BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Umwelt/Kommunale Autonomie
Lokal
AK Umwelt und Energie NRW
AK Energie Sachsen
AG Energiepolitik Oberbayern
Grundsatzthema Brandenburg
AG Umwelt und Energie Brandenburg
LAG Umwelt BW
AG_Umwelt Rheinland-Pfalz
NDS:AG Landwirtschaft Tierschutz Ernährung Verbraucherschutz
Relevante Seiten zum Thema
Umwelt- & Energieprogramm
Wirtschafts- & Umweltprogramm
Umweltprogramm
Energiepolitik
Patentwesen
Forschung
Arbeitsgruppen
AG Bauen und Verkehr
AG Energiepolitik
AG Forschungs- und Wissenschaftspolitik
AG Jagd
AG Landwirtschaft
AG Nachhaltigkeit
AG Umwelt
AG Tier, Halter und Recht
AG Tierrecht
Kategorien
Energie & Umwelt
Forschungs- & Wissenschaftspolitik
Energiepolitik
Bauen & Verkehr
Nachhaltigkeit
Umwelt
Andere wichtige aktive AGs
AG Politik
AG Arbeitsgruppen
AG Liquid Democracy
AG Verbraucherschutz
AG Open Access
AG Senioren
AG Wirtschaft
AG Bildung
AG Recht
Landesplanung
- Titel: Landesplanung
- SortKey: EDE
- Status: Angenommen2010.2
- Ansprechpartner: Andre 'Navigator' Martens
- Sub-AG: Umwelt
- Ausarbeitung: erfolgt via Pad
- Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Landesplanung
Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um den Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.
Ursprünglicher Volltext
Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.
Bearbeiter
Vorschlag
Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.
Landesplanung hat sich am Potential von Landschaften, Räumen, Flächen zu orientieren, nicht nur am Jetztzustand. Konservierende Landesplanung lehnen wir ab. Was aber für uns nicht heißt, Naturschutzgebiete für Bauvorhaben zu öffnen - sondern eher, auch mal über den Rückbau eines Industriegebiets oder die Nutzung seines Potentials als Biotop oder Freizeitgelände am Wochenende nachzudenken.
Begründung
Im Jahr 2009 wurde beispielsweise die Windenergie in Rheinland-Pfalz verglichen mit Baden-Württemberg um das dreifache ausgebaut. Das liegt vornehmlich daran, dass dort ein fünfstufiges System besteht, mit dem die Landesregierung die Ausweisung von Vorrangflächen festlegt. Es existiert demnach eine gewollte Grauzone, für die es den Kommunen erlaubt ist, eine Nutzung für regenerative Energien (Windräder, Freiflächensolaranlagen) zu beantragen.
In Baden-Württemberg werden diese Flächen durch eine Schwarz-Weiß-Regelung festgelegt, wobei derzeit der Verdacht naheliegt, dass hauptsächlich wirtschaftlich unattraktive Gebiete für die Nutzung von Windenergie freigegeben wurden.
Außerdem gab es zahlreiche Fälle von Kommunen, die aufgrund der lokalen Wertschöpfung (Gewerbesteuer, Pachten, Bürgerbeteiligungen) gern Freiflächensolaranlagen bauen wollten, dies aber vom Regierungspräsidium nicht erlaubt bekamen.
Stichworte: Landesplanungsgesetz, Raumordnungsgesetz (Bund)
§ 11 LPG:
"(7) Der Regionalplan kann die Festlegungen nach Absatz 3 Satz 2 Nr. 3, 5, 6, 10 und 11 in der Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten sowie Ausschlussgebieten treffen; abweichend hiervon müssen Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen nach Absatz 3 Satz 2 Nr. 11 als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als Ausschlussgebiete, in denen regionalbedeutsame Windkraftanlagen nicht zulässig sind, festgelegt werden. Der Regionalplan kann die Festlegungen nach Absatz 3 Satz 2 Nr. 7 bis 9 in der Form von Vorranggebieten und von Vorbehaltsgebieten treffen. Vorranggebiete sind für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen; in diesen Gebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten haben bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht. In Ausschlussgebieten sind bestimmte raumbedeutsame Nutzungen, für die zugleich Vorranggebiete festgelegt sind, ausgeschlossen."
Quellen
- Ausgiebiges Telefonat mit der fesa GmbH (Dr. Pesch). Habe Zahlenmaterial bekommen, bei dem ich noch klären muss, inwieweit ich das hier öffentlich machen darf.
- "Solarpark Bruhrain" auf 12 Hektar Fläche bei Oberhausen-Rheinhausen
- DEWI: Status der Windenergienutzung in Deutschland - Stand 31.12.2009 zeigt den im Vergleich zu Rheinland-Pfalz nur minimalen Ausbau der Windenergieanlagen in BaWü
- Landesplanung in Baden-Württemberg LPB
- Landesplanungsgesetz BaWü
- Gute Einführung des BfN in Landesplanung
- Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
- VG Stuttgart Urteil vom 29.4.2010, 13 K 898/08 (Juris)
Historie
Jedes Mal, wenn der Status geändert wird, hier bitte eintragen.
Datum | Status | Begründung |
---|---|---|
31.01.2010 | In Arbeit | Eingestellt |
2010-06-16 | Angenommen2010.2 | Bei LPT 2010.2 angenommen |