Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Beitragsordnung (B)

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80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Roland 'ValiDOM' Jungnickel, Ruben Bridgewater, Stefan Körner, Alexander Bock.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Neue Beitragsordnung (B)
Änderungsantrag Nr.
TE093
Beantragt von
Roland 'ValiDOM' Jungnickel, Ruben Bridgewater, Stefan Körner, Alexander Bock
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt B: §2 (1-3) + (8)
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt im Abschnitt B die Absätze 1-3 und 8 des §2 durch folgende zu ersetzen:

(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen.

(2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen.

(3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat.
Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.

(8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle:

Richtwerte zur Selbsteinschätzung der Beitragshöhe
Monatliches                 Monatlicher
Bruttoeinkommen             Beitrag
Euro                        Euro
bis 700,00                  1,00 bis 3,00
bis 1.000,00                3,00 bis 5,00
bis 2.000,00                5,00 bis 10,00
ab 2.000,00                 ab 10,00

Weiterhin wird beantragt den Foglenden Absatz mit der nächsten freien Absatznummer an den §2 des Abschnitts B anzufügen:

Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.

Begründung

Wir sind bereits 12.000 Mitglieder und haben den niedrigsten Mitgliedsbeitrag aller vergleichbarer Parteien. Die finanziell schlechte Situation bedingt es, dass wir eine neue Beitragsordnung erstellen müssen die an der fianziellen Situation des Piraten ausgerichtet ist und der Partei größeren Handlungsspielraum garantiert!
Das neue Verfahren ist simpel und sollte jedem einleuchten.

WICHTIGER HINWEIS: Mitgliedsbeiträge sind absetzbar!
Viele wissen gar nicht, dass sie ihre Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen können. Hier ist der entsprechende Part:

Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.
Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.

Wichtiger Vergleich mit den Beitragsordnungen anderer Parteien:

Die Linke, CDU, FDP, Grüne, SPD

Alte Fassung:

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen.

Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten.
Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

(8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.

Neue Fassung

(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechendem, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen.

(2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen.

(3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat.
Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.

(8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle:

Richtwerte zur Selbsteinschätzung der Beitragshöhe
Monatliches                 Monatlicher
Bruttoeinkommen             Beitrag
Euro                        Euro
bis 700,00                  1,00 bis 3,00
bis 1.000,00                3,00 bis 5,00
bis 2.000,00                5,00 bis 10,00
ab 2.000,00                 ab 10,00

(9) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.

Weitere Hinweise

  1. Politische Arbeit kostet dauerhaft Geld, was wir irgendwoher bekommen müssen. Verglichen mit anderen Parteien sind wir auch mit dieser neuen Beitragsordnung mit ganz ganz großen Abstand die Partei mit den niedrigsten Beiträgen!
  2. Selbsteinschätzung hat sich etabliert und bei anderen Parteien bewährt. Da der Mitgliedsbeitrag von unterschiedlichen Stellen eingezogen wird und nur sehr wenige auf die Zahlen Zugriff haben werden wir auch keinerlei Probleme mit einem "gläsernen Pirat" haben.
  3. Mit dieser Ordnung können auch andere Zahlungsperioden als jährlich vereinbart werden.
Achtung Kollisionen


