Archiv:2009/§ 6 Übergangsvorschriften
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Text des Regelentwurfes
- Diese Vorschriften finden Anwendung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Satzung der Piratenpartei.
- Um die Arbeitsfähigkeit der Partei bis dahin zu erhalten, können diese Vorschriften unter Vorbehalt der Bestätigung durch einen Bundesparteitag,
- durch eine öffentliche Abstimmung innerhalb der Partei in Kraft gesetzt werden.
- alternativ können die AGs entscheiden, ob sie dieses Regelwerk anwenden wollen oder nicht. Die Regeln gelten dann nur für die AGs, die sich den Regeln anschließen.
- Diese Abstimmung wird von der AG Innerparteiliche Transparenz koordiniert und ausgewertet
Diskussion
- Diese Vorschriften finden Anwendung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in die Satzung der Piratenpartei.
- Da wir hier ein neues Parteiorgan schaffen, benötigen wir die Zustimmung des Bundesparteitages, sonst sind wir (AG-Rat und AGs nicht legitimiert)
- Um die Arbeitsfähigkeit der Partei bis dahin zu erhalten, können diese Vorschriften unter Vorbehalt der Bestätigung durch einen Bundesparteitag,
- Um bis dahin schon arbeiten zu können, gäbe es zwei Möglichkeiten, von denen die eine nicht besonders realistisch ist
- durch eine öffentliche Abstimmung innerhalb der Partei in Kraft gesetzt werden.
- nämlich diese. Es ist völlig unklar, wie eine solche Abstimmung organisiert werden könnte. Tolle Vorschläge erwünscht!
- alternativ können die AGs entscheiden, ob sie dieses Regelwerk anwenden wollen oder nicht. Die Regeln gelten dann nur für die AGs, die sich den Regeln anschließen.
- Diese Regelung hat zumindest den Charme, anwendbar zu sein. Jede AG stimmt für sich intern ab, ob sie diese Regeln akzeptieren möchte, bis der Bundesparteitag einen Beschluss trifft. Damit würden diese AGs sich den Regeln anpassen und die entsprechenden Pflichten und Rechte daraus befolgen und nutzen. Das ist nur dann sinnvoll, wenn ein guter Teil der AGs mitmacht, worum wir hiermit werben.
- Die AG Pflege würde die Regeln annehmen, sofern kein Mitglied einen wichtigen Grund für den Ablehnung nennen kann.
- Ich werde mich in der AG Gesundheit in jedem Fall dafür einsetzen, dass wir uns an die Regeln halten. Wird die Strukur und Organisation stärken. --GargleBlaster 10:03, 9. Okt. 2009 (CEST)
- Die AG Pflege würde die Regeln annehmen, sofern kein Mitglied einen wichtigen Grund für den Ablehnung nennen kann.
- Diese Regelung hat zumindest den Charme, anwendbar zu sein. Jede AG stimmt für sich intern ab, ob sie diese Regeln akzeptieren möchte, bis der Bundesparteitag einen Beschluss trifft. Damit würden diese AGs sich den Regeln anpassen und die entsprechenden Pflichten und Rechte daraus befolgen und nutzen. Das ist nur dann sinnvoll, wenn ein guter Teil der AGs mitmacht, worum wir hiermit werben.
- Diese Abstimmung wird von der AG Innerparteiliche Transparenz koordiniert und ausgewertet
- Dafür ist die da, und kann schon mal einen Auftrag entgegennehmen;-)
Links zur Diskussion
- Allgemeine Diskussion
- § 1 Gründung einer Arbeitsgemeinschaft
- § 2 Pflichten für die Arbeit einer Arbeitsgemeinschaft
- § 3 Aktivität, Stilllegung und Beendigung einer Arbeitsgemeinschaft
- § 4 Rechte der Arbeitsgemeinschaften
- § 5 Beilegung von Streitigkeiten
- § 6 Übergangsvorschriften
Arvid Doerwald 11:35, 8. Okt. 2009 (CEST)