BE:LiquidFeedback Themendiskussion/243
Die gesamte Finanzordnung stünde auf dem Prüfstand:
§ 2 - Mitgliedsbeitrag (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig. Das halte ich ganz grundsätzlich für zu wenig als "Regelmitgliedsbeitrag". Ich plädiere für die 4 unterschiedlichen Möglichkeiten des Mindestbeitrages von 3 Euro, Normalbeitrag von 10 Euro und dem Förderbeitrag von 20 Euro monatlich. Dazu die Möglichkeit, einen Wunschbeitrag zu wählen. Das ist Freiheit!--Metalpaule 14:39, 4. Mär. 2010 (CET)
(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet. Auch hier auf 10 Euro ändern!--Metalpaule 14:39, 4. Mär. 2010 (CET)
(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr. Diese Regelung entfällt, wenn man oben den Wunschbeitrag erwähnt.--Metalpaule 14:39, 4. Mär. 2010 (CET)
(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.
(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei. Dieser Absatz ist Blödsinn oder zumindest missverständlich, so kommt man insgesamt auf 105%! Ändern in "30%" und "5% davon erhält der Bundesverband zur Weitergabe"--Metalpaule 14:39, 4. Mär. 2010 (CET)
(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.
(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.
(8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. Könnte IMHO entfallen.--Metalpaule 14:39, 4. Mär. 2010 (CET)
- Ja,die gesammte Finanzordnung muss überarbeitet werden, ich habe aber gerade keine neue auf Lager.
- Ich wollte mit der Gegeninitiave lediglich verdeutlichen, dass wir das, was du vorschlägst ohne Änderung der Finanzordnung nicht machen können, weil dort ein Fixbeitrag von 36,- € steht. Nicht mehr, Nicht weniger, 36,- € fix. (Sozialklausel mal abstrahiert)
- Lasst uns bis Ende Mai das Formular so lassen wie es ist, gern erweitert um Hinweise wie und in welcher Höhe welche Beträge wo absetzbar sind - auch mit den Info's zu LD und Parteispenden. Und parallel an einer neuen Finanzordnung arbeiten die das, was wir wollen auch legitimiert.--Katja Dathe 17:58, 5. Mär. 2010 (CET)
- Wahrscheinlich hast Du recht, Katja. Vorschlag: Wir entwerfen einen Antrag für den BPT zur Änderung der Finanzordnung und ergänzen unser Mitgliedsformular um eine einmalige oder monatliche Spende für den Landesverband gemäß Pavels Vorschlag. Ich entwerfe mal einen neuen Mitgliedsantrag mit Spende und wir können die neue Finanzordnung im LF einen Monat lang gemeinsam entwerfen. Okay? --Metalpaule 19:50, 5. Mär. 2010 (CET)
Diskussion zur Initiative "Initiative: 'Antrag auf Änderung des §2 (8) der Bundesfinanzordnung'"
Im Antrag steht "wohingegen Spenden nur geltend gemacht werden können, wenn (vom Schatzmeister) eine Spendenquittung ausgestellt wurde." Das stimmt so nicht, bis zu einer Spendenhöhe von 200,- Euro reicht bei Geldspenden der Zahlungsnachweis (Kontoauszug, siehe auch EStDV § 50, http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__50.html). --Michael Ebner, 15:22, 4. März 2010
- Ich habe die richtigerweise von dir, erwähnte Bagatellgrenze von 200,- € in die Begründung eingearbeit. Die ändert aber nichts daran, dass wir für einen flexiblen Mitgliedsbeitrag eine Änderung der Finanzordnung brauchen.--Katja Dathe 17:58, 5. Mär. 2010 (CET)