Kinderpornografie
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Diese Seite wurde als Reaktion auf die Diskussion um die Sperrung von Kinderpronographie im Internet (in Form des inzwischen beschlossenen »Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen« [1]) entstanden. Daher trägt sie den Titel »Kinderpornografie«, obgleich der Themenkomplex umfangreicher ist.
Zum Themenkomplex gehören im Prinzip alle »Straftaten gegen die sexuelle Selbstgestimmung«, StGB § 174 bis StGB § 184g, im Besonderen aber:
- Sexueller Missbrauch von Kindern StGB § 176
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen StGB § 182
- Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger StGB § 180
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften StGB § 184b (hierunter fällt auch die Herstellung)
- Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften StGB § 184c (hierunter fällt auch die Herstellung)
Ziel dieser Seite ist es, einen Konsens zu formulieren, der möglicherweise auf einem der folgenden Bundesparteitage durch Beschluss Teil des Parteiprogramms wird.
Grundüberlegung
Sexueller Missbrauch von Kindern
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist eine der schrecklichsten Taten, zu denen ein einzelner Mensch fähig ist. Diese Taten gilt es weitestgehend zu vermeiden. Hierbei existieren mehrere Tätergruppen:
- Heterosexuelle Ersatzobjekttäter, die Kinder in ihrem persönlichen Umfeld missbrauchen
- Pädophile, die Kinder in ihrem persönlichen Umfeld missbrauchen (und dabei möglicherweise Fotos oder Videos davon anlegen),
- Untergrund-Bordelle, in denen (auch) Kinder für sexuelle Dienste angeboten werden,
- Untergrund-Pornoproduzenten, die Kinder mit dem Ziel der Vermarktung der Aufnahmen vor laufender Kamera missbrauchen lassen.
- Jugendliche, die nur wenige Jahre älter als die Sexualpartner in Kindesalter sind.
- zu 1: Den größten Anteil der Täter stellen bekanntermaßen Heterosexuelle. Eine einseitige Ausrichtung öffentlicher Warnungen auf Pädophile sollte verhindert werden. Kinder müssen stark gemacht werden, ihren Willen zu äußern und sich bei unangenehmen Erfahrungen anderen Menschen anzuvertrauen, es braucht Prävention. Erwachsene mit psychischen Störungen wie z.B. mangelnder Impulskontrolle brauchen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung therapeutische Hilfe. Familien sollten dafür sensibilisiert werden, dass die Täter seltener Pädophile und häufiger der Vater oder Stiefvater sind.
- Ich würde es vermeiden die Wikipedi als einzige Untersuchung/Quelle anzugeben. Und bitte auch nicht die Homosexuellen Problemfälle vergessen. (z.B. die Wohlbekannten Fälle aus den Priesterseminaten). --Niemand3
- zu 2: Hier sind Projekte wie Kein Täter werden zu fördern. Pädophilie ist eine sexuelle Fehlneigung, die nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht heilbar ist. Kein Pädophiler hat sich diese Neigung ausgesucht, allerdings muss jeder Pädophiler damit leben. Genausowenig aber, wie ein sexuell enthaltsamer Mensch eine »tickenden Vergewaltigungs-Zeitbombe« ist, ist ein Pädophiler eine »tickende Kinderschänder-Zeitbombe«. Während sich Therapien für Pädophile nicht auf die »Korrektur« der Fehlneigungen richten (können - da nicht Heilbar), so kann einem Pädophilen im Rahmen einer Therapie das Werkzeug in die Hand gegeben werden, mit seiner Neigung umzugehen, ohne Täter zu werden, also ohne Kinder sexuell zu missbrauchen.
- Dieser Absatz ist zutiefst tendenziös, unsensibel und nicht belegt. "Tickende Zeitbomben" ist ja wohl auch in Anführungszeiten zu populistisch. Bitte auch die Aussagen wie "nicht heilbar" belegen und differenzieren. Es gibt ja immerhin noch Therapierbarkeit. Und Statistiken über die "Rückfälle" oder Nicht-Rückfälle wurden hier auch keine zitiert. --Niemand3
- zu 3: Kinder-Bordelle sind hier schwieriger, da diese gruppen bandenmäßig im Untergrund arbeiten. Es existieren keine 0190-Hotlines, bei dennen man anrufen und nach diesen Diensten fragen kann (ok, man kann fragen, aber wird wohl keine positive Antwort erhalten, schlimmstenfalls aber einen Besuch der Polizei ;). In diese Kreise kommt man wohl eher durch Zufall durch schlechte Kontakte, oder indem man absichtlich in diese Kreise gelenkt wird - z.B. dürfte bei Politikern oder anderen im öffentlichen Leben stehenden oder Wohlhabenden diese Gefahr durchaus realistisch sein - kann man ihn doch anschließend wunderbar mit einer Videoaufzeichnung erpressen. Hiergegen würde ein asymmetrisches Strafrecht helfen.
- Was hier garnicht schwierig ist, ist die Eindeutigkeit der Strafbarkeit, den Beweis, und auch die Ermittlungen sind nicht so schwer, immerhin wollen die Bordelle ja Kunden haben und müssen werben. --Niemand3
- zu 4: Untergrund-Pornoproduzenten ist an der Entstehung nur schwer anzugreifen, da dies in vollständig geschlossenen Kreisen geschieht. Hier muss an der Vermarktung, also am Geldfluss angesetzt werden.
- Und natürlich bei den Kindern. Das kann ja entweder nur Kinderhandel sein, oder mit Wissen der Familien geschehen. --Niemand3
- zu 5: Dieser Tatbestand ist aus dem Strafgesetz explizit auszuschließen. In Analogie zu sexuellen Handlungen zwischen jungen Erwachsenen (bis zu 21 Jahre) und älteren Minderjährigen (ab 16 Jahre), die straffrei sind, sollten sexuelle Handlungen zwischen Personen, die mindestens 12 und maximal 16 Jahre sind, keinesfalls Strafbar sein.
