2007-09-02 - Pressemitteilung zum Entwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes
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Pressemitteilung | |
Thema: | Entwurf zur Änderung des BKA-Gesetzes |
Ersteller: | ? |
Status: | versendet |
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geprüft durch diese Lektoren: | ? |
Gliederung: | Bund |
verschickt am | 02.09.2007 |
Piratenpartei warnt vor Ende des Rechtsstaates durch die geplante Änderung des BKA-Gesetzes
Nach der Vorlage des Entwurfs zu einer Änderung des Bundeskriminalgesetzes durch den Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und der Veröffentlichung des Selben durch den Chaos Computer Club zeigt sich die Piratenpartei Deutschland empört über den geplanten weitreichenden Abbau von Grundrechten.
Zunächst soll mit dem Gesetzesentwurf die lange diskutierte und wahrscheinlich verfassungswidrige Onlinedurchsuchung von Computern und anderen informationstechnischen Systemen in Gesetzesform gegossen werden. Anders als bei einer herkömmlichen Wohnungsdurchsuchung soll dies nicht offen geschehen. Ebenso wird auch auf Mechanismen wie der Anwesenheit eines oder mehrerer Zeugen verzichtet, die bei einer herkömmlichen Wohnungsdurchsuchung dem Schutz vor staatlicher Willkür und Beweisfälschung dienen. Die im Gesetz vorgesehene Einschränkung über bestimmte Suchbegriffe hält die Piratenpartei Deutschland für unzureichend. Solche Begriffe können schließlich ebenso in privaten E-Mails oder Tagebucheinträgen vorkommen. Generell wird sich die Durchsuchung eines Computers mittels einer Software (im allgemeinen Sprachgebrauch "Bundestrojaner" genannt) nicht ohne erheblichen Aufwand durchführen lassen, insbesondere dann, wenn auf dem Computer entsprechende Sicherheitsprogramme installiert sind. Die dadurch hervorgerufene Verunsicherung der Bürger ist nicht genau zu beziffern. Der wirtschaftliche Schaden für den IT-Standort Deutschland könnte jedoch um so höher sein.
Generell ist der Begriff des Terrorismus sehr weit gefasst und könnte gut dazu benutzt werden, gegen politische Gegner vorzugehen. Darüber hinaus erlaubt der Gesetzesentwurf weitreichende Maßnahmen, die von der Überwachung der Kommunikation und der Durchsuchung des Computers bis zur Wohnraumüberwachung reichen - nicht nur für Terrorverdächtige, sondern auch für deren gesamtes Umfeld, von Freunden und Bekannten bis zum Arbeitgeber. Zu allem Überfluss stehen fast sämtliche Maßnahmen, inklusive eines umfassenden Abgleiches aller Datenbestände (Rasterfahndung), nun nicht mehr unter dem Richtervorbehalt, sondern können bis zu einer Dauer von drei Tagen auch vom Präsidenten des Bundeskriminalamtes angeordnet werden. Einzige Voraussetzung hierfür ist "Gefahr im Verzuge", eine Formulierung, die in der Vergangenheit schon mehrmals missbräuchlich für Wohnungs- bzw. Hausdurchsuchungen genutzt wurde.
Besonders auffällig ist ein Absatz, der es dem Bundeskriminalamt erlaubt, "Personen, die nicht dem Bundeskriminalamt angehören und deren Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt Dritten nicht bekannt ist" (§20g Abs. 2b) einzusetzen. Diese im Gesetzesentwurf als "Vertrauensperson" bezeichnete Person könnte natürlich ein Mitarbeiter einer anderen Behörde sein. Der Absatz erinnert aber eher an die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) von der "Stasi" eingesetzte Bespitzelungspraxis der "inoffiziellen Mitarbeiter".
Als schlimmster Grundrechtseingriff ist jedoch ein Absatz (§20 Abs. 2) zu sehen, der das Auskunftsverweigerungsrecht einschränkt. So darf die Aussage nicht mehr verweigert werden, wenn "die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist". Damit soll wiederum ein grundrechtsgleiches Recht aufgeweicht werden, was einen weiteren Verlust an Rechtsstaatlichkeit bedeuten würde.
Die Piratenpartei Deutschland hält die Gesetzesvorlage in großen Teilen für verfassungswidrig und ruft die große Koalition deswegen dazu auf, den Gesetzesentwurf in der jetzigen Form abzulehnen. Generell ist fragwürdig, ob solche schweren Grundrechtseingriffe in Anbetracht einer abstrakten Bedrohung wie des internationalen Terrorismus gerechtfertigt sind. Die PIRATEN können bei dieser Gelegenheit nur noch einmal ihre Forderung nach einem Rücktritt des Bundesinnenministers bekräftigen. Da dieser das Grundgesetz bei seiner Amokfahrt gegen die Grundrechte jedes Einzelnen völlig zu ignorieren scheint, hofft die Piratenpartei Deutschland, dass die große Koalition oder spätestens der Bundespräsident eine weise Entscheidung trifft und den Gesetzesentwurf auf ganzer Linie ablehnt bzw. stoppt. Auch eine nur teilweise Umsetzung der Änderungsvorschläge wäre nach Ansicht der PIRATEN ein fauler Kompromiss, der das Grundgesetz verhöhnen würde.
Piratenpartei Deutschland
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Zur Abmeldung aus unserem Presseverteiler besuchen Sie bitte: http://pm.piratenpartei.de/f/57361-122970/wwu/
Quellen (kein Teil der Pressemitteilung)
Links zur Rücktrittsforderung vom 20. April 2007:
- http://piratenpartei.de/node/20
- http://www.openpr.de/news/131225/PIRATEN-fordern-Ruecktritt-von-Minister-Schaeuble.html
Link zum Gesetzesentwurf, veröffentlicht durch den CCC: