Argumentation
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Dies ist eine Sammlung von weitverbreiteten Ansichten und einer Argumentation im Sinne der Piratenpartei.
Was über uns gespeichert wird/Datenschutz
„Datenschutz ist Täterschutz.“
„Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“
– Benjamin Franklin
Das Entscheidende bei einer Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz ist, dass überhaupt abgewogen wird. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben, und auch durch eine erhöhte Aufklärungsrate von Straftaten lässt sich nicht jede Maßnahme rechtfertigen. Wäre das der Fall, so müsste man auch Folter zulassen. Unter Folter würden mehr Menschen Straftaten gestehen (egal, ob sie schuldig sind).
„Die Freiheit des Einzelnen hört dann auf, wenn die Freiheit der Allgemeinheit bedroht ist.“ „Die Rechte des Einzelnen müssen eingeschränkt werden, um die (verfassungsmäßig garantierten) Grundrechte der Gesellschaft zu bewahren.“
Die allgemeine Freiheit definiert sich überhaupt erst aus den Freiheiten des Einzelnen, wie eine Gesellschaft aus Individuen. Es ist daher unmöglich, das eine ohne das andere abzuschaffen, da es faktisch dasselbe ist.
Wenn Datenschutz Täterschutz ist, dann sind auch die anderen Grundrechte Täterschutz. Zum Beispiel:
- Menschenwürde (Folterverbot schützt Täter)
- Unverletzlichkeit der Wohnung (Wer weiß, was an deutschen Küchentischen so geplant wird?)
- Recht auf körperliche Unversehrtheit, Verbot von Zwangsarbeit (schränkt die Strafmittel ein)
Die Möglichkeit, sich als Bürger frei und unbefangen zu entfalten, setzt all diese Rechte voraus.
Wenn gefordert wird, Anonymität abzuschaffen, um Kriminalität im Internet besser bekämpfen zu können, muss differenziert werden, welche Art von Kriminalität damit überhaupt gemeint ist: geht es um Kriminalität, die durch die digitale Kommunikation verübt wird, oder wird die digitale Kommunikation selbst im großen Stil kriminalisiert, z. B. durch das Urheberrecht oder bestimmte Anti-Terror-Gesetze?
Wenn im Informationszeitalter der Zugriff auf und der Besitz von Information kriminalisiert werden, ist das ethisch zumindest bedenklich.
Wenn niemand was zu verbergen hat, warum sind dann die Gesichter vieler Leute in Fernsehen/Zeitung unkenntlich gemacht? Oft haben diese was Spannendes zu erzählen … Würden sie das auch tun, wenn sie nicht unkenntlich gemacht worden wären?
„Ich habe nichts zu verbergen!“
Selbst wenn Sie nichts vor dem Staat zu verbergen haben, so zeigt die jüngste Geschichte mit diversen Datenskandalen doch, dass auch vertrauliche Daten verlorengehen oder weitergegeben werden können. Teilweise werden externe Firmen mit der Auswertung von Listen betraut, die von der „Informationsbeschaffung“ leben. Alle Daten, die erhoben werden, werden auch missbraucht.
Siehe auch:
- Telepolis-Artikel „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ (27.09.2006)
- Interview mit Peter Schaar vom elektrischen Reporter
- Blog des Datenschutzbeauftragten
Überwachung
Beschleunigung und Effizienzsteigerung vs. Verantwortung braucht Zeit
Gegen eine Beschleunigung und Effizienzsteigerung spricht, dass ein gewisser Zeit- und Arbeitsaufwand behördenintern wie eine automatische Verhältnismäßigkeitsprüfung wirkt. Beamte brauchen Zeit zu hinterfragen, ob eine Maßnahme wirklich angemessen ist und der zu erwartende Erfolg im Verhältnis zum Aufwand steht. Wenn es nur einen Tastendruck kostet, fällt diese prozessinterne Prüfung auf Verhältnismäßigkeit hingegen weg. Es ist also rechtsstaatlich durchaus wünschenswert, dass jeder Eingriff in die Privatsphäre der Bürger Aufmerksamkeit und damit Arbeit und Zeit kostet.
Quelle: smallprint bei Heise
Videoüberwachung ist teuer
Viele Menschen beachten nicht, dass Videoüberwachung sehr teuer ist und nicht gerade effektiv, schon gar nicht zur Prävention von Straftaten. Eine Metastudie der britischen Wohlfahrtsorganisation NACRO aus dem Jahr 2002 kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass der Aufbau einer Straßenbeleuchtung in der Kriminalitätsprävention sehr viel erfolgreicher sein kann als die teure Videoüberwachung:
- Three quarters of the Home Office Crime Prevention budget was spent on CCTV between 1996 and 1998, yet a comprehensive review has revealed the overall reduction in crime was only five percent. A parallel systematic review carried out by the Home Office that looked at street lighting, however, found a highly significant reduction in crime of 20 percent. [1]
Schön zu diesem Thema auch: Citizen Cam
Videoüberwachung ist ineffizient
Zitat des Nachrichtensenders n-tv:
Laut einem internen Bericht der Londoner Polizei Scotland Yard kommt auf 1000 Kameras pro Jahr nur ein gelöstes Verbrechen.
Quelle: Artikel auf n-tv.de (25.08.2009)
Videoüberwachung verhindert keine Straftaten
(Bitte Stelle im Forum suchen) Es nützt einem Opfer nichts, wenn es bei einer Gewalttat gefilmt wird.
Zudem gibt es auch für diesen Fall eine Studie aus den USA, die besagt, dass insbesondere Gewalttäter nicht von Überwachungskameras abgeschreckt werden (Link). Ähnliches dürfte für Terroristen gelten - die freuen sich sogar noch, wenn es Bilder ihrer Taten gibt.
Wohlstand und dessen gerechte Verteilung sind der bessere Weg zur Sicherheit
Wenn man die Sicherheitslage in verschiedenen Ländern dieser Welt vergleicht, kommt man schnell zu dem Schluss, dass vor allem sehr starke soziale Gegensätze zu Unsicherheit führen. Andererseits ist die Kriminalität in Staaten mit großer sozialer Sicherheit viel kleiner als in Staaten mit viel Überwachung.
„Onlinedurchsuchungen sind ein notwendiges Mittel zur Bekämpfung von Terror und Schwerstkriminalität“
Dieses „Allheilmittel“ geistert im Moment wieder intensiv durch die Medien. Zur Durchführbarkeit heißt es mal „ist schon fertig“ und mal „es wird für jeden Einzelfall gesondert entwickelt und beim Richter hinterlegt“. Was es wirklich damit auf sich haben kann, hat hier ein sachkundiger Richter mal zusammengefasst: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/07-04/index.php?sz=8
Außerdem entsteht ein Interessenkonflikt innerhalb der Obrigkeit, wenn Ermittlungsbehörden über Sicherheitslücken in fremde Rechner eindringen wollen. Bis jetzt hat der Staat klar ein Interesse daran, dass seine Bürger (und Firmen) sichere Rechner nutzen und solche Lücken schnellstmöglich behoben werden, und arbeitet daher mit den Softwareherstellern zusammen. In Zukunft würden Sicherheitslücken eher geheim gehalten werden, um sie für die Online-Durchsuchung verwenden zu können. Das verringert die Computersicherheit aller, nicht nur der Verdächtigen.
Verdrängung
Verstärkte Überwachung bestimmter Gebiete führt vor allem zur Verdrängung von Kriminalität in andere Gebiete – das ganze Land kann man nicht überwachen. Auch die abschreckende Wirkung auf Terroristen ist sehr fraglich.
Transparenz
„Unsere Behörden sind doch transparent, was wollt ihr denn?“
Freien Zugang zu allen öffentlichen Daten der Behörden bzw. des Staates durch offene Schnittstellen (APIs) nach dem Vorbild von data.gov.
Verordnungen, Diskussionspapiere und Vertragswerke sollten so kurz wie möglich und für den Bürger verständlich gehalten werden. Dies ist in vielen Ländern bereits gang und gäbe.
Offenlegung von Nebeneinkünften und Nebentätigkeiten und Ablehnung von Geheimverhandlungen.
Die Möglichkeiten des 12px Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) auch auf Landes- und Kommunalebene (ohne die problematischen Umgehungsmöglichkeiten wie hohe Gebühren oder Ausnahmen). Die Lkw-Maut-Verträge wurden etwa auf Wikileaks veröffentlicht und nicht auf offiziellem Wege, obwohl mehrere Milliarden von Steuergeldern verwendet wurden.