- Kommt natürlich auf die Handlungen an und ob diese gewünscht waren. --Niemand3
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
Beim sexueller Missbrauch von Jugendlichen gelten die Überlegungen aus dem Abschnitt »sexuelle Missbrauch von Kindern« im Prinzip gleichermaßen, wobei allerdings bei jugendlichen die Bewertung einer Tat schwieriger wird, da ein jugendlicher bereits ein (eingeschränktes) Recht auf sexuelle Selbstbestimmung hat. In diesem Zusammenhang ist also insbesondere darauf zu achten, dass Taten, die von Jugendlichen ohne Gewalt- oder Abhängigkeitsausnützung von Erwachsenen stattfinden und Folgetaten, die sich hieraus ergeben können, nur nach jenen Gesetzen strafbar sind, die auch gelten, wenn alle Beteiligen bereits volljährig sind (problematisch z.B. die neuen Regelungen zur Jugendpornographie, die selbst erstellte und an andere weitergeschickte Aufnahmen von ansonsten legalen Handlungen Jugendlicher plötzlich illegal machen).
Im übrigen gelten die Ausführungen zu »sexuelle Missbrauch von Kindern«.
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
Hier ist die aktive Förderung (z.B. durch Vermittlung) von einer passiven Förderung (z.B. durch Verlassen der Wohnung, während die Tochter Besuch von ihrem Freund hat) zu unterscheiden. Der letzte Fall fällt unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung des Minderjährigen und darf für die Eltern (in diesem Fall) nicht strafbar sein. Auch die Einrichtung eines »Gemeinschaftszimmers« für derartige Liebespärchen darf nicht strafbar sein, solange die sexuellen Handlungen der Minderjährigen ausschließlich aus freien Stücken heraus stattfinden. Eine besondere Unterrichtungspflicht der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten in Verhütungsmethoden ist hier allerdings obligatorisch. Die hier beschriebenen Handlungen sind derzeit nach StGB § 180 scheinbar strafbar.
- Der Kupplei-Paragraph ist ja auch zum Glück schon 3 Jahrzehnte abgeschafft. --Niemand3
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder-/jugendpornographischer Schriften
Diese Straftatbestände (kurz KiPo bzw JuPo) unterscheiden sich derzeit im Wesentlichen durch die Altersgrenzen und das angedrohte Strafmaß.
Zuerst eine wichtige Definition, Kinderpornografische Schriften/Bilder/Erzeugnisse sind selbst natürlich keine Straftat. Als Straftaten werden Besitz, Verbreitung und Herstellung und Erwerb (HVEB) angesehen.
Unter Kinder- oder Jugendpornografie fallen die folgenden Szenarien:
- Dokumentation einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern oder Jugendlichen, aber auch
- Dokumentation einer freiwilligen sexuellen Handlung zwischen Jugendlichen (wobei sich die Freiwilligkeit auch auf die Aufzeichnung selbst bezieht),
- Schriftliche Beschreibungen sexueller Handlungen mit Kindern und/oder Jugendlichen, (Fiktion)
- Zeichnungen und Zeichentrickfilme, die sexuelle Handlungen mit Kindern und/oder Jugendlichen zeigen. (Fiktion)
- Bildliche und einvernehmliche/freiwilige Darstellung einer fiktiven sexuellen Interaktion zwischen Erwachsenen die den Anschein jüngeren Alters erwecken
Interessierte Konsumente für KiPo sind im Prinzip ausschließlich Erwachsene Menschen mit pädophiler Neigung.
Bei der Jugendpornografie sind es neben den Erwachsenen Menschen mit entsprechender Neigung (Ephebophile, Parthenophile, sekundär aber auch Neoterophile) auch gleichaltrige Jugendliche. Dazu kommt auch, dass die Darstellung von nicht zweifelsfrei volljährigen bei erwachsenen Menschen durchaus gesellschaftlich akzeptiert ist (und auch in Kunst und Kultur vielfacl Einzug gehalten hat).
Bei der Bewertung von HVEB (Herstellung, Verbreitung, Erwerb und Besitz) von KiPo/JuPo ist weiterhin die Frage zu berücksichtigen, ob ein gewerbliches oder in Banden organisiertes Handeln vorliegt oder nicht.
Verbot der HVEB von KiPo/JuPo nach Punkten 3-5 schützen keine Kinder oder Jugendlichen sondern dienen ausschließlich der Durchsetzung bestimmter Moralvorstellungen, wobei die Probleme der Pädophilen (Interesse an Darstellungen die Handlungen ersetzen) völlig ausgeblendet werden.
Verbot der HVEB von KiPo/JuPo nach Punkt 2 muss differenzierter betrachtet werden:
- Herstellung: Wenn die Kinder/Jugendlichen diese Aufnahmen nicht im Auftrag eines Erwachsenen herstellen, darf sie nicht strafbar sein.
- Verbreitung: Hier sind die allgemeinen Gesetze zur Verbreitung von pornographischen Schriften zu berücksichtigen, zum Schutze der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung (Problem: Nachweisbarkeit der fehlenden Freiwilligkeit) sollte der kommerzielle und nichtkommerzielle Vertrieb strafbar sein.
- Erwerb und Besitz: Sollte strafbar sein, wenn die direkte Quelle nicht der Jugendliche oder einer der Beteiligten selbst ist, da sonst die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Kinder/Jugendlichen massivst verletzt würden. Was einmal im Netz ist, bleibt dort.
