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BE:Squads/Finanzen, Haushalt, Steuern/IFG
Vorbemerkung
Der Entwurf wurde von Marlis Franzen erarbeitet und wird dem Berliner Landesverband in Absprache mit dem Squad Haushalt-Finanzen-Steuern, sowie dem Squad ** zur Abstimmung gestellt. Ziel dieses Antrages ist eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes.
Antrag
Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus wird dazu aufgefordert, folgendes Gesetz zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes ins Plenum einzubringen.
ENTWURF - Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes
Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin(vom 15.10.1999, zuletzt geändert durch G. v. 08.07.2010 (GVBl. S. 358)
I.
§ 4 (Umfang der Informationsfreiheit):
In Abs. 2 Satz 2 werden nach "§ 7a" die Worte "sowie § 7b" eingefügt.
II.
Nach § 7 a (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei besonderen Verträgen)
wird folgender § 7 eingefügt:
"§ 7 b Verfahren bei öffentlichen Ausschreibungen"
"Die in § 2 genannten öffentlichen Stellen haben bei öffentlichen Ausschreibungen, die die Schwellenwerte nach § 2 VgV in der jeweils zum Ende der Ausschreibungsfrist geltenden Höhe erreichen oder übersteigen nach Zuschlagserteilung (und nach Erreichen der Bestandskraft eines gegebenenfalls stattfindenden Nachprüfungsverfahrens) die durch den Zuschlag entstandenen Verträge der Akteneinsicht zugänglich zu machen. § 7 a Absatz 2 gilt entsprechend, § 7 a Absatz 4 ist anzuwenden."
III.
§ 17 (Veröffentlichungspflichten, Aktenverzeichnisse):
In Abs. 3 werden nach "§ 7 a" die Worte "sowie § 7 b" eingefügt.
Begründung:
Die Ereignisse um den Bau und die (bisher) mindestens zweimalige Verschiebung der Eröffnung des Großflughafens Berlin-Brandenburg haben dazu geführt, dass sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit dieser Materie befassen wird.
Grundsätzlich ist dies zu begrüßen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die bisher gängigen Verfahren zur Kontrolle öffentlichen privatwirtschaftlichen Handelns regelmäßig sehr schwerfällig sind und - vor allem - erst, nachdem ein Verfahren nicht rechtmäßig oder nicht vorschriftsmäßig abgelaufen ist oder sich sonstige Verzögerungsmechanismen eingestellthaben, einsetzen können.
In einer Zeit, in der sich Kontrollmechanismen, die die Allgemeinheit betreffen, und die vor allem Großvorhaben betreffen, als sinnvoll und offenbar auch hilfreich erweisen, und die die Kenntnis über derartige Vorhaben bereits zu einem frühen Zeitpunkt vermitteln können, sollten sich die Infonnationsmöglichkeiten der Bevölkerung auch auf die Durchführung solcher Vorhaben erstrecken. Hierzu gehören auch die Informationsmöglichkeiten, die sich durch Veröffentlichungen im Internet ergeben.
Der Kern der vorgeschlagenen Ergänzungen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes liegt in dem neu einzufügenden § 7 b. Hierdurch werden bestandskräftige öffentliche Ausschreibungen, die europaweit ausgeschrieben werden mussten, der Akteneinsicht unterworfen,- Ausschreibungen von geringerem wirtschaftlichem Wert sollen nicht betroffen werden. (Es wäre allerdings zu überlegen, ob nicht auch kleinere Ausschreibungen, die im Zusammenhang mit einer größeren Ausschreibung stehen, gleichfalls dem IFG unterstelltwerden sollten oder müßten.)
Die Änderungen in den §§ 4 und 17 erweitern und vervollständigen die Anwendung von § 7b.
Entwurfsverfasser: Marlis Franzen
-- Bearbeitung BLN 18:23, 16. Jul. 2012 (CEST)