Archiv:2010/Antragsfabrik/Mitgliedsbeiträge streichen

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80px Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Bundesverband von Xander.

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Titel = Mitgliedsbeiträge streichen
Änderungsantrag Nr.
T052
Beantragt von
Xander
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt B: §2 [Streichung]
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, den §2 in Abschnitt B (Finanzordnung) durch "Paragraph entfällt." zu ersetzen (ersatzlos zu streichen).

Begründung

Die Piratenpartei hat zwar bereits niedrige Beitragssätze, jedoch werden insbesondere jüngere politisch Interessierte durch finanzielle Forderungen abgeschreckt. Die Möglichkeit zur politischen Partizipation darf nicht von der Brieftasche abhängen. Zudem verursacht der Einzug der Mitgliedsbeiträge und der häufig nachfolgenden Mahnungsschreiben einen hohen Arbeitsaufwand bei den Schatzmeistern. Es muss auch nicht mehr permanent überprüft werden, ob ein Mitglied mit seinen Zahlungen im Verzug ist und daraus weitere Konsequenzen erwachsen. Mitglieder müssen auch keine Kontodaten mehr angeben oder in der Mitgliederverwaltung gespeichert werden. Weniger kritische Daten überhaupt zu speichern ist schließlich ein Thema der Piratenpartei und sollte auch intern praktiziert werden.

Aktuelle Fassung

§ 2 - Mitgliedsbeitrag

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.

(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.

(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.

(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.

(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.

(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.

(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.

(8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens.

Neue Fassung

§ 2 - Mitgliedsbeitrag

Paragraph entfällt.

