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BY:EU-Wahl 2019/Plakatierung/Verordnungen/BY-PV82499
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In der Gemeinde Wallgau gibt es keine Plakatierungsverordnung.
Sie können während den gesetzlichen Zeiträumen plakatieren ( ca. 6 Wochen vor der Wahl)
Im Gemeindegebiet werden 4 Plakatierungstafeln aufgestellt, auf denen Sie Ihre Plakate anbringen können. (Hinweis: Bitte befestigen Sie Ihre Plakate nur mit Reisnägeln)
Diese sind am Parkplatz „ehemaliger Rewe“, am Parkplatz „Rathaus, in der Flößerstraße „Ecke Schöttlstraße“ und an der Bushaltestelle „Walchenseestraße“