BW:Bezirksverband Stuttgart/Bezirksparteitag 2010/Anträge

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Satzungsänderungsanträge

Antrag Nr. 1

Änderungsantrag Nr.
1
Beantragt von
Nedra
Betrifft
Bezirksverband Stuttgart / §1, 4, 7, 9, 9a, 9b, 11, 12, 14
Beantragte Änderungen

Beschlossen auf der Gründungsversammlung des Bezirksverbandes Stuttgart am 07. November 2009 in Stuttgart.

§ 1 – Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

(1) Der Bezirksverband Stuttgart der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Bezirksebene.

(4) Die im Bezirksverband Stuttgart der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral im Folgenden als Piraten bezeichnet.

§ 4 – Rechte und Pflichten der Piraten

Die Regelungen der Bundessatzung gelten für den Bezirksverband und seine untergeordneten Gliederungen entsprechend. Eine hiervon abweichende Regelung durch Gliederungen ist unzulässig.

§ 7 – Gliederung

Die Gliederung des Bezirksverbandes regelt die Bundessatzung.

§ 9 – Organe des Bezirksverbandes

(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 07.11.2009.

§ 9a – Der Vorstand

(1) Dem Vorstand gehören fünf Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Bezirksschatzmeister, ein Bezirkssekretär und ein politischer Geschäftsführer.

(4) Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal alle drei Monate zusammen. Die Vorstandssitzung wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

(7) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese angemessen. Sie umfasst u.a. Regelungen zu:

  • Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff und Sicherung
  • Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder
  • Dokumentation der Sitzungen
  • Virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen
  • Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
  • Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes

(9) Der Vorstand liefert zum Bezirksparteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder, wobei diese in Eigenverantwortung des Einzelnen erstellt werden. Wird der Vorstand insgesamt oder ein Vorstandsmitglied nicht entlastet, so kann der Bezirksverband (Bezirksparteitag oder der neue Vorstand) gegen ihn Ansprüche geltend machen. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieses unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.

(11) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der dienstälteste Vorstand der nächst untergeordneten Gliederung , bzw., falls dies nicht möglich ist, der Landesverbandsvorstand, kommissarisch die Geschäfte, bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Vorstand gewählt hat.

§ 9b – Der Bezirksparteitag

(1) Die Mitgliederversammlung auf Bezirksebene ist der Bezirksparteitag.

(2) Der ordentliche Bezirksparteitag tagt spätestens 13 Monate nach dem vorangegangenen. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten sie beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) mindestens vier Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens eine Woche vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.

(4) Der Bezirksparteitag hat das Recht, auf die Geschäftsordnung Einfluss zu nehmen. Sollte der Bezirksparteitag einen Geschäftsordnungspunkt bestimmt haben, darf dieser Punkt durch den Vorstand nur geändert werden, wenn die einfache Mehrheit des Bezirksparteitages dieser Änderung zustimmt.

(6) Über den Bezirksparteitag, die Beschlüsse und Wahlen wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das von der Protokollführung, der Versammlungsleitung und dem neu gewählten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden unterschrieben wird. Das Wahlprotokoll wird von dem Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfern unterschrieben und dem Protokoll beigefügt.

§ 11 – Satzungs- und Programmänderung

(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens zwei Drittel der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

§ 12 – Auflösung und Verschmelzung

Vorschlag 3

(1) Die Verschmelzung des Bezirksverbandes kann nur durch einen Beschluss des Landesparteitages mit einer Mehrheit von drei Viertel der zum Landesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.

(2) Die Auflösung des Bezirksverbandes kann nur durch einen Beschluss des Landesparteitages mit einer Mehrheit von drei Viertel der zum Landesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.

§ 14 - Wahlordnung

Die Regelungen der Landessatzung zur Wahlordnung findet Anwendung.

Begründung

Notwendige Anpassungen an Regeln der Rechtschreibung und Grammatik. Daher Fehler korrigiert (Kommata gestrichen oder gesetzt, Punkte ergänzt, Rechtschreibung etc.), inhaltliche Änderungen wurden aber nicht vorgenommen. Ich bitte alle folgenden Antragsteller, die von mir beantragten Änderungen auch schon in ihren Änderungsanträgen zu berücksichtigen.

Diskussion
Antrag ist noch nicht eingereicht. Habe ich Fehler übersehen oder selbe welche gemacht, bitte Nachricht an mich und/oder mit Angabe der Antragsnummer auf die Diskussionseite dieser Seite.