Verbot der HVEB von KiPo/JuPo nach Punkt 1 muss ebenfalls differenzierter betrachtet werden:
- Herstellung: Ist bereits durch die Strafbarkeit der sexuellen Handlung an sich strafbar.
- Verbreitung: Ist strafbar zu halten, wenn nicht die Opfer des sexuellen Missbrauches die Verbreitung selber veranlassen.
- Erwerb und Besitz: Sollte strafbar sein, aus den gleiche Gründen wie bei den Überlegungen zu Punkt 2. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Jugendliche/das Kind von der Rechtsordnung gezwungen wird hinzunehmen, dass n Personen sich in den Besitz einer Darstellung des eigenen Missbrauchs bringen.
- Ich habe die Strafbarkeit von HVEB von Punkt 2 und 1 wieder rein genommen. Eine Straflosigkeit des Besitzes halte ich mit den Grundrechten der Betroffenen nicht in Einklag zu bringen. Ich denke auch nicht, dass dies in der Partei mehrheitsfähig ist. Kein Opfer muss es hinnehmen, dass die Darstellung des eigenen Missbrauchs straflos besessen werden darf. -- Severus
- Dazu bedarf es allerdings keiner speziellen Regelung, das ist von bestehenden Gestzen bereits abgedeckt die Opfer in vergleichbaren Situationen bereits nutzen können (Recht am eigenen Bild, Schutz des höchstpersönlichen Lebensraums, Beleidigung, ...etc(!)) --EinPirat
Status quo
Kinderpornographie
- Es sollen Kinder (also nicht geschlechtsreife, und nicht konsensfähige junge Menschen) geschützt werden.
Jugendpornographie
- Es sollen Jugendliche (also geschlechtsreife, bedingt konsensfähige junge Menschen) geschützt werden.
- Die Besitzstrafbarkeit wurde eingeführt, weil Bildergucker viel einfacher zu erwischen sind als Produzenten (Stichwort: Geldfluß eindämmen). Eventuell auch: Moralvorstellungen gesetzlich verankern.
- Neben der Durchsetzung von Moralvorstellungen und der latenten Angst vor Pädophilie ist es auch ein Sicherheitsnetz um bei Ermittlungen in unklaren Situationen eine Handhabe zu haben. --Niemand3
- Es gibt zu viele Grenzfälle von Material, das nach dem Buchstaben des Gesetzes Kinderpornografie ist. Dazu zählen insbesondere der (Hollywood-)Film "Pretty Baby" mit einer 13jährigen Brooke Shields sowie die zahlreichen FKK-Zeitschriften aus den 70ern. Hierfür wurde nirgends ein Kind vergewaltigt, aber die öffentliche Diskussion ignoriert das offenkundig.
- Es ist denkbar, dass eine 14- oder 16jährige ungefragt solche Bilder verschickt. Wenn man jetzt weiterspinnt, wer hält sie davon ab, sowas ihren Lehrern zu schicken, um ihnen eins auszuwischen?
- Es ist denkbar, dass eine 16jährige mit einem 18jährigen schläft. Und es ist denkbar, dass sie mit einem 22jährigen schläft. Und es ist theoretisch denkbar, dass sie mit einem 40jährigen pennt. Ganz aus freien Stücken. Aber Bilder dürfen nicht gemacht werden?
- Klar, eine 16jährige darf mit einem 40jährigen, aber darf er auch mit ihr? Da bin ich mir grade nicht ganz sicher. --Bodo Thiesen 22:52, 19. Jul. 2009 (CEST)
- Ja, darf er. 14-16 ist "eingeschränkt konsensfähig", 16+ dürfen machen was sie wollen. Deswegen war das zweite Alter was ich genannt habe, auch 22, und nicht 21 (wo noch Jugendstrafrecht Leute verwirren könnte). Siehe §182 StGB. Voraussetzung: Er darf die sexuelle Unerfahrenheit von 14-16jährigen nicht ausnutzen (das bedeutet soviel wie: Wenn's nicht zur Anzeige kommt, vollkommen straffrei, und wenn's zur Anzeige kommt, muss es bewiesen werden, dass dem so war ("wird nur auf Antrag verfolgt".)); Ist die fragliche Person unter 18, ist laut Absatz 2 nur die Prostitution strafbar. Erst wenn die Person auch unter 16 ist, greift Abs. 3 --coffeeprocessor 23:09, 19. Jul. 2009 (CEST)
- nach dem Buchstaben des Gesetzes sind Bilder von Kindern, die die eigenen Eltern besitzen, u. U. Kinderpornos.
- Wie sieht es eigentlich aus, wenn Die Kinder ihre eigenen Bilder »besitzen«, kann das den Eltern *auch* zur last gelegt werden?
- Das wird oft wiederholt, aber das macht es nicht richtiger. Nacktfotos sind keine Pornos, und werden auch nicht als solche behandelt. --Niemand3
- nach dem Buchstaben des Gesetzes sind junge Erwachsene, die Bilder von sich selbst(!) besitzen, Straftäter.
- Ähm, da bin ich mir nicht ganz sicher, irgendwie bilde ich mir ein, daß es da einen Ausschluß gibt .oO( bin jetzt aber zu faul, das zu überprüfen ). --Bodo Thiesen 22:52, 19. Jul. 2009 (CEST)
- nach dem Buchstaben des Gesetzes ist es Ermessenssache des Richters, ob eine Darstellerin »zu jung aussieht«. Das ist Willkür.
- Wenn sie 18+ sind und dies auf den Videokasetten/Bildern drauf steht, dann bleibt es legal. Anscheins-JuPo liegt NUR dann vor, wenn es nicht geschrieben/gesagt wird, daß alle Darsteller mindestens 18 Jahre alt sind UND zumindest ein Darsteller für jünger gehalten werden könnte.