Achtung Kollisionen


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:Xander|Xander“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Paragraph“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Abschnitt B: §2 [Streichung“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Beitragsordnung (Aplus)* Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag selbst bestimmen* Antragsfabrik/Monatlicher_Mitgliedsbeitrag* Antragsfabrik/Beitragsermäßigung* Antragsfabrik/FO_-_Mitgliedsbeitrag* Antrag "Neue Mitgliedsbeitragsstruktur"* Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_von_der_laut_Satzungen_niedrigsten_berechtigten_Gliederung_einziehen_lassen* Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_Entrichten* [[Archiv:2010/Antragsfabrik/Beitragsermäßigung II|Antragsfabrik/Beitragsermäßigung II“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Die Piratenpartei hat zwar bereits niedrige Beitragssätze, jedoch werden insbesondere jüngere politisch Interessierte durch finanzielle Forderungen abgeschreckt. Die Möglichkeit zur politischen Partizipation darf nicht von der Brieftasche abhängen.Zudem verursacht der Einzug der Mitgliedsbeiträge und der häufig nachfolgenden Mahnungsschreiben einen hohen Arbeitsaufwand bei den Schatzmeistern. Es muss auch nicht mehr permanent überprüft werden, ob ein Mitglied mit seinen Zahlungen im Verzug ist und daraus weitere Konsequenzen erwachsen. Mitglieder müssen auch keine Kontodaten mehr angeben oder in der Mitgliederverwaltung gespeichert werden. Weniger kritische Daten überhaupt zu speichern ist schließlich ein Thema der Piratenpartei und sollte auch intern praktiziert werden.Aktuelle Fassung§ 2 - Mitgliedsbeitrag(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt regelmäßig 36 € pro Kalenderjahr und ist zum 1.1. eines jeden Jahres fällig.(2) Bei Ein- oder Austritt im Laufe eines Jahres ist der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag mit 3 € pro Monat zu berechnen. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt in diesem Fall monatsgenau, beginnend mit dem Monat in dem der Ein- oder Austritt stattfindet.(3) Auf begründeten Antrag eines Beitrittswilligen kann der Bundesvorstand den Beschluss fassen, für diese Person einen individuellen, niedrigeren Mitgliedsbeitrag festzusetzen, oder ganz auf einen selbigen zu verzichten. Der Beschluss besitzt nur Gültigkeit für ein Kalenderjahr.(4) Der Mitgliedsbeitrag ist an den für das Mitglied zuständigen Landesverband zu entrichten, bzw. wird von diesem eingezogen.(5) Der Mitgliedsbeitrag ist vom zuständigen Landesverband aufzuteilen. 40% des Beitrags erhält der Bundesverband, 5% erhält der Bundesverband zur Weitergabe an die PP-International bzw. die Europäische Piratenpartei.(6) Ist in der Satzung des Landesverbandes keine weitergehende Verteilungsregelung getroffen, gilt folgender Verteilungsschlüssel. Der Landesverband erhält 25%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband erhält 15%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%.(7) Sollte im Falle einer Aufteilung nach Abs. 6 kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an den Kreisverband. Gleiches gilt für einen nicht existierenden zuständigen Kreisverband.(8) Die Piratenpartei empfiehlt ihren Mitgliedern zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine freiwillige Spende in Höhe von 1% ihres Jahresnettoeinkommens. Neue Fassung§ 2 - MitgliedsbeitragParagraph entfällt.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker
  2. Natural - Beitragsbefreiung funktioniert, Anteil von Aktiven würde auch nicht steigen, polit. Arbeit kostet auch Geld.
  3. Bragi Das ist ein Witz, oder?
  4. Jyw 17:49, 25. Mär. 2010 (CET)
  5. Mendoza
  6. Haide F.S.
  7. Georg v. Boroviczeny eher dämlicher Antrag! es gibt die Möglichkeit einer Befreiung
  8. Simon Weiß
  9. Getiteasy 12:38, 16. Apr. 2010 (CEST)
  10. MichaelG
  11. Phil Anthrop
  12. Anthem
  13. DaWi 14:27, 29. Mär. 2010 (CEST)
  14. Oliver Keith
  15. ValiDOM
  16. Jens Bannmann 16:13, 1. Apr. 2010 (CEST)
  17. Sbeyer 12:38, 2. Apr. 2010 (CEST) Auch weil: Eine Mitgliedschaft wird teilweise an der Existenz von Mitgliedsbeiträgen festgesetzt. Siehe auch Parteiengesetz (Beitragspflicht). Beim Bundeswahlausschuss 2009 wurde eine Partei ohne Mitgliedsbeiträge nicht zugelassen.
  18. Mean2u 14:50, 2. Apr. 2010 (CEST)
  19. Leo Wandersleb 23:25, 2. Apr. 2010 (CEST) Bitte zurückziehen
  20. Heizer
  21. Stephan Urbach
  22. Hase
  23. Bmstettin 21:41, 3. Apr. 2010 (CEST)
  24. Fjardim 02:01, 4. Apr. 2010 (CEST)
  25. Andena 20:03, 4. Apr. 2010 (CEST)
  26. Laird_Dave 01:40, 5. Apr. 2010 (CEST) Keine Mitgliedsbeiträge (und evtl. keine Spenden) - wer bezahlt die Rechnungen? Bitte verschwende unsere Zeit in Bingen nicht mit solchem Unsinn!
  27. Nplhse 12:26, 6. Apr. 2010 (CEST)
  28. Elohim 15:24, 7. Apr. 2010 (CEST)
  29. Macm 11:40, 8. Apr. 2010 (CEST)
  30. Michi schon allein rechtlich nicht möglich
  31. santa-c 22:52, 9. Apr. 2010 (CEST)
  32. Michael Ebner 11:10, 10. Apr. 2010 (CEST) Und irgendein Script stellt uns 100.000 neue Mitglieder rein, an die wir dann Einladungen zum BPT verschicken müssen...
  33. Mpd
  34. scampy_joe - ohne Geld geht nichts
  35. Spearmind 15:54, 11. Apr. 2010 (CEST) ich würde doch lieber auf Spenden juristischer Personen verzichten wollen
  36. Richie
  37. Roman ich wünsche viel Spaß ohne Geld. ;-)
  38. maxwell 14:46, 12. Apr. 2010 (CEST)
  39. Thomas-BY (schon klar)
  40. Don Xicote
  41. Pidder Lütt 21:51, 14. Apr. 2010 (CEST)
  42. Twix 19:04, 16. Apr. 2010 (CEST)
  43. Hans Immanuel
  44. DanielSan
  45. icho40
  46. Aleks A
  47. archifact
  48. Haibaer
  49. Sven423 09:03, 14. Mai 2010 (CEST)
  50. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Trias
  2. Jonathan Gruner
  3. Disi 10:59, 22. Apr. 2010 (CEST) zumindest den Teil mit den Spenden usw. haette ich stehen lassen. Ansonsten: Warum nicht! (s.u.)
  4. ?
  5. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Verzug und Mahung

Ich bin zwar prinzipiell dagegen, aber wenn dann sollte auch §3 der Finanzordnung mit Wegfallen, benötigt würde er dann nicht mehr. Benjamin Stöcker