Diskussion zum Antrag

  • Ist das jetzt ein einzelner Antrag oder sind es viele? Sind das nur Rechtschreibkorrekturen oder auch inhaltliche Änderungen? Bitte auch immer die alte Version zum Vergleich dazuschreiben -- sonst wird es arg kompliziert, den Überblick zu behalten. -- Fenhir 17:02, 15. Aug. 2010 (CEST)
    • Die Begründung hättest du durchaus lesen können, dann hätten sich einige deiner Fragen erübrigt. Da keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen wurden, habe ich auf die alte Version verzichtet, besonders auch aus Zeitgründen. Für inhaltliche Änderungen stimme ich dir aber zu, da sollten beide Versionen dazugeschrieben werden. Aber bei 29 Fehlern sieh es mir bitte nach, dass ich das nicht mehr tue. Es kann aber gerne jemand ergänzen. ;-) Nedra 21:53, 15. Aug. 2010 (CEST)
    • Und es ist ein Antrag. Ich denke, es ist Zeit genug, ihn auf Fehler/Fehlendes zu überprüfen. Jedes Komma und jeden Punkt auf dem Parteitag einzeln abzustimmen, erscheint mir, gelinde gesagt, übertrieben. Nedra 21:56, 15. Aug. 2010 (CEST)

Antrag Nr. 2a/b (Klärung §9b(4))

Änderungsantrag Nr.
2a (Alternativantrag zu 2b)
Beantragt von
Petalor
Betrifft
Bezirksverband Stuttgart / §9b(4)
Beantragte Änderungen

Streichung von §9b(4)

Es wird beantragt, §9b(4) von

(4) Der Bezirksparteitag hat das Recht auf die Geschäftsordnung Einfluss zu nehmen. Sollte der Bezirksparteitag einen Geschäftsordnungspunkt bestimmt haben, darf dieser Punkt durch den Vorstand nur geändert werden, wenn die einfache Mehrheit des Bezirksparteitages dieser Änderung zustimmt.

wie folgt zu ändern:

(4) gestrichen

Begründung

siehe Änderungsantrag Nr. 2b


Änderungsantrag Nr.
2b (Alternativantrag zu 2a)
Beantragt von
Petalor
Betrifft
Bezirksverband Stuttgart / §9b(4)
Beantragte Änderungen

Inhaltliche Klarstellung von §9b(4)

Es wird beantragt, §9b(4) von

(4) Der Bezirksparteitag hat das Recht auf die Geschäftsordnung Einfluss zu nehmen. Sollte der Bezirksparteitag einen Geschäftsordnungspunkt bestimmt haben, darf dieser Punkt durch den Vorstand nur geändert werden, wenn die einfache Mehrheit des Bezirksparteitages dieser Änderung zustimmt.

wie folgt zu ändern:

(4) Der Bezirksparteitag hat das Recht, auf seine Geschäftsordnung Einfluss zu nehmen. Sollte der Bezirksparteitag einen Geschäftsordnungspunkt bestimmt haben, darf dieser Punkt durch den Vorstand nur geändert werden, wenn die einfache Mehrheit des Bezirksparteitages dieser Änderung zustimmt.

Begründung

Aus der derzeitigen Formulierung geht nicht hervor, auf welche Geschäftsordnung Einfluss zu nehmen der Bezirksparteitag das Recht hat. Aufgrund dessen kann sie insbesondere nicht als Grundlage für eine Einflussnahme auf die GO des Vorstandes betrachtet werden, da eine solche Festlegung außergewöhnlich und daher klar und eindeutig zu formulieren wäre. Die Gründungsversammlung brachte mehrheitlich ihren Willen zum Ausdruck, die derzeitige Formulierung unter die Überschrift "§ 9b – Der Bezirksparteitag" aufzunehmen; davon ausgehend kann nur geschlossen werden, dass die angesprochene Geschäftsordnung die des Bezirksparteitages selbst ist.

Eine solche Festlegung ist überflüssig, da Parteitage ohnehin das Recht haben, sich ihre Geschäftsordnung selbst zu geben.

Da nicht auszuschließen ist, dass anwesende Piraten während des Bezirksparteitages oder andere Personen auch im Nachhinein kontrafaktisch annehmen könnten, der Bezirksparteitag begebe sich durch Streichung dieses Absatzes seines natürlichen Rechts zur Festlegung seiner eigenen Geschäftsordnung, soll der beigefügte Alternativantrag es ermöglichen, derartige Bedenken nicht aufkommen zu lassen und dennoch eine Klärung (in unnötiger, aber unschädlicher Form) der Formulierung zu erlauben.

Es wäre natürlich möglich, eine klärende Formulierung anderen Inhalts zu wählen, der Antragsteller selbst beabsichtigt dies jedoch nicht zu tun.


