BE Diskussion:Parteitag/2010.1/Geschäftsordnung/Einreichungsfrist für Anträge

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Konflikte mit anderen Anträgen

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Kritik und Verbesserungsvorschläge

Ich habe rechtliche Bedenken, das für den aktuellen Parteitag einzuführen, weil damit rückwirkend die Antragsfrist verkürzt wird. Ich verweise diesbezüglich auch auf PartG § 15 (3) satz 1. Wir sollten das in die GO schreiben und ab dem nächsten Parteitag anwenden. (Es steht dem Parteitag natürlich frei, vorab im Wiki diskutierte Anträge zuerst zu behandeln...) Michael Ebner 5.12.2009 00:26 CET

Dort heißt es: Das Antragsrecht ist so zu gestalten, dass eine demokratische Willensbildung gewährleistet bleibt, insbesondere auch Minderheiten ihre Vorschläge ausreichend zur Erörterung bringen können.
Dies ist meiner Meinung nach gewährleistet, da auf dem Parteitag selbst in demokratischer Form über diese Regelung abgestimmt wird. Der einzige Angriffspunkt, kann folglich nur in der Minderheitenberücksichtigung liegen. Ob man aber die Gruppe der Menschen, die es verplant hat sich rechtzeitig zu informieren (dieser Antrag ist nicht im Wiki versteckt!) UND keinen Antrag rechtzeitig eingereicht hat, als Minderheit anerkennen kann, ist denke ich sehr fraglich. --Wobble 23:09, 5. Dez. 2009 (CET)