BE:Orga/Protokolle/2010-02-10

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Protokoll Orga-Squad 10.2.2010

Anwesend:

Christopher Lauer, alx, Pavel, Olli, Faxe, rka, amon, Eric,

Tagesordnung

  • Fortschritt
  • Akkreditierung LMV
  • GO LMV
  • Sonstiges

Fortschritt

Alex braucht für die LMV: Ethernet-Kabel zu

  • salon: 30-40m
  • raucherraum: 20-25m
  • kabel zum empfang: 15-25m

Faxe bringt verbindlich 20 und fünf Meter zur LMV mit Pavel bringt ein ca. 30m Kabel mit Christopher hat auch noch ein Kabel Christopher schickt noch eine Kabel-Mail für alle möglichen Kabel über die Mailingliste - VGA-Verlängerungen - VGA-Kabel Ansonsten muss Alex den Server Pavel virtuell in die Hand drücken, damit er ein Mediawiki draufhaut. Jamasi hat alles nötige verlinkt. Pavel sagt es war nichts drauf. Url ist: http://wiki.piratenpartei.de/Piratenwiki:Dumps Christopher fragt Christian Friedrich für wegen Auto

Akkreditierung LMV

Amon: Zwei breite Tische oder vier Stehtische im Foyer vor der Garderobe. Amon plus drei weitere Piraten. An beiden Tischen wird alles passieren. Stimmkarten: Vorschlag Pro Tag unterschiedliche Stimmkarten Zwei Stimmkarten Ja und Nein Welche Farbe? Sollen farbige Stimmkarten gekauft werden oder sollen vor Ort Stimmkarten ausgedruckt werden. Format: Drittel Farbe DinA4 ausgedruckt, Symbol, fortlaufend nummeriert, LMV 2010.1, in der BGS gedruckt, Mindestens 300 pro Tag Verantwortlicher für die Stimmzettel: Faxe bringt nächste Woche Muster mit Amon schickt eine Mail zur Vorakkreditierung. Amon Schätzt, dass er bis 10:00 Uhr fertig ist wenn die Akkreditierung um 8:30 anfängt. Pavel schlägt zwei normale und einen Problemfallcounter vor. Pressesquad hat Presseakkreditierung auf dem Zettel Christopher fragt Axel wie das konkret aussieht. Zu besorgen: Barkassen, Andreas kümmert sich darum, Presse und Gäste brauchen Schild. Nachakkreditierung: Amon sitzt an exponierter Stelle im Saal und akkreditiert nach, wenn Amon nicht da ist wird einer seiner Helfer einspringen. Stimmblöcke: Pavel und Andreas bringt zur nächsten Orga Sitzung ein Stimmblockbeispiel mit. Für Personenwahl Rechner mit Stimmzetteldrucker Schneidemaschine

