzangelegenheiten alleinvertretungsberechtigt ist. Ansonsten kann der meiner Einschätzung nach weder rechtswirksam eine Spendenquittung ausschreiben noch eine Spende annehmen. --Anthem 23:31, 10. Aug. 2009 (CEST)
dafür, ich werde das noch in den Antrag mit einsetzen. --NetAndroid 01:16, 11. Aug. 2009 (CEST)
Ich habe nun die Vertretungsbefugnis auf 2a und 2b ausgelagert. Damit ist eine genauere Deklaration der Vertretung möglich. Ferner erhält der Schatzmeister keine Einzelvertretungsbefugnis die ausschliesslich auf finanzielle Maßnahmen ausgelegt ist, da somit das 4 Augenprinzip nicht mehr gewahrt ist und/oder der Schatzmeister eigenmächtig sogar einen Kredit aufnehmen könnte. Um dies zu vermeiden wird die Einzelvertretungsbefugnis dahingehend beschränkt, dass er diese NUR für die Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen als auch für die Annahme von Spenden nutzen darf. --NetAndroid 05:01, 11. Aug. 2009 (CEST)
  • Nichts gegen die Grundidee, aber ich denke dass das mehr hinderlich als nützlich, bzw. an manchen Stellen nicht ganz durchdacht ist. Wenn ich mir die aktuelle GO anschau, scheints dass in ihren Kompetenzbereichen die Vorstandsmitglieder aktuell alleinvertretungsberechtigt sein sollen. Meine Beispiele zum Schatzmeister waren nicht abschliessend, was ist wenn es um Überweisungsaufträge geht? Einzugsaufträge? Kostenerstattungen für keineahnung? Kauf eines Quittungsblocks? Das Kreditbeispiel finde ich etwas merkwürdig wenn man bedenkt dass in der neuen Konstellation der Vorsitzende zusammen mit bspw. einem Beisitzer ein Haus kaufen kann ohne den Schatzmeister auch nur konsultieren zu müssen. Deswegen würde ich eher vorschlagen: Alles was Finanzen betrifft muss Schatzmeister +anderes Vorstandsmitglied entscheiden. Aber das hier ist jetzt alles aus einer Aussenperspektive geschrieben, ich hielte es für wesentlich sinnvoller den aktuellen Vorstand zu fragen wie eine sinnvolle Regelung aussehen kann. --Anthem

Verkürzter Name I

  • Nach meiner Auffassung hat der Antrag keine Aussicht auf Erfolg, da er gegen den §1 (2) der Bundessatzung steht. Dort ist genau deklariert, wie sich die Landesverbände zu bezeichnen haben. Die Regelung kann nach meiner Auffassung nicht durch einen Satzungsparagraphen der Landesverbände überschrieben werden. Hinsichtlich meines Antrages (Verkürzter Name II) sehe ich Aussicht auf Erfolg da die Bezirksverbände und darunterliegenden Gliederungen nicht in der Bundessatzung erfasst sind, sondern die Vorgabe lediglich von der Landessatzung erfolgt. --NetAndroid 08:20, 11. Aug. 2009 (CEST)
    • Ändert nichts daran dass es beschlossen werden kann, nur solange die Bundessatzung nicht geändert wird kann es nicht angewendet werden (Lex superior derogat legi inferiori). Muss man eben noch einen BundesSÄA stellen.--Anthem 19:24, 15. Aug. 2009 (CEST)
      • Ich frage mich, ob da nicht eher Lex specialis derogat legi generali gelten würde, da in der Bundessatzung kein ausdrückliches Verbot abweichender Regelungen festgelegt ist.--TurBor
        • Ein Verbot ist impliziert, da die es sich um eine geschlossene Aufzählung handelt: LVs führen den Namen (...), damit führen sie gerade keinen anderen Namen. Allerdings gibts bei nochmaligem Hinschauen eine triviale Lösung: Der Name wird ja wie gefordert geführt, es wird nur eine Kurzform des offiziellen Namens eingeführt. Diese Kurzform ist kein eigenständiger Name iSd §1 II BSatzg, sondern eine andere Kategorie. Es gibt bereits so eine Kategorie in der BSatzg, nämlich die einer 'Kurzbezeichnung' in §1 II. Würde ich hier als zutreffend bejahen, Konsequenz ist: Der LV Bayern führt einen Namen (Piratenpartei Deutschland Landesverband Bayern) und zwei Kurzbezeichnungen iSd §1 II BSatzg (Piratenpartei Bayern und PIRATEN). Um diese Auslegung klarer zu machen sollte man einen entsprechenden SÄA für den nächsten LPT vorsehen. --Anthem
          • Und ich dachte schon fast, wenn ich kein Jura an der Uni nehme könnte ich mir sowas ersparen:D--TurBor