Besteht denn zwischen Transparenz und Datenschutz nicht ein Spannungsverhältnis, was sich im Einzelfall nur schwer auflösen lässt? Wie geht man denn damit um, z.B. wenn es um den Geheimschutz geht?
Es muss im Zweifel eine Einzelfallabwägung erfolgen. Wo möglich sind personenbezogene Daten zu pseudonymisieren oder zu schwärzen.
Urheberrecht
30px | Eine Übersicht der aktuellen Positionen und Diskussionen über Urheberrecht in der Piratenpartei findet sich auf der Seite der Arbeitsgruppe Urheberrecht |
Argumente gegen das jetzige Urheberrecht
In der analogen Welt haben wir ein Recht, ohne Überwachung durch Staat oder Wirtschaft miteinander zu kommunizieren. Auf die digitale Welt übertragen bedeutet dieses Recht, dass jede Art von Information ausgetauscht werden kann, eben auch urheberrechtlich geschützte Werke. Daher ist das jetzige Urheberrecht nicht durchsetzbar ohne Totalüberwachung der digitalen Kommunikation.
Zitat von Ian Clarke vom Freenet-Projekt: „You cannot guarantee freedom of speech and enforce copyright law.“
Eine vergleichbare Situation wie heute gab es in den 60er-Jahren, als die Musikkassette und die ersten privaten Kopiergeräte aufkamen. Statt Überwachung aller Wohnungen einigte man sich auf die Legalisierung der Privatkopie und eine Pauschalabgabe auf Leermedien. Die Ansätze der Piratenpartei sind heute ähnlich.
In einer Welt, in der Bild, Ton, Text und Video völlig frei fließen und in der jeder Konsument auch Produzent ist, lässt sich nicht mehr unterscheiden zwischen Kommunikation und Kultur. Kommunikation und Kultur werden eins, denn Kultur wird kommuniziert und Kommunikation wird kultiviert. Das führt den juristischen Begriff vom künstlerischen Werk mit Schöpfungshöhe ad absurdum.
Im Deutschland des frühen 19. Jahrhunderts gab es faktisch noch kein Urheberrecht, was dazu führte, dass die Zahl der Publikationen explosionsartig anstieg. Dies zeigt, dass ein striktes Urheberrecht der Verbreitung von Wissen entgegenstehen könnte:
Spiegel-Online-Artikel: „Explosion des Wissens“
Das jetzige Urheberrecht
- wurde für die digitale Welt nie gemacht
- ist nicht durchsetzbar und führt daher zu einem Bruch zwischen Recht und Rechtswirklichkeit bzw. Rechtsempfinden
- hemmt die Verbreitung und Nutzung von Wissen und Kultur und mindert so den Wohlstand
- beeinträchtigt bzw. kriminalisiert heute die digitale Kommunikation und das Zitierrecht (z. B. Sampling/Cover)
- kann zur Zensur missbraucht werden bzw. diese begünstigen: Westliches Urheberrecht hilft Ahmadinedschad
Wir stehen an der Schwelle zum Informationszeitalter und viele Menschen haben offensichtlich noch nicht begriffen, was das bedeutet: Information ist entweder ein Geheimnis oder ein freies Gut, das sich nicht zu wirtschaftlichen Zwecken verknappen lässt. Den daraus folgenden Herausforderungen stellen wir uns, anstatt sie zu leugnen.
Der Verkauf von nicht geheimen Informationen im Informationszeitalter ist kein funktionierendes Geschäftsmodell. Es ist nicht Aufgabe des Staates, durch völlig unverhältnismäßige Gesetze und Kriminalisierung veraltete Geschäftsmodelle künstlich aufrecht zu erhalten und den Strukturwandel zu behindern.
Die Aufgabe und der Zweck der Verwerter- und Vertriebsindustrie war es ursprünglich, den Zugang zu Informationen (durch Herstellung und Vertrieb von Büchern und Schallplatten) überhaupt erst zu ermöglichen. Heute kämpft diese Industrie an allen Fronten daran, den Zugang zu Informationen zu verhindern (Regionalcodes auf DVDs, Entwicklung von DRM/Kopierschutz, Kriminalisierung und Verfolgung von Tauschbörsennutzern). Durch starke Lobbyarbeit ist es der Verwertungsindustrie gelungen, das Recht auf Privatkopien immer weiter zu beschneiden, während gleichzeitig eine Ausweitung der Urheberabgaben erfolgte (z. B. auf USB-Speicher und SD-Karten). Ähnlich sieht es bei dem Recht auf Kopien zu Bildungs- oder Forschungszwecken aus.
Über das Internet können Künstler sich direkt, unter Umgehung der Verwerter, vermarkten und ihre Werke vertreiben. Neue Konzepte wie z. B. The Donate Bay sollen dafür sorgen, dass auch die Vergütung direkt den Künstlern zugute kommt.
Ohne die künstliche Verknappung von Information und Ideen durch Urheberrecht und Patente kann ein Menschheitstraum Wirklichkeit werden: Alle Menschen haben weltweit zu jeder Zeit und an jedem Ort Zugang zum gesamten Wissen und der gesamten Kultur der Menschheit und werden in der Nutzung nicht eingeschränkt. Für diese Vision setzen sich die Piraten ein.
Das momentan illegale Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke kann sogar volkswirtschaftlichen Nutzen bringen.
Zu den Begriffen (politische Rhetorik) „geistiges Eigentum/Diebstahl/Enteignung“
Beim sog. „geistigen Eigentum“ handelt es sich um eine juristische Konstruktion, die keine Grundlage in der Natur hat. Echtes Eigentum ist einzigartig, nicht (kostenfrei) kopierbar und eindeutig einem Besitzer zuzuordnen. „Geistiges Eigentum“ ist in seiner Natur nicht beschränkt und wirkt daher wie ein Monopolrecht und im Zeitalter des Internets mehr und mehr wie ein Zensur- und Kontrollrecht.
Mit dem gesellschaftlichen Umbruch durch die zunehmende Vernetzung müssen auch alte Modelle überprüft werden. Auch wenn in der Vergangenheit die Konstruktion „geistiges Eigentum“ funktionierte (weil Kopien schwierig und nicht exakt möglich waren), ist dies im Zeitalter des Internets passé. Das Urheberrecht muss daher von Grund auf neu gedacht und konzipiert werden, unter Einbeziehung der Erfahrungen, die man in den letzten 150 Jahren gemacht hat.
Ein veröffentlichtes und somit öffentliches Werk ist auch juristisch nicht das Privateigentum des Autors, sondern hat einen Sonderstatus. Nicht nur der Autor hat ein Recht auf Vergütung, sondern auch die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Zugang.
Aufgabe der Wirtschaft ist die Bereitstellung knapper Ressourcen. So genanntes „geistiges Eigentum“ ist jedoch künstlich erzeugte Knappheit, die den gesellschaftlichen Nutzen eines Werkes schmälert.
Beim so genannten „geistigen Eigentum“ versagt das Prinzip der Marktwirtschaft, nach dem jeder zum eigenen Vorteil handelt und dadurch der Gesellschaft nutzt. Wer ein Werk verschenkt, leistet einen Beitrag zur Verbreitung der Kultur, da auch diejenigen das Werk benutzen können, denen es weniger wert ist als ein vorgegebener Preis.
Ein monetärer Anreiz ist dann nicht mehr erforderlich, wenn in der digitalen Gesellschaft alternative Anreize wie (zunehmend messbare) Reputation bzw. Bekanntheitsgrad, Marktwert und kommunikativer Einfluss an Bedeutung gewinnen und die Kooperation und Organisation über Unternehmensgrenzen hinweg zunimmt.
Eine geistige Schöpfung ist zudem nie eine hundertprozentige Eigenleistung, sondern baut immer auf den Leistungen von Vorgängern auf.
Das Kopieren von bzw. der Zugriff auf Informationen ist nicht mit Diebstahl gleichzusetzen. Stehlen lässt sich nur ein Gut mit natürlicher Knappheit, das dem Bestohlenen dann fehlt. Information/Kultur ist aber nicht knapp und kann daher nicht gestohlen werden. Dem Autor entsteht durch den Zugriff auf sein Werk kein Schaden, da der Autor lediglich fixe Kosten (oder lediglich Zeit) investiert hat, und durch die Kopie keine Kosten entstehen. Die Unterstellung, dass der Konsument die Kopie stattdessen gekauft hätte, ist nicht haltbar, denn der Wert eines Kulturgutes für einen Einzelnen ist subjektiv und nicht messbar. Um als Autor von den Nutznießern des Werkes die Kosten erstattet zu bekommen, ist ein Zwang zur Vergütung für jeden Zugriff auf das Werk nach einem vorgegebenen Preis nicht erforderlich, sondern eine gute Kommunikation.