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Validom|Roland 'ValiDOM' Jungnickel]], Ruben Bridgewater, Stefan Körner, [[Benutzer:B.pwned|Alexander Bock“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt im Abschnitt B die Absätze 1-3 und 8 des §2 durch folgende zu ersetzen:(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechenden, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen.(2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen.(3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat.Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.(8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle:'"`UNIQ--pre-00000000-QINU`"'Weiterhin wird beantragt den Foglenden Absatz mit der nächsten freien Absatznummer an den §2 des Abschnitts B anzufügen:Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Mitgliedsbeiträge_streichen* Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_selbst_bestimmen* Antragsfabrik/Neue_Mitgliedsbeitragsstruktur* Antragsfabrik/Austritt Mitgliedsbeitrag* Antragsfabrik/Monatlicher_Mitgliedsbeitrag* Antragsfabrik/Beitragsordnung* Antragsfabrik/Beitragsordnung (Aplus)* [[Archiv:2010/Antragsfabrik/Beitragsermäßigung II|Antragsfabrik/Beitragsermäßigung II“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Wir sind bereits 12.000 Mitglieder und haben den niedrigsten Mitgliedsbeitrag aller vergleichbarer Parteien. Die finanziell schlechte Situation bedingt es, dass wir eine neue Beitragsordnung erstellen müssen die an der fianziellen Situation des Piraten ausgerichtet ist und der Partei größeren Handlungsspielraum garantiert!Das neue Verfahren ist simpel und sollte jedem einleuchten.WICHTIGER HINWEIS: Mitgliedsbeiträge sind absetzbar!Viele wissen gar nicht, dass sie ihre Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzen können. Hier ist der entsprechende Part::Mitgliedsbeiträge und Spenden an eine Partei werden als Zuwendungen zusammengefasst und können steuerlich geltend gemacht werden. Als Privatperson bis zu 3.300 € im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden oder dort Mitglied sind.:Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG 50% der Summe der Zuwendungen von der Steuerschuld abgezogen, d.h. Sie erhalten exakt die Hälfte vom Finanzamt zurück. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie erneut bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Abhängigkeit Ihres individuellen Steuersatzes. Eine Quittung geht Ihnen am Anfang des Folgejahres automatisch zu.Wichtiger Vergleich mit den Beitragsordnungen anderer Parteien:: Die Linke, CDU, FDP, Grüne, SPDAlte Fassung: (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen.Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten.Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.(8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.Neue Fassung(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines, seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechendem, Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Fälligkeit ist von der zuständigen Gliederung festzulegen.(2) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5% des Brutto-Einkommens und ergibt sich durch Selbsteinschätzung des Mitglieds. Ein Nachweis der Einkünfte ist auf keinem Fall zu erbringen.(3) Der vom Mitglied selbsteingeschätzte Beitrag bleibt verbindlich, so lange das Mitglied dem zuständigen Schatzmeister keinen neuen, auf Grund der Selbsteinschätzung abweichenden, Beitrag mitgeteilt hat.Rückwirkende Senkung oder Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist nicht möglich.(8) Für die Selbsteinschätzung gilt folgende vom Bundesparteitag beschlossene Tabelle:'"`UNIQ--pre-00000001-QINU`"'(9) Übergangsregelung: die Änderungen der Abs. 1, 2, 3 und 8 treten zum 01.01.2011 in Kraft. Unbenommen sind hiervon Umsetzungsvorbereitungen. Mit Zustimmung des Bundesvorstands können Landesverbände diese Regelungen auch früher übernehmen. Dieser Absatz wird am 01.01.2011 ungültig.Weitere Hinweise# Politische Arbeit kostet dauerhaft Geld, was wir irgendwoher bekommen müssen. Verglichen mit anderen Parteien sind wir auch mit dieser neuen Beitragsordnung mit ganz ganz großen Abstand die Partei mit den niedrigsten Beiträgen!# Selbsteinschätzung hat sich etabliert und bei anderen Parteien bewährt. Da der Mitgliedsbeitrag von unterschiedlichen Stellen eingezogen wird und nur sehr wenige auf die Zahlen Zugriff haben werden wir auch keinerlei Probleme mit einem "gläsernen Pirat" haben.# Mit dieser Ordnung können auch andere Zahlungsperioden als jährlich vereinbart werden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Roland 'ValiDOM' Jungnickel
  2. Ruben Bridgewater
  3. Stefan Körner
  4. Alexander Bock
  5. Trias
  6. Mpd
  7. Michael Müller
  8. Sbeyer 16:39, 22. Apr. 2010 (CEST) wobei mir die Selbstbestimmung ohne Tabelle noch besser gefällt
  9. Twix 18:16, 23. Apr. 2010 (CEST)
  10. Katja Dathe
  11. Jan
  12. MichaelG 19:37, 3. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Getiteasy 11:28, 9. Apr. 2010 (CEST)
  2. Spearmind 00:26, 10. Apr. 2010 (CEST)
  3. LarsM
  4. Boris Turovskiy - siehe mein Kommentar zum Alternativantrag.
  5. Heizer
  6. Thomas-BY (nach langem Draufrumdenken doch nicht zustimmend, da das schon im Unterhaltsrecht nur zu Verdächtigung bis zum Krieg führt, und "Beschuldigte" im Einzelfall zur Offenlegung ihrer Finanzsituation zwingen könnte.:-()
  7. Abrax 21:55, 13. Apr. 2010 (CEST)
  8. Andena
  9. NetAndroid 17:49, 13. Apr. 2010 (CEST) (siehe Kommentar)
  10. Chrit, 2010-04-014, keine Offenlegung der Einnahmesituation
  11. -Anzeige- Piraten sollten nicht nach Einkommen bewertet werden - Wer mehr geben will kann das auch freiwillig tun
  12. Hans Immanuel
  13. DanielSan
  14. Rainer Sonnabend
  15. Haide F.S.
  16. icho40
  17. Posbi 21:01, 22. Apr. 2010 (CEST)
  18. Aleks_A
  19. Datenritter 14:04, 25. Apr. 2010 (CEST)
  20. Sebastian Pochert
  21. StopSecret 18:18, 28. Apr. 2010 (CEST)
  22. RicoB CB 16:39, 1. Mai 2010 (CEST)
  23. HKLS 12:04, 2. Mai 2010 (CEST)
  24. OliverNiebuhr
  25. zero-udo
  26. DeBaernd 17:58, 3. Mai 2010 (CEST)
  27. Unglow
  28. Zwergenpaladin
  29. Tramp 20:17, 10. Mai 2010 (CEST)
  30. Christian Specht 15:19, 11. Mai 2010 (CEST)
  31. Kaddi
  32. Salorta
  33. Sven423 09:02, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Dagegen