- Du verwechselst das mit USA. Diese Einschränkung gibts im Deutschen Recht nicht. --Niemand3
- Wenn sie 18+ sind und dies auf den Videokasetten/Bildern drauf steht, dann bleibt es legal. Anscheins-JuPo liegt NUR dann vor, wenn es nicht geschrieben/gesagt wird, daß alle Darsteller mindestens 18 Jahre alt sind UND zumindest ein Darsteller für jünger gehalten werden könnte.
- nach dem Buchstaben des Gesetzes ist das Schutzalter (also bis dahin gilt ein Mensch als »Kind« 14 Jahre. Was soll der Unsinn dann mit dem »Wenn jünger als 18 aussieht, Peng, Jugendporno«?
- Es gibt in Deutschland Fälle von buchstabengetreuer Auslegung des Gesetzes.
- Belege? --Niemand3
- bei jedem Gesetz muss man sich fragen: Kann irgendjemand das Gesetz ausnutzen, um damit eigene, niedere Ziele zu verfolgen? Artikel 48 der Weimarer Verfassung war auch »gut gemeint«, meine ich.
- zu guter Letzt: Es ist vollkommen normal, dass sich Erwachsene von geschlechtsreifen Jugendlichen angezogen fühlen können. Das ist durchaus so Absicht in der Natur.
- Für's Protokoll: Ich fühle mich von 15jährigen Frauen NICHT angezogen (das mag allerdings auch rationale Gründe haben ...) --Bodo Thiesen 22:52, 19. Jul. 2009 (CEST)
- Führt Euch vor Augen was das Gesetz eigentlich leisten soll: Es soll Täter bestrafen, die KINDER MISSBRAUCHEN. Die Besitzstrafbarkeit von Zeichnungen und erfundenen Geschichten ist schon fragwürdig (und auch hier ist es »Ermessenssache des Richters«, also Willkür.
Ideensammlung
Präambel
12px Kinderpornografie liefert analog zu Urheberrechtsverletzungen einen Vorwand oder Grund zur Durchsetzung umfangreicher Zensur und Überwachung.
Wie kann man den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Verbreitung entsprechender Dokumentationen wirksamer bekämpfen?
- Bitte aufarbeiten: http://home.arcor.de/ihrname/praevention.htm
- Bitte aufarbeiten: http://mogis-verein.de/2010/09/16/was-betroffene-tatsaechlich-wollen-und-tatsachlich-brauchen/#more-3702
- Polizei besser ausbilden, ausstatten und aufstocken (in welcher Hinsicht?)
- dafür sorgen, dass nicht durch verwässerte Gesetze das Personal quasi aufgebraucht wird (wenn von 100 Cops 100 den Bildern der 16jährigen Lolita hinterherrennen, gibt es für den missbrauchten Säugling eben kein Personal mehr)
Feststellung: "Den Säugling gegen "Lolita" aufzuwiegen,sollte und darf auch kein Ansatz sein!" schreibt Manuell dazu.
- gegen den Missbrauch in Familie und Bekanntschaft vorgehen (Beratungsangebote aufstocken, das Personal der Jugendämter entlasten und aufstocken, fachlich qualifizierte Vertrauenslehrer in die Schulen)
Anmerkung: "...gegen jeden Missbrauch vorgehen. Überall!" schreibt Manuell dazu.
- Armutsbekämpfung - (ein Großteil der Kinderprostitution geschieht weil
- die Eltern die Kinder einfach verkaufen
- die Kinder quasi der Alleinverdiener sind.
- Insofern kann man zwar Kinderprostitution verbieten, muss aber sich dann mit der Frage beschäftigen, wie man zeitgleich dafür sorgt, dass die Familien weiter existieren können
Anmerkung: "Man KANN Kinderprostitution nicht nur verbieten. Man MUSS Kinderprostitution verbieten! In Deutschland findet Kinderprostitution selten aus tatsächlicher Existenznot statt, sondern dient überwiegend entweder der Suchtfinanzierung oder ist auf Geldgierige Hintermänner zurückzuführen!" schreibt Manuell
- über die Wichtigkeit von Statussymbolen neu reflektieren (Stichwort: einmal rubbeln für nen Handy ---> ja, das ist Deutschland
- Sprich: abgesehen von den Beratungsangeboten usw., kann man letzten Endes nur sagen: ohne neue Gesellschaft, die auf Statussymbole und Aussehen einen F*** gibt, wird sich auf Dauer nichts ändern.
- In Bezug auf Kinderpornografie besteht bei uns praktisch "staatlich verordnetes Schweigen". Engagierte Mitbürger, die sich zu Organisationen wie "Antikinderporno" vereint haben, machen sich selbst schuldig, wenn sie im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet gezielt nach eben dieser suchen, und Staat bewertet selbst die Erlebnisschilderung einiger mutiger Opfer als Kinderpornografie nach § 184 - das muss geändert werden.
- Aufklärungsarbeit gegen Tabuisierung von Pädophilie für die Sensibilisierung der Denkweise und die Steigerung des Verantwortungsgefühls in unserer Gesellschaft. - „Silence is what allows paedophiles to win”
- Man sollte aber auch Programme unterstützen die Kinder (und Jugendliche) fördern und stärken. Also mehr Gelder für Jugendarbeit (freie, ehrenamtliche wie staatliche) und Jugendhilfe.
- Denn Kinder, die ein sicheres Umfeld haben, sind weniger gefährdet, Opfer zu werden. Und gerade Kinder aus einem nicht so gefestigten Umfeld benötigen einen Ort an dem sie gefördert werden und auch jemanden haben dem sie vertrauen.