Statt Respekt vor dem so genannten „geistigen Eigentum“ brauchen wir Respekt vor dem Urheber, denn der kann ohne Geld ggf. seine Arbeit nicht fortsetzen.
Das Konzept des geistigen Eigentums, wie es jetzt praktiziert wird, steht im Widerspruch zur Idee der Vernetzung. Vernetzung bedeutet, dass wir als globale Weltbevölkerung immer stärker geistig verbunden werden, die Verwendung von 'geistigem Eigentum' zu wirtschaftlichen Zwecken bedeutet genau das Gegenteil. Wir behindern uns gegenseitig, wenn jeder um seine geistigen Werke einen künstlichen Zaun zieht. Das Potenzial der Vernetzung können wir nur dann ausschöpfen, wenn wir unsere Ideen, unser Wissen und unsere Kultur miteinander teilen.
Wenn "geistiges Eigentum" keine Grundlage hat in der Natur, wie erklärt ihr euch dann diverse philosophische Ansätze, die das Gegenteil behaupten?
„Raubkopien entziehen den Künstlern die Lebensgrundlage.“
Die Künstler erhalten nur einen geringen Bruchteil des Erlöses, der mit ihren Werken erzielt wird. Bei einer Musik-CD beträgt dieser Anteil ca. 7 %, wie das Magazin c't ermittelt hat. Durch die Kombination von Filesharing und spendenbasierten Modellen, wie sie momentan entwickelt werden, könnte dieser Anteil auf 100 % gesteigert werden.
Früher hatten Künstler ohne Plattenvertrag keine Chance, von ihrer Musik zu leben, und selbst von denen, die einen Vertrag bei einem Majorlabel hatten, wurde nur eine kleine Minderheit reich, während der Rest scheiterte. Das Internet bietet heute einer viel breiteren Basis von Künstlern Möglichkeiten, ohne Einsatz von Geld bekannt zu werden, um dann über Livekonzerte, Merchandising oder Spendenaufrufe zwar nicht immer reich zu werden, aber ihre Kosten zu decken.
Überhaupt ist in Frage zu stellen, ob Filesharing der Contentindustrie schadet. Eine Studie der BI Norwegian School of Management, bei der ca. 2.000 Teilnehmer befragt wurden, ist nämlich zu folgendem Ergebnis gekommen: Diejenigen, die Musik illegal herunterladen, weisen eine 10-mal höhere Bereitschaft auf, für legale Downloads Geld zu bezahlen, als diejenigen, die nicht illegal herunterladen.
Künstler gibt es nicht erst seit 150 Jahren. Denn so alt sind die Patent- und Copyrightgesetze. Vorher gab es so etwas nicht. Also Shakespeare, Charles Dickens, Goethe, Schiller, Mozart, Beethoven, gar nicht zu reden von den Klassikern, haben ohne Schutz überlebt - und meist sehr passabel. Zudem haben sie alle gerne und häufig das „geistige Eigentum“ Dritter in ihren eigenen Werken verwendet.
Der US-Rechnungshof bezweifelt Schadenssummen durch Filesharing.
„Die Piraten sind für eine Abschaffung des Urheberrechtes.“
Nein. Urheberrechte, die im Rahmen der Creative Commons liegen, werden von der Piratenpartei nicht in Frage gestellt. Dazu gehört u. a. das Monopolrecht auf kommerzielle Nutzung und Verbreitung.
Auszug aus dem Wahlprogramm:
Wir PIRATEN fordern für Privatleute ohne kommerzielle Interessen das Recht, Werke frei verwenden und kopieren zu dürfen. Der Einsatz von Maßnahmen wie der DRM-Technologie oder ähnlicher Kopierschutzmechanismen, die diese und andere rechtmäßige Nutzungen einseitig verhindern, soll untersagt werden. Abgeleitete Werke sind neue künstlerische Schöpfungen und müssen dem Kreativen grundsätzlich erlaubt sein. Dies wird durch eine Anpassung des Urheberrechts gewährleistet.
Wir stellen uns gegen eine weitere Ausweitung der Schutzfristen. Eine Begrenzung auf einen Zeitraum bis maximal zum Tode des Urhebers halten wir für geboten. Damit fordern wir für Deutschland und Europa einen Ausstieg aus dem TRIPS-Abkommen in dieser Hinsicht.
Der Künstler soll für jedes einzelne Werk die Lizenz frei wählen können.
Wie soll man euch ernst nehmen können, wenn ihr nicht mal zwischen dem Urheberrecht und dessen Verwertung durch Lizenzen (z.B. Creative Commons) unterscheiden könnt?
Wie sollen die Künstler dann überhaupt noch zu Geld kommen?
Es werden derzeit verschiedene Lösungsansätze, die eine möglichst gerechte Verteilung von Geldern erlauben sollen, diskutiert. Hierbei sind vor allem die Kulturflatrate, das Spendenportal, das Release-Modell und die Creative-Commons-Lizenz zu nennen.
„Ihr müsst euch entscheiden: Wollt ihr, dass alles frei verfügbar ist, oder dass die Künstler Geld verdienen können?“
Wir wollen beides, und wir glauben, dass beides möglich ist.
Beispiele erfolgreicher Geschäftsmodelle
Auch gänzlich ohne Einnahmen aus dem Verkauf von CDs können Musiker zu einem sehr erträglichen Einkommen gelangen. Wie SPIEGEL ONLINE im September ’06 berichtet, werden in Brasilien die ersten Bands allein mit Konzert- und Party-Auftritten bereits reich. Ihre Popularität verdanken sie dem Internet, wo ihre Musik frei zur Verfügung steht.
Die Band Radiohead hat Musik unter der Creative Commons lizensiert und dadurch nicht eine einzige CD bzw. Bezahldownload weniger verkauft. Eine Legalisierung der nichtkommerziellen Vervielfältigung steht also nicht im Konflikt mit dem Verkauf der Werke. Radiohead hat auch erfolgreich ein Spendenmodell getestet, bei dem jeder selbst festlegt, ob oder wieviel er bezahlen will. Menschen bezahlen heute, weil sie den Künstler mögen und respektieren und auch bezahlen wollen, und nicht, weil sie die Musik sonst nicht hören können. Es gibt keinen Grund, warum die Musikindustrie nicht heute schon das Kopieren legalisiert und damit das Vertrauen ihrer Kunden zurückgewinnt und die Fans dann überzeugt, in ihre Künstler zu investieren.
Die britische Rockband Arctic Monkeys haben vor ihrem ersten Album alle darauf enthaltenen Tracks, Jedermann, online, kostenlos zum Download, angeboten und trotzdem wurde ihr Album zum am schnellsten verkauften Debütalbum in der britischen Chart-Geschichte. [2] [3]
Die amerikanische Rockband Nine Inch Nails um den Sänger Trent Reznor veröffentlichte ihr zweifach Grammy-ausgezeichnetes 7. Album Ghosts I–IV, neben verschiedenen Premiumvarianten, kostenlos im Internet. Wegen des großen – auch finanziellen – Erfolgs wurde auch das folgende Album The Slip unter einer 12px Creative Commons-Lizenz veröffentlicht.
Quellen: Ghosts I–IV Sales/Chart, 12px Nine Inch Nails
Die Sängerin Jill Sobule rief auf ihrer Website Jill’s Next Record ihre Fans dazu auf, Geld zu spenden, damit sie in einem professionellen Studio ein neues Album aufnehmen könne. Insgesamt wollte sie auf diesem Weg 75.000 US-$ generieren. Nach nur 54 Tagen waren auf diesem Wege 80.000 US-$ zusammengekommen und das Ziel damit erreicht.
Die Cartoon-Zeichnerin Nina Paley verdiente 55.000 US-$ mit Creative Commons: Artikel auf netzpolitik.org.
Die Band 12px Einstürzende Neubauten startete das „Supporter-Projekt“: Über 2000 Fans (auch Supporter genannt) haben sich auf ihrer Website eingetragen und die Produktion des neuen Albums unterstützt, indem sie 35 US-$ überwiesen, wofür sie später eine CD erhielten.
(weitere Beispiele bitte ergänzen)
„Warum soll der Eine der ‚Dumme‘ sein, der zahlt, während der Andere alles umsonst bekommt?“
- Wie gesagt: Menschen wollen bezahlen, um Künstler zu unterstützen.
- Weil einige Verantwortung übernehmen und andere nicht.
- Menschen ist ein Werk unterschiedlich viel wert.
- Es ist möglich, im Internet eine Trinkgeldkultur zu etablieren.
- Durch intensive Vernetzung entsteht ein Gemeinschaftsgefühl.