Richtungsentscheidung

Ich denke das ist eine Richtungsentscheidung. Die sollte gut überdacht werden. Wenn man nach Schweden schaut, scheint das gut zu funktionieren, allerdings haben die wohl auch notorisch Probleme mit dem Geld und der Anteil der Aktiven hält sich in Grenzen. Ich kann die Idee nachvollziehen, dass man sich für etwas wo man Geld gespendet hat, auch eher aktiv einbringt als etwas wo man nur "einfach so" Mitglied ist. Auch ist nach deutschen Parteienrecht eine solche Regelung fraglich. Der Bundeswahlausschuss (vulgo: Wächterrat ;) hat afaik eine Partei uA deswegen abgelehnt, weil die keinen Mitgliedsbeitrag und keine "Mitgliederpflichten" definiert. Ich glaube aber, dass eine beitragslose Partei trotzdem möglich ist, man muss sie aber gut planen. Und wir müssten, im Falle einer beitragslosen Partei, unsere Organisation erheblich umstellen, ähnlich wie die Schweden es machen. Das könnte uU Probleme mit den zu erfüllenden Pflichten (Rechenschaftsbericht) geben. Insofern.... zwar dem Anliegen sympathisch gestimmt aber vorerst Enthaltung. Dazu muss es einen breiten Konsens geben. --Trias 14:35, 24. Mär. 2010 (CET)

Des weiteren gibt es ja die Möglichkeit, einen Richtwert zu setzen, der aber nicht verpflichtend ist. Wäre ein Mindestbeitrag von einem Euro verpflichtend, ware politische Partizipation auch definitiv nicht vom Geldbeutel abhängig! --Jonathan Gruner 00:42, 25. Mär. 2010 (CET)
Ich sehe das aehnlich wie Trias. Es gibt mittlerweile ca. 6 Antraege zum Mitgliedsbeitrag. Alle diese Beitraege enthalten unterschiedliche Werte fuer den Mindestbeitrag aber im grossen und ganzen sollen die Mitglieder angespornt werden , das ensprechend des Geldbeutels nach oben aufzustocken. Derzeit sehe ich zwei Argumente:
  • Setzt man den Mindestbeitrag zu klein an, hat die Partei nicht genug Geld. - Wenn ich mir die Finanzen so ansehe ist der Mitgliedsbeitrag mit der kleinste Teil der Einnahmen der Partei. Das meiste sind wohl Spenden.
  • Setzt man den Beitrag zu hoch an, denken die Mitglieder mit dem Beitrag ist alles getan und sehen es als eine Art Bezahlung. - Da koennte dann die Haupteinnahmequelle in Form von Spenden wegfallen.

Warum dann nicht den Mindestbeitrag voellig wegfallen lassen? Wenn eine Partei den Beitrag braucht und eine grosse Rechtsabteilung zur Eintreibung, macht sie in meinen Augen etwas falsch. Disi 11:12, 22. Apr. 2010 (CEST)

Parteiengesetz

Wir Deutschen haben uns nach dem Parteiengesetz zu richten, was auch immer die Schweden treiben können. § 6 Satzung und Programm "(2) Die Satzungen müssen Bestimmungen enthalten über [...] 3. Rechte und Pflichten der Mitglieder," § 10 Rechte der Mitglieder "(2) Die Mitglieder der Partei und die Vertreter in den Parteiorganen haben gleiches Stimmrecht. Die Ausübung des Stimmrechts kann nach näherer Bestimmung der Satzung davon abhängig gemacht werden, daß das Mitglied seine Beitragspflicht erfüllt hat. Das Mitglied ist jederzeit zum sofortigen Austritt aus der Partei berechtigt."

Also irgendwelche Pflichten muss der PIRAT laut Satzung haben. Momentan ist mindestens die Zahlung des Mitgliedsbeitrags vorgesehen. In einem anderen Antrag, will man das Wort "Pflicht" ganz aus der Satzung streichen wonach dann nur noch die Beitragszahlungspflich übrig bliebe. Ganz von der Beitragspflicht kann man wohl nicht jeden grundsätzlich entbinden. --Idee 03:05, 25. Mär. 2010 (CET)

Das ist eine interpretatorische Frage. Man muss lediglich Bestimmungen ÜBER die Rechte und Pflichten der Mitglieder enthalten. Das impliziert mE nicht, dass man einen Mitgliedsbeitrag erheben muss. --Trias 15:14, 28. Mär. 2010 (CEST)