- Das wäre dann in erster Linie eine präventive Maßnahme um zu Verhindern das Kinder zu schnell Opfer werden. Das hilft nicht im jeden Fall aber dieses Problem löst man nicht mir einer Maßnahme alleine.--Lars Zillger 00:14, 12. Mai 2009 (CEST)
- Bürokratie im Polizeiapperat verringern. Die Vorlaufzeiten bis zur Löschung ließen sich stark verringern. AK Zensur PM Drahflow 15:15, 22. Jun. 2009 (CEST)
- Es müsste eine ähnliche Instanz wie die OECD her: (Hier am Beispiel Webseiten)
- Begründung:
- Bei einem völlig "neutralem" Thema ist es auf einmal möglich demokratisch im Netz Gesetze durchsetzen. Spick-Mich
- Des Weiteren scheint auch Folgendes laut US Präsident Obama durch internationalen Druck durchsetzbar:
- "Das iranische Volk hat ein Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wenn die iranische Regierung von der internationalen Gemeinschaft geachtet werden will, muss sie diese Rechte respektierten und dem Willen des Volkes folgen." Obama zur Situation im Iran
- Judikative:
- Sie muss über einen Gerichtshof oder Ähnlichem Verfügen, der entscheidet, ob Seiten illegal sind, also strafrechtlich belangt werden müssen.
- Es sollte diesbezüglich die verschiedenen Gesetzeslagen der welt-weiten Staaten überprüft werden. (Verschiedene Altersgrenzen usw.)
- Legislative:
- Sie sollte über eine Vertretung der teilnehmenden Staaten verfügen. (Ich schätze, dass das sehr schnell alle Staaten sein werden.)
- Sie sorgt international dafür, dass Staaten - welche laut Bundesregierung es nicht so genau nehmen mit der Strafverfolgung - unter Druck geraten.
- Exekutive:
- Sie sorgt dafür, dass die betreffenden Seiten umgehend gelöscht werden (nach Überprüfung der judikativen Instanz).
- Es muss weiterhin gewährleistet sein, als Betroffener
- a.) Einspruch
- b.) Berufung
- zu erheben.
- Falls eine Seite vom Netz genommen wird, muss es dem Verantwortlichen möglich sein, die betreffenden Inhalte zu entfernen und somit die Seite wieder online stellen zu dürfen. An dieser Stelle ist die Schuldbarkeit des Verantwortlichen zu überprüfen. -> Seite gehackt?
- Twister2009's Beitrag:
- Vorschläge zum Thema "sexuelle Gewalt im realen Leben".
- Gelder für die Arbeit vor Ort
- Förderung niederschwelliger Angebote, Beratungsstelle und -telefone, die direkten
Ansprechpartner, so dass Opfer sexueller Gewalt sich Hilfe suchen können
- Gelder für die Jugendämter, damit diese nicht nur Krisenintervention
betreiben können, sondern auch Prävention
- Förderungen der Charite-Angebote für diejenigen, die
mit ihrer sexuellen Neigung nicht zurechtkommen und sich deshalb Hilfe suchen (wollen)
- Dein Beitrag ?
Meiner Meinung nach, sollte auch die Selbsthilfe für Pädophile nicht zu kurz kommen. Ich nehme an, dass viele Triebtäter nicht unbedingt gerne Handeln wie sie Handeln. Also sollte potenziellen Tätern( Menschen mit Neigung zur Kipo) die Möglichkeit gegeben werden gemeinsam ihr Problem zu Reflektieren und zu bearbeiten. Es ist dabei zu beachten, dass ein Mensch der der Kinderpornografie verfallen ist unter einer Geistigen Krankheit bzw Fehlfunktion leidet. Gibt es mehr Akzeptanz und Verständniss für diese Fehlfunktion, trauen sich die Betroffenen eher sich Hilfe zu suchen und mögliche Verbrechen die von dieser Person ausgingen könnten vereitelt werden da sie sich in kompetenter Betreung befindet. Mojo 19:33, 22. Jun. 2009 (CEST)
rob
Die User, die sich den Dreck per Inet ansehen, sind zwar laut Frau v.d.L 75%-80% (gestern aktuelle Stunde im Bundestag) durch DNS-Blocking fern zu halten. Aber wer sagt denn, dass die Leute nicht noch weiterhin an die Bilder rankommen? Ist doch logisch, dass ich einen anderen Weg gehe, wenn der aktuelle blockiert ist. Also Fallen alle, die die Blockaden umgehen aus der Statistik. Interessant in dem Zusammenhang wäre mal zu wissen, wievie User auf das Handy, Chats, oder Reallife ausweichen, um die Blocks zu umgehen.
Eins steht jedenfalls fest: Das aktuelle Vorgehen der Politiker ist Täterschutz! Denn nur wenn jeder von uns keine Repressalien zu fürchten hat, wird er auch helfen die Täter zu aufzudecken. Ich würde heute der Polizei nicht mehr davon berichten, wenn ich wirklich mal (was noch nie passiert ist) auf eine Seite mit Kipo stoßen würde. Früher war es Nettiquette das man User, Webseiten oder Foren meldete, in denen komisches vor sich ging. Die Polizei konnte dann ja selber prüfen wie es sich verhält. Würde man selbiges heute machen, würde einem die Polizei die Bude auf den Kopf stellen. Denn heut muss man ja blind durchs Netz gehen in in der Hoffnung nicht aus versehen etwas verbotenes zu sehen.