- Es ist möglich, eine soziale Norm zu etablieren, die auch einen subtilen moralischen Druck ausübt.
- Wenn Unterstützer ihr Engagement offen zeigen, sieht man sofort, wer es nicht tut (Schamkultur).
- Wer spendet, hat dann ein höheres Ansehen (Respektkultur, Grundprinzip im Internet).
„Die Künstler sollen also ‚betteln‘?“
Nein. Betteln bedeutet, um Geld zu bitten, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Der Künstler erbringt für das Geld eine Gegenleistung, nur ist diese nicht knapp. Außerdem können Anbieter freier Inhalte auch zu Recht Geld fordern, anstatt nur darum zu bitten.
„Aus dem Recht auf Vergütung soll also eine Gnade werden?“
Der Künstler hat ein moralisches Recht auf Vergütung und der Nutznießer eine moralische Pflicht zur Vergütung. Ziel ist es, den jetzigen, auf künstlicher Verknappung und Drosselung des Zugangs basierenden Urheberschutz durch ein reformiertes Urheberrecht und einen gesellschaftlichen Vertrag zu ersetzen. Wir müssen Menschen dazu bringen, für Inhalte zu bezahlen, obwohl diese frei zugänglich sind, denn eine Verknappung ist nicht mehr möglich. Daran entscheidet sich, ob wir im digitalen Zeitalter einen professionellen und semiprofessionellen Inhaltesektor haben können werden.
Tatsächlich ist auch heutzutage der CD-Verkauf mehr eine „Gnade“ als ein echter Lizenzerwerb. Schon heute kann auf Youtube, Internetsendern oder Diensten wie Spotify, soundcloud, Cloudcast, jamendo Musik kostenlos und in guter Qualität jederzeit gehört werden. Leider werden solche innovativen Geschäftsmodelle von alten Kolossen wie der GEMA blockiert, sodass diese Dienste teilweise nicht in Deutschland verfügbar sind.
Für weitere Informationen siehe auch die Artikel Von Musik leben können und Donor Projects vom Musikpiraten e.V., das VODO Project und der Artikel Monetize the audience not the content von Fred Wilson, da die Problematik alle Arten von Inhalten betrifft.
Patentrecht
Was kann man denn am Patentrecht kritisieren?
Das Konzept des geistigen Eigentums, wie es jetzt praktiziert wird, widerspricht der Idee der Vernetzung. Wenn wir durch das Netz immer stärker verbunden werden, kommen wir nicht weiter, wenn jeder um seine geistigen Werke einen virtuellen Zaun zieht. Das Potenzial der Vernetzung können wir nur dann ausschöpfen, wenn wir unsere Ideen, unser Wissen und unsere Kultur teilen.
Durch die Revolution der Vernetzung ist die Wirtschaft kooperativer geworden. Das Internet ermöglicht nicht nur eine Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg, sondern auch über alle Unternehmens- und Branchengrenzen. Zudem findet organisierte Wertschöpfung zunehmend außerhalb der profitorientierten Knappheitsökonomie statt. Unternehmen definieren sich nicht mehr allein durch Rendite und Marktanteil, sondern auch durch das Ansehen bei vernetzten Kunden und Arbeitnehmern, das wiederum Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg hat. Anstelle der patentierten Idee oder dem Betriebsgeheimnis können dann Reputation und Identität, Kultur, Erfahrung und Kompetenz das Alleinstellungsmerkmal sein.
Was sind denn Trivialpatente?
Eine Idee, die heute noch neu und innovativ ist, kann morgen schon als trivial erscheinen. Wo soll man also die Grenze ziehen, wann eine Erfindung schützenswert ist oder wann sie nur noch Innovation blockiert?
- One-Click-Patent von Amazon
- Fortschrittsbalken in Computerprogrammen
- Statusanzeige der Caps-Lock-Taste, patentiert von IBM
Das sind drei Beispiele aus dem EDV-Bereich. Es gibt jedoch tausende anderer Beispiele.
Zensur
„Das Zugangserschwerungsgesetz soll doch nur gegen Kinderpornographie eingesetzt werden“
Das Zugangserschwerungsgesetz zielt auf die Bekämpfung von Kinderpornographie. Diesen Kampf um die Menschenwürde der Opfer zu führen, ist ein legitimes Ziel des Staates, das die Piratenpartei ausdrücklich unterstützt.
Allerdings wird mit dem Gesetz dieses Ziel nicht erreicht, da die erwünschte Sperrung von Internetseiten technisch nicht realisiert werden kann. Zusätzlich werden schwerwiegende Nebenwirkungen für die demokratische Rechtsordnung in Kauf genommen und durch die Verfassung explizit geschützte Rechtsgüter beschädigt.
In seiner ursprünglichen Form sollte das Zugangserschwerungsgesetz etwa folgenden Inhalt haben:
– Das Bundeskriminalamt sollte eine geheime Liste mit Webseiten erstellen, die kinderpornografischen Inhalt haben. Geheim bedeutet in diesem Kontext: Die Listen wären durch keinen Richter, keinen Juristen, keinen Politiker und keinen Journalisten nachprüfbar. Das BKA hätte absolute ‚Narrenfreiheit‘.
– Der Zugriff auf die Seiten auf diesen Listen sollte mit Hilfe eines aufzubauenden Internetfilters gesperrt werden.
– Die Identität von Personen, die einen Zugriff auf diese Seiten versuchen, sollte aufgezeichnet und den Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden. Das hieße in der Praxis, dass jeder versehentliche Klick eines jeden Bürgers auf eine ‚zensierte‘ Seite ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen könnte.
Hieran wurde aus der Internetcommunity folgende Kritik geübt:
– Die Infrastruktur zur Sperrung von kinderpornographischen Seiten ist aus technischen Gründen nicht besonders robust. Sie kann mit geringem Aufwand (in wenigen Sekunden) umgangen werden. Hierzu müssen nur Zahlen in einer Eingabemaske geändert werden. Nutzern von kinderpornographischen Inhalten darf unterstellt werden, dass sie die notwendigen Techniken schnell erlernen, wodurch die Sperren direkt nach Inkrafttreten unwirksam wären. Arglose Internetbenutzer hingegen müssen ständig damit rechnen, durch zufälliges Anklicken einer gestern noch harmlosen Seite einer Strafverfolgung ausgesetzt zu werden.
– Ein Internetfilter ist eine Infrastruktur mit hohem Missbrauchspotenzial, da er, einmal geschaffen, gegen jede beliebige Webseite eingesetzt werden kann. Er kann insbesondere dafür verwendet werden, Webseiten zu unterdrücken, auf denen (kritische) politische Meinungen geäußert oder niedergeschrieben werden. Damit kann die Infrastruktur dazu eingesetzt werden, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Wort und Schrift (Art. 5 Grundgesetz) zu verletzen. Dies wird zum Beispiel in China regelmäßig praktiziert.
– Dadurch, dass die Sperrlisten geheim sind und dem BKA (und damit der Exekutive) unterstehen, findet keine Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der Einträge der Sperrliste statt. Durch diese mangelnde Kontrolle wird das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt und potenziell Einzelpersonen die Möglichkeit zur unbemerkten Manipulation der Sperrlisten eingeräumt. Eine Überprüfung durch den Bürger in Form eines Aufrufs der gesperrten Seiten würde als Straftat verfolgt.
In dieser Situation steht zwischen dem rechtstreuen und dem verfassungsfeindlichen Umgang mit dem Sperrsystem nur noch die Verfassungstreue von unkontrollierten Einzelpersonen. Diese sollte bei BKA-Beamten recht gut sein. Aber sie ‚könnten, wenn sie wollten‘, und das Gesetz muss auch dann noch funktionieren, wenn Einzelpersonen vorsätzlich oder fahrlässig kriminell agieren. Es wurde von Einzelfällen berichtet, in denen im westlich demokratischen Ausland mit ähnlichen Systemen politische Meinungsäußerungen unterdrückt wurden.
– Die Aufzeichnung von Benutzerdaten zur Strafverfolgung hat weitere Nachteile. Zum einen werden davon vor allem arglose Internetbenutzer getroffen, die zufällig auf der Seite gelandet sind (alle anderen umgehen das System). Zum anderen kann ein Rechner leicht dazu gebracht werden, auf Webseiten zuzugreifen. Das kann im einfachsten Fall durch eine E-Mail geschehen, die Grafiken nachlädt. Hierdurch wird es technisch möglich, unbeliebten Zeitgenossen anonym ein Strafverfahren wegen Kinderpornografie per E-Mail zukommen zu lassen.
