BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV82499
< BY:EU-Wahl 2019 | Plakatierung | Verordnungen
Version vom 22. April 2019, 00:59 Uhr von imported>Druide01 (Die Seite wurde neu angelegt: „In der Gemeinde Wallgau gibt es keine Plakatierungsverordnung. Sie können während den gesetzlichen Zeiträumen plakatieren ( ca. 6 Wochen vor der Wahl) Im …“)
In der Gemeinde Wallgau gibt es keine Plakatierungsverordnung.
Sie können während den gesetzlichen Zeiträumen plakatieren ( ca. 6 Wochen vor der Wahl)
Im Gemeindegebiet werden 4 Plakatierungstafeln aufgestellt, auf denen Sie Ihre Plakate anbringen können. (Hinweis: Bitte befestigen Sie Ihre Plakate nur mit Reisnägeln)
Diese sind am Parkplatz „ehemaliger Rewe“, am Parkplatz „Rathaus, in der Flößerstraße „Ecke Schöttlstraße“ und an der Bushaltestelle „Walchenseestraße“