Viel wichtiger als die User von ihrer Straftat abzuhalten, denn KiPo anzuschauen ist heute schon verboten(!), es muss gesetzlich nichts gemacht werden! Die Täter sind ausfindig zu machen. Hätte Frau v.d.L all die (wirklich lobenswerte Energie), die sie in die dämliche PR Aktion gesteckt hätte, dafür genutzt, ein staatenübergreifendes Alarmsystem zu installieren, wo anonym jeder Inet-Nutzer ohne Angst vor Repressalien eine Straftat melden kann. Und auf dessen Grundlage sich alle europäischen (weltweiten) Polizeidienste zur zeitnahen Aktion gegen die Straftäter hätten kurzschließen können, wäre den Opfern mehr geholfen.
my0.02$
noch eine Meinung
Man sollte überhaupt erstmal damit anfangen, dass man untersucht (wie auch immer), ob an der populären These von "Kinderpornographie=Einstiegsdroge" wirklich etwas dran ist bzw. wie sich diese zu der für mich auf der Hand liegenden Gegenthese "Kinderpornographie=Abreaktionsmöglichkeit für anderenfalls potenzielle Täter" verhält. Ich selbst finde die Idee, dass da irgendeine "Millionenindustrie" dahintersteckt, absurd und bin entsprechend auch der Auffassung, dass keinem Kind damit geholfen wäre, wenn man die Verteilung der Bilder stoppt - man hätte allenfalls einen Hinweis weniger, dem man nachgehen könnte, um die Kinder, die tatsächlich Opfer von Vergewaltigungen wurden, zu finden und von ihrem Schicksal zu erlösen. Wenn man das Verbot von Abbildungen einer Straftat für zulässig erklärt, weil man durch diese "auf den Geschmack kommen könnte", sind in der ersten Rekursion all die abstrusen Regelungen zu "Scheinminderjährigenpornographie", Zeichnungen und wasweißich ein legitimer Schluss, und selbst literarische Werke wie Nabokovs "Lolita" müssten rechtmäßig auf den Index gesetzt werden; in der zweiten Rekursion müsste man sich auch fragen, wieso ausgerechnet dem sexuellen Missbrauch von Kindern, so schrecklich dieser auch sein mag, auch im Angesicht von Mord und Totschlag (also bitteschön, man muss sich eingestehen - ein vergewaltigtes Kind lebt zumindest erstmal noch) eine solche Sonderposition zugestanden wird - und dann zeichnet sich schon ab, wohin der Gedankengang führen kann. --Blackhole89 19:02, 27. Mär. 2009 (CET)
- Ein "Verbot von Abbildungen einer Straftat" gibt es interessanterweise nur in ganz wenigen Ausnahmefällen. So ist das "Abknallen" von Menschen in jeder amerikanischen Krimiserie ganz normal und nicht verboten. Auch Kriegsfilme, ob geschauspielert oder "echt" (im Sinne historischen Filmmaterials) sind erlaubt und dürfen sogar öffentlich aufgeführt werden. Es wäre aber tatsächlich interessant, ob die Krimiserien nur Ausfluss einer insgesamt gewalttätigen Gesellschaft sind, oder zumindest auch eine Teilursache dafür. Es ist aus meiner Sicht sehr wahrscheinlich, dass die Amokläufe mit Schusswaffen in Deutschland zumindest mittelbar Nachahmertaten sind.
- Ob KiPo=Einstiegsdroge (für entsprechend geneigte!) ist schwer zu beantworten. KiPo ist aber auf jeden Fall kein Ebola-Virus. Ein gesunder Erwachsener wird durch den Anblick von KiPo-Bildern nicht schlagartig zum Kinderschänder. Eine Strafbarkeit des Anschauens oder Besitzes neu einzuführen, wie Childcare das u.a. will, halte ich deshalb für überzogen. Der aktuelle §184b StGB scheint mir ausgewogen. --Alu 11:30, 28. Mär. 2009 (CET)
- Das "Einstiegsdroge"-Argument ist ja so ziemlich die Hauptargumentation, die für die Konzentration der Bemühungen auf die Bilder statt auf die Taten benutzt wird, neben der mit der "Millionenindustrie". Und ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber ich glaube, "Erwerb und Besitz" oder so ähnlich ist in Deutschland nach irgendeinem Gesetz verboten...
- Zu den "Abbildungen einer Straftat" sollte man feststellen, dass Menschen sich schon lange vor der Existenz der Massenmedien die Köpfe eingeschlagen haben - und das noch mit einem viel größeren Elan als das heutzutage stattfindet. Wenn man ganz ehrlich ist, muss man sich zweifellos eingestehen, dass ein bestimmtes positives Feedback vorhanden ist - aber in der heutigen politischen Landschaft ist es einfacher, eine Argumentation darauf aufzubauen, dass man behauptet, es passiert gar nichts, als den Sicherheitswahnsinnigen etwas von Verhältnismäßigkeit oder, noch unrealistischer, von "Opfern, die erbracht werden müssen" (vgl. dazu dieses eine Zitat von Jefferson) zu erzählen. --Blackhole89 16:21, 28. Mär. 2009 (CET)
Viel ist doch bekannt?
Ich denke doch, dass die Domaininhaber, bzw. auch die Hoster bekannt sind. Dieser eine Test (hab keinen Link mehr) zeigte doch, dass viele Hoster die Angebote relativ zeitnah vom Netz nehmen. Vielleicht sollte man mehr Gewicht auf diese Richtung legen. --Loralitilli 14:36, 28. Mär. 2009 (CET)
- Selbstverständlich, nur argumentiert man in der Regierung, die Bösen säßen alle im Ausland und könnten nur durch Sperrung verhindert werden. (siehe Zypries' Freud'scher Versprecher) Das der Großteil der Angebote tatsächlich im Inland und in Ländern gehostet wird, in denen die Verbreitung des Materials illegal ist, will man da nicht wahrhaben. --Alu 16:57, 28. Mär. 2009 (CET)
- Die berechtigte Kritik an der Aktion von Carechild war, dass die einfach alle Hoster von iirc 20 beliebigen Seiten angeschrieben haben, die auf der Sperrliste waren. Da die Sperrliste aber auch false positives enthielt, kann man nicht sicher sein, ob tatsächlich auch nur Kipo vom Netz ging, oder auch normaler bzw etwas seltsamerer aber erlaubter Pr0n dabei war. -- Amon 06:43, 1. Apr. 2009 (CEST)
- Die Aktion von CareChild ist auch nicht representativ gewesen, sie sollte aber nur zeigen das es doch auch Möglichkeiten gibt diese Seiten vom Netz zu nehmen.
