BE:Parteitag/2010.1/Satzung/Freie Delegation für die Landesmitgliederversammlung
Antrag
Die Landesmitgliederversammlung beschließe folgende Änderung von §11 Absatz 4 der Satzung:
- (4) Es gibt zwei Sorten von Stimmberechtigungen: Einfache Stimmberechtigungen und Delegierte Stimmberechtigungen. Einfache Stimmberechtigungen werden an die bei der Landesmitgliederversammlung anwesenden Piraten nach den Bestimmungen der Finanzordnung ausgegeben. Piraten, die nicht an der Landemitgliederversammlung teilnehmen, aber nach den Bestimmungen der Finanzordnung eine Stimmberechtigung erhalten könnten, können Vollmachten an einen anderen Piraten erteilen, der dann für jede Vollmacht eine delegierte Stimmberechtigung erhält.
Ferner beschließe die Landesmitgliederversammlung das Hinzufügen von Absätzen 4a, 4b zu §11:
- (4a) Vollmachten gelten nur für eine konkrete Landesmitgliederversammlung und müssen in schriftlicher, handunterschriebener Form vorliegen. Für die Erteilung einer Vollmacht darf es keine Gegenleistung jeglicher Art geben.
- (4b) Delegierte Stimmberechtigungen zählen nur bei öffentlichen Abstimmungen, die nicht die Geschäftsordnung betreffen. Jeder Pirat darf nicht mehr als 10 delegierte Stimmberechtigungen besitzen.
Diese Änderung trete erst nach dem Landesparteitag, in dem sie beschlossen wurde in Kraft.
Gesetzliche Realisierbarkeit
Commodore hat darauf hingewiesen, dass diese Regelung gegen §10 Abs. 2 des Parteiengesetzes verstoßen wird. Somit kann sie so nicht beschlossen werden. Ich weiß aber nicht, wie und ob man das reparieren kann. Reperaturvorschläge könnt ihr auf die Diskussionsseite posten. Falls es keine Reperatur gibt, werde ich den Antrag zurückziehen.
Originaltext
(4) Die Zahl der anwesenden, abstimmungsberechtigten Piraten wird bestimmt anhand der ausgegebenen Stimmausweise. Die Ausgabe erfolgt nach den Bestimmungen der Finanzordnung.
Begründung
Aktuell können nur die Piraten abstimmen, die auch die Zeit haben um zum Parteitag zu kommen. Da aber nur ein geringer Anteil der Mitglieder zum Parteitag kommt, ist der Parteitag nicht sonderlich repräsentativ.
Diese Regelung erlaubt die Delegation von Stimmen ohne dass feste Strukturen aufgebaut werden. Es können also mehr Piraten eingebunden werden und somit werden die Entscheidungen des Parteitags repräsentativer, ohne dass strukturmäßig bevorteilte Piraten übermäßig Macht aggregieren.
Delegationen gelten nur für öffentliche Abstimmungen, da nur dort die Delegierenden das Abstimmverhalten des Delegierten überprüfen können. Da davon auszugehen ist, dass die Delegierenden halbwegs mit der Meinung des Delegierten übereinstimmen, wird zudem die Gefahr von Stimmenkäufen reduziert, da Positionen des Delegierten auf die Delegierenden zurück reflektieren.
Delegationen gelten nicht für Geschäftsordnungsanträge, da die Delegation der Abstimmprozess verlangsamen wird und somit sich der Parteitag sich noch mehr in die Länge ziehen würde.
Die Anzahl der Delegationen ist beschränkt, damit keine Piraten sich überproportional viel Macht verschaffen können, indem sie andere Piraten bestechen.
Die Delegation auf dem Parteitag könnte dadurch realisiert werden, dass spezielle Delegationsstimmkarten ausgeteilt werden, die für mehr als eine Stimme stehen. Ein Pirat mit einer einfachen Stimme und 5 Delegationsstimmen würde also eine 6-Stimmenkarte erhalten. Diese Stimmkarte kann dadurch kenntlich gemacht sein, dass eine große 6 aufgedruckt ist. Dann kann das auch halbwegs schnell beim Auszählen erkannt werden.
Diskussion
Diskussion und Konflikte werden nicht auf dieser Seite selbst diskutiert. Dies passiert auf der Diskussionsseite, da eventuell ein paar Wochen vor dem Parteitag die Änderungsanträge für Änderungen gesperrt werden.
Dieser Antrag existiert auch im Liquid-Feedback-System des Landesverbandes. Dort kann auch darüber abgestimmt werden und es können Verbesserungen und Gegenvorschläge erarbeitet werden.
Name des Antragstellers
Ich bin Arne M., im Wiki auch bekannt als Wobble.