Heizer: Es gibt einen moderaten Mindestmitgliedsbeitrag, der selbst in der ermäßigtedn Version für einige Geringverdiener schon happig ist. Es ist Aufgabe der Gemeinschaft der umgebenden Piraten eines Besserverdieners den Zusatz -Es wird ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von einem Prozent des Nettoeinkommens empfohlen- moralisch einzufordern. Davon, dass Menschen aufgrund von unterschiedlichen Merkmalen in besondere Schubladen gesteckt werden sollen, halte ich überhaupt nichts, auch wenn das Merkmal das monatliche Einkommen sein soll.

1€ ist happig? 1€???!!! Das sind 12€ im Jahr. Das kann jeder Schüler, jeder Arbeitslose bezahlen. Sonst ist ihm die Partei wohl nichts wert.
Bitte schau doch mal den mindest Mitgliedsbeitrag der Linken an und denke darüber nach, dass politische Arbeit Geld kostet. Es geht bei der Staffelung auch nicht um Schubladen, sondern um Fairness.
-- Bragi

NetAndroid: Ich halte von diesem Vorschlag überhaupt nichts. Zum einen wird damit nachvollziehbar welches Einkommen ich habe. Aus meiner Sicht geht das aber niemanden etwas an, da für mich als Unternehmer damit verbunden Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit bzw. den Gewinn meines Unternehmens geführt werden kann. Zudem sehe ich ein Problem in der Nachweisbarkeit des Einkommens. Es wird mit dieser Regelung Missbrauch Tür und Tor geöffnet, warum sollte jemand mehr zahlen wenn sein Einkommen nicht geprüft wird? Was ist wenn ein Schatzmeister auf die Idee kommt, dass er dem Mitglied das Vorsitzender einer AG ist eben nicht unter 700€ im Monat Einkommen sondern viel mehr hat? Wird dann die Offenlegung des Einkommens in einem Verfahren oder auf Druck durch den Schatzmeister erzwungen? - Das mehr Geld benötigt wird ist mir durchaus klar und auch bewusst, dann sollte man aber den Mitglieder einen Anreiz und auch ein ziel geben wofür Sie spenden und nicht anhand des Einkommens zu höheren Mitgliedsbeiträgen verdonnern. Freiwilligkeit fördern und Zwang reduzieren !! --NetAndroid 17:52, 13. Apr. 2010 (CEST)

Deiner Kritik mit dem Schatzmeister habe ich gelöst. Ich habe den Antrag entsprechend angepasst. Es wird mit Sicherheit etwas Missbrauch geben. Aber ich frag dich mal so: Wenn du in ein Geschäft gehst und den Kassierer fragst wieviel ein Kleidungsstück kosten und man dir antwortet, dass es 15€ kostet, dann würdest du doch auch keine 45€ geben, weil der Kassierer so nett war dir die Auskunft zu geben, oder? Wenn jemand aber gleich gesagt bekommt, dass eben ein gewisser Anteil bezahlt werden muss, dann ist das klar. Ich habe mehr Mitgliedsbeitrag bezahlt als 36€ und ich hätte aber noch mehr zahlen können (Ich spende allerdings auch immer zwischendurch...).
Die Kritik, dass die Leute nichts mehr bezahlen würden kann ich nicht nachvollziehen, da dann alle etablierten Parteien kein Geld mehr hätten. Diese haben alle eine solche Selbsteinschätzung.
Denk mal an die Fernsehwerbung von uns. Da haben wir 76k€ Spenden gesammelt. Bei 13.000 Mitgliedern und nur 0,5€ mehr pro Monat wären das bereits 78k€. Wir brauchen aktuell aber an allen Enden und Ecken Spenden. Soll unsere Webseite zu einer Werbefläche für Spenden verkommen bis niemand mehr was spendet?
-- Bragi
Ich weiß auch nicht wo du ein Problem siehst, indem der Schatzmeister des Kreisverbands oder Bezirksverbands oder was auch immer darüber Bescheid weiß wieviel du verdienst. Erstens glaube ich interessiert die das weniger als einen feuchten Kehrricht und zweitens haben diese genauso wie dein Steuerprüfer, Buchhalter oder ähnliches eine Schweigepflicht.
-- Bragi

Argument 2

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