GO LMV

https://lqpp.de/be/initiative/show/175.html Entwurf Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlungen des LV-BerlinI § 1 - Akkreditierung (1) Die Akkreditierung der Teilnehmer auf der Landesmitgliederversammlung obliegt dem Vorstand des Landesverbandes vertreten durch den Generalsekretär. Dieser kann Helfer zur Akkreditierung benennen. (2) Akkreditiert werden Mitglieder des Landesverbandes Berlin der Piratenpartei. (3) Akkreditierte Teilnehmer an der Landesmitgliederversammlung erhalten zwei Stimmkarten, eine für "Ja" und eine für "Nein". § 2 - Stimm-, Rede- und Antragsrecht (1) Stimm-, rede- und antragsberechtigt sind akkreditierte Mitglieder des Landesverbandes Berlin. (2) Nur die Vorlage der Stimmkarte für die Landesmitgliederversammlung legitimiert die Ausübung dieser Rechte. (3) Mitglieder anderer Landesverbände der Piratenpartei und Personen, die nicht Mitglieder der Piratenpartei sind, haben kein generelles Stimm- und Antragsrecht für die LMV. (4) Nicht stimm- und antragsberechtigten Teilnehmern an der LMV kann jeder Zeit auf Geschäftsordnungsantrag (gem § 9 Abs. 1/1 ) das Antragsrecht von der LMV zugestanden werden. § 3 - Sitzungsleitung (1) Die Sitzungsleitung der Landesmitgliederversammlung besteht aus vier Personen, die sich die Aufgaben der Versammlungsleitung, stellvertretender Versammlungsleitung und der Protokollanten für die Dauer der Sitzung ausfüllen. § 4 - Auslegung, Abweichung und Änderung der Geschäftsordnung (1) Über Zweifel hinsichtlich der Auslegung der Geschäftsordnung beschließt die Sitzungsleitung im Konsens. (2) Erzielt die Sitzungsleitung keinen Konsens über Fragen zur Geschäftsordnung, beschließt die Landesmitgliederversammlung. (3) Über Abweichungen im Einzelfall und andere Ausnahmen beschließt die LMV. § 5 - Protokoll (1) Über die Landesmitgliederversammlung wird von der Sitzungsleitung ein Protokoll erstellt. (2) Das Protokoll enthält mindestens folgende Angaben: Ort, Beginn und Ende der LMV, Zahl der akkreditierten Teilnehmer, Die von der LMV beschlossene Tagesordnung, Wortlaute der Beschlüsse und des Abstimmungsergebnisses mit Ausnahme von Geschäftsordnungsanträgen, das Ergebnis von Wahlen unter Angabe der für die einzelnen Kandidaten abgegebenen Stimmen, Protokollerklärungen (gem. § 11 Abs. 7). (3) Das Protokoll einer Landesmitgliederversammlung wird durch den Vorstand des Landesverbandes nachträglich unterschrieben, genehmigt und veröffentlicht. II. Landesmitgliederversammlung § 6 - Tagesordnung (1) Alle antragsberechtigten Piraten können vor Eintritt in die Tagesordnung weitere Tagesordnungspunkte einbringen. (2) Die LMV kann vor Eintritt in die Tagesordnung die von der Sitzungsleitung vorgeschlagene Reihenfolge der Tagesordnungspunkte (gem. § 9 Abs. 1/2) ändern. (3) Die LMV kann vor Eintritt in die Tagesordnung Gegenstände gem. § 9 Abs. 1/3 ersatzlos von der Tagesordnung streichen. (4) Die Tagesordnung wird von der LMV beschlossen bevor sie eröffnet wird. § 7 - Diskussion (1) Die Sitzungsleitung eröffnet über jeden Gegenstand auf der Tagesordnung die Diskussion. Gleichartige oder verwandte Gegenstände können jederzeit auf Beschluss (gem. § 9 Abs. 1/4) gemeinsam diskutiert werden. (2) Wer zur Sache sprechen oder Anträge stellen will, meldet sich bei der Sitzungsleitung zur Aufnahme in die Redeliste an, indem er sich vor einem der Saalmikrophone anstellt. (3) Antragsteller können zu Beginn der Diskussion das Wort verlangen. Außerhalb der Redeliste kann von der Sitzungsleitung das Wort zur direkten Erwiderung erteilt werden. (4) Die Redeliste ist geschlossen, nachdem der erste Redner seinen Beitrag beendet hat. Sie kann durch Beschluss erneut eröffnet (gem. § 9 Abs. 1/6) werden. (5) Die LMV kann die Redezeit der Redebeiträge zu einem Tagesordnungspunkt begrenzen (gem. § 9 Abs. 1/7). Überschreitet eine Rednerin oder ein Redner die Redezeit, so wird ihr oder ihm durch die Sitzungsleitung nach einmaliger Mahnung das Wort