Inzwischen wurde das Gesetz beschlossen, aber auch an wichtigen Stellen entschärft:
– Ein Internetfilter wird aufgebaut.
– Die geheimen Listen werden vom BKA erstellt und geführt, aber regelmäßig von einem eigens berufenen Gremium überprüft. Diesem Gremium gehören der Bundesbeauftragte für Datenschutz sowie mehrere ausgebildete Richter an.
– Eine Strafverfolgung bei abgefangenen Zugriffen ist nicht mehr vorgesehen.
An diesem Gesetz kann folgende Kritik geübt werden:
– Die Infrastruktur der Internetfilter wird erstellt. Das Missbrauchspotenzial der Ausweitung von Sperren auch auf nicht-kinderpornographische Inhalte ist damit gegeben.
– Trotz der rudimentären Kontrolle durch das Expertengremium ist die Gewaltenteilung nach wie vor verletzt. Seiten werden ohne richterliche Prüfung und ohne Anhörung der Betreiber gesperrt. Dem Betreiber steht der Rechtsweg offen, er muss allerdings auf eine Beseitigung der Sperre klagen. Selbst wenn er vor Gericht Gehör findet, kann die Seite bis zum höchstinstanzlichen Urteil gesperrt bleiben. Eine Unterdrückung von politischen Meinungen durch die Exekutive bleibt damit möglich.
- Die Anwendung der Internetfilter kann leicht ausgeweitet werden. Nur kurze Zeit nach der Abstimmung wurde schon berichtet, zum Beispiel von Thomas Strobl (MdB), der den Einsatz von Sperren auch gegen „Killerspiele“ fordert. Dann folgen Glücksspiel, Tauschbörsen, … (Hier bitte evtl. weitere derartige Stimmen ergänzen. Vorzugsweise mit Belegstellen nach der Abstimmung.)
Weitere Argumente können zum Beispiel hier in der Presse nachgelesen werden.
Aber es stehen doch auch Server im Ausland, die man nicht einfach abschalten kann!
Kinderpornografie (oder Pornografie im Allgemeinen) ist in fast allen Ländern der Erde eine Straftat. Das musste selbst die Bundesregierung zugeben: Amtlich: Ursula von der Leyen hat gelogen (Handelsblatt), Ursula von der Leyen verleumdet Indien. Ausnahmen bilden nur wenige Länder ohne funktionierende Staatsgewalt, die eben darum auch im Internet kaum vertreten sind. Es ist daher kaum möglich, Pornoserver ins gleichgültige Ausland zu verschieben. Die blockierten Webseiten liegen denn auch meistens in westlichen Demokratien, nicht selten in Deutschland.
Der Denkfehler der Politik besteht darin, dass sie glaubt, die Schließung von Servern mit nationalen rechtlichen Maßnahmen erzwingen zu müssen. Dies ist tatsächlich schwierig, weil durch das Versagen der Politik die Kommunikation zwischen den Ländern nicht funktioniert. Nicht verstanden wird, dass die Webhosts im Regelfall von gesetzestreuen Bürgern betrieben werden, die wegen des Umfangs ihres Webangebotes über die kinderpornografischen Daten nicht informiert sind. Manchmal werden wohl auch Rechner einfach gehackt.
Die Betreiber betrachten kinderpornografisches Material als Systemstörung, die sie auf eine einfache E-Mail hin gerne eliminieren. Das wurde vom Arbeitskreis Zensur geprüft, der sich die Sperrliste aus Dänemark über Wikileaks besorgt und die jeweiligen Abuse-Adressen der Provider angeschrieben hatte. 61 Seiten mit illegalen Inhalten wurde praktisch sofort entfernt: AK-Zensur: Löschen funktioniert. Ein Skandal, dass die zuständigen Polizeistellen und das Ministerium nicht eigenständig zu diesem einfachsten aller Mittel gegriffen haben, um Kinderpornografie aus dem Netz zu tilgen.
In einer Studie der Universität Cambridge wurde u. a. festgestellt, dass gewöhnliche Phishing-Seiten durchschnittlich innerhalb von vier Stunden von Netz genommen werden können, d. h. sobald handfeste kommerzielle Interessen im Spiel sind, scheinen die Grenzen keine Rolle mehr zu spielen.
Wenn sich die Sperren umgehen lassen, ist es doch am Ende gar nicht so schlimm – höchstens unwirksam!
Leider ist das Gesetz nicht nur unwirksam, sondern sogar kontraproduktiv. Man setzt nicht nur eine unwirksame Sperre vor Seiten mit Kinderpornografie, sondern warnt mit der Sperre auch noch die Täter vor, die dann in Ruhe ihre Daten auf einen anderen Hoster umziehen können. In diesem Fall gilt also: Websperre = Täterschutz.
Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Ebene. Die Websperre dürfte kaum aus nackter Unkenntnis eingerichtet worden sein (so dumm ist hoffentlich kein Mensch). Sie dient als Pseudo-Aktionismus und suggeriert der Gesellschaft, dass sich die Bundesregierung des Themas Kinderpornografie beherzt annimmt. Damit wird die öffentliche Aufmerksamkeit zum Beispiel davon abgelenkt, „dass aufgrund einer Unterbesetzung der Polizei polizeibekannte Straftäter im Feld der Kinderpornografie nicht verfolgt und angeklagt werden können“.
Dass die Sperren heute leicht zu umgehen sind, bedeutet nicht, dass das so bleiben muss. In Großbritannien gibt es bereits ‚Cleanfeed‘, eine Kombination aus DNS- und IP-Sperren. Wenn dann noch bekannte öffentliche Proxys auf die Sperrliste kommen, wird die Umgehung schon sehr schwer und eine flächendeckende Zensur möglich.
Das entscheidende Argument ist also nicht die (noch gegebene) Umgehbarkeit, sondern dass der Staat nicht die Allmacht über die digitale Kommunikation haben soll, um jeden per Knopfdruck mundtot oder taub machen zu können (und das auch noch unter Aufhebung der Gewaltenteilung und ohne jegliche Kontrolle). Das Internet ist vergleichbar mit dem Kommunikationsmedium Luft, über die der Staat auch keine Allmacht haben soll. Der Staat soll Kommunikations-Teilnehmer sein, nicht -Herrscher.
Zitat von Ian Clarke vom Freenet-Projekt: „Basically, you either have censorship, or you don't. There is no middle-ground.“
Zitat von Bürgerrechte-Wählen.de „Traust du einer Regierung, die dir nicht traut?“
Videospiele
„Gewaltdarstellungen beinhaltende Videospiele verringern die Hemmschwelle zum Töten und/oder erhöhen die Gewaltbereitschaft“
Nicht die Gewalt, sondern das Spielprinzip ist beliebt (Rochester-Studie). Auch nach der Studie „Medien und Gewalt“ der Bundesregierung ist ein Zusammenhang zwischen Gewaltbereitschaft und der Nutzung von Computerspielen nicht belegt, was das „erwiesenermaßen“ in Frage stellt.
Weitere Studien:
- Aufsatz der Zeitschrift Review of General Psychology: „… dass die Behauptungen, durch das Spielen gewalthaltiger Computerspiele würden alle oder auch nur die meisten Menschen ganz unvermeidlich aggressiver, nicht belegt sind.“ (News bei Golem)
- Studie der Texas A&M International University: Kein Zusammenhang, sondern andere (genannte) Gründe (Golem News)
- US-Psychologe zu Amokläufen (Spiegel-Interview)
- Gewalthaltige Videospiele vermindern Aggression und Depression und erhöhen nicht etwa Aggressionen oder vertiefen Depressionen.
„Realität und Virtualität verschwimmen“
Es scheint keinen Zusammenhang zwischen Rennspielkonsum und riskanten Fahrweisen zu geben (Studie von Christoph Klimmt im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen).
Bei Kindern mag dies zutreffen, jedoch sind Actionspiele im Normalfall für Erwachsene gedacht, die sehr wohl Realität von Virtualität unterscheiden können. Wer dies nicht kann, braucht sicher auch kein Videospiel um eine Gefahr für die Gesellschaft darzustellen.
„Alle Amokläufer haben Videospiele gespielt“
Das stimmt nur eingeschränkt. Eine Studie der TU Darmstadt <--Bitte erneut uppen! hat ergeben, dass nur 4 von den 7 untersuchten Amokläufern regelmäßig gewalthaltige Videospiele gespielt haben. Hingegen hatten alle Täter im Vorfeld der Gewalttat Kränkungen, soziale Brüche oder Verlusterfahrungen zu verzeichnen. Zudem waren in allen Fällen schulische Konflikte erkennbar.