- Was man aber auch bedenken muss ist, das sollte ein Hoster gebeten werden etwas zu sperren, dann ist das auch noch nicht geprüft. Wir wären da bei einer ähnlichen Situation wie bei dem derzeitigen Gesetzentwurf, das eine Seite ohne richterliche Überprüfung vom Netz genommen wird.
- Denn die Mitarbeiter des Hosters dürfen das Material ja nicht sichten den das ist ja potetiell illegal. (Und wer möchte das auch einem seinem Mitarbeiter zumuten?)
- Also sind wir wieder am Anfang, das der Vorgang erst von einem Richter geprüft werden muss. Um die Gewaltenteilung nicht zu verletzen müsste man also an der Überprüfung der Seiten ansetzen, ich könnte mir vorstellen das es da momentan personell erhebliche Schwachstellen gibt. --Lars Zillger 00:49, 12. Mai 2009 (CEST)
Argumentationshilfen
- “Internetsperren sind organisiertes Weggucken. Damit ist keinem Kind geholfen.” (geklaut aus einem Blog-Kommentar)
- Dieses Tabuisieren erschwert die effektivste Vorgehensweise gegen Kinderpornografie: Eine intensiv mit einschlägig bekannten staatlichen Stellen kooperierende, engagierte breite Öffentlichkeit
- Die Banken schaffen es auch innerhalb von vier bis sechs Stunden Phishing-Seiten zu löschen.
Kinderhäuser
Von der Idee her wie ein Frauenhaus, aber eben nicht keine Männer, sondern keine Erwachsenen. Von der Art her wie ein Kinderheim, aber mit Selbsteinweisung und mehr psychologischer/rechtlicher Betreuung und entsprechend dem Frauenhaus, grundsätzlich keine Erwachsenen außer Mitarbeitern.
Es reichen da erstmal 1-2 Betreuer, wobei tendenziell eher Frauen, da der Missbrauch doch meist gegen Mädchen zielt.
Idealerweise gerade in großen Städten natürlich eine weibliche eine männliche Anlaufstelle.
Zentrale Telefonnummer
Das Opfer geht zuerst zur Polizei. Dorthin erstmal. Denen ist die betreuende Person selbstverständlich bekannt. Sprich...Opfer ruft diese zentrale Nummer an und sagt, zu welcher Polizei es geht. Dort wird dann auf die Betreuung gewartet. Die Polizei unternimmt an diesem Punkt allerdings erstmal nichts, übernimmt nur Obhut. Opfer reden nicht sofort.
Vorschlag Volltext für Position / Bundestagswahlprogramm von Drahflow
Wie bei jeder Straftat gilt auch bei der Verbreitung von Kinderpornographie: Jede Tat ist eine Tat zuviel. Auch wenn hunderprozentige Sicherheit niemals erreicht werden kann, der Kampf gegen Kriminelle muss geführt werden so gut es geht.
Das oberste Ziel muss sein, Taten zu verhindern. Daher ist Prävention die wichtigste Säule jeder erfolgreichen Strategie gegen Kinderpornographie. Daher fordert die Piratenpartei:
- Beratungsangebote für Familien und Kinder müssen aufgestockt werden, denn wer überlastete Familien sich selbst überlasst macht sich mitschuldig.
- Jugendämter müssen mehr Geld erhalten, denn nur mit ausreichend Personal kann auf problematische Fälle überhaupt eingegangen werden.
- Sozialarbeiter an Schulen, entweder als qualifizierte Vertrauenslehrer, oder als zusätzliche Stelle.
- Armutsbekämpfung, z.B. durch höheren Hartz-IV Regelsatz, um auch Kinderprostitution einzudämmen.
- Kinder- und Jugendprogramme auch von nicht-staatlicher Seite müssen stärker unterstützt werden, denn selbstbewusste Kinder und Jugendliche sind eher bereit, auf Sozialarbeiter zuzugehen, gerade wenn es zu Problemen kommt.
- Einrichtung von Zufluchtsorten, also "Kinderhäusern". Dort können Kinder zwischenzeitlich Unterkunft, sowie psychologische und rechtliche Betreuung erhalten. Anderen Erwachsenen als den Mitarbeitern ist der Zutritt zu diesen Kinderhäusern grundsätzlich untersagt.
Um potentielle Täter abzuschrecken, muss die zeitnahe Entdeckung und Aufklärung der Taten sowie ein entsprechendes Strafverfahren erfolgen. Gerade bei Straftaten im Bereich des Internet zeigen sich bisher jedoch die deutschen Behörden enttäuschend ineffektiv. Aufgrund bürokratischer Hindernisse werden Kinderporno-Seiten erst nach mehreren Wochen gelöscht. Gleichzeitig wird dem Otto-Normal-Surfer Angst gemacht, Zufallsfunde zu melden, da auch er in Verdacht geraden kann. Daher fordert die Piratenpartei:
- Neue Stellen bei der Polizei sowie eine bessere Internetausbildung der entsprechenden Beamten.
- Eine Begrenzung der "Kinderpornographie"-Gesetze auf tatsächlich problematische Fälle. Wenn in gegenseitigem Einvernehmen 16-Jährige Nacktbilder an ihre 18-Jährigen Freunde senden, darf das nicht zu Strafverfahren führen. Denn derartige Verfahren zerstören Beziehungen und Lebensläufe und kosten obendrein noch unnötig Personalaufwand.