Diskussion zum Antrag

  • Petalor, Du schreibst in Deiner Begründung: "Die Gründungsversammlung brachte mehrheitlich ihren Willen zum Ausdruck, die derzeitige Formulierung unter die Überschrift "§ 9b – Der Bezirksparteitag" aufzunehmen; davon ausgehend kann nur geschlossen werden, dass die angesprochene Geschäftsordnung die des Bezirksparteitages selbst ist."
Und hier liegst Du leider vollkommen falsch. In der gesamten Diskussion bei der Gründungsversammlung um diesen Satzungsabschnitt ging es um die Geschäftsordnung des Vorstandes und nicht um die GO des Bezirksparteitages. Das hättest Du auch recht einfach in dem von Dir selbst geschriebenen Protokoll nachschlagen können: http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Baden-W%C3%BCrttemberg/Bezirksverband_Stuttgart/Gr%C3%BCndungsversammlung/Protokoll#XIII:_Antrag_zu_.C2.A79b.284.29
Zitate: "entsprechend dem Antrag, aber ergänzt um die Festlegung, dass der Vorstand die Teile seiner GO, die der Bezirksparteitag geändert oder festgelegt hat, nur mit Zustimmung der einfachen Mehrheit des Bezirksparteitages wieder ändern darf." "{14:27h}"
Ich hoffe jetzt mal, Deine Antragsbegründung war nur ein Versehen.
Denn dann fehlt zu Deinen jetzigen Anträgen die Alternative, in derem Sinne die Gründungsversammlung wirklich beschlossen hat -- nämlich über die Einflussnahme des Bezirksparteitages auf die Geschäftsordnung des Vorstandes. Es steht Dir nun frei, Deine fehlerhafte Begründung noch zu ändern oder einen Alternativantrag zu stellen, der den Wunsch der Gründungsversammlung umsetzt. EDIT: Ach, ich mache es einfach kurz selbst. ^^ Siehe Antrag Nr. 3 -- Fenhir 13:08, 18. Sep. 2010 (CEST)
  • Jetzt dachte ich gerade, ich hätte den Antrag 3 nur nicht gespeichert und ärgerte mich nur ein Bischen. Nun ist es aber so, dass der Antrag auf dieser Seite Rückgängig gemacht wurde mit der Begründung "die Frist zur Einreichung von Anträgen ist abgelaufen" und nun ärgere ich mich richtig.
Die Begründung mag halbformal ja sogar stimmen. Also muss ich nun vorsorglich darauf hinweisen, was ich eigentlich aufgrund des innerparteilichen Friedens ungern weitergeben wollte: Der Antragsteller der Anträge 2a/b sagte am Stammtisch, dass er diese Anträge absichtlich so spät stellte -- damit möglichst kein Gegenantrag mehr gestellt werden könne. Das ist ganz schlechter Stil bzw. eine Fairnesslücke in der Planung des Parteitages. Wollen wir wirklich auf diese Art weitermachen?
Ausserdem ist die Frist zur Antragstellung eh nur eine "Soll"-Frist. Ich kann den Antrag genauso gut auf dem Parteitag selbst stellen und ihn hier einfach in den Diskussionsteil schreiben, falls er nochmals gelöscht wird. -- Fenhir 14:25, 18. Sep. 2010 (CEST)
  • § 11 – Satzungs- und Programmänderung: (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Bezirksparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens zwei Wochen vor Beginn des Bezirksparteitages beim Vorstand eingegangen ist. Elukir 14:50, 18. Sep. 2010 (CEST)
  • Boah, wer hat denn den Mift da reingeschrieben? Und warum konnte man auf LPTs Alternativanträge auf dem Landesparteitag selbst noch stellen? In der Landessatzung steht doch derselbe Krampf. Wenn, dann müsste man das mit zwei Fristen machen: Eine für Anträge und eine kürzere für Alternativanträge dazu. Sonst kann ja keiner mehr reagieren, wenn einer kommt und es so trickreich macht, wie Joachim jetzt.
Also gut, formal ist es dann wohl ok... Aber ganz, ganz schlechter Stil, Petalor, die Frist absichtlich so auszunutzen! Ich hoffe doch mal, das nehmen Dir auch noch genügend übel. Und so fies zu sein wegen so einem Firlefanz -- ich fass es nicht. Möge sich der Parteitag seine eigenen Gedanken dazu machen. Ich lasse mich jedenfalls ungern verarschen -- auch nicht bei solchen Nichtigkeiten wie zwei zu ändernden Wörtern.
Und dann die Löscherei. Hier gehts ja zu wie bei Wikipedia... Ein Streichen oder ein Hinweis hätte es auch getan. Zumindest ein Hinweis auf dieser Seite, damit man sich die Arbeit nicht umsonst macht.


Diskussionen bitte auf der Diskussionsseite. Ich habe das mal für dich verschoben. -- Elukir