entzogen. § 8 - Anträge (1) Anträge – ausgenommen Anträge zur Geschäftsordnung – sind der Sitzungsleitung für das Protokoll schriftlich zur Verfügung zu stellen. (2) Nach Eröffnung einer Abstimmung dürfen keine Anträge zum Thema mehr gestellt werden. (3) Die Antragskommission steht der Sitzungsleitung bei Rückfragen zu Anträgen helfend zur Seite. § 9 - Anträge zur Geschäftsordnung (1) Die folgenden Anträge zur Geschäftsordnung sind vorgesehen. Darüber hinaus gibt es keine Geschäftsordnungsanträge. Erteilung des Rede- und Antragsrechts (§ 1 Abs. 2) Änderung der Tagesordnung (§ 6 Abs. 2) Absetzung von der Tagesordnung (§ 6 Abs. 2) Gemeinsame Beratung (§ 7 Abs. 1) Wiedereröffnung der Redeliste (§ 7 Abs. 5) Begrenzung der Redezeit (§ 7 Abs. 6) Vertagung (§ 7 Abs. 8) Getrennte Abstimmung (§ 11 Abs. 3) Geheime Abstimmung (2) Die Meldung zu Geschäftsordnungsanträgen erfolgt durch doppeltes Handzeichen. Geschäftsordnungsanträge können jederzeit unabhängig von der Redeliste gestellt werden. Der Geschäftsordnungsantrag auf Absetzung von der Tagesordnung kann jedoch nur vor Eintritt in die Tagesordnung gestellt werden. (3) Vor der Abstimmung über einen Geschäftsordnungsantrag ist ein Pirat gegen den Antrag zu hören (Gegenrede). Erfolgt keine Gegenrede, so ist der Antrag ohne Abstimmung angenommen. Erfolgt Gegenrede, so ist ohne weitere Beratung abzustimmen. III. Abstimmungen und Wahlen § 11 - Abstimmung (1) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit die Satzung des Landesverbandes Berlin der Piratenpartei nichts anderes bestimmt. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt. (2) Nach der Diskussion gibt die Sitzungsleitung Gelegenheit, Anträge zu stellen und eröffnet dann die Abstimmung über die Anträge. (3) Anträge können geteilt und getrennt zur Abstimmung gestellt werden (gem. § 9 Abs. 1/10). (4) Bei einer Abstimmung ist folgende Reihenfolge einzuhalten: Geschäftsordnungsanträge Änderungsanträge Zusatzanträge Abstimmung über den Gegenstand selbst (5) Über weitergehende Anträge ist zuerst abzustimmen. Bei Zeitbestimmungen ist über die längere Zeit zuerst zu entscheiden. (7) Jede rede- bzw. antragsberechtigte Person ist nach Ankündigung während der Sitzung berechtigt, eine kurze schriftliche Erklärung zur Aufnahme in das Protokoll abzugeben (Protokollerklärung). Ihr Text muss spätestens am 7. Tag nach der Sitzung der Sitzungsleitung vorgelegt werden. § 12 - Personenwahlen (1) Personenwahlen werden gemäß der Wahlordnung des Landesverbandes Berlin der Piratenpartei durchgeführt. Sie sind Beratungsgegenstand (gem. der §§ 6 und 7). So nicht in der Wahlordnung ausgeschlossen, werden Personenwahlen öffentlich abgehalten. Auf Verlangen eines stimmberechtigten Mitglieds der LMV kann eine Personenwahl jedoch auch geheim durchgeführt werden (gem. § 9 Abs 1/11). (2) Sind mehrere Kanditatinnen und Kandidaten zu wählen, so ist deren Wahl in einem gemeinsamen Wahlgang durchzuführen. (3) Sind mehrere Funktionen zu einem Gegenstand vergeben, so werden diese in einem Wahlgang besetzt. (4) Die Vergabe von mehreren Position kann (gem. §9 Abs. 1/12) auch getrennt behandelt werden. LMV Best of Getrennte Stimmkarten Ja Nein Enthaltung Feste Mikros nach vorn kommen Rednerliste schließen und GO Antrag auf Weiterführung der Diskussion Festgesetzte Zeit für Erleuterung der Anträge Gezielte Fragen Vor der LMV den Ablauf der LMV erläutern und erklären welche GO Anträge es gibt. Ende der Debatte und sofortige Abstimmung auf gar keinen Fall!!! Sowohl bei Personen als sich bei konkurrierenden Anträgen die Schulze Methode Soviele Stimmen wie Kandidaten Max eine Stimme pro Kandidaten ggf. Stimmenakkumhkation bedenken. Präferenzwahl. GO verbindlich beschließen Feststellen dass Satzungsgemäß eingeladen haben Bei Anträgen die in Liquid abgestimmt worden sind das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben.

Wahlordnung LMV

Sonstiges

Wahlurne Aufbau parteieigener Informationsinfrastruktur