Heute spielen fast alle Jugendlichen Videospiele. Sie wachsen mit ihnen auf. Es zeigt sich also keineswegs ein Zusammenhang. Auch werden viele andere mögliche Zusammenhänge durch die Verengung auf Videospiele ausgeblendet, etwa soziale Vernachlässigung, zerrüttete Familien oder Schicksalsschläge.
„Die US-Armee verwendet Videospiele zum Senken der Hemmschwelle/für Zielübungen“
Das ist nicht wahr. Die US-Armee verwendet Videospiele und -simulationen dazu, taktische Elemente zu trainieren.
Die US-Armee hat ein Videospiel, America’s Army, entwickelt um neue Rekruten für die Armee zu interessieren und sie zu informieren. Es ist vielmehr ein Werbe- und Informationsmedium als ein Tötungstraining.
Tatsächlich verhält es sich sogar so, dass die Armee den Einsatz der Computerspiele wieder zurückschraubt, weil Computerspiele die Soldaten „verweichlichen“ (Quelle).
„Videospiele sind schädlich“
Im Gegenteil. Wie Studien zeigen, verbessern zumindest Actionspiele die visuelle, analytische und räumliche Wahrnehmung (Rochester).
Nach einer Bitkom-Studie von 2009 spielen bereits 10 Millionen Deutsche online. Der Anteil mit höherem Bildungsabschluss ist dabei überdurchschnittlich groß. [4] [5]
Jeder Mensch hat das Recht, selbst über seine Gesundheit zu entscheiden. Eine lediglich für die ausübende Person schädliche Wirkung dürfte, selbst wenn es sie gäbe, für diese Debatte nicht relevant sein.
„Videospiele sind gewalttätig“
Videospiele sind nicht gewalttätig, auch solche nicht, in denen geschossen wird. Anders als zum Beispiel beim Fußball werden bei ihnen auch keine Personen verletzt. Das Verletzen von Personen ist bei der Ausübung dieses Hobbys selbst bei Vorsatz nicht möglich. Militärsimulatoren simulieren Kampfhandlungen und erreichen dabei eine Gewaltdarstellung, die in ihrer Intensität in etwa einem Actionfilm vom Schlage eines James Bond entsprechen. Es wird oft befürchtet, dass die Spieler Handlungsschemen aus dem Computerspiel in die reale Welt übernehmen und deshalb gewalttätig werden. Auch erfahrene Spieler können ihre Figur nur kurze Zeit am Leben erhalten. Die Kernaussage eines „Killerspiels“ an einen minimal reflektierenden Menschen besteht deshalb eher darin, dass das Ergreifen einer Waffe zum sicheren und schnellen Tod führt.
„Als Videospieler vereinsamt man. Soziale Kontakte fehlen.“
Vor zwanzig Jahren war Computerspielen eher eine einsame Veranstaltung. Im Zeitalter der Internetspiele hat sich das aber gewandelt, da sich die interessanten Aufgaben in Spielen wie World of Warcraft nur in Teamarbeit bewältigen lassen. Um sich zuverlässige Teams zu schaffen, haben die Spieler angefangen, inoffizielle Vereine, die so genannten Clans, zu bilden. Innerhalb dieser Clans werden intensive Kontakte gepflegt, die wegen der großen Entfernung zwischen den Wohnsitzen der Mitglieder allerdings meist über das Internet laufen. Das Aufrechterhalten der Kontakte erscheint daher von außen als passives Computerspielen.
Parallel hierzu hat sich eine Art Computerspiel-Bundesliga entwickelt, die ebenfalls Jugendliche im sportlichen Wettbewerb zusammenführt.
Ein Überblick über die Clan-Szene und den E-Sport wird hier gegeben: Studie: eSport fördert soziale Kontakte.
Der Artikel Tipps für Journalisten räumt mit einigen Vorurteilen auf und sagt, was Journalisten tunlichst vermeiden sollten: Falsch zu berichten.
„Das Internet ist ein rechtsfreier Raum“
Hierzu gibt es einen tollen Artikel in Telepolis: Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein rechtsfreier Raum, da man das Netz sehr gut durchsuchen, überwachen und kontrollieren kann. Tatsächlich ist es eine sehr große Gefahr, dass mit der Verlagerung von alltäglichen Aktivitäten ins Internet all diese Aktionen kontrolliert und die Privatsphäre geopfert wird.
Im Gegensatz zu der Phrase „rechtsfreier Raum“ streben wir eine „souveräne Rechtsordnung“ des Internets an. Dies heißt nicht, dass das Internet ein Hort des Verbrechens werden soll, sondern dass der Staat sich mit Einschränkungen und Kontrolle zurückhalten soll. „Souverän“ impliziert sowohl „unabhängig vom Staat“ als auch „wirkungsvoll“.
In der Praxis ist es sogar so, dass die gesamte Infrastruktur auf offenen Protokollen aufbaut, ohne dass ein Staat regulierend eingreifen musste.
Beispiel für Kontrolle im Internet:
- Zu Hause darf man schon mal per Video irgendeinen Karaoke-Gesang aufnehmen. Ins Internet gestellt wird man dafür eventuell wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt.
- Ist man Gastgeber einer Party, sind alle Aussagen der Gäste durch die Meinungsfreiheit gedeckt und der Gastgeber kann nicht wegen der Aussagen der Gäste belangt werden. Handelt es sich stattdessen aber um ein Internet-Forum, kann der Betreiber (Gastgeber) für die Beiträge seiner Gäste strafrechtlich belangt werden.
- Das Ausleihen eines Chemiebuchs über Sprengstoffe in einer öffentlichen Bibliothek ist völlig problemlos. Tauscht man sich über diese Themen im Internet aus, macht man sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz strafbar.
- Betreibt jemand in der Öffentlichkeit z. B. Volksverhetzung, so darf (und sollte) auf diesen Missstand hingewiesen werden. Wird das gleiche Recht online durch das Setzen eines Hyperlinks wahrgenommen, ist das eine Straftat.
(bitte weitere Beispiele ergänzen)
Schuld kann niemals zugerechnet werden. Wieso behauptet ihr also fälschlicherweise, man könne sich als Forenbetreiber strafbar machen, wenn jemand anderes eine Straftat begeht?
Wahlcomputer
Hackerparagraph
„Es ist doch gut, wenn Hackertools verboten werden!“
In der Realität ist es nicht so einfach, Sicherheitssoftware von Hackertools zu unterscheiden, es ist sogar vielmehr so, dass diese Tools technisch oft identisch sind. Sicherheitssoftware wird gebraucht, um die Einbruchssicherheit z. B. eines Firmenservers zu untersuchen. Darf man solche Werkzeuge in Deutschland nicht mehr benutzen, tun dies aber dennoch Hacker aus dem Ausland. Man ist also nicht mehr in der Lage, seinen Server auf Sicherheitslecks zu untersuchen, um sich dagegen wehren zu können.
Das kann zum Beispiel zu der folgenden Situation führen: Der Eigentümer eines Kernkraftwerkes/einer Chemiefabrik/eines Krankenhauses will prüfen, ob die Steuercomputer seiner Anlagen aus dem Internet manipuliert werden können. Um diese Prüfung wirksam durchführen zu können, braucht man Hackertools, die einen echten Angriff simulieren. Ihr Einsatz ist jedoch eine Straftat. Der Eigentümer muss daher die Prüfung unterlassen und das Risiko in Kauf nehmen, dass die Anlage unzureichend abgesichert ist.
Ist dies der Fall, kann die Anlage per Internet aus Nordkorea oder von der Mafia (hier bitte beliebiges Feindbild einsetzen) sabotiert werden. Obwohl sicherheitsrelevante Systeme nochmals separat über festverdrahtete Systeme abgesichert sind (z. B. Reaktornotabschaltung im Kernkraftwerk), kann beträchtlicher Sach- und gegebenenfalls sogar Personenschaden entstehen.
Der Quelltext einer Software ist Wissen. Der Zugriff auf bzw. Besitz von Wissen in der Wissensgesellschaft sollte niemals kriminalisiert werden.
Wirtschaft/BGE/Vollbeschäftigung
Warum es keine Vollbeschäftigung mehr geben wird - Jeder Mensch wird in der Erwerbswirtschaft immer effektiver: Wurden z.b noch 1970 noch 10 Leute gebraucht um ein Auto innerhalb eines Tages zu produzieren, sind es heute nur noch 3.
Diese Produktivitätssteigerung wird derzeit durch exponentielles Wirtschaftswachstum und massiven Subventionen kompensiert. Dies ist jedoch nur begrenzt möglich. Da unsere Umweltressourcen begrenzt sind, ist irgendwann ist ein Break_even_Point erreicht. Dann kann einfach keine neue Erwerbsarbeit geschaffen werden.