- Wer Zufallsfunde im Internet meldet, darf nicht automatisch in Verdacht geraten, auch gesucht zu haben.
- Wahrheitsgemäße Schilderungen von Opfern müssen von jeder Strafe befreit werden.
- Eine zentrale, kostenlose und rund um die Uhr erreichbare Telefonnummer für Kinder muss eingerichtet werden. Diese leitet Hilfsanfragen an lokale Polizeien um, bzw. bereitet diese auf die Ankunft des Kindes vor und organisiert psychologische Betreuung.
- So weit erstmal. Wär doch schade, wenn wir beim BPT nichts zum Abstimmen haben. Drahflow 18:39, 22. Jun. 2009 (CEST)
- Gut gemeint, aber leider hoffnungslos unqualifiziert. Außerdem sind Kernfragen (siehe Abschitt »Zu klärende Fragen«) noch garnicht beantwortet/diskutiert worden. --Bodo Thiesen 22:20, 23. Jun. 2009 (CEST)
- Stimme Bodo zu. Das sind alles Vorschläge aus dem Bauch. Solange wir keine Daten haben, mit Sozialarbeitern und Psychologen und Therapeuten geredet haben, diverse Statistiken ausgewertet haben kann man hier keinen Vorschlag machen. Solange sich auf der Seite keine umfangreiche Quellensammlung findet braucht Ihr mit den Vorschlägen garnicht anfangen. --Niemand3
Zu klärende Fragen
sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vs. Moralvorstellung
Zentrale Frage ist, ob der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verhindert werden soll, oder ob irgendeine Moralvorstellung durch Gesetzeskraft erzwungen werden soll. Ab dem 14. Lebensjahr spricht man einem jugendlichen die Fähigkeit und damit auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu. Diesem Recht steht der §184c entgegen, der das Filmen und verbreiten entsprechender Aufnahmen durch eben diese Gruppe unter Strafe stellt. Dass zumindest bei einigen der Jugendlichen allerdings dieses Bedürfnis durchaus existiert, ist vor allem in den USA bereits zu erkennen, neben besonders markannten weil extremen Ausnahmefällen, wie dem der 12px Traci Lords (kein ssl) ist hier vor allem das auch in mehreren Fällen bereist strafrechtlich Verfolge 12px Sexting (kein ssl) anzuführen.
- Ich denke es ist wichtig zu klären ob wir auch bei Jugendlichen noch von KiPo sprechen, oder ob die sexuelle Selbstbestimmung hier ein höheren Stellenwert hat. Allgemein gesehen wäre es ein Eingriff in die Privatsphäre eines Jugendlichen wenn man das Material als illiegal einstuft.
- Und was ist mit Medien, die eindeutig illegale Aktivitäten mit Minderjährigen Jugendlichen zeigen (wie z.B. Handlungen die ein Erwachsener mit Jugendlichen begeht). Ich gebe zu das die Differenzierung hier schwierig werden könnte. --Lars Zillger 00:49, 12. Mai 2009 (CEST)
- Das Deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Beischlaf zwischen Verwandten § 173 StGB, Kinderpronographischen Schriften StGB § 184b und Jugendpornographischen Schriften StGB § 184c. --Bodo Thiesen 16:41, 23. Jun. 2009 (CEST)
Wogegen genau sollte man sich eigentlich positionieren?
Je nach Lesart impliziert die Fragestellung "Wie kann man KiPo wirksam bekämpfen?", dass man grundsätzlich dafür ist, dass nicht nur expliziter Missbrauch von Kindern (bzw. der Akt der Herstellung kinderpornographischer Bilder), sondern auch die bereits vorhandene Kinderpornographie selbst, die in den Rohrsystemen rumschwirrt, bekämpft werden sollte. Ist eine solche Position (wirklich) zweckmäßig? Beziehungsweise, wenn das nicht die Aussageabsicht ist, könnte man den Punkt eindeutiger formulieren? --Blackhole89 18:38, 1. Apr. 2009 (CEST)
- Ich möchte die Frage dahingehend erweitern, wie mit solchen Schriften umzugehen ist, die ohne Mitwirkung von Kindern entstanden sind (Zeichnungen, ein Buch etc.) --Bodo Thiesen 23:51, 2. Mai 2009 (CEST)
sexueller Missbrauch in Einrichtungen und Institutionen
Egal ob Kinderarzt, Kindergarten, Kinderheim oder Schule. Es hat sich gezeigt, dass sich auch hier schwarze Schafe tummeln. Besonders prekär ist die Situation der Strafverfolgung. Gern wird weggeschaut und geleugnet, da nicht sein kann, was nicht sein darf. Von wirksamem Schutz für Kinder kann nicht die Rede sein. Der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist vielleicht ein erster Schritt, doch seit Jahren finden von unabhängigen Verbänden erarbeitete Schutzkonzepte nur ungenügend wirksamen Eingang in Gesetzgebung oder selbstverpflichtende Vereinbarungen. Dabei ist gerade hier Fingerspitzengefühl gefordert um weder ein Klima voll feindseliger Verdächtigungen zu schaffen noch den Status quo zu tolerieren. Dieses können oft nur speziell geschulte Fachkräfte und Mitarbeiter der unabhängigen (Betroffenen)verbände aufbringen, da viele Menschen nicht mit der emotionalen Belastung, die das Thema sexueller Kindesmissbrauch mit sich bringt, umgehen können, während die Täter oft besonders taktisch vorgehen, sich gezielt Einrichtungen aussuchen und u.a. durch Seilschaften und Netzwerke bis in Behörden hinein selbst zu schützen wissen um Entdeckung und (leider zu milder) Bestrafung und Sanktionierung zu entgehen.
Lesenswerte Beiträge
Wikileaks: Einblicke in die Kinderpornoszene; sehr lesenswerter Insiderbericht