Daher gibt es nur zwei möglichkeiten: Technologische Rückentwicklung oder die Vollbeschäftigung als Ziel aufgeben. Siehe "Das Ende der Arbeit".
Zusätzlich kommen wir durch unser Geldsystem in die Situation, dass eine ständige Umverteilung vom arbeitenden Menschen zum wohlhabenden Menschen stattfindet.
Ein ganz einfaches Beispiel für die Situation: Auf den Finanzmärken fließt 10x mehr Geld als in der Realwirtschaft.
Daher ist das BGE z.b eine sinnvolle Möglichkeit, dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Auch ist das BGE eine Möglichkeit die Steuern zu vereinfachen, viele Sonderregelungen abzuschaffen und somit Gesetzeslücken zu schließen!
https://www.youtube.com/watch?v=Xr5Y_HkCS9I https://www.youtube.com/watch?v=7C4pJBS1MGk http://www.zeit.de/1967/17/inflation-preis-der-vollbeschaeftigung http://de.wikipedia.org/wiki/Das_Ende_der_Arbeit
Migration und Asyl
"Aber wenn jeder einfach kommen darf, dann werden wir überrannt! "
Dafür gibt es keine Belege. Menschen flüchten aus ihrer vertrauten Umgebung nicht aus Jux und Dollerei, sondern nur aus schwerwiegenden - meist existenzbedrohenden - Gründen. Die Statistik des UNHCR zeigt außerdem, dass 80% der Geflüchteten in die Nachbarstaaten gehen und dort auch bleiben [6]
Die Mär, dass Deutschland "überrannt" werde, ist reine Panikmache, die noch aus der "Das Boot ist voll"-Debatte aus den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammt. Diese wurde von Rechtsaußen-Parteien wie den "Republikanern" angestoßen, die damit auch einige Wahlerfolge erzielten. Die "Das Boot ist voll"-Argumentation wurde dann aus wahltaktischen Gründen von den Unionsparteien übernommen und damit war die Legende vom "überrannten" Deutschland in der gesellschaftlichen Mitte angekommen.
In der Tat ist das Gegenteil richtig, das Boot ist nicht "voll" sondern wird zunehmend leerer, so dass bald nicht genug Leute da sind um es zu steuern. Allein aus (volks-)wirtschaftlichen Gründen braucht Deutschland mindestens 20.000 Einwanderer jeden Monat [7]
" Wieso sollen Leute wählen dürfen, die nicht Deutsche sind? "
Menschen ohne deutschen Pass unterliegen genau so dem Gesetz und damit einhergehenden Verpflichtungen (z. B. der Steuerpflicht) wie alle anderen. Diese Menschen haben damit genau so ein Recht zu entscheiden, wer regiert und was mit den Steuergeldern passiert.
Die Staatsbürgerschaft zu bekommen ist ein langwieriger und schwieriger Prozess. Angesichts zunehmender Globalisierung, ist damit zu rechnen, dass auch die Menschen zunehmend global mobiler werden, ein paar Jahre hier arbeiten und ein paar Jahre dort. Dass man sein ganzes Leben in ein und dem selben Land verbringt wird zunehmend zur Ausnahme werden - genau so wie es heute schon die große Ausnahme ist, dass man sein ganzes Arbeitsleben bei ein und derselben Firma verbringt.
Damit sind dann aber zunehmend große Bevölkerungsteile nicht wahlberechtigt. Dies läuft der Idee der Demokratie zuwider. Denn wenn nur eine kleine Gruppe Auserwählter mit deutschem Pass wählen darf, kann man nicht mehr von Demokratie ("Herrschaft des Volkes") sprechen.
" Wer soll das alles bezahlen? "
Migranten kommen uns nur auf kurze Sicht teuer zu stehen. Mit der zweiten, dritten Generation in Deutschland haben sie sich im Normalfall vollständig in Deutschland eingelebt und wirken dem demographischen Wandel entgegen.
Man muss auch in Betracht ziehen, dass der sich verschärfende demographische Wandel auch nicht billig ist.
" Wie soll das gehen ohne Abschiebung? "
Abschiebung ist eine Zwangsmaßnahme, die vom Staat durchgeführt wird, um einen gesetzlich nicht erlaubten Aufenthalt zu beenden. Dabei werden die Personen meist in eine prekäre und oft lebensbedrohende Lage abgeschoben. Der deutsche Staat kümmert sich nicht darum, wie es den Leuten anschließend geht. Es kommt durchaus vor, dass die abgeschobenen Menschen im Zielstaat zum Tode verurteilt werden [8]
Damit kann die Abschiebung unvorhergesehene Folgen haben, bis hin zum Verlust des Lebens. Damit ist die Abschiebung, angesichts des relativ kleinen "Delikts" des unerlaubten Aufenthaltes, nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch grausam und eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig.
Im Falle eines unerlaubten Aufenthalts sind andere Maßnahmen denkbar, um den Aufenthalt zu legalisieren. Beispielsweise wäre es denkbar, mit der Auflage, an einem Integrationskurs teilzunehmen, einen Aufenthaltstitel zu erteilen.
" Wenn die Abschiebung ab und an unverhältnismäßige Folgen hat, wieso muss man den Verwaltungszwang in diesem Bereich dann komplett beenden, wenn es doch ausreichen würde, dass man die Kriterien ändert, nach denen entschieden wird, ob man abschiebt oder nicht?"
" Wieso spricht sich die Piratenpartei isoliert gegen Abschiebehaft aus, wenn doch z.B. Unterbindungsgewahrsam oder Abschiebehaft einen ähnlichen Effekt haben? "
" Asylgrund Homosexualität - und wenn jemand einfach behauptet er wär schwul? "
" Wird das Aufenthaltsrecht nicht unterlaufen, wenn das Asylrecht auch auf wirtschaftliche Motive der Flucht ausgeweitet wird? "
" Wenn man die Abschiebung abschafft, wie soll dann mit Personen verfahren werden, die sich dem (bewaffneten) Kampf gegen die verfassungsmäßige Ordnung verschrieben haben oder diesen bereits führen (Terroristen)"
" Wie ist das denn mit dem Asylrecht und (geplanten) Sozialleistungen, wie Hartz IV und bGE? "
Unsortiert
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Kampfbegriffe
So wie auch unsere "Gegner" polarisierende Begriffe verwenden ("Killerspiele", "Raubkopien", "pädokriminell") sollten wir versuchen Gegenstücke zu etablieren. Sammlung von Ideen unter Neusprech.
Weiteres
- Schleichende Prozesse - heute dient es der Sicherheit der Bürger, morgen der Kontrolle. Diese Zweckentfremdung ist bereits Realität: Das Mautsystem.
- Missbrauch von Daten aufgrund ihre hohen wirtschaftlichen Wertes durch den Staat, Firmen und Einzelpersonen
- Bessere Beleuchtung von öffentlichen Plätzen schreckt mehr ab als Kameras
- Einige Kameras sind so unauffällig angebracht, dass diese nicht primär der Abschreckung dienen
- Argumentationen pro/contra Direkte Demokratie im dazugehörigen Artikel.
- Argumentationen pro/contra Liquid Democracy im dazugehörigen Artikel.
44px | Dieser Artikel überschneidet sich mit Argumentation. Bitte hilf mit, beide zu vereinigen oder diese von-/gegeneinander abzugrenzen. |
Gesprächsleitfaden bzw. Einwandbehandlung
Auf dem Stammtisch in Bremen (1.7.2009) habe ich die Idee eingebracht, zumindest zu den am häufigsten nachgefragten Themen eine Art kleinen Gesprächsleitfaden zu erstellen — damit auch Piraten, die das Wahl- und Parteiprogramm noch nicht auswendig kennen, einigermaßen kompetent auf die Nachfragen eingehen können.
Das Ganze ist noch ziemlich ungeordnet und unvollständig. Und da gehören auf jeden Fall noch mehr Antworten hin — also haut in die Tasten!
"Und was ist mit den anderen Themen? Umweltschutz/Wirtschaft/Arbeitslosigkeit ist doch auch wichtig!"
- "Da hast du recht. Aber wir sind eine relativ neue und noch sehr kleine Partei — wir können nicht zu jedem wichtigen Thema Stellung beziehen."
- "Willst du jemanden wählen, der meint, alles besser zu wissen als du?"
- "Man kann sich nicht überall gleich gut auskennen — und diese Bereiche sollte man dann auch denen überlassen, die das besser können."
- "Was ist dir lieber? Ein durchdachtes Programm, das auf fundiertem Wissen und Expertise beruht — oder ein auf Teufel-komm-raus zusammengestelltes Wahlprogramm?"
- Umweltschutz ist allgemeiner Konsens, zur Arbeitslosigkeit hat keine Partei eine wirkliche Lösung
- wir vertreten die drängenden Themen unserer Zeit
- für andere Themen kannst du deine Erststimme benutzen
- Die Piratenpartei will keine leeren Versprechen machen und wird Vorschläge / ein Programm zu den genannten Themen abgeben, sobald ein fundiertes Konzept erstellt und geprüft wurde."
- Wir haben ein sehr ausführliches Wahlprogramm, ich habe mir die Themen ausgesucht die mir persönlich wichtig sind.
GEMA
(Wie könnte eine Frage zu dem Thema heißen?)
- auf die Petition (Link?) hinweisen
- "Die Musikpiraten haben ein Liederbuch für Kinder gestaltet, das von jedem fotokopiert und weitergegeben werden darf. Das Liederbuch 'Kinder wollen singen' ist GEMA-frei und kostenlos im Internet erhältlich". (evtl. ein ausgedrucktes Exemplar zeigen [9])
- weitere Ideen?
Urheberrecht
- "Wir wollen das Urheberrecht nicht abschaffen! Wir wollen es der Realität des 21. Jahrhunderts anpassen!"
- "Es geht gar nicht darum, dass jeder sich die Musik kostenlos herunterladen kann — es geht darum, dass das jetzige Konzept nicht das Gelbe vom Ei sein kann, nämlich dass alle, die Musik herunterladen, zu Kriminellen werden."
- → Beispiel Schnappi als auch kommerziell erfolgreiches Internetphänomen
Vergütung der Künstler
- "In der Partei gibt es eine rege Diskussion darüber, wie wir einen sinnvollen Ausgleich zwischen Künstler und Konsumenten schaffen können." (Welche sind da aktuell im Gespräch? Mit kurzer Definition?)
- "Viele Künstler haben schon selbst alternative Geschäftsideen entwickelt." Beispiele:
- Arctic Monkeys: Die Tapes stellen sie auf ihrer Homepage zum kostenlosen Download zur Verfügung. Noch bevor die Musiker ihr erstes Album herausgebracht haben, spielen sie auf einem nordenglischen Musikfestival vor etwa 3000 begeisterten Fans. Die erste Single "I Bet You Look Good On The Dancefloor" belegt im Oktober 2005 sofort Platz 1 der englischen Charts. Mit ihrer zweiten Single "When The Sun Goes Down" läuft es ganz genauso. Als dann endlich ihr Debütalbum erschien wurde es das schnellstverkaufteste Debütalbum in der englischen Chartgeschichte und verkaufte sich besser als alle anderen Alben in den Top-20 zusammen. [10][11]
- Jill Sobule [12] [13]
- Einstürzende Neubauten [14] Das "Supporter Projekt"
- Angelika Express [15] [16] — Stichwort "Angelika Aktie" [17]
- Für Schriftsteller: Scott Sigler — In Kürze: Nach 10 Jahren erfolgloser Verlagssuche (guter Stoff, aber kein Markt) hat er seine Bücher als Podcast veröffentlicht, sich eine Fanbase aufgebaut, und als sein erstes Buch dann gedruckt wurde, wurde es spontan zum Bestseller! Der Clou: Alle Podcasts stehen immer noch kostenlos zum Download zur Verfügung.
- Trent Reznor (Nine Inch Nails, seit 2007 als Independent-Künstler erfolgreich und zwischenzeitlich sogar Oscar- und Grammy-Preisträger) [18]
"Ich bin unpolitisch"
- "Kann ich verstehen — die machen ja auch nur Mist!"
- "Das interessiert die aber nicht. Die spähen dich trotzdem aus."
- "... und wir wollen dafür sorgen, dass Du Dir wenigstens um Netzpolitik und Bürgerrechte keine Sorgen machen musst."
- Vorratsdatenspeicherung → Brief-Analogie für Ältere (Info, wer wann und wie oft an wen schickt, wird für 6 Monate gespeichert. Soll besonders bei älteren effektiv sein!)
- "Sie lassen also lieber andere über Ihr Leben bestimmen?"
"Ich habe doch nichts zu verbergen" (Überwachung)
- "Lassen Sie denn jeden Ihre Post lesen?"
- "Lassen Sie auch jeden in Ihr Adressbuch/Ihren Posteingang im Handy gucken?"
- "Würden Sie auch Ihre Kontoauszüge draußen an die Tür hängen?"
- "Darf auch jeder bei Ihnen ungefragt und unbeaufsichtigt in die Wohnung?"
"Ich benutze kein Internet"
- Aber die staatlichen und privaten Institutionen, mit denen Du zu tun hast. Krankenkassen, Versandhäuser, etc. Wenn da nicht kompetent gehandelt wird, gibt es
- Weitergabe von Kontodaten der Postbank
- Mitarbeiterbespitzelung (Bahn, Lidl, Daimler)
- Ausforschung von Kunden (Payback, Krankenkassen)
Angriff durch politische Steilvorlagen
Folgt dem Link, und ihr werdet auf viele Dinge einschließlich Belege stoßen, die aufzeigen, was die einzelnen Parteien alles bis jetzt verbockt haben.
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Auf dieser Seite soll eine Art FAQ entstehen, in der steht, was man den Reportern am besten antwortet, wenn man mal wieder mit Pirate Bay gleichgesetzt wird oder uns mal wieder unterstellt wird, dass wir die Werke aller "Kreativen" rauben wollen.
Internetzensur
Warum keine Internetsperren?
Inhaltsneutrale Kommunikationsnetze ohne Zensurinfrastruktur sind alternativlos für das dauerhafte Bestehen demokratischer Rechtsstaatlichkeit. Dieses gilt ohne Wenn und Aber. Illegale Inhalte sind zu löschen und nicht zu blockieren. Es ist unverständlich, weshalb vor ein schweres Vergehen ein löchriger Sichtschutz gestellt werden soll, anstatt die illegalen Inhalte von den entsprechen Servern zu nehmen. Die technische Umsetzung bewirkt zudem einige schwere Probleme. Sie kann erstens sehr leicht umgangen werden (z. B. unter Zuhilfenahme alternativer DNS-Server oder Umleitung des Netzwerkverkehrs über ausländische Proxies). Zweitens kann es bei den Sperren bzw. Stopp-Schild-Umleitungen schwere Kollateralschäden geben. Damit ist gemeint, dass Internetseiten, welche unter derselben IP-Adresse bzw. unter demselben vollqualifizierten Domänennamen (FQDN) mitgesperrt werden. Da arglose Besucher dieser zufällig mitgeperrten Seiten beim Anblick des Stoppschildes denken werden, die Seite stehe in Verbindung mit der Verbreitung von Kinderpornographie, ist ein massiver Imageschaden nicht zu vermeiden. Hauptkritikpunkt an den Internetsperren sind aber nicht die hier dargelegten technischen Unzulänglichkeiten, sondern die Tatsache, dass hier eine Zensurinfrastruktur geschaffen wird, welche, sobald sie installiert ist, Begehrlichkeiten wecken wird, sie auch für andere Zwecke zu nutzen. Besser ist es daher, die entsprechenden Inhalte von den Servern zu löschen. Auf diese Weise kann man punktgenau und sicher die Veröffentlichung stoppen. Im Gegensatz zu der Lösung über geheime Zensurlisten, bei denen der Inhaltsverantwortliche bzw. Serverbetreiber oft gar nicht weiß, dass er blockiert wird, hat er hier die Möglichkeit, notfalls Rechtsmittel einzulegen.
Auf internationaler Ebene ist das Löschen von Inhalten sehr schwer!
Das ist falsch. Der AK Zensur hat erfolgreich vorgeführt, dass es nur wenige Stunden dauert, bis ein Webhoster kinderpornografisches Material von seinen Servern löscht, wenn dieser davon in Kenntnis gesetzt wird [1]. Das gilt nicht nur national, sondern auch international. Es darf nicht sein, dass bei diesem Thema immer gerne auf vermeintlich schwierige internationale Verträge verwiesen wird, aber z. B. andererseits andere Länder zur Lockerung ihres Bankgeheimnisses gezwungen werden können. Hier wird unter sturer Vermeidung bzw. Verleugnung der einfachsten und besten Lösung (Webhoster in Kenntnis setzen) eine teure, untaugliche und gefährliche Zensurinfrastruktur flächendeckend eingeführt.
Weiterführende Links sowie Quellenangaben
AK Zensur: http://ak-zensur.de/